Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Kündigung Projektvertrag (Freiberufler)

41 views
Skip to first unread message

Alexander Mair

unread,
May 11, 2008, 1:33:29 AM5/11/08
to
Hallo


mir wurde ein Projektvertrag gekündigt, nachdem ich
5 Tage beim Kunden war (IT-Branche).

Die Kündigung erfolgte per Email und bestand neben Anrede und
Grußformel aus dem lapidaren Satz:

"hiermit kündigen wir Ihnen mit sofortiger Wirkung den
Projekteinzelvertrag Nr.1."

Keine Begründung.

In dem Projektvertrag (2 DIN A4-Seiten) stehen keinerlei
Bestimmungen bezüglich Kündigung. Weder bezüglich Fristen, noch geltend
zu machender Begründungen, noch der äußeren Form.
Ebenso wenig im Rahmenvertrag.

Der Projektvertrag ist übrigens zwischen mir und einem
Vermittler/Recruiter geschlossen, der an meiner Arbeit 15 €/h
verdient und wiederum einen Vertrag mit dem "Kunden" hat.


Der Ansprechpartner beim "Kunden" wollte mir übrigens
auf mehrfache Nachfrage nicht mitteilen, ob er meine Stunden-
aufstellung (Excel-Auflistung), auf Basis derer ich meine
Rechnung stelle, gegengezeichnet hat oder Einwände hat.
("Das machen wir alles mit XY", XY = der Recruiter)


Nun habe ich dazu 6 Fragen:

1.) Ist die Kündigung per Email rechtswirksam?
2.) Ist die Kündigung ohne jegliche Begründung rechtswirksam?
3.) Ist die Fristlosigkeit der Kündigung rechtswirksam?

4.) Ist der Projektvertrag, der keine Definition über
Kündigungsmodalitäten enthält, überhaupt rechtlich verbindlich?

5.) Ist das Verhalten des "Kunden" - keine Auskunft über Gegenzeichnen
der Stundenaufstellung - rechtlich in Ordnung?

6.) Kann ich Schadensforderungen geltend machen? Ich habe in anderes
Projekt für dieses aufgegeben und natürlich finanzielle Ausfälle.
Da mir kein Fehlverhalten oder Vertragsverstösse angelastet wurden
halte ich dies für denkbar.

Wie gesagt, ich war nicht angestellt, sondern bin Freelancer.

Vielen Dank fürs Lesen und
schöne Pfingsten,

Alexander


(X-post mit Follow-Up nach d.s.r.arbeit+soziales)

Heinz D. Trost

unread,
May 11, 2008, 3:41:13 AM5/11/08
to
Alexander,

> In dem Projektvertrag (2 DIN A4-Seiten) stehen keinerlei
> Bestimmungen bezüglich Kündigung. Weder bezüglich Fristen, noch geltend
> zu machender Begründungen, noch der äußeren Form.
> Ebenso wenig im Rahmenvertrag.

dann gilt dafür das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),- und dort der Bereich
Vertragsrecht, Werkvertrag (bzw., wenn Du nicht nur Arbeit, sondern auch
Material liefern solltest, Werklieferungsvertrag).


> Der Projektvertrag ist übrigens zwischen mir und einem
> Vermittler/Recruiter geschlossen, der an meiner Arbeit 15 €/h
> verdient und wiederum einen Vertrag mit dem "Kunden" hat.

dann ist auch ausschließlich der Vermittler Dein Ansprechpartner, was
den Vertrag angeht.
Einem Vertrag, in dem Du zugesagt hast, das Projekt zu machen.
Und er, die Arbeit anzunehmen und Dich dafür zu bezahlen.

Schau ins BGB.
An Deiner Stelle würde ich meinem Vertragspartner, dem Vermittler,
erklären, daß ich das Projekt bisher in der vertragsgemäßen Art und
Weise ausgeführt habe,- und bereit bin, es auch wie vereinbart
fertigzustellen, und selbstverständlich auf der vereinbarten Bezahlung
bestehe.
Ich würde ihm eine angemessene Nachfrist setzen, in der er es zu
ermöglichen hat, daß ich das Projekt fertigstellen kann.
Und ich würde ihm dazu aufstellen, was ich ihm berechnen werde, wenn er
dies nicht innerhalb dieser Frist ermöglicht:
Entgangener Gewinn
Kosten
Schadensersatz, weil ich ein anderes Projekt wegen dieses Projekts nicht
machen konnte, der andere Kunde nun u.U. auf Dauer weg sein wird,
etc.

Das Ganze natürlich schriftlich und per Einwurf-Einschreiben.

Einwurf-Einschreiben, weil das kriegt er (wenn der Briefträger nicht
pennt, und trotzdem klingelt) in den Briefkasten und das ist dann wie
eine Zustellung eines Gerichts, d.h. der Eingang ist nachgewiesen durch
den Einwurf. Reguläres Einschreiben kann der Empfänger die Annahme
verweigern und schon hat er es rechtlich nicht bekommen (darum schicken
Anwälte auch die Kopie eines regulären Einschreibens zusätzlich per
normaler Post).

Heinz

Matthias Lippmann

unread,
May 11, 2008, 4:36:09 AM5/11/08
to
Hallo Heinz,

Heinz D. Trost schrieb


> Vertragsrecht, Werkvertrag (bzw., wenn Du nicht nur Arbeit, sondern auch
> Material liefern solltest, Werklieferungsvertrag).

den Werklieferungsvertrag gibt es seit der Schuldrechtsreform 2002
so nicht mehr. § 651 BGB legt fest, dass unter bestimmten Umständen
Kaufrecht anzuwenden ist.

Grüße,

Lippi


Jens Hoffmann

unread,
May 11, 2008, 5:15:16 AM5/11/08
to
Hi,

> Nun habe ich dazu 6 Fragen:

Erstmal an Deinen Projektvermittler wenden.
Nach Deiner Schilderung hast Du einen Vertrag mit dem,
der kann nicht vom Kunden gekuendigt werden, sondern
das muss er schon selbst Dir gegenueber tun.

Gruss,
Jens

Martin Dietrich

unread,
May 11, 2008, 6:43:09 AM5/11/08
to
Heinz D. Trost wrote:

> Und ich würde ihm dazu aufstellen, was ich ihm berechnen werde, wenn
> er dies nicht innerhalb dieser Frist ermöglicht:

genau

> Entgangener Gewinn

was ist auch das? Kann man das Essen? ;-)

> Kosten

logisch

> Schadensersatz, weil ich ein anderes Projekt wegen dieses Projekts
> nicht machen konnte, der andere Kunde nun u.U. auf Dauer weg sein
> wird,

clever

M@rtin

Holger Pollmann

unread,
May 11, 2008, 7:00:43 AM5/11/08
to
Alexander Mair <mai...@hotmail.com> schrieb:

> Nun habe ich dazu 6 Fragen:

Bitte stelle deine Fragen einem Anwalt. Deine konkrete Situation
aufzudröseln ist Rechtsberatung, und die dürfen wir hier nicht leisten.

> 1.) Ist die Kündigung per Email rechtswirksam?

Generell gibt es kein besonderes Formerfordernis, so daß auch eine
Kündigung per eMail möglich ist. Ob das bei dir geht, soll dein Anwalt
entscheiden, denn dafür ist der Vertrag relevant - unter anderem die
Frage, wer denn nun dein Vertragspartner ist, nämlich der Recruiter oder
das andere Unternehmen.

> 2.) Ist die Kündigung ohne jegliche Begründung rechtswirksam?

Soweit ein Kündigungsrecht besteht - wofür angesichts von § 649 BGB viel
spricht, soweit dieser anwendbar ist, was dein Anwalt dir sagen wird,
denn das hängt vom Vertrag ab, und zwar davon, ob es ein Dienst- oder
ein Werkvertrag ist - bedarf es dafür keiner Begründung, außer es wurde
vertraglich vereinbart, daß nur bestimmte Gründe zu einer Kündigung
berechtigen sollen, was wiederum bedeutet, das es darauf ankommt, was in
deinem Vertrag steht, was dir dein Anwalt dann auseinandersetzt.

> 3.) Ist die Fristlosigkeit der Kündigung rechtswirksam?

Wenn § 649 BGB anwendbar ist, erlaubt der die Kündigung jederzeit vor
Vollendung des Werkes...

> 4.) Ist der Projektvertrag, der keine Definition über
> Kündigungsmodalitäten enthält, überhaupt rechtlich verbindlich?

Das kan nman jetzt so pauschal nicht sagen, das kommt insgesamt auf den
Vertrag an. Generell ist aber niemand verpflichtet, in einen Vertrag
Dinge hineinzuschreiben, die vom Gesetz nicht abweichen, will heißen:
man kann auch einfach den gesetzlichen Normalfall eines Vertragsinhalts
haben wollen, dann muß man das nicht alles im Vertrag wiederholen. Warum
auch? Wäre doch nur unnötige Arbeit.

> 5.) Ist das Verhalten des "Kunden" - keine Auskunft über
> Gegenzeichnen der Stundenaufstellung - rechtlich in Ordnung?

Das hängt von deinem Vertrag ab (und davon, wer Vertragspartner ist,
s.o.).

> 6.) Kann ich Schadensforderungen geltend machen?

Das hängt von deinem Vertrag ab. Soweit § 649 BGB anwendbar ist, so ist
der Unternehmer, also der, der die Werkleistung erbringen sollte,
berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich
jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des
Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung
seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

Alexander Mair

unread,
May 11, 2008, 7:05:46 AM5/11/08
to
Heinz D. Trost schrieb:

>> In dem Projektvertrag (2 DIN A4-Seiten) stehen keinerlei
>> Bestimmungen bezüglich Kündigung. Weder bezüglich Fristen, noch
>> geltend zu machender Begründungen, noch der äußeren Form.
>> Ebenso wenig im Rahmenvertrag.
>
> dann gilt dafür das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),- und dort der Bereich
> Vertragsrecht, Werkvertrag (bzw., wenn Du nicht nur Arbeit, sondern auch
> Material liefern solltest, Werklieferungsvertrag).

>> Der Projektvertrag ist übrigens zwischen mir und einem
>> Vermittler/Recruiter geschlossen, der an meiner Arbeit 15 €/h
>> verdient und wiederum einen Vertrag mit dem "Kunden" hat.
>
> dann ist auch ausschließlich der Vermittler Dein Ansprechpartner, was
> den Vertrag angeht.
> Einem Vertrag, in dem Du zugesagt hast, das Projekt zu machen.
> Und er, die Arbeit anzunehmen und Dich dafür zu bezahlen.

Okay, danke für Info. Die Vertragsbestimmungen habe ich
eingehalten.

Sorry, wenn ich nochmals nachhake, aber ist die Kündigung per
Email nun eigentlich wirksam, gültig?
Und sollte ich mich mit dieser Formalie aufhalten, ich meine,
evtl. hängen geltend machbare Schadensersatzforderungen ja damit
zusammen?
Wenn sie nicht wirksam ist, müsste ich rein theoretisch nach
Pfingsten wieder beim Kunden erscheinen, um nicht meinerseits die
Vertragsbestimmungen zu verletzen (ziemlich abstruse Folgerung
zugegeben)?

> Schau ins BGB.
> An Deiner Stelle würde ich meinem Vertragspartner, dem Vermittler,
> erklären, daß ich das Projekt bisher in der vertragsgemäßen Art und
> Weise ausgeführt habe,- und bereit bin, es auch wie vereinbart
> fertigzustellen, und selbstverständlich auf der vereinbarten Bezahlung
> bestehe.
> Ich würde ihm eine angemessene Nachfrist setzen, in der er es zu
> ermöglichen hat, daß ich das Projekt fertigstellen kann.
> Und ich würde ihm dazu aufstellen, was ich ihm berechnen werde, wenn er
> dies nicht innerhalb dieser Frist ermöglicht:
> Entgangener Gewinn
> Kosten
> Schadensersatz, weil ich ein anderes Projekt wegen dieses Projekts nicht
> machen konnte, der andere Kunde nun u.U. auf Dauer weg sein wird,
> etc.

Okay, das hört sich nach einem sinnvollen Vorgehen an.
Es scheint mir realistisch gesehen ausgeschlossen, dass ich bei dem
Kunden weiterarbeiten kann - das will der sicher nicht,
und ich will es nun auch nicht wirklich.
Wie geht es dann weiter?

Bin ich zu einer weiteren Kooperation mit dem Projektanbieter
verpflichtet, falls der mir ein Ersatzprojekt anbietet, was denkbar ist,
wenn ich ihm mit Schadenersatzforderungen komme?

Mein Projektvertrag geht/ging übrigens bis Ende Sept 2008, sind
somit schon ein paar zehntausend Euro, um die es geht.

Ich kann mir bauchmässig nicht denken, dass ich den ganzen Betrag
als Schadensforderung geltend machen kann, noch weniger, dass ich damit
durchkomme.
Was ist da realistisch/angemessen, 1 Monat Ausfall, als angemessene Zeit
sich was neues zu suchen?

> Das Ganze natürlich schriftlich und per Einwurf-Einschreiben.
>
> Einwurf-Einschreiben, weil das kriegt er (wenn der Briefträger nicht
> pennt, und trotzdem klingelt) in den Briefkasten und das ist dann wie
> eine Zustellung eines Gerichts, d.h. der Eingang ist nachgewiesen durch
> den Einwurf. Reguläres Einschreiben kann der Empfänger die Annahme
> verweigern und schon hat er es rechtlich nicht bekommen (darum schicken
> Anwälte auch die Kopie eines regulären Einschreibens zusätzlich per
> normaler Post).

Danke nochmals für deine Auskunft.
Hilft mir weiter. Nächster Schritt ist dann das Einwurf-Einschreiben und
der Gang zum Anwalt ;-)

Gruß,
Alex

Alexander Mair

unread,
May 11, 2008, 7:08:37 AM5/11/08
to
Jens Hoffmann schrieb:


Hallo Jens,

Ging aus dem Kontext wohl nicht klar hervor,
aber die Kündigung kam schon von dem Projektvermittler
selbst.


Gruß,
Alex

Alexander Mair

unread,
May 11, 2008, 7:25:09 AM5/11/08
to
Holger Pollmann schrieb:

> Alexander Mair <mai...@hotmail.com> schrieb:
>
>> Nun habe ich dazu 6 Fragen:
>
> Bitte stelle deine Fragen einem Anwalt. Deine konkrete Situation
> aufzudröseln ist Rechtsberatung, und die dürfen wir hier nicht leisten.

Hallo Holger

Danke für Deine Antworten.
Ist sicher sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren.


[..]>


>> 6.) Kann ich Schadensforderungen geltend machen?
>
> Das hängt von deinem Vertrag ab. Soweit § 649 BGB anwendbar ist, so ist
> der Unternehmer, also der, der die Werkleistung erbringen sollte,
> berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich
> jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des
> Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung
> seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

Wenn ich die Kündigung Freitag nachmittag erhalte, ist es zumindest
unplausibel, dass es mir gelingt, für Montag morgen einen neuen
Projektvertrag oder Werksvertrag zu organisieren.
Für die Zeit, die ich bei ernsthaftem Engagement benötige, um einen
Anschlussauftrag zu organisieren, bzw den in dieser entstehenden
Verdienstausfall, sollte meinem Verständnis nach
schon der Projektanbieter mit Schadenersatz aufkommen.

Nun ja, mal sehen, wie das mein RA und der RA vom Vermittler so
sieht ;-)


Gruß,
Alex

Karl Heinz Marbaise

unread,
May 11, 2008, 8:22:22 AM5/11/08
to
Hallo Alexander,

> mir wurde ein Projektvertrag gekündigt, nachdem ich
> 5 Tage beim Kunden war (IT-Branche).
>
> Die Kündigung erfolgte per Email und bestand neben Anrede und
> Grußformel aus dem lapidaren Satz:
>
> "hiermit kündigen wir Ihnen mit sofortiger Wirkung den
> Projekteinzelvertrag Nr.1."

Das legt die Vermutung nahe, dass ein Rahmenvertrag existiert?

> Keine Begründung.
Hm...

>
> In dem Projektvertrag (2 DIN A4-Seiten) stehen keinerlei
> Bestimmungen bezüglich Kündigung. Weder bezüglich Fristen, noch geltend
> zu machender Begründungen, noch der äußeren Form.
> Ebenso wenig im Rahmenvertrag.
>
> Der Projektvertrag ist übrigens zwischen mir und einem
> Vermittler/Recruiter geschlossen, der an meiner Arbeit 15 €/h
> verdient und wiederum einen Vertrag mit dem "Kunden" hat.

Übliche Vorgehensweise....

> Der Ansprechpartner beim "Kunden" wollte mir übrigens
> auf mehrfache Nachfrage nicht mitteilen, ob er meine Stunden-
> aufstellung (Excel-Auflistung), auf Basis derer ich meine
> Rechnung stelle, gegengezeichnet hat oder Einwände hat.
> ("Das machen wir alles mit XY", XY = der Recruiter)

Hm......sehr merkwürdig...

>
>
> Nun habe ich dazu 6 Fragen:
>
> 1.) Ist die Kündigung per Email rechtswirksam?

Meine Vermutung ist...nur wenn Du keinen Einspruch darauf erhebst..Aber
die Frage ist, was in einem eventuellen Rahmenvertrag steht...

> 2.) Ist die Kündigung ohne jegliche Begründung rechtswirksam?

Warum sollte Sie das nicht sein?

> 3.) Ist die Fristlosigkeit der Kündigung rechtswirksam?

Hm...hängt vom Rahmenvertrag ab...oder wenn keiner da ist würde ich das
bezweifeln...so weit ich informiert bin, beträgt die Kündigungsfrist für
Dienstverträge ein Tag...

> 4.) Ist der Projektvertrag, der keine Definition über
> Kündigungsmodalitäten enthält, überhaupt rechtlich verbindlich?

Warum nicht? Es gilt Vertragsfreiheit...abgesehen davon gibt es auch
noch das Gesetz...(BGB, HGB etc.).

> 5.) Ist das Verhalten des "Kunden" - keine Auskunft über Gegenzeichnen
> der Stundenaufstellung - rechtlich in Ordnung?

Ich würde vermuten ja, da der Vertragspartner des Kunden der
Dienstleister ist und nicht Du ....

>
> 6.) Kann ich Schadensforderungen geltend machen? Ich habe in anderes
> Projekt für dieses aufgegeben und natürlich finanzielle Ausfälle.
> Da mir kein Fehlverhalten oder Vertragsverstösse angelastet wurden
> halte ich dies für denkbar.
>
> Wie gesagt, ich war nicht angestellt, sondern bin Freelancer.

Habe ich Verstanden...bin ich auch....

Wichtiger Tipp. Schnapp Dir alle Unterlagen + EMails etc. und suche
einen Fachmann auf, sprich Rechtsanwalt und lasse Dich beraten....

Ich würde mir eventuell überlegen, trotzdem für die 5 Tage eine Rechnung
zu schreiben und die dann mit sehr Kurzer Zahlunsfrist (max. 2 Wochen)
wirklich dann auch einzufordern, sprich per gerichtlichem
Mahnbescheid....dann ist der Dienstleister gezwungen zu reagieren...

Apropos die 15 Euro Marge ist nicht ungewöhnlich ...es hängt aber vor
allem davon ab, was bei Dir ankommt...

Aber bitte bevor Du etwas unternimmst unbedingt einen RA aufsuchen und
beraten lassen...das Kostet dich zwar jetzt etwas sichert dich aber ab...

MfG
Karl Heinz Marbaise
--
SoftwareEntwicklung Beratung Schulung Tel.: +49 (0) 2405 / 415 893
Dipl.Ing.(FH) Karl Heinz Marbaise ICQ#: 135949029
Hauptstrasse 177 USt.IdNr: DE191347579
52146 Würselen http://www.soebes.de

Alexander Mair

unread,
May 11, 2008, 9:18:27 AM5/11/08
to
Karl Heinz Marbaise schrieb:

> Hallo Alexander,
>
>> mir wurde ein Projektvertrag gekündigt, nachdem ich
>> 5 Tage beim Kunden war (IT-Branche).
>>
>> Die Kündigung erfolgte per Email und bestand neben Anrede und
>> Grußformel aus dem lapidaren Satz:
>>
>> "hiermit kündigen wir Ihnen mit sofortiger Wirkung den
>> Projekteinzelvertrag Nr.1."
> Das legt die Vermutung nahe, dass ein Rahmenvertrag existiert?
>
>> Keine Begründung.
> Hm...

War wohl was in Richtung Nasenfaktor.

>> In dem Projektvertrag (2 DIN A4-Seiten) stehen keinerlei
>> Bestimmungen bezüglich Kündigung. Weder bezüglich Fristen, noch geltend
>> zu machender Begründungen, noch der äußeren Form.
>> Ebenso wenig im Rahmenvertrag.
>>
>> Der Projektvertrag ist übrigens zwischen mir und einem
>> Vermittler/Recruiter geschlossen, der an meiner Arbeit 15 €/h
>> verdient und wiederum einen Vertrag mit dem "Kunden" hat.
> Übliche Vorgehensweise....
>
> > Der Ansprechpartner beim "Kunden" wollte mir übrigens
>> auf mehrfache Nachfrage nicht mitteilen, ob er meine Stunden-
>> aufstellung (Excel-Auflistung), auf Basis derer ich meine
>> Rechnung stelle, gegengezeichnet hat oder Einwände hat.
>> ("Das machen wir alles mit XY", XY = der Recruiter)

> Hm......sehr merkwürdig...

Ja, die ganze Woche war merkwürdig.
Angeblich brauchten die dringendst Unterstützung in einem .NET-Projekt.
Ich durfte aber _ausschließlich_ Dokus lesen, und Code _angucken_, aber
nix programmieren, obwohl das alles nicht so fürchterlich komplex
war und obwohl ich derartige Programmierung schon zigfach durchgeführt
habe und auch im Schlaf kann, weshalb sie mich ja auch ausgangs genommen
hatten, nicht einen Mitbewerber.

Einen echten Arbeitsplatz habe ich auch nicht bekommen, d.h. Einbindung
in die Windows-Domäne, einen eigenen Useraccount, Mail-Account etc.
Würde angeblich erst später kommen, was ich zunächst für plausibel
und nachvollziehbar hielt (Obwohl wenn ich mich erinnere, die Accounts
eigentlich immer das erste sind).


>> Nun habe ich dazu 6 Fragen:
>>
>> 1.) Ist die Kündigung per Email rechtswirksam?
> Meine Vermutung ist...nur wenn Du keinen Einspruch darauf erhebst..Aber
> die Frage ist, was in einem eventuellen Rahmenvertrag steht...
>
>> 2.) Ist die Kündigung ohne jegliche Begründung rechtswirksam?
> Warum sollte Sie das nicht sein?
>
>> 3.) Ist die Fristlosigkeit der Kündigung rechtswirksam?
> Hm...hängt vom Rahmenvertrag ab...oder wenn keiner da ist würde ich das
> bezweifeln...so weit ich informiert bin, beträgt die Kündigungsfrist für
> Dienstverträge ein Tag...

>
>> 4.) Ist der Projektvertrag, der keine Definition über
>> Kündigungsmodalitäten enthält, überhaupt rechtlich verbindlich?
> Warum nicht? Es gilt Vertragsfreiheit...abgesehen davon gibt es auch
> noch das Gesetz...(BGB, HGB etc.).
>
>> 5.) Ist das Verhalten des "Kunden" - keine Auskunft über Gegenzeichnen
>> der Stundenaufstellung - rechtlich in Ordnung?
> Ich würde vermuten ja, da der Vertragspartner des Kunden der
> Dienstleister ist und nicht Du ....

Richtig, aber die Stunden die der Vermittler beim Kunden abrechnet, sind
die, die dieser gegenzeichnet. Sind lantürlich auch die, die ich beim
Vermittler abrechne.
Grundlage ist die Excel-Liste, die ich für den Kunden ausgefüllt habe.
Insofern brauch ich die Info natürlich für die Rechnungstellung. Wenn
der Kunde einfach willkürlich geleistete Arbeitszeit nicht anerkennt,
was ich nach allem für denkbar halte, hab ich ein Problem.

Meine Nachfrage kommt, weil die Sekretärin, der ich meine Wochen
Stundenliste gab, fragte, ob ich da die Anfahrtszeiten mit eingerechnet
hätte. Habe ich natürlich nicht, und was anzunehmen es eigentlich auch
keinen Anlass gibt und somit auch ein bisschen unverschämt ist und sich
somit auch ganz nahtlos in die beim Kunden üblichen Verkehrs- und
Umgangsformen einreiht.

Ob sie Arbeitszeiten so anerkennen, wollten sie aber nicht verraten.
Wollte sie als ihr kleines Geheimnis mit ins Wochenende nehmen, die
Wahl-Blondine.
Müssen sie wohl formal gesehen mir auch nicht verraten.
Ist aber erfahrungsgemäß üblich und einfach normal und anständig, dass
man mitbekommt, das/ob die Zeiten abgezeichnet werden.
Das Verhalten des Kunden ist einfach nur unverschämt, wenn auch
formal-juristisch OK.


>> 6.) Kann ich Schadensforderungen geltend machen? Ich habe in anderes
>> Projekt für dieses aufgegeben und natürlich finanzielle Ausfälle.
>> Da mir kein Fehlverhalten oder Vertragsverstösse angelastet wurden
>> halte ich dies für denkbar.
>>
>> Wie gesagt, ich war nicht angestellt, sondern bin Freelancer.
> Habe ich Verstanden...bin ich auch....
>
> Wichtiger Tipp. Schnapp Dir alle Unterlagen + EMails etc. und suche
> einen Fachmann auf, sprich Rechtsanwalt und lasse Dich beraten....
>
> Ich würde mir eventuell überlegen, trotzdem für die 5 Tage eine Rechnung
> zu schreiben und die dann mit sehr Kurzer Zahlunsfrist (max. 2 Wochen)
> wirklich dann auch einzufordern, sprich per gerichtlichem
> Mahnbescheid....dann ist der Dienstleister gezwungen zu reagieren...

Ja sicher schreib ich für die 5 Tage eine Rechnung, ich hab ja
5 Tage gearbeitet. Das war keine Gratis-Schnupperwoche zum Kennenlernen.
Mit der kurzen Frist ist eine gute Idee. Im Rahmenvertrag (den es gibt)
steht allerdings, dass Sie erst 35 Tage nach Erhalt der Rechnung zahlen.
Ich weiß also nicht ob ich dieses Frist verkürzen.
Ein gute Idee wär es aber.


> Apropos die 15 Euro Marge ist nicht ungewöhnlich...

Ich weiß, aber ärgerlich ist trotzdem, wenn jmd, der von meiner Arbeit
lebt, sich so erbärmlich verhält. Zweifelhaftes Volk diese
Vermittler, angeblich "Dienstleister".

> ...es hängt aber vor allem davon ab, was bei Dir ankommt...

Faktor 3,333


> Aber bitte bevor Du etwas unternimmst unbedingt einen RA aufsuchen und
> beraten lassen...das Kostet dich zwar jetzt etwas sichert dich aber ab...


Danke für Dein Feedback nochmals
und noch schöne Pfingsten

Alex

Markus Philippi

unread,
May 11, 2008, 11:27:44 AM5/11/08
to
Alexander Mair schrieb:

> Wenn sie nicht wirksam ist, müsste ich rein theoretisch nach
> Pfingsten wieder beim Kunden erscheinen, um nicht meinerseits die
> Vertragsbestimmungen zu verletzen (ziemlich abstruse Folgerung
> zugegeben)?

Nein, nicht abstrus.
Hingehen ist nötig, gerade wenn eine Projektbeendigung wie von Dir
geschildert nicht wirksam sein sollte..


> Danke nochmals für deine Auskunft.
> Hilft mir weiter. Nächster Schritt ist dann das Einwurf-Einschreiben und
> der Gang zum Anwalt ;-)

Nein.

Zum Projektbetrieb gehen, sich dort den Zutritt zum Betrieb verweigern
lassen, dann sofort zum Anwalt und mit dem noch am selben Tag besprechen
wie es weiter geht.

gruss
Markus

Lars Friedrich

unread,
May 11, 2008, 3:05:56 PM5/11/08
to
Heinz D. Trost schrieb:

> Einwurf-Einschreiben, weil das kriegt er (wenn der Briefträger nicht
> pennt, und trotzdem klingelt) in den Briefkasten und das ist dann wie
> eine Zustellung eines Gerichts, d.h. der Eingang ist nachgewiesen durch
> den Einwurf.

Sollst du lügen? Pfui.

Ein Einwurf-Einschreiben ist natürlich gerade kein Nachweis des Zugangs.
OLG Koblenz 11 WF 1013/04.

Desweiteren ist es natürlich überhaupt nicht wie die Zustellung durch
den Gerichtsvollzieher, da letzteres auch den Inhalt dokumentiert.

Grüße,
Lars Friedrich

Elke Bock

unread,
May 11, 2008, 3:24:39 PM5/11/08
to
Lars Friedrich <willno...@usenet.virtualwizard.de> schrieb:

Einklich nur das Aktenzeichen.


mfg, elke

Ralf Wenzel

unread,
May 12, 2008, 3:16:44 AM5/12/08
to
On 11 Mai, 07:33, Alexander Mair <mai...@hotmail.com> wrote:
> 4.) Ist der Projektvertrag, der keine Definition über
> Kündigungsmodalitäten enthält, überhaupt rechtlich verbindlich?

Mal abgesehen von allem anderen: Du unterschreibst Verträge an deren
rechtlicher Verbindlichkeit du zweifelst? Allein das in Verbindung mit
deinem vollen Namen hier kann dir echt zukünftige Verträge verbauen.


Ralf

Alexander Mair

unread,
May 12, 2008, 4:08:27 AM5/12/08
to
Ralf Wenzel schrieb:

War blauäugig. Weiss ich jetzt.
Konsequenz ist, dass ich mich jetzt Rechtsverschutz versichere
und zukünftig sowas im Vorfeld mit meinem RA durchgehen werde.
Apropos voller Name, was fällt Dir zu Namen wie
Thomas Müller, Andreas Schmidt, Peter Maier ein?
Genau - Alexander Mair ist auch so einer.

Gruß,
Alex

Ralf Wenzel

unread,
May 12, 2008, 6:52:19 AM5/12/08
to
On 12 Mai, 10:08, Alexander Mair <mai...@hotmail.de> wrote:
> Konsequenz ist, dass ich mich jetzt Rechtsverschutz versichere
> und zukünftig sowas im Vorfeld mit meinem RA durchgehen werde.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich bis heute noch nicht
abgeschlossen, auch nicht als Freiberufler. Aber ich heirate bald
(m)eine Anwältin ;)

Wenn man Verträge nicht versteht oder nicht beurteilen kann, sollte
man sie ohnehin von einem Anwalt durchgehen lassen.


Ralf

0 new messages