TanniManni <
uer...@gmx.de> schrieb:
> Ist es so - wie sie behauptet - daß das Wohngeldamt/die
> Wohngelddienststelle auf Antrag meiner "Flamme" diesen Betrag
> für sie bezahlt?
Das ist von den persönlichen Verhältnissen abhängig und lässt sich daher
– ohne Kenntnis der anspruchsrelevanten Daten – nicht pauschal sagen.
Anders wäre es, wenn deine "Flamme" Bürgergeld oder Leistungen der
Grundsicherung bezöge – selbst wenn sie nur für diesen einen Monat einen
Anspruch hätte. Dann würden die angemessenen Wohnkosten, mithin auch
eine Nachzahlung bei Betriebs- oder Heizkosten, vom Leistungsträger
übernommen.
> Mag sein, daß meine Frage doof & blauäugig ist, jedoch versteift
> sie sich auf diese Mutmaßung - und ich möchte das halt genau
> wissen (bevor sie sich beim Amt blamiert).
Da gibt es nichts zu blamieren. Die Nebenkostenabrechnung an die
Wohngeldstelle zu schicken mit einem Anschreiben, in dem freundlich um
Prüfung eines veränderten Leistungsanspruches gebeten wird, sollte kein
großer Aufwand sein.
Falls die Nachzahlung jedoch so hoch ausfällt, dass sie dadurch einen
Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung hätte, muss der
entsprechende Antrag noch im gleichen Monat gestellt werden.
--
michael.kallweitt.art
»Meine Stücke wachsen nicht von vorne nach hinten, sondern von innen nach
außen.« Pina Bausch
https://de.wikipedia.org/wiki/Pina_Bausch#Inszenierung