...
> Wenn es dem Richter beliebt, kann er GMX
> fᅵr alles verantwortlich machen, was ihm beliebt.
So einfach ist es ja nun nicht. Er muᅵ schon ein Gesetz und einen
Tatbestand, der dagegen verstᅵᅵt, finden.
> Vielleicht will GMX dieses Risiko nicht
> eingehen.
Sondern begeht lieber die Straftat der Nachrichtenunterdrᅵckung. Nett,
das macht es dem Richter leichter.
Falk
> Lothar Frings schrieb:
>
> ...
>
> > Wenn es dem Richter beliebt, kann er GMX
> > für alles verantwortlich machen, was ihm beliebt.
>
> So einfach ist es ja nun nicht. Er muß schon ein Gesetz und einen
> Tatbestand, der dagegen verstößt, finden.
Wobei er nach Belieben bestimmen kann, ob
ein gegebener Tatbestand gegen ein bestimmtes Gesetz
verstößt, und Begriffe wie "fahrlässig" oder
"Sorgfaltspflicht" nach Belieben interpretieren kann.
>
> > Vielleicht will GMX dieses Risiko nicht
> > eingehen.
>
> Sondern begeht lieber die Straftat der Nachrichtenunterdrückung. Nett,
> das macht es dem Richter leichter.
Wenn der der Meinung ist, hier sei eine Straftat
geschehen. Kann er ebenfalls nach Belieben so sehen
oder auch nicht.
> Falk Willberg tat kund:
>> Lothar Frings schrieb:
Na, wenn das so ist, dann hat dieser Richter sicherlich auch kein Problem
mit Hexenverbrennungen. Irgendwo lässt sich irgendwie schon ein passender
Tatbestand nach Belieben gesehen werden. *brutzel*