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Grundsicherungsverweigerung?

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Gehtniemand Wasan

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Jan 12, 2024, 1:24:10 PM1/12/24
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Hi,
Person erbt, verprasst das Erbe und beantragt erneut Grundsicherung.
Wie sieht die Versagung von Grundsicherung einer mittellosen Person aus?
Aus dem Artikel geht nicht hervor, ob noch Vermögen vorliegt.
Annahme, es liegt kein Vermögen mehr vor:
Wird diese Person, sofern Sie keine Arbeit findet, auf der Straße landen oder wird Grundsicherung bzw. Bürgergeld mit dem Vorbehalt der Rückzahlung auf Lebenszeit gezahlt?
In welcher Höhe und ab welchem Einkommen wäre eine solche Rückzahlung einzufordern? Hat jemand zu diesem Fall das Az.?
https://www.rnd.de/panorama/arbeitsloser-verprasst-erbe-von-200000-euro-in-zwei-jahren-kein-anspruch-auf-sozialleistungen-XJRXXGQGFZNY6AACRKND6YNCFE.html
Gruß

Harald Klotz

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Jan 16, 2024, 7:57:01 AM1/16/24
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Am 12.01.2024 um 19:24 schrieb Gehtniemand Wasan:

> Wird diese Person, sofern Sie keine Arbeit findet, auf der Straße landen oder wird Grundsicherung bzw. Bürgergeld mit dem Vorbehalt der Rückzahlung auf Lebenszeit gezahlt?
Einerseits verstehe ich, dass man dem der sein Gels verprasst hat nichts
geben möchte, andererseits stellt sich die Frage, wovon soll er leben,
wie seine Miete bezahlen.
Man kann den doch nicht einfach verrecken lassen.

Auf welcher Rechtsgrundlage darf man jemanden verrecken lassen.
Wir leisten es uns illegale Einwanderer durchzufüttern.
Oder anerkannte, wegen Krieges in ihrer Heimat, die sich dann Urlaub in
ihrer Heimat leisten...


Grüße
Harald

Stefan Schmitz

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Jan 16, 2024, 8:31:52 AM1/16/24
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Am 16.01.2024 um 13:56 schrieb Harald Klotz:
> Am 12.01.2024 um 19:24 schrieb Gehtniemand Wasan:
>
>> Wird diese Person, sofern Sie keine Arbeit findet, auf der Straße
>> landen oder wird Grundsicherung bzw. Bürgergeld mit dem Vorbehalt der
>> Rückzahlung auf Lebenszeit gezahlt?
> Einerseits verstehe ich, dass man dem der sein Gels verprasst hat nichts
> geben möchte, andererseits stellt sich die Frage, wovon soll er leben,
> wie seine Miete bezahlen.
> Man kann den doch nicht einfach verrecken lassen.

Es wird auch nur die Grundsicherung verweigert. Stattdessen bekommt man
Sozialhilfe in gleicher Höhe, die aber (in dem Fall von den Erben)
zurückgefordert wird.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Vermoegen-verprasst-kein-Hartz-IV-article17088671.html

Und der Ausschluss von der Grundsicherung gilt auch nur für 10 Jahre,
§ 41 IV SGB XII.

Beim Bürgergeld gibt es keinen Ausschluss, sondern direkt die
Rückzahlungsverpflichtung nach § 34 SGB II.

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