keine Ahnung, ob Fabian den Umzug mitmacht und hier liest. Aber wo es
nun hier so gefragt wird... Auch ich bin kein Jurist, habe aber doch
genug mit der Materie zu tun.
- das Arbeitszeitgesetz ist nicht sehr lang und recht gut verständlich.
Dort heißt es im § 3: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer
darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden
nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder
innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht
überschritten werden."
Gerade im Arbeitsrecht gibt es recht viele Ausnahmen, aber die Regel ist
schon sehr deutlich formuliert. Insofern scheint mir eine täglich AZ von
9,5 Stunden zumindest nicht selbstverständlich.
- Eine Aufsplittung ist nicht erlaubt. Sonst würde mutmaßlich jeder
zweite AN bei seinem AG einen 520 Euro-Job steuer- und sozialabgabenfrei
leisten und dafür 520 Euro weniger Gehalt bekommen. Dies kann im
Einzelfall möglich sein, wenn sich Haupt- und Nebenjob deutlich
unterscheiden. Die oben geschilderte Konstellation fällt da nicht drunter.
Grüße, Harald