Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:
#Kann der domain-Name überhaupt Objekt von Rechten sein?
ZB. Buch.de kann dies nicht, denn dieser Begriff ist so allgemein, daß er
keinen Markenrechten unterliegen kann.
#Wenn der Name markenrechtlich schützbar sein sollte, ist die Frage, ob
diese GmbH groß genug ist, ein übergeordnetes Interesse an der domain
nachzuweisen.
Im Falle Krupp.de mußte der Privatmann die Domain zu Gunsten des Konzerns
herausgeben, obwohl er selbst auch Krupp hieß. Prinzipiell gilt hier das
Prinzip "Wer zuerst kommt...", es obliegt also der GmbH, ein solches
Interesse nachzuweisen.
#Ohne etwas unterstellen zu wollen: das bloße bunkern einer domain, ohne
darauf Inhalte zu veröffentlichen wird oft als domain-grabbing bezeichnet
und von Deutschen Gerichten bislang ungern gesehen.
Tschüß, Gilles
> #Kann der domain-Name überhaupt Objekt von Rechten sein?
>
> ZB. Buch.de kann dies nicht, denn dieser Begriff ist so allgemein,
> daß er keinen Markenrechten unterliegen kann.
Ach nein? Wie kommst Du darauf?
--
The usage of the word fuck (from /.)
As an adverb enchancing an adjective : "Shirley is fucking beautiful!"
Wo in 4xxxx?
RAe Waldowski, konkret: RA Stünkel Düsseldorf: 0211-3230555
RAe Aulinger in Bochum 0234-687790
RA Bahn, konkret RA Lösche in Essen 0201-781032
RA Nüssel in Gelsenkirchen 0209-1486230
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Wieso, wenn man ihn gefragt hat, ob er grundsaetzlich dazu bereit sei und er
ja sagt?
> #Ohne etwas unterstellen zu wollen: das bloße bunkern einer domain, ohne
> darauf Inhalte zu veröffentlichen wird oft als domain-grabbing bezeichnet
> und von Deutschen Gerichten bislang ungern gesehen.
Was ist "bunkern", bzw. was ist Inhalt und woran machst Du den fest? Ich bin
ja wohl nicht verpflichtet jeden Doedelservice anzubieten, nur weil andere
HTTP oder FTP machen. Ich nutze eine Domain derzeit ausschliesslich fuer
E-Mail, und jeder aus der Familie hat dazu eine Adresse der Art
vorname....@domainname.de. Das ist einfach praktisch. Ob ich jemals die
Zeit habe auf dem Server HTML-Seiten abzulegen, wer will das wissen? Ich
habe ja auch Schraubenzieher und -schluessel, bin aber deswegen doch sicher
nicht verpflichtet KFZ-Mechaniker-Dienste anzubieten, oder?
Michael Boettcher
--
I like to keep things as simple as possible, but not simpler. (Albert
Einstein)
> Mit der "Andeutung", Du seist bereit, Deine Domain zu verkaufen, wäre ich
> sehr, sehr vorsichtig! Das kann nämlich im Härtefall als
Erpressungsversuch
> ausgelegt werden.
In diesem Fall wohl eher nicht.
> ZB. Buch.de kann dies nicht, denn dieser Begriff ist so allgemein, daß er
> keinen Markenrechten unterliegen kann.
buch.de schon, buch allein eher nein.
> #Wenn der Name markenrechtlich schützbar sein sollte, ist die Frage, ob
> diese GmbH groß genug ist, ein übergeordnetes Interesse an der domain
> nachzuweisen.
Nach einem Jahr kaum.
> #Ohne etwas unterstellen zu wollen: das bloße bunkern einer domain, ohne
> darauf Inhalte zu veröffentlichen wird oft als domain-grabbing bezeichnet
> und von Deutschen Gerichten bislang ungern gesehen.
In diesem Fall siehe oben.
mfg
--
Christian Prochaska
06749 Bitterfeld
http://www.bitterfeld-online.de
Mal das lesen:
http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/LG-Hamburg416O129-00.html
cu
bho