Am 14.11.2011 08:50, schrieb Sven Klages:
> mich interssiert Folgendes, ich hoffe ich bin richtig hier.
>
> Meine Schwiegermutter in Peru hat gerade ihren Mann verloren;
> ihre Kinder sind weitestgehend hier in Europa.
>
> Gibt es eine Möglichkeit (Stichworte?) meine Schwiegermutter
> permanent nach DE zu holen, sodass sie z.B. bei uns wohnen kann?
Ich gehe mal davon aus, dass Du Deutscher bist?
Ich habe gerade mal ins Freizügigkeitsgesetz/EU geschaut.
In § 3 lese ich dort:
"(1) Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 genannten
Unionsbürger haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie den Unionsbürger
begleiten oder ihm nachziehen. Für Familienangehörige der in § 2 Abs. 2
Nr. 5 genannten Unionsbürger gilt dies nach Maßgabe des § 4.
(2) Familienangehörige sind
der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie der in § 2
Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, die
noch nicht 21 Jahre alt sind,
die Verwandten in aufsteigender und in absteigender Linie der in §
2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten,
denen diese Personen oder ihre Ehegatten Unterhalt gewähren."
Ich finde das recht absurd. Wenn Du beispielsweise Franzose fährst, der
in Deutschland arbeitet, könntest Du nach diesem Gesetz Deine
Schwiegermutter nachholen - als Deutscher in Deutschland aber nicht. Das
nennt man dann wohl deutschenfeindliche Gesetze ...
Hat Deine Schwiegermutter vielleicht sonst Kinder oder Schwiegerkinder,
die sich aufgrund ihrer Freizügigkeit als Unionsbürger in einem anderen
Mitgliedsstaat der Europäischen Union als dem ihrer Staatsangehörigkeit
aufhalten? Darüber könnte es dann gehen ...
Gruß Jens