ich möchte meinen Namen als Domain registrieren lassen, also
www.sattler.de, allerdings habe ich festgestellt das ein Marketing und
Internetservice diese Domain laut Denic seit Okt.99 besitzt. Diese Domain wird
nicht so richtig genutzt, sie soll eine Liste der verschiedenen Sattler
von Deutschland sein. Es hat sich bis dato aber noch keiner Eingetragen
vermutlich weil dieser Dienst kostenpflichtig ist. Wie sieht die
rechtliche Seite dazu aus? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten zur
privatnutzung doch an die Domain meiner Wahl zu kommen?
Danke schon mal.
Gruß Sven
--
Registered Linux User #181148 by http://counter.li.org
> ich möchte meinen Namen als Domain registrieren lassen, also
> www.sattler.de, allerdings habe ich festgestellt das ein Marketing und
> Internetservice diese Domain laut Denic seit Okt.99 besitzt.
Tja, da war wohl jemand schneller...
> Diese Domain wird
> nicht so richtig genutzt,
Wer sagt das?
> sie soll eine Liste der verschiedenen Sattler
Eine Domain ist keine Liste.
Eine Domain ist ein Zusammenschluß von Computern.
> rechtliche Seite dazu aus? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten zur
> privatnutzung doch an die Domain meiner Wahl zu kommen?
Du könntest versuchen, die Domain zu kaufen, alles andere wäre IMHO
aussichtslos.
Gruß,
Franz Georg
Vorschlag: Probier doch mal "Sven-Sattler.de"
Dann gibt es voraussichtlich auch weniger Probleme mit anderen Sattlers.
> Wie sieht die
> rechtliche Seite dazu aus? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten zur
> privatnutzung doch an die Domain meiner Wahl zu kommen?
> Danke schon mal.
>
Zur rechtlichen Situation kannst Du Dir hier einen ersten Überblick
verschaffen:
http://www.netlaw.de/suchen.htm
Gib mal den Begriff "gleichnamig" ein.
Gruss
Bernd Kahleyß
Sent via Deja.com http://www.deja.com/
Before you buy.
Im Artikel <8ogb1k$o4j$2...@picard.magicnet.de> meinte Franz Georg
=?ISO-8859-1?Q?K=F6hler?= <c...@netzverwaltung.org>:
> Wer sagt das?
Ich, da sich noch nie jemand der beruflichen Sattler dort hat eintragen
lassen.
> Eine Domain ist keine Liste. Eine Domain ist ein Zusammenschluß von
> Computern.
Ich meinte die zu der Domain gehörende Website. Sorry
> Du könntest versuchen, die Domain zu kaufen, alles andere wäre IMHO
> aussichtslos.
Wie sieht es mit dem Namensrecht aus? Die Firma hat ja mit diesem Namen
nichts zu tun, ausser das sie damit Geld verdienen will.
Im Artikel <8ognqk$iff$1...@nnrp1.deja.com> meinte Bernd Kahleyß
<Bernd.K...@gmx.net>:
> Vorschlag: Probier doch mal "Sven-Sattler.de" Dann gibt es
> voraussichtlich auch weniger Probleme mit anderen Sattlers.
Guter Vorschlag, ist aber nicht so das wahre, da ich diese Domain mit
meiner Familie auch für den Mailverkehr nutzen möchte.
> Zur rechtlichen Situation kannst Du Dir hier einen ersten Überblick
> verschaffen: http://www.netlaw.de/suchen.htm
Diese Seite war ein super Tip. Danke. Hat mir aber leider auch nicht das
Passende geliefert, da der jetzige Inhaber der Domain nichts mit dem Namen
zu tun hat.
Und .org oder .net?
>
> > Zur rechtlichen Situation kannst Du Dir hier einen ersten Überblick
> > verschaffen: http://www.netlaw.de/suchen.htm
> Diese Seite war ein super Tip. Danke. Hat mir aber leider auch nicht
> das
> Passende geliefert, da der jetzige Inhaber der Domain nichts mit dem
> Namen
> zu tun hat.
Wenn das so ist und er "sattler" auch nicht als Marke geschützt hat,
ist es wahrscheinlich ein rein namensrechtliches Problem. Die
Rechtsprechung dazu ist, was Domainstreitigkeiten angeht, noch
etwas "dürftig". Also, konsultier einen Rechtsanwalt (!) und verlange
Löschung oder Übertragung der Domain. So hilfst Du eventuell auch der
Rechtsfortbildung weiter ;-)).
Gruss
Bernd
Hi,
> Wenn das so ist und er "sattler" auch nicht als Marke geschützt hat,
> ist es wahrscheinlich ein rein namensrechtliches Problem. Die
> Rechtsprechung dazu ist, was Domainstreitigkeiten angeht, noch
> etwas "dürftig". Also, konsultier einen Rechtsanwalt (!) und
verlange
> Löschung oder Übertragung der Domain. So hilfst Du eventuell auch
der
> Rechtsfortbildung weiter ;-)).
den DISPUTE - Eintrag beim Denic wuerde ich vorher selbst stellen.
Wenn ich das jetzt richtig sehe, dann gibt es zu Familiennamen als
Domainname noch keine Rspr?
Wie waere denn der Fall zu beurteilen, wenn jemand *Schmitt* heisst,
aber *www.schmidt.de* registriert hat. Kann nun ein wahrer *Schmidt*
Loeschung oder Herausgabe der Domain verlangen? Gibt Par. 12 BGB das
her?
mfg
Dirk
--
Definition: Ghost
The outward and visible sign of an inward fear.
> > Wie waere denn der Fall zu beurteilen, wenn jemand *Schmitt*
>>heisst,
> > aber *www.schmidt.de* registriert hat. Kann nun ein wahrer
>>*Schmidt*
> > Loeschung oder Herausgabe der Domain verlangen? Gibt Par. 12 BGB
>>das
> > her?
>
> Ich könnte mir - gerade angesichts der Häufigkeit beider Namen -
>sehr
> gut vorstellen, dass man zu diesem Ergebnis kommt.
Warum sollte die Haeufigkeit des Namens Auswirkungen auf den
Beseitigungsanspruch nach Par. 12 BGB haben?
Gefordert wird, dass das Interesse des Berechtigten durch den
unbefugten Gebrauch des Namens verletzt wird. Dann kann der
Berechtigte Beseitigung verlangen.
Und in meinen Augen ist der Gebrauch der domain *schmidt* unbefugt,
wenn man *schmitt* heisst.
Andere Ansichten?
mfg
Dirk
--
Definition: Adore
To venerate expectantly.
Waere im uebrigen nicht der erste Rechtsanwalt, der hier gerade diesen
allesentscheidenen technischen Punkt zu Lasten eines Mandanten
uebersieht.
> Wenn ich das jetzt richtig sehe, dann gibt es zu Familiennamen als
> Domainname noch keine Rspr?
Freili. :-)
> Wie waere denn der Fall zu beurteilen, wenn jemand *Schmitt* heisst,
> aber *www.schmidt.de* registriert hat. Kann nun ein wahrer *Schmidt*
> Loeschung oder Herausgabe der Domain verlangen? Gibt Par. 12 BGB das
> her?
Mal DEJA bemuehen, dieses Thema SCHMIDT.DE wurde ebenfalls schon
ausfuehrlich hier diskutiert, Ergebnis war ebenso sonnenklar mit z.B.
der RL-salomonischen Loesung. :-)
cu
Rob
--
Der Fisch im T-Bone's Aquarium Vol. 3
Zum Abbauen von Onlinestress, z.B. für Online- und Multimediaanwaelte,
Richter oder Spitzenjuristen, wenn globales Internet anscheinend so
kompliziert sein sollte: http://www.interrob.net/recht/film/
Na, Meister,
das wollen wir aber so nicht stehen lassen:
http://www.denic.de/doc/recht/faq/ansprueche.html
Nur konkreter sein!
B.K.
Bernd Kahleyß <Bernd.K...@gmx.net> wrote:
> Und .org oder .net?
.org ja, .net bitte nein. Auch wenn das System durch Unwissenheit und
Geldgeilheit schon kräftig aufgeweicht wurde:
.org - Nichtkommerzielle Organisationen, das kann auch eine Familie sein.
.com - Kommerzielle Organisationen, sprich: Firmen.
.net - Mit dem Netzwerk befaßte Organisationen, sprich: ISP's, etc.
.gov - Staatliche Organisationen
...
Würden derartige Festlegungen akzeptiert, wäre ein großer Teil sämtlicher
Domain-Streitigkeiten von vorneherein gelöst, und wir alle täten uns
beim Merken von Rechnernamen etwas leichter.
Servus, Michi.
--
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Michael Engert mi...@bello.wor.de
80337 München mi...@fachschaften.tu-muenchen.de
ACK.
> Auch wenn das System durch Unwissenheit und
> Geldgeilheit schon kräftig aufgeweicht wurde:
>
> .org - Nichtkommerzielle Organisationen, das kann auch eine Familie sein.
> .com - Kommerzielle Organisationen, sprich: Firmen.
> .net - Mit dem Netzwerk befaßte Organisationen, sprich: ISP's, etc.
> .gov - Staatliche Organisationen
> ...
Volle Zustimmung.
> Würden derartige Festlegungen akzeptiert, wäre ein großer Teil sämtlicher
> Domain-Streitigkeiten von vorneherein gelöst, und wir alle täten uns
> beim Merken von Rechnernamen etwas leichter.
Das hatte ich damals 1997 auch schon gesagt, war zweckslos. Heute sage
ich z.B. etwas anderes: Die Gerichte in Deutschland sind bei
Domainnamensstreitigkeiten grundsaetzlich gar nicht mehr zustaendig. Sie
sind nur deswegen zustaendig, weil so manche DAU-Rechtsanwaelte und
"Spitzenjuristen" die Antragsschriften bei den Gerichten erst ueberhaupt
einreichen, denn: Domainnamensstreitigkeiten gehoeren grundsaetzlich
z.H. der WIPO, die wissen naemlich, was eine .COM/.NET/.ORG ist. Und so
gehen und scheiden sich die Wege bezueglicher "staendiger
DAU-Rechtssprechungen", weil sich erst nach(!) den eingereichten
DAU-Schriftsaetzen dann auch erst danach(!) die (falschen) Richter damit
beschaeftigen muessen.