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Arbeitgeber behält einen Wertfachschlüssel?

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Stefan Koschke

unread,
Mar 20, 2012, 11:51:03 AM3/20/12
to
Hallo,

folgender Hintergrund:

- Produktionsbetrieb
- Arbeiter(innen) haben keinen Spind, die Alltagssachen hängen in einer
Garderobe frei zugänglich auf Haken in einem "Umkleideraum"
- jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines Schließfach, wo gerade mal
eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen / Autopapiere / Schlüssel
unterzubringen mit 2 Schlüsseln.
- es wurde für die Schlüssel unterschrieben

Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!

Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt, ist der
Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?

Und wenn letzteres zutrifft, was ich hoffe / vermute, worauf kann man
sich berufen?

Ach so, Nachtrag: einen Betriebsrat oder ähnliches gibt es natürlich
nicht...


Danke für Aufklärung!

Stefan Schmitz

unread,
Mar 20, 2012, 2:57:06 PM3/20/12
to
On 20 Mrz., 16:51, Stefan Koschke <stefan.kosc...@t-online.de> wrote:
> Hallo,
>
> folgender Hintergrund:
>
> - Produktionsbetrieb
> - Arbeiter(innen) haben keinen Spind, die Alltagssachen hängen in einer
> Garderobe frei zugänglich auf Haken in einem "Umkleideraum"
> - jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines Schließfach, wo gerade mal
> eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen / Autopapiere / Schlüssel
> unterzubringen mit 2 Schlüsseln.
> - es wurde für die Schlüssel unterschrieben

Wurde unterschrieben, dass 2 Schlüssel ausgehändigt wurden? Dann
sollte das korrigiert werden.

> Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
> wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!

Ist ja auch besser, wenn der zweite sicher im Betrieb verwahrt ist,
als wenn man nach Feierabend nicht mehr an seine Sachen kommt.
Was will der Arbeiter mit dem zweiten Schlüssel? Wenn er den immer bei
sich hat, verliert er womöglich beide auf einmal. Und zuhause nützt er
ihm nichts.

> Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt,

Dann ist klar, dass es jemand mit Zugriff auf den Schlüssel war.

> ist der
> Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?

Eher mag es die Fürsorgepflicht gebieten, einen Ersatzschlüssel
vorzuhalten. Die Fächer sind doch nur zur vorübergehenden
diebstahlsicheren Aufbewahrung gedacht und kein privater Safe.


Worker

unread,
Mar 21, 2012, 2:05:26 AM3/21/12
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote in
news:894e5d46-c41b-4920...@i2g2000vbv.googlegroups.com:

> On 20 Mrz., 16:51, Stefan Koschke <stefan.kosc...@t-online.de> wrote:
>> Hallo,
>>
>> folgender Hintergrund:
>>
>> - Produktionsbetrieb - Arbeiter(innen) haben keinen Spind, die
>> Alltagssachen hängen in einer Garderobe frei zugänglich auf Haken in
>> einem "Umkleideraum" - jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines
>> Schließfach, wo gerade mal eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen /
>> Autopapiere / Schlüssel unterzubringen mit 2 Schlüsseln. - es wurde
>> für die Schlüssel unterschrieben
>
> Wurde unterschrieben, dass 2 Schlüssel ausgehändigt wurden?
>
Steht doch da oben "es wurde für _die_ Schlüssel unterschrieben".
>
> Dann sollte das korrigiert werden.
>
Muhahahaha! Und wenn der AG sich weigert das zu korrigieren? Klar,
klagen bis zum Europäischen Gerichtshof.
>
>> Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
>> wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!
>
> Ist ja auch besser, wenn der zweite sicher im Betrieb verwahrt ist,
> als wenn man nach Feierabend nicht mehr an seine Sachen kommt.
>
Ja klaro, die AN sind ja kleine dumme Kinder die noch nicht einmal auf
einen Schlüssel aufpassen können. Man erzählst du eine Scheisse. Im
Betrieb ist der Schlüssel also sicher aufbewahrt, wohingegen er beim
kleinen dummen AN unsicher aufbewahrt ist.
>
Man der deutsche Kaiser ist seit fast hundert Jahren abgeschafft worden.
Du darfst dich trauen selber zu denken und selber Verantwortung zu
übernehmen.
>
Man erzählst du eine Scheisse. Wenn der AG sich einen zweiten Schlüssel
vorbehalten wollte, was sein Recht ist, warum hat man sie vortags dann
ausgeteilt und unterschreiben lassen, wenn man sie hinterher doch wieder
einsammelt. Es scheint hier eher eine Eigenmächtugkeit des Vorarbeiters
vorzuliegen.
>
> Was will der Arbeiter mit dem zweiten Schlüssel?
>
Deine Fragen zeugen nicht von besonderer Intelligenz. Er braucht damit
gar nichts zu wollen. Man hat ihm den zweiten Schlüssel ausgehändigt.
Punkt. Wenn er damit nichts wollen soll, warum hat man ihn ausgehändigt?
>
> Wenn er den immer bei sich hat, verliert er womöglich beide auf
> einmal.
>
Ja klar, AN sind kleine dumme Kinder die Schlüssel verlieren. Wenn er
ihn verliert ist das seine Verantwortung. Und das Schliessfach wird wohl
kein Tresor sein, den man ohne Schlüssel nicht öffnen kann. Wenn der AG
in öffnen muss, lässt er das von einem Schlüsseldienst erledigen.
>
Der normale Umgang ist der, dass man dem AN zwei Schlüssel auf seine
Verantwortung aushändigt, Schlüssel welche er dann hinterher auch wieder
zurückgeben muss oder entschädigen muss. Sollte der AG das Fach öffnen
müssen und der AN ist nicht greifbar oder er die Schlüssel nicht
aushändigen kann/will erfolgt die Öffnung durch einen Schlüsseldienst
auf Kosten des AN.
>
Dem AN den zweiten Schlüssel also abzunehmen, zeugt nur von der
Bevormundung die überall in der deutschen Arbeitswelt eingezogen ist,
weil man es in der Regel mit solchen Elementen wie dir zu tun hat, die
meinen ihren hirnlosen Saft überall zum Besten geben zu müssen.
>
> Und zuhause nützt er ihm nichts.
>
Blödsinn! Im Fach ist lediglich seine Handtasche eingesperrt. Der AN
fährt nachhaus, holt den zweiten Schlüssel und öffnet. Dann besorgt er
einen zweiten Schlüssel.
>
Ich habe einen Spind und zwei Schlüssel in meiner Verwahrung.
>
>> Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt,
>
> Dann ist klar, dass es jemand mit Zugriff auf den Schlüssel war.
>
Muhahahaha!
>
Ja klar doch, "Hei Chef ich hatte in meiner Handtasche den Koh-i-Noor
als sich sie einschloss, nun ist er weg". Das wäre dann in der Tat etwas
ungewöhnlich.
>
Es könnte aber auch sein, dass dem AN lediglich seine Kreditkarte
hinterher fehlt. Wer dann, was beweisen muss, ist ja dann auch dir klar,
oder?
>
Jetzt fehlt nur noch, dass du behauptets der AG hätte das Recht dem AN
die Handtasche zu durchsuchen bevor der AN sie einschliesst um
festzustellen welche Wertsachen er darin hat.
>
>> ist der Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?
>
> Eher mag es die Fürsorgepflicht gebieten, einen Ersatzschlüssel
> vorzuhalten.
>
So ein dämlicher Blödsinn! Es steht schlichtweg dem AG zu, das zu
handhaben wie er will. Die Ablagefächer sind Eigentum und Besitz des AG.
Wem eine Sache als Eigentum gehört, darf damit verfahren wie er will.
Wer eine Sache im Besitz hat, darf sie verwenden wie er will wenn keine
Regelungen dem entgegensprechen.
>
Rein rechtlich nimmt der AG die Sachen des AN in Verwahrung und muss
dementsprechend dafür haften. Der AG begrenzt daher klugerweise den
Haftungswert der einzuschliessenden Sachen. Problematisch für den AN wird
es nur sein, zu beweisen was er zur Verwahrung übergeben hat, wenn es dann
hinterher verschwunden ist. Daher die haftungsbeherenzung an die sich der
AN halten sollte.
>
Es ist also seitens des AG besonders dämlich den zweiten Schlüssel
wieder einzusammeln, da er damit unnötigerweise eine Verantwortung
übernimmt. Der Vorarbeiter der die Zweitschlüssel (wahrscheinlich
eigenmächtig) wieder eingesammelt hat, muss also aufpassen damit er
nicht selber Probleme mit seinem AG bekommt.
>
> Die Fächer sind doch nur zur vorübergehenden diebstahlsicheren
> Aufbewahrung gedacht und kein privater Safe.
>
Auch das ist belangloser Käse.
>

Worker

unread,
Mar 21, 2012, 2:41:43 AM3/21/12
to
Stefan Koschke <stefan....@t-online.de> wrote in
news:4f68a767$0$6624$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net:

> Hallo,
>
> folgender Hintergrund:
>
> - Produktionsbetrieb - Arbeiter(innen) haben keinen Spind, die
> Alltagssachen hängen in einer Garderobe frei zugänglich auf Haken in
> einem "Umkleideraum" - jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines
> Schließfach, wo gerade mal eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen /
> Autopapiere / Schlüssel unterzubringen mit 2 Schlüsseln. - es wurde
> für die Schlüssel unterschrieben
>
> Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
> wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!
>
Da war es schon falsch deinerseits den zweiten Schlüssel zurückzugeben.
"Hei Chefe ich habe für zwei Schlüssel unterschrieben"
>
Normal ist es nicht, dass der AG einen Zweitschlüssel zum persönlichen
Schliessfach hat. Ist auch nicht besonders klug seinerseits, denn er
übernimmt damit die Haftung für deine Sachen. Es ist zu vermuten dass
der Vorarbeiter hier eigenmächtug gehandelt hat, nach dem kranken Motto:
"Hei ich bin hier der Chef".
>
Deinen Zweitschlüssel braucht er nicht. Er kann das Schliessfach
notfalls durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen. Ist ja kein Tresor.
>
Wenn möglich, was natürlich nicht einfach ist, such dir einen anderen
Job. Mit diesem dummdreisten Vorarbeiter wirst du nicht glücklich
werden. Ob es da aber anderes sein wird, kann man nicht sagen. Diese
Bevormundung ist überall in der deutschen Arbeitswelt eingezogen,
insbesondere gegenüber akademisch nicht gebildeten AN, wie ich das in
meiner Firma feststellen kann. Leider.
>
> Ist das rechtens,
>
Jein. Rein rechtlich ist es rechtens wenn der Vorarbeiter nicht
eigenmächtig gehandelt hat.
>
> ...was passiert wenn jetzt etwas wegkommt, ...
>
Dein AG muss dafür haften. Du hat allerdings ein Problem zu beweisen was
weggekommen ist. Genau um solche unannehmlichkeiten zu vermeiden sammeln
kluge AG den Zweitschlüssel nicht ein.
>
> ...ist der Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?
>
Nur weil was wegkommt, nein. Der AG nimmt deine Sachen aus rechtlicher
Sicht in Verwahrung, wenn er sich einen Zweitschlüssel vorbehält. Er
muss dann für die verwahrten Sachen haften, er muss dir deinen Schaden
ersetzen. Du musst aber erst die Höhe des Schadens beweisen.
>
> Und wenn letzteres zutrifft, was ich hoffe / vermute, worauf kann man
> sich berufen?
>
Du meinst wenn Sachen wegkommen? Dann muss der AG dafür aus seiner
Haftungspflicht heraus Schadenersatz leisten. Du musst allerdings den
Schaden beweisen. Das wird schwierig.
>
Es ist schwierig dir zu raten was du machen sollst. Normalerweise
müsstest du nun sagen, "Chefe Schlüssel her". Dann wirst du aber in die
Ungnade dieses primitiven Vorarbeiters geraten. Was du nun tun sollst,
hängt von der Stärke deiner Position dem Vorarbeiter gegenüber ab.
>
> Ach so, Nachtrag: einen Betriebsrat oder ähnliches gibt es natürlich
> nicht...
>
Klaro, sonst wär der Vorarbeiter wahrscheinlich nicht so dummdreist.
>
Wieviel AN seit ihr denn? Könnt ihr denn keinen BR wählen?
>

Stefan Koschke

unread,
Mar 21, 2012, 3:02:22 AM3/21/12
to
Am 21.03.2012 07:41, schrieb Worker:

klar, jetzt habe ich verstanden, daß der AG im Prinzip mit seinem
Eigentum (Schließfachschlüssel) machen kann was er will
(Eigenmächtigkeit des Vorarbeiters mal ausgenommen).

Daß er eigentlich jetzt bei Verlust haftet, in der Praxis aber nicht
weil nicht zu beweisen ist, daß das Weggekommene morgens noch da war ist
ebenfalls klar.

> Wieviel AN seit ihr denn? Könnt ihr denn keinen BR wählen?

ca. 350?
Bei dem Chef will das keiner machen, das "Betriebsklima" ist in den
letzten Jahren immer weiter gesunken, jeder sieht nur noch zu, wie er
sich selbst über Wasser hält.

Ja und dann werden die "Vorarbeiter" natürlich nicht nach Qualifikation
sondern Beziehungen oder gutem Verhältnis festgelegt.

Ciao

Martina Diel

unread,
Mar 21, 2012, 3:57:12 AM3/21/12
to
* Worker <wor...@freemail.de>:
[Schlüssel]

>> Und zuhause nützt er ihm nichts.

> Blödsinn! Im Fach ist lediglich seine Handtasche eingesperrt. Der AN
> fährt nachhaus, holt den zweiten Schlüssel und öffnet. Dann besorgt er
> einen zweiten Schlüssel.

Fährt nachhause mit dem Auto - wenn der Autoschlüssel in der Handtasche
ist?
Mit der Bahn - wenn die Wochenkarte in der Tasche ist?
Mit dem Taxi - wenn das Portemonnaie in der Tasche ist?

Holt den zweiten Schlüssel aus der Wohnung - wenn der Wohnungsschlüssel
in der Tasche ist?

Sehr überzeugend.


--
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Hans CraueI

unread,
Mar 21, 2012, 9:35:20 AM3/21/12
to
Stefan Koschke schrieb

> - jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines Schließfach, wo gerade mal
> eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen / Autopapiere / Schlüssel
> unterzubringen mit 2 Schlüsseln.
> - es wurde für die Schlüssel unterschrieben
> Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
> wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!
> Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt, ist der
> Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?
> Und wenn letzteres zutrifft, was ich hoffe / vermute, worauf kann man
> sich berufen?
> Ach so, Nachtrag: einen Betriebsrat oder ähnliches gibt es natürlich
> nicht...

Was sagt die Gewerkschaft?

Moegliche Verpflichtungen fuer AG, sichere Unterbringung fuer
Habseligkeiten von AN zu stellen, mal dahingestellt sein lassend:

AN koennten einen zusaetzlichen kleinen Safe nutzen, der in das
Fach passt.

Man koennte ggf. auch darauf bestehen, dass die Zweitschluessel
so aufbewahrt werden, dass der AG Zugang dazu nur mit Zustimmung
des jeweiligen AN hat, etwa bei einem Notar oder in einem Banksafe
hinterlegen o. ae.

Hans CraueI

Stefan Koschke

unread,
Mar 21, 2012, 11:49:08 AM3/21/12
to
Am 21.03.2012 14:35, schrieb Hans CraueI:
> AN koennten einen zusaetzlichen kleinen Safe nutzen, der in das
> Fach passt.
reine Theorie, einen "Untersafe" zu finden der in die gerade mal
handtaschengroßen Fächer passt zu finden, in den dann die Handtasche
auch noch reinpasst

>
> Man koennte ggf. auch darauf bestehen, dass die Zweitschluessel
> so aufbewahrt werden, dass der AG Zugang dazu nur mit Zustimmung
> des jeweiligen AN hat, etwa bei einem Notar oder in einem Banksafe
> hinterlegen o. ae.
>
das erzähl mal unserem Chef :-(((

Ciao
Stefan

Worker

unread,
Mar 21, 2012, 2:58:38 PM3/21/12
to
Stefan Koschke <stefan....@t-online.de> wrote in
news:9stcnu...@mid.individual.net:

> Am 21.03.2012 07:41, schrieb Worker:
>
> klar, jetzt habe ich verstanden, daß der AG im Prinzip mit seinem
> Eigentum (Schließfachschlüssel) machen kann was er will
> (Eigenmächtigkeit des Vorarbeiters mal ausgenommen).
>
> Daß er eigentlich jetzt bei Verlust haftet, in der Praxis aber nicht
> weil nicht zu beweisen ist, daß das Weggekommene morgens noch da war
> ist ebenfalls klar.
>
>> Wieviel AN seit ihr denn? Könnt ihr denn keinen BR wählen?
>
> ca. 350? Bei dem Chef will das keiner machen, das "Betriebsklima" ist
> in den letzten Jahren immer weiter gesunken, jeder sieht nur noch zu,
> wie er sich selbst über Wasser hält.
>
Genau bei einem solchen Chef solltet ihr das machen. Die Anzahl der AN
reicht dabei aus. Da braucht ihr eine starke Gewerkschaft im Rücken.
Sucht euch eine Gewerkschaft aus eurer Branche und sprecht mal bei denen
vor, wie ihr es bewerkstelligen könnt bei euch im Betrieb einen BR
hinzubekommen.
>
> Ja und dann werden die "Vorarbeiter" natürlich nicht nach
> Qualifikation sondern Beziehungen oder gutem Verhältnis festgelegt.
>
Das ist leider in vielen Betrieben so. Der Vorarbeiter führt die Knute
und kriecht dem Chef in den Arsch. Mehr braucht er nicht zu können. Das
hätte ihn seinerzeit auch als Naziaufseher gut qualifiziert.
>
Treffen sich zwei AN im Magen von ihrem Chef. Fragt der eine: "Hat der
Chef dich auch gefressen". Nein sagt der: "Ich komme von der anderen
Seite"
>

Worker

unread,
Mar 21, 2012, 3:07:27 PM3/21/12
to
Martina Diel <martina...@web.de> wrote in
news:slrnjmj2eo.2tp...@greta.thildkroete.de:
> [Schluessel]
>
>>> Und zuhause nuetzt er ihm nichts.
>
>> Bloedsinn! Im Fach ist lediglich seine Handtasche eingesperrt. Der AN
>> faehrt nachhaus, holt den zweiten Schluessel und oeffnet. Dann
>> besorgt er einen zweiten Schluessel.
>
> Faehrt nachhause mit dem Auto - wenn der Autoschluessel in der
> Handtasche ist?
>
Bist du hellblond? Oder kannst du nicht im Kontext lesen?
>
Warum sollte er mit dem eigenen Auto nach nachhause fahren?
>
> Mit der Bahn - wenn die Wochenkarte in der Tasche ist?
>
Warum sollte er mit der Bahn nachhause fahren?
>
> Mit dem Taxi - wenn das Portemonnaie in der Tasche ist?
>
Warum sollte er mit dem Taxi nachhause fahren?
>
> Holt den zweiten Schluessel aus der Wohnung - wenn der
> Wohnungsschluessel in der Tasche ist?
>
Warum sollte der Wohnungsschluesel in der Tasche sein?
>
Dein Phantasiererei entspricht wohl eher dem Niveau von Kleinkindern.
>

Worker

unread,
Mar 21, 2012, 3:14:59 PM3/21/12
to
Stefan Koschke <stefan....@t-online.de> wrote in news:4f69f875$0$6643
$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net:
Mein Rat, besorg die ein Hängeschloss und bringe es an wenn es geht. Den
Schluessel behälst du natürlich.
>

Andreas M. Kirchwitz

unread,
Mar 22, 2012, 10:54:55 AM3/22/12
to
Stefan Koschke <stefan....@t-online.de> wrote:

> - Produktionsbetrieb
> - Arbeiter(innen) haben keinen Spind, die Alltagssachen hängen in einer
> Garderobe frei zugänglich auf Haken in einem "Umkleideraum"

Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas beschädigt oder geklaut wird?
Kann man seine Sachen auch mitnehmen an den Arbeitsplatz, um darauf
aufpassen zu können?

> - jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines Schließfach, wo gerade mal
> eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen / Autopapiere / Schlüssel
> unterzubringen mit 2 Schlüsseln.
> - es wurde für die Schlüssel unterschrieben
>
> Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
> wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!

Das Problem findest Du mit einer Suchmaschine Deiner Wahl in vielen
Variationen.

Der Spind gehört dem Arbeitgeber. Wenn er einen Schlüssel behalten
will, ist das sein Recht. Ob er sich damit einen Gefallen tut, sei
mal dahingestellt.

Natürlich muss die Quittung entsprechend angepasst werden.

> Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt, ist der
> Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?

Im normalen Alltag wird typischerweise jemand mal den Schlüssel
vergessen, und dann ist es praktisch, einen Ersatzschlüssel zur
Hand zu haben.

Der Arbeitgeber darf aber nicht einfach so an die Fächer ran, weil
er sie ja ganz bewusst den Leuten für ihre privaten Wertsachen zur
Verfügung gestellt hat. Nur bei konkretem Verdacht und nur im
Beisein des Betriebsrats. Bei Problemen (z.B. Diebstahl) steht
der Arbeitgeber natürlich stets unter Hauptverdacht, denn er ist
der einzige mit dem Zweitschlüssel.

Der Arbeitgeber tut also gut daran, jeden Verdacht zu minimieren,
indem er die Zweitschlüssel versiegelt und sicher deponiert. Ich
finde die Idee pfiffig, die Zweitschlüssel im Büro des Betriebsrats
zu lagern in einer abschließbaren Kassette, zu der nur der
Arbeitgeber den Schlüssel hat. So kommt eine Partei allein nicht
ohne weiteres an die Schlüssel.

> Und wenn letzteres zutrifft, was ich hoffe / vermute, worauf kann man
> sich berufen?

Ich habe auf Anhieb keine Meinung gefunden, dass der Arbeitgeber
keinen Schlüssel behalten dürfte. Obwohl viele Arbeitgeber wohl
dennoch auf dieses Recht verzichten, um eben gar nicht erst in
die Situation zu kommen, sich bei Problemen rechtfertigen zu müssen.
Hängt aber sicherlich vom jeweiligen Fall ab.

> Ach so, Nachtrag: einen Betriebsrat oder ähnliches gibt es natürlich
> nicht...

Dann wird es vielleicht Zeit.

Grüße, Andreas

Erich Kirchmayer

unread,
Apr 8, 2012, 7:43:17 AM4/8/12
to
Hi,

Stefan Koschke <stefan....@t-online.de> schrieb:

> Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
> wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!
>
> Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt, ist der
> Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?

"wenn was wegkommt" ist das doch ganz einfach: Der AN hat einen
Schlüssel und der AG hat einen Schlüssel. Einer von Beiden wird es dann
gewesen sein ;-) (bzw. "verdächtigt")

Und warum sollte es nicht rechtens sein? Für viele Schliessfächer,
Schränke etc. existiert beim Betreiber/Eigentümer ein Zweit- oder
Generalschlüssel, um eben Fach/Schrank kostengünstig und gewaltfrei
öffnen zu können, wenn der Nutzer seine(n) Schlüssel verloren hat.


Es macht auch praktisch wenig Sinn, dem AN beide Schlüssel zu geben. Wo
bewahrt der den zweiten Schlüssel i.d.R. auf? Vermutlich zuhause, im
Auto etc. - und der Zugang dorthin ist oft nur mit dem möglich, das im
verperrten Schliessfach liegt - nämlich Wohnungs- oder Autoschlüssel ;-)

Ein bischen Vertrauen in den AG muss man schon haben, immerhin ist die
Lösung, den zweiten Schlüssel beim AG aufzubewahren eine Sache, die im
Falle des verlorenen ersten Schlüssels Alles etwas vereinfacht.




--
Lebe heute und freue dich auf morgen.

Erich Kirchmayer

unread,
Apr 8, 2012, 8:01:32 AM4/8/12
to
Hi,

Worker <wor...@freemail.de> schrieb:


> Da war es schon falsch deinerseits den zweiten Schlüssel
> zurückzugeben. "Hei Chefe ich habe für zwei Schlüssel unterschrieben"

Das ist richtig, das Formular (oder was immer) btr. der Schlüsselausgabe
muss entsprechend geändert und neu unterschrieben werden.


> Jein. Rein rechtlich ist es rechtens wenn der Vorarbeiter nicht
> eigenmächtig gehandelt hat.

Was man ja leicht herausfinden kann, indem man sich an den Vorgesetzten
des Vorarbeiters wendet.

> Nur weil was wegkommt, nein. Der AG nimmt deine Sachen aus
> rechtlicher Sicht in Verwahrung, wenn er sich einen Zweitschlüssel
> vorbehält. Er muss dann für die verwahrten Sachen haften, er muss
> dir deinen Schaden ersetzen.

Relativ. In z.B. besseren Hotels ist es üblich, auf den Zimmern kl.
Tresore zu haben, in denen die Gäste ihre Wertsachen einschliessen
können. Alle Hotels lehnen aber eine Haftung für die dort verwahrten
Sachen ab, da diese Tresore (natürlich) über die Möglichkeit verfügen,
durch Personal (Haustechniker etc.) geöffnet zu werden (heute sind das
meistens elektronische Zahlenschlösser, die mittels "Mastercode" oder
einem externen "Programmiergerät" die Türe wieder öffnen lassen wenn der
Gast seinen Code vergessen hat oder abgereist ist, ohne den Tresor zu
öffnen). Die Hotels haften nur (und auch da meistens nur bis zu einer
bestimmten Höhe - siehe deren AGB), wenn der Gast seine Sachen in den
zentralen Hoteltresor (sofern vorhanden) verwahrt.

Nichts Anderes dürfte es an dieser Arbeitsstelle sein. Irgendwo steht
sicher (wenn der AG etwas Hirn hat), dass für den Inhalt der
Schliessfächer _nicht_ gehaftet wird.

> Du meinst wenn Sachen wegkommen? Dann muss der AG dafür aus seiner
> Haftungspflicht heraus Schadenersatz leisten. Du musst allerdings den
> Schaden beweisen. Das wird schwierig.

Eben auch darum wird ein AG die Haftung für den Inhalt des Fachs auch
generell ausschliessen.

> Es ist schwierig dir zu raten was du machen sollst. Normalerweise
> müsstest du nun sagen, "Chefe Schlüssel her". Dann wirst du aber in
> die Ungnade dieses primitiven Vorarbeiters geraten. Was du nun tun
> sollst, hängt von der Stärke deiner Position dem Vorarbeiter
> gegenüber ab.

Die Einfachste Lösung ist, einfach nichts Wertvolles in das Fach
einzusperren und teure Dinge und/oder viel Bargeld einfach zuhause oder
sonstwo zu verwahren. Man muss "auf Arbeit" nicht den kompletten
Familienschmuck mitnehmen und auch keine hohen Geldbeträge.

Andreas M. Kirchwitz

unread,
Apr 8, 2012, 9:39:46 AM4/8/12
to
Erich Kirchmayer <e_kirc...@hotmail.com> wrote:

> Die Einfachste Lösung ist, einfach nichts Wertvolles in das Fach
> einzusperren und teure Dinge und/oder viel Bargeld einfach zuhause oder
> sonstwo zu verwahren. Man muss "auf Arbeit" nicht den kompletten
> Familienschmuck mitnehmen und auch keine hohen Geldbeträge.

Zahlungsmittel (Bargeld, ec-Karte, Kreditkarte), Wohnungsschlüssel,
Führerschein, Autoschlüssel, Autopapiere (oder ÖPNV-Monatskarte o.ä.),
Handy und Personalausweis haben wohl die meisten dabei.

Das ist nicht viel, aber der Verlust wäre mehr als nur ärgerlich.
Klar, man kann immer mal was verlieren, aber selten alles auf einmal.

Wenn man die Sachen auf Arbeit problemlos am Körper tragen kann,
ist ja alles gut, aber wenn man gezwungen ist, sie abzulegen
(z.B. wegen Arbeitskleidung), muss für den Arbeitnehmer eine
realistische Chance bestehen, dass er die Sachen auch unversehrt
wieder zurückbekommt. Wer würde sonst solch einen Job annehmen?

Grüße, Andreas

Michael Jaeger

unread,
Apr 8, 2012, 4:55:05 PM4/8/12
to
In article <jlrtkl$au2$1...@news.m-online.net>,
"Erich Kirchmayer" <e_kirc...@hotmail.com> wrote:

>
> Und warum sollte es nicht rechtens sein? Für viele Schliessfächer,
> Schränke etc. existiert beim Betreiber/Eigentümer ein Zweit- oder
> Generalschlüssel, um eben Fach/Schrank kostengünstig und gewaltfrei
> öffnen zu können, wenn der Nutzer seine(n) Schlüssel verloren hat.

Meine Bank hat keinen Zweitschlüssel für mein Schließfach. Wäre ja noch
schöner.

> Es macht auch praktisch wenig Sinn, dem AN beide Schlüssel zu geben. Wo
> bewahrt der den zweiten Schlüssel i.d.R. auf? Vermutlich zuhause, im
> Auto etc. - und der Zugang dorthin ist oft nur mit dem möglich, das im
> verperrten Schliessfach liegt - nämlich Wohnungs- oder Autoschlüssel ;-)

Das ist sein Problem.

> Ein bischen Vertrauen in den AG muss man schon haben, immerhin ist die
> Lösung, den zweiten Schlüssel beim AG aufzubewahren eine Sache, die im
> Falle des verlorenen ersten Schlüssels Alles etwas vereinfacht.

Natürlich. Es vereinfacht vor allem, dass der Arbeitgeber einen teuren
Gegenstand ins Fach legt und dann eine Durchsuchung machen lässt. Damit
wird er den AN garantiert los. Vertrauen in den AG? in welcher Wlt lebst
Du denn?


Gruß

Michael

--
Macintosh. Was sonst?

Erich Kirchmayer

unread,
Apr 19, 2012, 12:51:45 AM4/19/12
to
Hi,

Michael Jaeger <usene...@gawab.com> schrieb:

> Natürlich. Es vereinfacht vor allem, dass der Arbeitgeber einen
> teuren Gegenstand ins Fach legt und dann eine Durchsuchung machen
> lässt. Damit wird er den AN garantiert los. Vertrauen in den AG? in
> welcher Wlt lebst Du denn?

und in welcher Welt lebst du?

Ist ja auch völlig glaubwürdig, dass ein AN seinem AG etwas klaut und
ausgerechnet dort versteckt, wo der AG bekannterweise (=Zweitschlüssel
wieder eingesammelt)Zugang hat.

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 19, 2012, 1:33:39 AM4/19/12
to
Am 19.04.2012 06:51, schrieb Erich Kirchmayer:

> Michael Jaeger<usene...@gawab.com> schrieb:
>> Natürlich. Es vereinfacht vor allem, dass der Arbeitgeber einen
>> teuren Gegenstand ins Fach legt und dann eine Durchsuchung machen
>> lässt. Damit wird er den AN garantiert los. Vertrauen in den AG? in
>> welcher Wlt lebst Du denn?

Vermutlich in der Realität...

> Ist ja auch völlig glaubwürdig, dass ein AN seinem AG etwas klaut und
> ausgerechnet dort versteckt, wo der AG bekannterweise (=Zweitschlüssel
> wieder eingesammelt)Zugang hat.

Stimmt. Das ist verblüffenderweise garnicht so selten. Häufiger noch
wird aber das dort untergebracht, was einem Kollegen geklaut wurde

MfG
Rupert

Michael Jaeger

unread,
Apr 20, 2012, 5:19:42 PM4/20/12
to
In article <jmo5l1$tbl$1...@news.m-online.net>,
"Erich Kirchmayer" <e_kirc...@hotmail.com> wrote:

> Hi,
>
> Michael Jaeger <usene...@gawab.com> schrieb:
>
> > Natürlich. Es vereinfacht vor allem, dass der Arbeitgeber einen
> > teuren Gegenstand ins Fach legt und dann eine Durchsuchung machen
> > lässt. Damit wird er den AN garantiert los. Vertrauen in den AG? in
> > welcher Wlt lebst Du denn?
>
> und in welcher Welt lebst du?

Das ist Standard. Einfacher wird man einen AN nicht los.

> Ist ja auch völlig glaubwürdig, dass ein AN seinem AG etwas klaut und
> ausgerechnet dort versteckt, wo der AG bekannterweise (=Zweitschlüssel
> wieder eingesammelt)Zugang hat.

Ja. Der AG hat diesbezüglich immer Recht. Wenn Dein Chef behauptet, Du
hättest ihm eine runtergehauen, dann kann er Dich entlassen. Beweise
sind nicht nötig. Durch den (behaupteten) tätlichen Angriff ist das
Vertrauensverhältnis derart gestört, dass er Dich sofort fristlos
rausschmeißen kann und vor dem Arbeitsgericht auch noch recht bekommt.
Ein normaler AG macht das natürlich nicht, der behält auch keinen
Zweitschlüssel des Mitarbeiterspinds.
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