ich möchte gerne einem Freund helfen, der folgendes an mich herantrug:
Zur Jahreswende hat er eine Änderungsmitteilung der "Meldung zur
Sozialversicherung" erhalten. Die Änderung besteht darin, dass er ab dem
01.01.05 nicht mehr in der Rentenversicherung für Angestellte (AnV) sondern
in der Rentenversicherung für Arbeiter (ArV) geführt wird. Was er nun nicht
weiss (und ich leider ebenso wenig) ist:
- welchen Grund kann es geben für diese Umgruppierung
- wer veranlasst das
- welche Auswirkungen hat das (völlig irrelevant oder ergeben sich durch
diese Umgruppierung Nachteile/Vorteile (z.B. Tarifrecht, Kündigungsschutz,
Arbeitsrecht, Rentenrecht))
Laut seiner Aussage hat sich an seinem Gehalt, seiner Steuerklasse und
sonstigem nix geändert, so dass diese Änderung für ihn aus heiterem Himmel
kommt.
Wär nett, wenn mir (uns) hier jemand auf die Sprünge helfen könnte.
Vielen Dank,
Reiner
> Zur Jahreswende hat er eine Änderungsmitteilung der "Meldung zur
> Sozialversicherung" erhalten. Die Änderung besteht darin, dass er ab dem
> 01.01.05 nicht mehr in der Rentenversicherung für Angestellte (AnV) sondern
> in der Rentenversicherung für Arbeiter (ArV) geführt wird. Was er nun nicht
> weiss (und ich leider ebenso wenig) ist:
Sicher? Ich habe auch so eine Mitteilung enthalten, die Legende zur
RV-Beitragsgruppe sollte eigentlich zeigen, daß es die Unterscheidung
genau ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr gibt.
--
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/08/feindstrafrecht/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/03/hochverrat-gegen-den-bund/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/02/politik-im-unternehmen/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/01/sushi/
"Reiner Krawinkel" <nurfu...@gmx.de> writes:
> - welchen Grund kann es geben für diese Umgruppierung
Zusammenlegung von Ar-RV und An-RV. Zwischen Arbeitern und
Angestellten wird jetzt nur noch im Rahmen des Ausgleichssystems für
die Lohnfortzahlung bei Kleinbetrieben unterschieden. Die ist nur für
Arbeiter eingerichtet. In der Sozialversicherung gibt es keine
Unterscheidung mehr.
> - wer veranlasst das
Der Gesetzgeber.
Stimmt, du hast Recht. Wer lesen kann, ist doch immer wieder klar im
Vorteil... .
In der Tat gilt die alte Einstufung bis 31.12.04, ab 2005 entfällt die
Unterscheidung.
Danke für den Hinweis!
Reiner