Hans CraueI schrieb:
> Rupert Haselbeck schrieb
>
>> Hans CraueI schrieb:
>>> Ergänzend: Bei Briefen an den "Beitragsservice" selbst sollte man
>>> sehr vorsichtig sein. Da wird gern mal behauptet, dass Briefe nicht
>>> angekommen seien. Eigene Erfahrung u.a. mit Widersprüchen.
>>
>> Man sollte vor allem auch nicht so extrem dämlich sein, sie irgendwo
>> einzuwerfen, wo überhaupt nicht "Beitragsservice" draufsteht.
>
> | § 4 Abs. 7 RBStV:
> | "Der Antrag auf Befreiung oder Ermä◈^_igung ist vom Beitragsschuldner
> | schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen."
>
> Auch wenn die Landesrundfunkanstalt erklärt, dass Anträge ersatzweise
> dem "Beitragsservice" eingereicht werden können, ändert das nichts
> daran, dass Anträge rechtlich bei der Landesrundfunkanstalt zu stellen
> sind und mithin direkt bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt
> gestellte Anträge auch an die richtige Anschrift gerichtet sind.
An den Beitragsservice gerichtete Anträge sind nicht "ersatzweise"
eingereicht. Der Beitragsservice _ist_ die zuständige Stelle. Es handelt
sich nicht um eine irgendwie eigenständige Stelle sondern um einen Teil des
MDR, die gleichermassen auch Teil der anderen Landesrundfunkanstalten ist.
> Es ist so ziemlich das genaue Gegenteil von "extrem dämlich", so
> vorzugehen und den Umweg über den "Beitragsservice" lieber zu meiden.
Du irrst. Das ist kein Umweg. Der Umweg ist es, wenn man bei einer völlig
anderen Stelle seinen Brief einwirft. Freilich, mit etwas Glück wird auch
ein Brief, der bei einem Regionalstudio eingeworfen wird, seinen Empfänger,
nämlich den Beitragsservice, ereichen, aber es besteht eben auch ein
deutlich größeres Verlustrisiko. Erschwerend kommt hinzu, dass der Absender
hier auch über keinerlei Beleg für die Zustellung verfügt.
>> Da sind sie dann womöglich ja tatsächlich nicht angekommen.
>
> Wenn "MDR" anstelle von "Beitragsservice" auf dem Briefkasten steht,
> ist der Antrag mit dem Einwurf in den Verfügungsbereich des MDR
> übergegangen.
Freilich ist er das. Es fragt sich halt, was daraus wird. Wie schon Stefan
erwähnte, kann es problematisch sein, einen Brief bei einer absurd
unpassenden Stelle einzuwerfen statt die Kontaktdaten zu verwenden, welche
der Empfänger für eine gewisse Art von Erklärungen ausdrücklich benannt und
veröffentlicht hat
> Das ist, wie gesagt, allemal besser als beim
> "Beitragsservice", bei dem häufiger schon mal Briefe nicht angekommen
> sein sollen.
So so. Dafür und dass der Einwurf beim Regionalstudio oder ähnlichen
Einrichtungen einen zuverlässigeren Zugang erwarten lässt, hast du
sicherlich eine Erklärung und handfeste Belege vorliegen :->
>> Sind schon saudumme Ratschläge an einen einigermaßen unbedarften
>> Poster hier, wichtige Schreiben an nicht registrierte Faxnummern
>> zu senden
>
> Es zeugt eher von ausgewachsener Dümmlichkeit, von "nicht
> registrierten Faxummern" zu schwafeln.
In welchem öffentlich zugänglichen Register findet sich denn diese
Faxnummer?
> Es ist ein Leichtes, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, dass
> Telefonnummern hinter der Zentrale 0221-5061-0 dem "Beitragsservice"
> zugeordnet sind (wer das gerne als "registriert" bezeichnet, möge
> auch das tun). Siehe etwa
> <
https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html>
>
> Wenn mithin ein Fax an eine Durchwahl hinter 0221-5061 durchgestellt
> wird - so wie es insbesondere von 0221-5061 2507 wiedergegeben
> wird -, ist es damit in den Verfügungsbereich des "Beitragsservice"
> gelangt.
Auch das ist unzutreffend. Niemand ist verpflichtet, seine ggfls. nur für
interne Zwecke vorgesehenen Einrichtungen, z.B. auch nicht ein nur für
interne Zwecke vorgesehenes Faxgerät, dessen Nummer nicht nach aussen
kommuniziert wird, daraufhin zu überprüfen, ob dort etwa irgendwelche
rechtlich relevante Schriftstücke von ausserhalb eingehen. Man hat für
Eingänge von aussen die dafür vorgesehenen und auch veröffentlichten
Empfangsmöglichkeiten eingerichtet.
Wenn ein Mitarbeiter einen derartigen Irrläufer als bedeutsam erkennt und an
die richtige Stelle weitergibt, so ist das glücklich gelaufen. Wenn das
Schreiben im Papierkorb landest bzw. einfach gelöscht wird - tja, Pech
gehabt. Daraus können dann keinerlei Rechtsfolgen für den Absender
hergeleitet werden.
MfG
Rupert