Thomas Hochstein schrieb:
Da scheint bei der deutschen Umsetzung wohl tatsächlich etwas gesunder
Menschenverstand mitgespielt zu haben /oder hat man es nur übersehen?),
da man Sanktionen gerade nicht beschloß. Immerhin hatte sich Brüssel ja
auch gewünscht "Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften für Sanktionen
für Verstöße gegen diese Verordnung festlegen und sicherstellen, dass
diese Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind sowie
angewandt werden" (Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der
technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für
Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 924/2009).
Offensichtlich hat nicht jeder die unsägliche Umsetzung des europaweiten
Zahlungsverkehrssystems (SEPA) derart gut gefunden wie ihre
Protagonisten das gerne gehabt hätten, hat doch sogar manch EU-Bürger
noch immer etwas Probleme damit, sich die IBAN so gut zu merken wie
vormals die Kontonummer seiner Bank. Wer kommt aber auch auf die
Schnapsidee, den Bürgern zuzumuten, sich 25-stellige Nummern merken zu
sollen? Nicht jeder trägt gerne Karten oder sonstige Unterlagen bei
sich, aus welchen sich für einen Dieb (oder Finder) sämtliche Kontodaten
erschließen.
Man mag ja noch darüber diskutieren können, ob es für Behörden zumutbar
sein kann, Sozialleistungen und andere Zahlungen auf ein maltesisches
oder litauisches Konto zu überweisen. Das hört aber spätestens dann auf,
wenn einem Unternehmen verboten werden soll, in welcher Weise es
Zahlungen akzeptiert, ihm gar zugemutet werden soll, Zahlungen eines
inländischen Kunden durch eine auf ein Konto in einem anderen
Mitgliedsstaat gezogene Lastschrift zu akzeptieren.
MfG
Rupert