Stefan Schmitz <
ss...@gmx.de> wrote in
news:894e5d46-c41b-4920...@i2g2000vbv.googlegroups.com:
> On 20 Mrz., 16:51, Stefan Koschke <
stefan.kosc...@t-online.de> wrote:
>> Hallo,
>>
>> folgender Hintergrund:
>>
>> - Produktionsbetrieb - Arbeiter(innen) haben keinen Spind, die
>> Alltagssachen hängen in einer Garderobe frei zugänglich auf Haken in
>> einem "Umkleideraum" - jeder Arbeiter(innen) bekommt ein kleines
>> Schließfach, wo gerade mal eine Handtasche reinpaßt um Wertsachen /
>> Autopapiere / Schlüssel unterzubringen mit 2 Schlüsseln. - es wurde
>> für die Schlüssel unterschrieben
>
> Wurde unterschrieben, dass 2 Schlüssel ausgehändigt wurden?
>
Steht doch da oben "es wurde für _die_ Schlüssel unterschrieben".
>
> Dann sollte das korrigiert werden.
>
Muhahahaha! Und wenn der AG sich weigert das zu korrigieren? Klar,
klagen bis zum Europäischen Gerichtshof.
>
>> Einen Tag später kommt der Vorarbeiter und sammelt je einen Schlüssel
>> wieder ein, mit der Begründung, falls Schlüssel verloren werden!
>
> Ist ja auch besser, wenn der zweite sicher im Betrieb verwahrt ist,
> als wenn man nach Feierabend nicht mehr an seine Sachen kommt.
>
Ja klaro, die AN sind ja kleine dumme Kinder die noch nicht einmal auf
einen Schlüssel aufpassen können. Man erzählst du eine Scheisse. Im
Betrieb ist der Schlüssel also sicher aufbewahrt, wohingegen er beim
kleinen dummen AN unsicher aufbewahrt ist.
>
Man der deutsche Kaiser ist seit fast hundert Jahren abgeschafft worden.
Du darfst dich trauen selber zu denken und selber Verantwortung zu
übernehmen.
>
Man erzählst du eine Scheisse. Wenn der AG sich einen zweiten Schlüssel
vorbehalten wollte, was sein Recht ist, warum hat man sie vortags dann
ausgeteilt und unterschreiben lassen, wenn man sie hinterher doch wieder
einsammelt. Es scheint hier eher eine Eigenmächtugkeit des Vorarbeiters
vorzuliegen.
>
> Was will der Arbeiter mit dem zweiten Schlüssel?
>
Deine Fragen zeugen nicht von besonderer Intelligenz. Er braucht damit
gar nichts zu wollen. Man hat ihm den zweiten Schlüssel ausgehändigt.
Punkt. Wenn er damit nichts wollen soll, warum hat man ihn ausgehändigt?
>
> Wenn er den immer bei sich hat, verliert er womöglich beide auf
> einmal.
>
Ja klar, AN sind kleine dumme Kinder die Schlüssel verlieren. Wenn er
ihn verliert ist das seine Verantwortung. Und das Schliessfach wird wohl
kein Tresor sein, den man ohne Schlüssel nicht öffnen kann. Wenn der AG
in öffnen muss, lässt er das von einem Schlüsseldienst erledigen.
>
Der normale Umgang ist der, dass man dem AN zwei Schlüssel auf seine
Verantwortung aushändigt, Schlüssel welche er dann hinterher auch wieder
zurückgeben muss oder entschädigen muss. Sollte der AG das Fach öffnen
müssen und der AN ist nicht greifbar oder er die Schlüssel nicht
aushändigen kann/will erfolgt die Öffnung durch einen Schlüsseldienst
auf Kosten des AN.
>
Dem AN den zweiten Schlüssel also abzunehmen, zeugt nur von der
Bevormundung die überall in der deutschen Arbeitswelt eingezogen ist,
weil man es in der Regel mit solchen Elementen wie dir zu tun hat, die
meinen ihren hirnlosen Saft überall zum Besten geben zu müssen.
>
> Und zuhause nützt er ihm nichts.
>
Blödsinn! Im Fach ist lediglich seine Handtasche eingesperrt. Der AN
fährt nachhaus, holt den zweiten Schlüssel und öffnet. Dann besorgt er
einen zweiten Schlüssel.
>
Ich habe einen Spind und zwei Schlüssel in meiner Verwahrung.
>
>> Ist das rechtens, was passiert wenn jetzt etwas wegkommt,
>
> Dann ist klar, dass es jemand mit Zugriff auf den Schlüssel war.
>
Muhahahaha!
>
Ja klar doch, "Hei Chef ich hatte in meiner Handtasche den Koh-i-Noor
als sich sie einschloss, nun ist er weg". Das wäre dann in der Tat etwas
ungewöhnlich.
>
Es könnte aber auch sein, dass dem AN lediglich seine Kreditkarte
hinterher fehlt. Wer dann, was beweisen muss, ist ja dann auch dir klar,
oder?
>
Jetzt fehlt nur noch, dass du behauptets der AG hätte das Recht dem AN
die Handtasche zu durchsuchen bevor der AN sie einschliesst um
festzustellen welche Wertsachen er darin hat.
>
>> ist der Arbeitgeber verpflichtet alle Schlüssel auszuhändigen?
>
> Eher mag es die Fürsorgepflicht gebieten, einen Ersatzschlüssel
> vorzuhalten.
>
So ein dämlicher Blödsinn! Es steht schlichtweg dem AG zu, das zu
handhaben wie er will. Die Ablagefächer sind Eigentum und Besitz des AG.
Wem eine Sache als Eigentum gehört, darf damit verfahren wie er will.
Wer eine Sache im Besitz hat, darf sie verwenden wie er will wenn keine
Regelungen dem entgegensprechen.
>
Rein rechtlich nimmt der AG die Sachen des AN in Verwahrung und muss
dementsprechend dafür haften. Der AG begrenzt daher klugerweise den
Haftungswert der einzuschliessenden Sachen. Problematisch für den AN wird
es nur sein, zu beweisen was er zur Verwahrung übergeben hat, wenn es dann
hinterher verschwunden ist. Daher die haftungsbeherenzung an die sich der
AN halten sollte.
>
Es ist also seitens des AG besonders dämlich den zweiten Schlüssel
wieder einzusammeln, da er damit unnötigerweise eine Verantwortung
übernimmt. Der Vorarbeiter der die Zweitschlüssel (wahrscheinlich
eigenmächtig) wieder eingesammelt hat, muss also aufpassen damit er
nicht selber Probleme mit seinem AG bekommt.
>
> Die Fächer sind doch nur zur vorübergehenden diebstahlsicheren
> Aufbewahrung gedacht und kein privater Safe.
>
Auch das ist belangloser Käse.
>