Ich hab ein grosses Problem!
Hatte mich im August bei www.fastload.tv angemeldet um mir ein paar
neue Filme runterzuladen.
Hat auch alles geklappt. Hatte bei Anmeldung gelesen, dass es nach 2
Wochen kostenpflichtig wird.
Darum hatte ich eine falsche Adresse angegeben und natürlich nicht den
Test gekündigt...
Dann kam per Email Rechnung und Mahnung von fastload.tv hab ich
ignoriert...
Ende September bekam ich eine Ladung zur Polizei hatte dort aber die
Aussage verweigert.
Nun haben die mir die Staatsanwaltschaft Köln einen Strafbefehl über
30 Tagessätze zu 30 EURO also
900 EURO Strafe geschickt. Man hat wohl anhand der Nutzungsdaten (IP-
Adressen, Email) die
Anmeldung auf mich zurückgeführt.
Ich kann nun innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen.
Lohnt sich ein Einspruch? Was soll ich machen?
Viele Grüsse
Mel
> Lohnt sich ein Einspruch? Was soll ich machen?
Am besten machst Du das, was Du schon lange vorher hättest machen
sollen: suche Dir einen Anwalt, der rettet, was noch zu retten ist.
DoDi
Was soll man da denn noch retten?
Grüße,
Lars Friedrich
> Ich bin dafür, diesen Anbietern die Geschäftserlaubnis zu entziehen.
Das mag ja durchaus angebracht sein
> btw. besonders klug ist es nicht, hier den Download solchen Zeugs
> zuzugeben...
Aber einen derart klaren Fall des Betrugs, wie vom OP geschildert,
vermag es nicht zu relativieren
MfG
Rupert
Betrogener Betrüger...
Die Frage ist was denn genau fastload verkauft.
Nur den Zugang oder auch den Inhalt.
Wenn es auch der illegale Inhalt ist, dann sollte der Vertrag eigentlich
sittenwidrig und demnach ungültig sein, oder?
Könnte man in diesem Falle nicht gegen den Strafbefehl Einspruch
erheben? Bzw wegen Hehlerei einreden?
Gruß
Ingo
fastload.tv ist ein DAU-Trap der MPAA.
> Nur den Zugang oder auch den Inhalt.
Beides.
> Wenn es auch der illegale Inhalt ist, dann sollte der Vertrag eigentlich
> sittenwidrig und demnach ungültig sein, oder?
Nein, der Inhalt ist legal, es ist ja der eigne Inhalt.
Och, dem OP noch eine Ladung Anwaltskosten verpassen. Wer sich *so* deppert
anstellt hats nicht anders verdient.
> fastload.tv ist ein DAU-Trap der MPAA.
Ich hab in erinnerung, daß Seite nach Rumänien führt und auch dort
registriert wurde, spricht nicht wirklich für die MPAA.
> ... der Inhalt ist legal, es ist ja der eigne Inhalt.
Nur rein aus interesse, da ich auf deren Seite nichts über den
angebotenen Inhalt sehen kann, wo kann man sich denn genauer über den
Inhalt schlau machen?
Guß
Ingo
>
>> Wenn es auch der illegale Inhalt ist, dann sollte der Vertrag eigentlich
>> sittenwidrig und demnach ungültig sein, oder?
>
> Nein, der Inhalt ist legal, es ist ja der eigne Inhalt.
>
Welcher Inhalt ist der eigene? Fastload ist nichts anderes als eine
kostenpflichtige Metasuchmaschine über ein paar Filesharingtools.
Die bietet ausser dem Programm selber keine Inhalte an.
Gruss
Stefan
On 16 Okt., 12:14, manicm...@discardmail.com wrote:
> Hallo!
>
> Ich hab ein grosses Problem!
>
> Hatte mich im August beiwww.fastload.tvangemeldet um mir ein paar
Nein. Die Existenz eines Vertrages ist nicht Voraussetzung für den
Tatbestand des Betrugs. §263 StGB stellt auch nicht auf einen
rechtskonformen Vermögensvorteil hin ab.
vgl. z.B. BGH 3 StR 4/02, Schokolade statt Haschisch geliefert:
"A. hat nach den getroffenen Feststellungen einen vollendeten Betrug
begangen. Er täuschte dem Angeklagten Y., der die Rauschgiftkäufer
vertrat, bei Vertragsschluß die Lieferung von Haschisch vor, obwohl er -
wie sich aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergibt - bereits
zu diesem Zeitpunkt überwiegend Schokolade liefern wollte."
Grüße,
Lars Friedrich
> Lutz Donnerhacke wrote:
>
> > fastload.tv ist ein DAU-Trap der MPAA.
>
> Ich hab in erinnerung, daß Seite nach Rumänien führt und auch dort
> registriert wurde, spricht nicht wirklich für die MPAA.
Im Impressum steht Slowakei.
-Andreas
Wißt ihr was das ist auf den Screenshots auf
h**p://fastload.tv/funktion.php ?
=> http://www.shareaza.com ein 100% freier Client für ed2k, G1 und G2!
Werde den Jungs mal sagen zu was ihre Open-Source-Software missbraucht
wird. :-(
Ganz schöne Schweinerei.
-Andreas
> => http://www.shareaza.com ein 100% freier Client für ed2k, G1 und G2!
> Werde den Jungs mal sagen zu was ihre Open-Source-Software missbraucht
> wird. :-(
Man muß nicht vor dem Download darauf hinweisen, daß ein Stück Software
der GPL unterliegt...
Nö, aber dennoch drauf hinweisen und den Quelltext zugängig machen.
Hast du fastload angeschrieben und sie haben dir den Quelltext
verweigert? Nein?
Außerdem ist es kein Mißbrauch, GPL Software zu verkaufen.
Grüße,
Lars Friedrich
Und?
Grüße,
Lars Friedrich
>> Nö, aber dennoch drauf hinweisen und den Quelltext zugängig machen.
>
> Hast du fastload angeschrieben und sie haben dir den Quelltext
> verweigert? Nein?
Das dürfte nicht erfolgsversprechend sein, da die Quellen nur jenen
zugänglich gemacht werden müssen, die auch das Kompilat erhielten.
Adacore macht das z.B. in großem Stil.
> Nein, der Inhalt ist legal, es ist ja der eigne Inhalt.
Du meinst der Inhalt wurde nicht von einer "offensichtlich rechtswidrig
hergestellten Vorlage" erstellt? ... SCNR
--
Die Deppenapostroph-Epidemie weitet sich aus! Wer mitspielen will,
findet z.B. hier http://einklich.net/etc/apostroph.htm eine "Anleitung".
Nicht vergessen: "Info's", "in's" und "Auto's" sind bereits "entworfen".
Verbreiteter Irrtum -- GPLv2 2. b) "all third parties", 3. b) "any third
party".
--Stefan
Nein. 2b) regelt nur die Lizenzseite; die Lizenz ohne Quellen/Kompilat
hilft Dir aber nicht weiter. Statt 3b) kann man 3a) erfüllen.