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Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus sozialen Gruenden

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Thomas Homilius

unread,
Oct 3, 2020, 2:35:02 PM10/3/20
to
Meine Beitragsnummer ist 439317450.

Ich habe mir heute ueberlegt, meinen Antrag auf Befreiung vom
Rundfunkbeitrag per unterschriebenes Fax zu senden. Was muss ich da aber
lesen:
Service-Fax: 01806 999 555 01*
*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt.
Mobilfunknetzen

Mein Fax-Provider hat sicherlich kostenpflichtige Servicenummern
gesperrt, ich kann also meinen Antrag nicht per Fax schicken.

Da habe ich einfach mal meinen Antrag heute am 2020-10-03 (Samstag) per
E-Mail an <impr...@rundfunkbeitrag.de> geschickt samt Belege, ich habe
soger eine Eingangsbestaetigung erhalten.

Kann der Beitragsservice meinen Antrag per E-Mail einfach ignorieren
oder muss man mich explizit darauf hinweisen, dass ich meinen Antrag
schriftlich zu stellen habe? Ich rechne nicht damit, dass der
Beitragsservice meinen Antrag auf Befreiung per E-Mail akzeptiert.

--
Thomas Homilius
E-Mail: Thomas....@gmail.com | PGP-Key: 0xA5AD0637441E286F
https://imgur.com/a/0qEQqvO

Hans CraueI

unread,
Oct 3, 2020, 2:54:04 PM10/3/20
to
Thomas Homilius schrieb

> Ich habe mir heute ueberlegt, meinen Antrag auf Befreiung vom
> Rundfunkbeitrag per unterschriebenes Fax zu senden. Was muss ich da aber
> lesen:
> Service-Fax: 01806 999 555 01*
> *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt.
> Mobilfunknetzen

<https://selbstauskunft.net/unternehmen/68-beitragsservice>

Hans

Frank Kozuschnik

unread,
Oct 3, 2020, 3:46:21 PM10/3/20
to
Thomas Homilius:

> Ich habe mir heute ueberlegt, meinen Antrag auf Befreiung vom
> Rundfunkbeitrag per unterschriebenes Fax zu senden. [...]
> Mein Fax-Provider hat sicherlich kostenpflichtige Servicenummern
> gesperrt, ich kann also meinen Antrag nicht per Fax schicken.
>
> Da habe ich einfach mal meinen Antrag heute am 2020-10-03 (Samstag) per
> E-Mail an <impr...@rundfunkbeitrag.de> geschickt samt Belege, ich habe
> soger eine Eingangsbestaetigung erhalten.
>
> Kann der Beitragsservice meinen Antrag per E-Mail einfach ignorieren
> oder muss man mich explizit darauf hinweisen, dass ich meinen Antrag
> schriftlich zu stellen habe? Ich rechne nicht damit, dass der
> Beitragsservice meinen Antrag auf Befreiung per E-Mail akzeptiert.

Genau genommen kannst du den Antrag weder per Fax noch per E-Mail
wirksam stellen. Ob dich der Beitragsservice darauf hinweist oder nicht,
dürfte daran wenig ändern.

§ 4 Abs. 7 RBStV:

"Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner
schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen."

Thomas Homilius

unread,
Oct 3, 2020, 4:01:24 PM10/3/20
to
Am 2020-10-03 um 21:46 schrieb Frank Kozuschnik:
> Genau genommen kannst du den Antrag weder per Fax noch per E-Mail
> wirksam stellen.

Schriftsaetze, wie Klageschriften, kann man doch auch per Fax an das
Gericht senden und die gelten dann als "schriftlich", wenn sie
unterschrieben sind. Dasselbe gilt fuer Behoerden wie Jobcenter, z.B.
bei Widerspruechen. Dann muesste doch Fax auch fuer den Beitragsservice
des Staatsfunks moeglich sein?

Hans CraueI

unread,
Oct 3, 2020, 4:38:38 PM10/3/20
to
Frank Kozuschnik schrieb
Es ist ohnehin anzuraten, bezüglich des Rundfunkbeitrags mit der
zuständigen Landesrundfunkanstalt zu kommunizieren.
Diese sollte dann gehalten sein, bei einem Antrag erkennbaren Inhalts,
der nicht formgerecht gestellt ist, den Antragsteller auf das
Formerfordernis hinzuweisen. Sie hat in diesen Belangen die Stellung
einer Behörde.
Der "Beitragsservice" ist nicht rechtsfähig. Dessen diesbezügliche
Versäumnisse wären der Landesrundfunkanstalt zuzurechnen.

Hans

Harald Klotz

unread,
Oct 3, 2020, 9:04:51 PM10/3/20
to
Das ist kein offizieller Eintrag der GEZ.
Woher willst du wissen, dass es richtig landet?

Grüße
Harald

Thomas Homilius

unread,
Oct 4, 2020, 5:45:11 AM10/4/20
to
Ich habe die Fax-Nummer von hier:
<https://www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html>
"weitere Kontaktmöglichkeiten"

Thomas Homilius

unread,
Oct 4, 2020, 5:50:22 AM10/4/20
to
Am 2020-10-03 um 22:38 schrieb Hans CraueI:
> Es ist ohnehin anzuraten, bezüglich des Rundfunkbeitrags mit der
> zuständigen Landesrundfunkanstalt zu kommunizieren.

<https://www.mdr.de/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag126.html>
2Wollen Sie lieber schreiben? Dann verwenden Sie bitte das
Kontaktformular des Beitragsservice:
Zum Kontaktformular ARD ZDF Deutschlandradio"

Die Landesrundfunkanstalt verweist auf den Beitragsservice.

Hans CraueI

unread,
Oct 4, 2020, 6:20:04 AM10/4/20
to
Thomas Homilius schrieb

> Am 2020-10-03 um 22:38 schrieb Hans CraueI:
>> Es ist ohnehin anzuraten, bezüglich des Rundfunkbeitrags mit der
>> zuständigen Landesrundfunkanstalt zu kommunizieren.
>
> <https://www.mdr.de/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag126.html>
> 2Wollen Sie lieber schreiben? Dann verwenden Sie bitte das
> Kontaktformular des Beitragsservice:
> Zum Kontaktformular ARD ZDF Deutschlandradio"
>
> Die Landesrundfunkanstalt verweist auf den Beitragsservice.

"Der Antrag ist [...] schriftlich bei der zuständigen
Landesrundfunkanstalt zu stellen."

Hier sind die Anschriften:

<https://www.mdr.de/CONT/mobil/411.html>

Hans

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 4, 2020, 6:50:09 AM10/4/20
to
Frank Kozuschnik schrieb:

> Thomas Homilius:
>
>> Ich habe mir heute ueberlegt, meinen Antrag auf Befreiung vom
>> Rundfunkbeitrag per unterschriebenes Fax zu senden. [...]
>> Mein Fax-Provider hat sicherlich kostenpflichtige Servicenummern
>> gesperrt, ich kann also meinen Antrag nicht per Fax schicken.
>>
>> Da habe ich einfach mal meinen Antrag heute am 2020-10-03 (Samstag) per
>> E-Mail an <impr...@rundfunkbeitrag.de> geschickt samt Belege, ich habe
>> soger eine Eingangsbestaetigung erhalten.

Wirksam ist nur ein schriftlicher Antrag.

>> Kann der Beitragsservice meinen Antrag per E-Mail einfach ignorieren
>> oder muss man mich explizit darauf hinweisen, dass ich meinen Antrag
>> schriftlich zu stellen habe? Ich rechne nicht damit, dass der
>> Beitragsservice meinen Antrag auf Befreiung per E-Mail akzeptiert.

Gut so. Warum stellst du ihn dann nicht in geeigneter Form, wenn du schon
davon ausgehst, dass er unwirksam ist?

> Genau genommen kannst du den Antrag weder per Fax noch per E-Mail
> wirksam stellen. Ob dich der Beitragsservice darauf hinweist oder nicht,
> dürfte daran wenig ändern.
>
> § 4 Abs. 7 RBStV:
>
> "Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner
> schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen."

Korrekt. Und die zuständige Stelle ist für alle Landesrundfunkanstalten der
Beitragsservice, welcher von diesen Landesrundfunkanstalten gemeinsam für
den Zweck des Beitragseinzugs betrieben wird. Darauf weisen die
Rundfunkanstalten auch aus ihren Webauftritten hin und sie teilen die
Kontaktdaten des Beitragsservice mit.
Der Beitragsservice stellt auch ein Formular für allerlei Zwecke, auch die
Befreiiung vom Rundfunkbeitrag, zur Verfügung, welches selbst für dadurch
speziell herausgeforderte Zeitgenossen wie den lieben Thomas ausreichend
verständlich und ausreichend einfach bedienbar sein sollte. Es produziert
für die Befreiung wegen Hartz4-Bezug immerhin einen Einzeiler, der bereits
alles nötige, auch die Adresse, enthält.
Ausfüllen, ausdrucken (oder abschreiben), in ein Kuvert geben, Briefmarke
drauf (Briefmarken sind im Hartz4-Regelsatz berücksichtigt), in Briefkasten
werfen. Gut is.
Oder, im Falle der Überforderung durch einen derart komplexen Vorgang, den
Betreuer dies erledigen lassen...

MfG
Rupert

Detlef Meißner

unread,
Oct 4, 2020, 7:13:39 AM10/4/20
to
Und nicht vergessen: Alles kopieren und dann ins Internet stellen!

Detlef

Harald Klotz

unread,
Oct 4, 2020, 7:30:14 AM10/4/20
to
Am 04.10.2020 um 12:20 schrieb Hans CraueI:

> "Der Antrag ist [...] schriftlich bei der zuständigen
> Landesrundfunkanstalt zu stellen."

Ich nehme an, dass du online anmelden kannst.
Gesetzlich ist geregelt, dass du auf dem selben wegen kündigen kannst,
wie du abschließen kannst.

Wie weit es mit den 20 Cent für ein Fax als angemessen gesehen wird,
weiß ich leider nicht.


Grüße
Harald

Detlef Meißner

unread,
Oct 4, 2020, 7:48:25 AM10/4/20
to
Am 04.10.2020 um 13:30 schrieb Harald Klotz:

> Wie weit es mit den 20 Cent für ein Fax als angemessen gesehen wird,
> weiß ich leider nicht.
>
Wer sich erwas auskennt, der weiß, dass es auch kostenlose
Faxversendungen gibt.
Man muss sich halt nur drum kümmern und sich nicht sofort beschweren.

Detlef

Hans CraueI

unread,
Oct 4, 2020, 8:01:54 AM10/4/20
to
Thomas Homilius schrieb

> Am 2020-10-03 um 21:46 schrieb Frank Kozuschnik:
>> Genau genommen kannst du den Antrag weder per Fax noch per E-Mail
>> wirksam stellen.
>
> Schriftsaetze, wie Klageschriften, kann man doch auch per Fax an das
> Gericht senden und die gelten dann als "schriftlich", wenn sie
> unterschrieben sind.

Natürlich ist es sinnvoll, Postsendungen zu meiden, wenn sich deren
Ziel auch anders erreichen lässt, schon aus Umweltgründen.
So fordert etwa das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. auf:
"Übersenden Sie uns Ihre Schriftsätze bitte bevorzugt 1-fach per
Fax [..] Eine zusätzliche Übersendung des Originals ist nicht
notwendig".

> Dasselbe gilt fuer Behoerden wie Jobcenter, z.B. bei Widerspruechen.
> Dann muesste doch Fax auch fuer den Beitragsservice des Staatsfunks
> moeglich sein?

Einen Staatsfunk gibt es nicht.
Der "Beitragsservice" ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung zur
Abwicklung der Beitragserhebung. Zuständig für Entscheidungen u.a.
über deinen Antrag ist die Landesrundfunkanstalt, bei dir der MDR.

Den Antrag könntest du im unterschriebenen Original dem MDR auch
durch Einwurf beim

Regionalstudio Chemnitz
Carolastr. 4-6
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 400 95 3021

zukommen lassen (siehe
<https://www.mdr.de/sachsenradio/artikel50954.html>).

Hans

Marc Haber

unread,
Oct 4, 2020, 8:57:49 AM10/4/20
to
Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:
>Wer sich erwas auskennt, der weiß, dass es auch kostenlose
>Faxversendungen gibt.

An Servicenummern?

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Stefan Schmitz

unread,
Oct 4, 2020, 10:56:53 AM10/4/20
to
Am 04.10.2020 um 13:30 schrieb Harald Klotz:
> Am 04.10.2020 um 12:20 schrieb Hans CraueI:
>
>> "Der Antrag ist [...] schriftlich bei der zuständigen
>> Landesrundfunkanstalt zu stellen."
>
> Ich nehme an, dass du online anmelden kannst.
> Gesetzlich ist geregelt, dass du auf dem selben wegen kündigen kannst,
> wie du abschließen kannst.

Bei Verträgen. Mit der Rundfunkanstalt geht man aber keinen Vertrag ein.

Detlef Meißner

unread,
Oct 4, 2020, 11:28:29 AM10/4/20
to
Am 04.10.2020 um 14:57 schrieb Marc Haber:
> Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:
>> Wer sich erwas auskennt, der weiß, dass es auch kostenlose
>> Faxversendungen gibt.
>
> An Servicenummern?

Ein berechtigter Einwurf.
Das könnte helfen:
https://www.finblog.de/gez-kostet-auch-telefongebuhren/#gsc.tab=0

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Oct 4, 2020, 11:44:52 AM10/4/20
to
Am 2020-10-04 um 14:01 schrieb Hans CraueI:
> Den Antrag könntest du im unterschriebenen Original dem MDR auch
> durch Einwurf beim
>
> Regionalstudio Chemnitz
> Carolastr. 4-6
> 09111 Chemnitz
> Tel.: 0371 400 95 3021
>
> zukommen lassen (siehe
> <https://www.mdr.de/sachsenradio/artikel50954.html>).

Das waere natuerlich das Ding, wenn ich das so machen koennte.
Vielleicht probiere ich das mal aus. Hast du schon Erfahrung mit dieser
Art der Zusendeung von Antraegen?

Thomas Homilius

unread,
Oct 4, 2020, 11:48:12 AM10/4/20
to
"Ich kenne als Festnetz-Faxnummer nur (0221) 5061-4403 und weiß nicht,
wo das Fax dort landet."

Detlef Meißner

unread,
Oct 4, 2020, 11:52:16 AM10/4/20
to
Am 04.10.2020 um 17:48 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-10-04 um 17:28 schrieb Detlef Meißner:
>> Am 04.10.2020 um 14:57 schrieb Marc Haber:
>>> Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:
>>>> Wer sich erwas auskennt, der weiß, dass es auch kostenlose
>>>> Faxversendungen gibt.
>>>
>>> An Servicenummern?
>>
>> Ein berechtigter Einwurf.
>> Das könnte helfen:
>> https://www.finblog.de/gez-kostet-auch-telefongebuhren/#gsc.tab=0
>
> "Ich kenne als Festnetz-Faxnummer nur (0221) 5061-4403 und weiß nicht,
> wo das Fax dort landet."
>

Lies mal weiter!

Du kannst auch dieses Onlineformular verwenden:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Oct 4, 2020, 12:11:18 PM10/4/20
to
Am 2020-10-04 um 17:52 schrieb Detlef Meißner:
> Lies mal weiter!
>
> Du kannst auch dieses Onlineformular verwenden:
> https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Dort kann man nur ein Formular erstellen, das man selbst ausdrucken und
unterschreiben muss. Ich habe selbst leider keinen Drucker. Da bleibt
nur handschriftlich abschreiben wie der Rupert Haselbeck es vorschlug.

Detlef Meißner

unread,
Oct 4, 2020, 12:23:24 PM10/4/20
to
Am 04.10.2020 um 18:11 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-10-04 um 17:52 schrieb Detlef Meißner:
>> Lies mal weiter!
>>
>> Du kannst auch dieses Onlineformular verwenden:
>> https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
>
> Dort kann man nur ein Formular erstellen, das man selbst ausdrucken und
> unterschreiben muss. Ich habe selbst leider keinen Drucker. Da bleibt
> nur handschriftlich abschreiben wie der Rupert Haselbeck es vorschlug.
>
Sollte so gehen: Formular ausfüllen, als PDF "ausdrucken", PDF
"unterschreiben", E-Mail mit PDF als Anhang abschicken.

BTW: Wie erstellst du die Kopien deiner Dokumente? Mit Fax-Gerät?

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Oct 4, 2020, 1:40:18 PM10/4/20
to
Am 2020-10-04 um 14:01 schrieb Hans CraueI:
> Den Antrag könntest du im unterschriebenen Original dem MDR auch
> durch Einwurf beim
>
> Regionalstudio Chemnitz
> Carolastr. 4-6
> 09111 Chemnitz

Ich werde diesen Brief morgen in den Briefkasten auf der Carolastr. 4-6
in Chemnitz werfen:
<https://www.xup.in/dl,32571686/2020-10-04_MDR_Antrag-Befreiung.png/>
<https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=32571686>

Hoffentlich hat der MDR seinen Briefkasten nicht so versteckt, dass ich
ihn nicht finde!

Hans CraueI, das war eine gute Idee von dir, danke!

Detlef Meißner

unread,
Oct 4, 2020, 1:58:14 PM10/4/20
to
Am 04.10.2020 um 19:40 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-10-04 um 14:01 schrieb Hans CraueI:
>> Den Antrag könntest du im unterschriebenen Original dem MDR auch
>> durch Einwurf beim
>>
>> Regionalstudio Chemnitz
>> Carolastr. 4-6
>> 09111 Chemnitz
>
> Ich werde diesen Brief morgen in den Briefkasten auf der Carolastr. 4-6
> in Chemnitz werfen:
> <https://www.xup.in/dl,32571686/2020-10-04_MDR_Antrag-Befreiung.png/>
> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=32571686>

Bitte auch ein Foto vom Einwurf posten oder den Akt auf Youtube als
Video hochladen.

> Hoffentlich hat der MDR seinen Briefkasten nicht so versteckt, dass ich
> ihn nicht finde!

Bitte ein Foto vom Briefkasten posten und die Geodaten dazu angeben.

Detlef

Hans CraueI

unread,
Oct 4, 2020, 2:59:23 PM10/4/20
to
Thomas Homilius schrieb

> Hans CraueI schrieb:
>> Den Antrag könntest du im unterschriebenen Original dem MDR auch
>> durch Einwurf beim
>> Regionalstudio Chemnitz
>> Carolastr. 4-6
>> 09111 Chemnitz
>
> Ich werde diesen Brief morgen in den Briefkasten auf der Carolastr. 4-6
> in Chemnitz werfen:
> <https://www.xup.in/dl,32571686/2020-10-04_MDR_Antrag-Befreiung.png/>
> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=32571686>
>
> Hoffentlich hat der MDR seinen Briefkasten nicht so versteckt, dass ich
> ihn nicht finde!

Nötigenfalls kannst du den Brief auch unter der Tür durchschieben.

In diesem Fall könntest du dem MDR per Email mitteilen, dass du
mangels Briefkastens den Antrag unter der Tür durchgeschoben
hättest und nachfragen, ob er angekommen ist.

Hefte zudem einen Zettel mit einem Vermerk zu Datum und Uhrzeit
des Einwurfs (bzw. der "Türschiebung") bei deinen Unterlagen ab.

Hans

Hans CraueI

unread,
Oct 4, 2020, 3:13:42 PM10/4/20
to
Thomas Homilius schrieb

> Hans CraueI schrieb
>> Den Antrag könntest du im unterschriebenen Original dem MDR
>> auch durch Einwurf beim [...] zukommen lassen
>
> Das waere natuerlich das Ding, wenn ich das so machen koennte.
> Vielleicht probiere ich das mal aus. Hast du schon Erfahrung
> mit dieser Art der Zusendeung von Antraegen?

Briefe an ortsansässige Behörden oder Unternehmen stelle ich
recht oft eigenhändig zu. Die Zustellung ist sicher, sogar
sicherer als per Gerichtsvollzieher, wenngleich auch weniger
rechtsfest. Und abgesehen davon bekomme ich dabei auch ein
bisschen Bewegung. So ein paar Kilometer auf dem Fahrrad sind
immer gut.
Bislang sind dabei bei mir noch nie Zustellprobleme aufgetreten.

Der bis vor einiger Zeit häufigste Anlass, die EinkSt-Erklärung
sowie weitere Korrespondenz mit dem Finanzamt (das waren 10 km
einfacher Weg), ist neuerdings allerdings mit der Möglichkeit,
die Erklärung ohne Beifügung von Belegen via Elster einreichen
zu können, hinfällig geworden.

Hans

Detlef Meißner

unread,
Oct 4, 2020, 3:16:11 PM10/4/20
to
Am 04.10.2020 um 20:59 schrieb Hans CraueI:
> Thomas Homilius schrieb
>
>> Hans CraueI schrieb:
>>> Den Antrag könntest du im unterschriebenen Original dem MDR auch
>>> durch Einwurf beim
>>> Regionalstudio Chemnitz
>>> Carolastr. 4-6
>>> 09111 Chemnitz
>>
>> Ich werde diesen Brief morgen in den Briefkasten auf der Carolastr. 4-6
>> in Chemnitz werfen:
>> <https://www.xup.in/dl,32571686/2020-10-04_MDR_Antrag-Befreiung.png/>
>> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=32571686>
>>
>> Hoffentlich hat der MDR seinen Briefkasten nicht so versteckt, dass ich
>> ihn nicht finde!
>
> Nötigenfalls kannst du den Brief auch unter der Tür durchschieben.
>
> In diesem Fall könntest du dem MDR per Email mitteilen, dass du
> mangels Briefkastens den Antrag unter der Tür durchgeschoben
> hättest und nachfragen, ob er angekommen ist.

Das dabei gedrehte Video als MP4-Datei mitschicken.

> Hefte zudem einen Zettel mit einem Vermerk zu Datum und Uhrzeit
> des Einwurfs (bzw. der "Türschiebung") bei deinen Unterlagen ab.

Besser noch: Kopie davon ins Web stellen. Dann findet man sie auch
schneller und besser. ;-)

Detlef


Hans CraueI

unread,
Oct 4, 2020, 3:18:16 PM10/4/20
to
Thomas Homilius schrieb
["Beitragsservice"]

> "Ich kenne als Festnetz-Faxnummer nur (0221) 5061-4403
> und weiß nicht, wo das Fax dort landet."

An 0221 / 506 125 07 versandte Faxe an den "Beitragsservice"
sind bislang stets dort angekommen.

Hans

Hans CraueI

unread,
Oct 4, 2020, 3:40:07 PM10/4/20
to
Thomas Homilius schrieb

> Dann muesste doch Fax auch fuer den Beitragsservice des
> Staatsfunks moeglich sein?

Ergänzend und etwas OT: Hinsichtlich des Rundfunkbeitrags musste
ich unlängst feststellen, dass meine Position dazu weitgehend mit
derjenigen der FDP übereinstimmt, siehe

<https://www.fdp.de/forderung/126-2>

Etwas erschrocken war ich da schon.

Hans

fernsehfrei, nur Deutschlandfunk (Anteil Rundfunkbeitrag:
0,48 Euro/Monat) hörend, dafür 35,00 Euro monatlich zahlend

Thomas Homilius

unread,
Oct 4, 2020, 3:56:28 PM10/4/20
to
Am 2020-10-04 um 20:59 schrieb Hans CraueI:
> Thomas Homilius schrieb
>
>> Hans CraueI schrieb:
>>> Den Antrag könntest du im unterschriebenen Original dem MDR auch
>>> durch Einwurf beim
>>> Regionalstudio Chemnitz
>>> Carolastr. 4-6
>>> 09111 Chemnitz
>>
>> Ich werde diesen Brief morgen in den Briefkasten auf der Carolastr. 4-6
>> in Chemnitz werfen:
>> <https://www.xup.in/dl,32571686/2020-10-04_MDR_Antrag-Befreiung.png/>
>> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=32571686>
>>
>> Hoffentlich hat der MDR seinen Briefkasten nicht so versteckt, dass ich
>> ihn nicht finde!
>
> Nötigenfalls kannst du den Brief auch unter der Tür durchschieben.

Die werden wohl jetzt den Briefkasten des MDR in der Carolastr. 4-6 in
Chemnitz ueber Nacht den Briefkasten abschrauben, damit ich meinen Brief
nicht einwerfen kann. Zuzutrauen waere es denen.

Ulf.K...@web.de

unread,
Oct 4, 2020, 4:00:37 PM10/4/20
to
Am Sonntag, 4. Oktober 2020 21:56:28 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:

> Die werden wohl jetzt den Briefkasten des MDR in der Carolastr. 4-6 in
> Chemnitz ueber Nacht den Briefkasten abschrauben, damit ich meinen Brief
> nicht einwerfen kann. Zuzutrauen waere es denen.

Nette Idee, aber dafür und dagegen haben
die keinen Ermittlungsdienst. Einen Pförtner
werden sie haben, vielleicht nicht rund um die
Uhr.

Thomas Homilius

unread,
Oct 4, 2020, 4:14:09 PM10/4/20
to
Am 2020-10-04 um 21:18 schrieb Hans CraueI:
> An 0221 / 506 125 07 versandte Faxe an den "Beitragsservice"
> sind bislang stets dort angekommen.

"die Übermittlung Ihrer Faxnachricht an die Rufnummer
022150612507 war erfolgreich.

Sendezeitpunkt: 04.10.2020, 22:05 Uhr
Status: Übermittlung erfolgreich
Anwahlversuche: 1"

Ich habe meinen Antrag an den MDR mal als Fax dahin geschickt:
<https://www.xup.in/dl,32571686/2020-10-04_MDR_Antrag-Befreiung.png/>
<https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=32571686>

Das war hoffentlich die richtige faxnummer, Hans?

Hans CraueI

unread,
Oct 4, 2020, 4:41:10 PM10/4/20
to
Thomas Homilius schrieb

> Am 2020-10-04 um 21:18 schrieb Hans CraueI:
>> An 0221 / 506 125 07 versandte Faxe an den "Beitragsservice"
>> sind bislang stets dort angekommen.
>
> "die Übermittlung Ihrer Faxnachricht an die Rufnummer
> 022150612507 war erfolgreich.
> Sendezeitpunkt: 04.10.2020, 22:05 Uhr
> Status: Übermittlung erfolgreich
> Anwahlversuche: 1"
> Ich habe meinen Antrag an den MDR mal als Fax dahin geschickt:
> <https://www.xup.in/dl,32571686/2020-10-04_MDR_Antrag-Befreiung.png/>
> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=32571686>
>
> Das war hoffentlich die richtige faxnummer, Hans?

Wenn sie nicht den Zeitraum von 21:18 bis 22:05 dafür genutzt
haben, die genannte Durchwahl-Nummer irgendwoanders hin - etwa
auf den Flohzirkus Niedersandhausen - umzustellen.
Zuzutrauen wäre es ihnen.

Hans

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 4, 2020, 5:50:09 PM10/4/20
to
Thomas Homilius schrieb:

> Hans CraueI:
>> An 0221 / 506 125 07 versandte Faxe an den "Beitragsservice"
>> sind bislang stets dort angekommen.
>
> "die Übermittlung Ihrer Faxnachricht an die Rufnummer
> 022150612507 war erfolgreich.
>
> Sendezeitpunkt: 04.10.2020, 22:05 Uhr
> Status: Übermittlung erfolgreich
> Anwahlversuche: 1"
>
> Ich habe meinen Antrag an den MDR mal als Fax dahin geschickt:
> <https://www.xup.in/dl,32571686/2020-10-04_MDR_Antrag-Befreiung.png/>
> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=32571686>
>
> Das war hoffentlich die richtige faxnummer, Hans?
>

Es ist einigermassen ungeschickt, Schriftstücke, mit welchen man
irgendwelche Rechtsfolgen zu erreichen hofft, an Empfängeradressen zu
senden, von deren Existenz und Zuordnung man keinerlei Ahnung hat. Im
Übrigen ist auch niemand verpflichtet, Sendungen an irgendwelche nicht
allgemein bekanntgegebene Faxnummern überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Das Telefonbuch kennt die von dir gewählte Nummer jedenfalls nicht. Schick
lieber einen Brief an die tatsächliche Adresse des Beitragsservice.
Oder wundere dich nicht, wenn du keine Reaktion auf das Fax an eine
unbekannte Nummer bemerkst...

MfG
Rupert

Hans CraueI

unread,
Oct 4, 2020, 6:24:33 PM10/4/20
to
Thomas Homilius schrieb

> Hans CraueI schrieb
>>>> Den Antrag könntest du im unterschriebenen Original dem MDR auch
>>>> durch Einwurf beim
>>>> Regionalstudio Chemnitz
>>>> Carolastr. 4-6
>>>> 09111 Chemnitz
>
> Die werden wohl jetzt den Briefkasten des MDR in der Carolastr. 4-6 in
> Chemnitz ueber Nacht den Briefkasten abschrauben, damit ich meinen Brief
> nicht einwerfen kann. Zuzutrauen waere es denen.

Ergänzend: Bei Briefen an den "Beitragsservice" selbst sollte man
sehr vorsichtig sein. Da wird gern mal behauptet, dass Briefe nicht
angekommen seien. Eigene Erfahrung u.a. mit Widersprüchen.

Gerade bei Anträgen, bei denen Fristwahrung gefordert ist, sollte
man dort aufpassen. Die sollte man - beim "Beitragsservice" dann
vorzugsweise mit Zeugen - persönlich einwerfen. Ansonsten Einschreiben
mit Rückschein oder, sicherer noch, per Gerichtsvollzieher zustellen
lassen.

Hans

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 5, 2020, 12:00:10 AM10/5/20
to
Hans CraueI schrieb:

> Ergänzend: Bei Briefen an den "Beitragsservice" selbst sollte man
> sehr vorsichtig sein. Da wird gern mal behauptet, dass Briefe nicht
> angekommen seien. Eigene Erfahrung u.a. mit Widersprüchen.

Man sollte vor allem auch nicht so extrem dämlich sein, sie irgendwo
einzuwerfen, wo überhaupt nicht "Beitragsservice" draufsteht.
Da sind sie dann womöglich ja tatsächlich nicht angekommen. Sind schon
saudumme Ratschläge an einen einigermaßen unbedarften Poster hier, wichtige
Schreiben an nicht registrierte Faxnummern zu senden

MfG
Rupert

Henning Sponbiel

unread,
Oct 5, 2020, 5:09:09 AM10/5/20
to
On Sun, 04 Oct 2020 12:50:04 +0200, Rupert Haselbeck wrote:

>Frank Kozuschnik schrieb:
>
>> Thomas Homilius:
>>
>>> Ich habe mir heute ueberlegt, meinen Antrag auf Befreiung vom
>>> Rundfunkbeitrag per unterschriebenes Fax zu senden. [...]
>>> Mein Fax-Provider hat sicherlich kostenpflichtige Servicenummern
>>> gesperrt, ich kann also meinen Antrag nicht per Fax schicken.
>>>
>>> Da habe ich einfach mal meinen Antrag heute am 2020-10-03 (Samstag) per
>>> E-Mail an <impr...@rundfunkbeitrag.de> geschickt samt Belege, ich habe
>>> soger eine Eingangsbestaetigung erhalten.
>
>Wirksam ist nur ein schriftlicher Antrag.
>
>>> Kann der Beitragsservice meinen Antrag per E-Mail einfach ignorieren
>>> oder muss man mich explizit darauf hinweisen, dass ich meinen Antrag
>>> schriftlich zu stellen habe? Ich rechne nicht damit, dass der
>>> Beitragsservice meinen Antrag auf Befreiung per E-Mail akzeptiert.
>
>Gut so. Warum stellst du ihn dann nicht in geeigneter Form, wenn du schon
>davon ausgehst, dass er unwirksam ist?
>
>> Genau genommen kannst du den Antrag weder per Fax noch per E-Mail
>> wirksam stellen. Ob dich der Beitragsservice darauf hinweist oder nicht,
>> dürfte daran wenig ändern.
>>
>> § 4 Abs. 7 RBStV:
>>
>> "Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner
>> schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen."
>
>Korrekt. Und die zuständige Stelle ist für alle Landesrundfunkanstalten der
>Beitragsservice, welcher von diesen Landesrundfunkanstalten gemeinsam für
>den Zweck des Beitragseinzugs betrieben wird. Darauf weisen die
>Rundfunkanstalten auch aus ihren Webauftritten hin und sie teilen die
>Kontaktdaten des Beitragsservice mit.
>Der Beitragsservice stellt auch ein Formular für allerlei Zwecke, auch die
>Befreiiung vom Rundfunkbeitrag, zur Verfügung, welches selbst für dadurch
>speziell herausgeforderte Zeitgenossen wie den lieben Thomas ausreichend
>verständlich und ausreichend einfach bedienbar sein sollte. Es produziert
>für die Befreiung wegen Hartz4-Bezug immerhin einen Einzeiler, der bereits
>alles nötige, auch die Adresse, enthält.
>Ausfüllen, ausdrucken (oder abschreiben), in ein Kuvert geben, Briefmarke
>drauf (Briefmarken sind im Hartz4-Regelsatz berücksichtigt), in Briefkasten
>werfen. Gut is.

Hmmm.

In meinem Fall hat für die Befreiung meines Sohnes die Kommunikation per
Fax gereicht.


Henning

Detlef Meißner

unread,
Oct 5, 2020, 5:13:25 AM10/5/20
to
Das ist nicht das Problem, ein Problem schaffen 20 ct.

Detlef

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 5, 2020, 5:30:09 AM10/5/20
to
Henning Sponbiel schrieb:

> Rupert Haselbeck wrote:
>> Frank Kozuschnik schrieb:
>>> Thomas Homilius:
>>>
>>>> Ich habe mir heute ueberlegt, meinen Antrag auf Befreiung vom
>>>> Rundfunkbeitrag per unterschriebenes Fax zu senden. [...]
>>>> Mein Fax-Provider hat sicherlich kostenpflichtige Servicenummern
>>>> gesperrt, ich kann also meinen Antrag nicht per Fax schicken.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>>>> [...]

>
> Hmmm.
>
> In meinem Fall hat für die Befreiung meines Sohnes die Kommunikation per
> Fax gereicht.

Ich habs dir unterstrichen :->

MfG
Rupert

Frank Kozuschnik

unread,
Oct 5, 2020, 6:11:48 AM10/5/20
to
Stefan Schmitz:

> Harald Klotz:
>
>> Gesetzlich ist geregelt, dass du auf dem selben wegen kündigen kannst,
>> wie du abschließen kannst.
>
> Bei Verträgen. Mit der Rundfunkanstalt geht man aber keinen Vertrag ein.

Selbst bei Verträgen stimmt das so nicht. Für das Kündigen der meisten
Verträge kann lediglich nicht mehr per AGB wirksam Schriftform verlangt
werden, sondern höchstens noch Textform (§ 309 Nr. 13 Buchstabe b BGB).

Ulf.K...@web.de

unread,
Oct 5, 2020, 7:46:58 AM10/5/20
to
Ob die Ratschläge saudumm waren oder wieder einmal
die Stellungnahme meines Vorposters, könnte sich zeigen,
wenn etwa binnen dreier Wochen Reaktion erfolgt.

Wenn nicht, könnte Zweitaussendung rechtzeitig vor Monatsende
nicht schaden.

Thomas Homilius

unread,
Oct 5, 2020, 9:03:17 AM10/5/20
to
Am 2020-10-04 um 19:40 schrieb Thomas Homilius:
> Ich werde diesen Brief morgen in den Briefkasten auf der Carolastr. 4-6
> in Chemnitz werfen:
> <https://www.xup.in/dl,32571686/2020-10-04_MDR_Antrag-Befreiung.png/>
> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=32571686>

<https://www.xup.in/dl,45153275/20201005_075345_mdr.jpg/>
<https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=45153275>

Heute am 2020-10-05 (Montag) um 07:53:45 Uhr habe ich meinen
unterschriebenen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag in den
Briefkasen des mdr auf der Carolastr. 4-6 in Chemnitz gesteckt.

Als Landesrundfunkanstalt ist der mdr auch zustaendig fuer den Empfang
meines Antrags. Den nicht-rechtsfaehigen Beitragsservice kann man
nutzen, muss man aber nicht.

Harald Klotz

unread,
Oct 5, 2020, 10:49:12 AM10/5/20
to
Am 05.10.2020 um 12:11 schrieb Frank Kozuschnik:

> Selbst bei Verträgen stimmt das so nicht. Für das Kündigen der meisten
> Verträge kann lediglich nicht mehr per AGB wirksam Schriftform verlangt
> werden, sondern höchstens noch Textform (§ 309 Nr. 13 Buchstabe b BGB).

Es gibt Urteile.
Es muss die selbe Form für die Kündigung akzeptiert werden, wie der
Vertrag abgeschlossen wurde.

Grüße
Harald

Frank Kozuschnik

unread,
Oct 5, 2020, 11:18:18 AM10/5/20
to
Harald Klotz:

> Frank Kozuschnik:
>
>> Selbst bei Verträgen stimmt das so nicht. Für das Kündigen der meisten
>> Verträge kann lediglich nicht mehr per AGB wirksam Schriftform
>> verlangt werden, sondern höchstens noch Textform (§ 309 Nr. 13
>> Buchstabe b BGB).
>
> Es gibt Urteile.

Gestern hattest du noch behauptet, es wäre gesetzlich geregelt.

> Es muss die selbe Form für die Kündigung akzeptiert werden, wie der
> Vertrag abgeschlossen wurde.

Bist du in der Lage, ein konkretes Urteil zu nennen, das deine
Behauptung stützt?

Stefan Schmitz

unread,
Oct 5, 2020, 12:36:41 PM10/5/20
to
Ist er natürlich nicht.

Ich finde gerade dieses BGH-Urteil:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-vom-schriftform-zwang-fuer-kuendigung-unwirksam-bei-online-vertrag_086388.html
Das ist 2,5 Monate vor der entsprechenden Gesetzesänderung ergangen.
Wohl kaum rein zufällig. Ist das Urteil von der Gesetzesänderung oder
die Gesetzesänderung von dem Verfahren beeinflusst?

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 5, 2020, 3:30:09 PM10/5/20
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Frank Kozuschnik:
>> Harald Klotz:
>>> Frank Kozuschnik:
>>>> Selbst bei Verträgen stimmt das so nicht. Für das Kündigen der
>>>> meisten Verträge kann lediglich nicht mehr per AGB wirksam
>>>> Schriftform verlangt werden, sondern höchstens noch Textform (§ 309
>>>> Nr. 13 Buchstabe b BGB).
>>>
>>> Es gibt Urteile.
>>
>> Gestern hattest du noch behauptet, es wäre gesetzlich geregelt.
>>
>>> Es muss die selbe Form für die Kündigung akzeptiert werden, wie der
>>> Vertrag abgeschlossen wurde.
>>
>> Bist du in der Lage, ein konkretes Urteil zu nennen, das deine
>> Behauptung stützt?
>
> Ist er natürlich nicht.

Nun ja. Harald Klotz eben...

> Ich finde gerade dieses BGH-Urteil:
> https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-vom-schriftform-zwang-fuer-kuendigung-unwirksam-bei-online-vertrag_086388.html
> Das ist 2,5 Monate vor der entsprechenden Gesetzesänderung ergangen.
> Wohl kaum rein zufällig. Ist das Urteil von der Gesetzesänderung oder
> die Gesetzesänderung von dem Verfahren beeinflusst?


Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das entsprechende Änderungsgesetz
stammt vom 13.02.2015.
Er ist begründet mit der Ansicht, dass Verbraucher häufig irrig glaubten,
sie müssten die per AGB vereinbarte "schriftliche Kündigung" so verstehen,
dass die Kündigung (oder sonstige Erklärung) auf Papier mit eigenhändiger
Unterschrift an den Verwender der entsprechenden AGB-Klausel gehen müsse,
weil sie nicht wüssten, dass nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 BGB regelmäßig
Textform, eine Email oder ein Fax also, ausreichend seien, das
Formerfordernis zu wahren.
Man mag sich fragen, warum man glaubte, der Verbraucher werde durch die
Änderung des § 309 BGB besser geschützt als durch die bereits bestehende
Regelung. Aber eventuell hat man ja darauf vertraut, das die AGB-Verwender
ihre AGB schon ändern würden, wenn sie durch Abmahnungen darauf hingewiesen
würden, dass die AGB nicht mehr gesetzeskonform seien

MfG
Rupert

Marc Haber

unread,
Oct 6, 2020, 3:07:45 AM10/6/20
to
Thomas Homilius <Thomas....@gmail.com> wrote:
>Den nicht-rechtsfaehigen Beitragsservice kann man
>nutzen, muss man aber nicht.

Es gibt so viele Dinge, die man tun könnte, aber nicht tun muss. Du
scheinst das anders zu sehen.

--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 6, 2020, 5:20:09 AM10/6/20
to
Marc Haber schrieb:

> Thomas Homilius wrote:
>>Den nicht-rechtsfaehigen Beitragsservice kann man
>>nutzen, muss man aber nicht.

Das hat mit "rechtsfähig" oder nicht überhaupt nichts zu tun.

> Es gibt so viele Dinge, die man tun könnte, aber nicht tun muss. Du
> scheinst das anders zu sehen.

Nun ja. In einigen Wochen wird der gute Thomas dann vielleicht darüber
lamentieren, dass niemand auf seinen Brief reagiert und fragen, ob man ein
SEK oder die Kavallerie dorthin entsenden könne, um die bösen Buben und
Mädels zu dem zu bewegen, was er für seinen Rechtsanspruch hält.
Dabei hat es durchaus Gründe, warum eine besondere Empfangsstelle für
Schreiben für das seine eingerichtet und landauf, landab auch als solche
kommuniziert wird. Ein Regionalstudio bearbeit nunmal keine
Beitragsangelegenheiten und ob der Brief von dort zeitnah - oder überhaupt -
weitergeleitet wird und wohin, dürfte eher spannend zu erwarten sein. Wenn
der Hausmeister dort sich denkt, "Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Gibts hier
nicht..." und den Brief sogleich der Rundablage zuführt, wird der Eingang
kaum zu der gewünschten Entscheidung führen. Und wie soll man nachweisen,
dass man einen solchen Antrag überhaupt gestellt hat?
Aber manch einer lernt eben nur durch Schmerzen :->

MfG
Rupert

Ulf.K...@web.de

unread,
Oct 6, 2020, 6:45:02 AM10/6/20
to
Am Dienstag, 6. Oktober 2020 11:20:09 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
> Marc Haber schrieb:
>
> > Thomas Homilius wrote:
> >>Den nicht-rechtsfaehigen Beitragsservice kann man
> >>nutzen, muss man aber nicht.
>
> Das hat mit "rechtsfähig" oder nicht überhaupt nichts zu tun.
>
> > Es gibt so viele Dinge, die man tun könnte, aber nicht tun muss. Du
> > scheinst das anders zu sehen.
>
> Nun ja. In einigen Wochen wird der gute Thomas dann vielleicht darüber
> lamentieren, dass niemand auf seinen Brief reagiert und fragen, ob man ein
> SEK oder die Kavallerie dorthin entsenden könne, um die bösen Buben und
> Mädels zu dem zu bewegen, was er für seinen Rechtsanspruch hält.
> Dabei hat es durchaus Gründe, warum eine besondere Empfangsstelle für
> Schreiben für das seine eingerichtet und landauf, landab auch als solche
> kommuniziert wird. Ein Regionalstudio bearbeit nunmal keine
> Beitragsangelegenheiten und ob der Brief von dort zeitnah - oder überhaupt -
> weitergeleitet wird und wohin, dürfte eher spannend zu erwarten sein. Wenn
> der Hausmeister dort sich denkt, "Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Gibts hier
> nicht..." und den Brief sogleich der Rundablage zuführt

Würdest Du ihm zu Urkundenunterdrückung raten?

Thomas Homilius

unread,
Oct 6, 2020, 9:14:15 AM10/6/20
to
Am 2020-10-06 um 11:20 schrieb Rupert Haselbeck:
> besondere Empfangsstelle

Rechtsanwalt zur Gegenseite: "Die Kommunikation mit meinem Mandanten
laeuft nur ueber mich!"

M.E. kann dieser Rechtsanwalt seine Forderung nicht wiksam durchsetzen.
Schriftsaetze direkt an seinen Mandanten sind trotzdem wirksam zugestellt!

Detlef Meißner

unread,
Oct 6, 2020, 9:37:37 AM10/6/20
to
Am 06.10.2020 um 15:14 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-10-06 um 11:20 schrieb Rupert Haselbeck:
>> besondere Empfangsstelle
>
> Rechtsanwalt zur Gegenseite: "Die Kommunikation mit meinem Mandanten
> laeuft nur ueber mich!"
>
> M.E. kann dieser Rechtsanwalt seine Forderung nicht wiksam durchsetzen.
> Schriftsaetze direkt an seinen Mandanten sind trotzdem wirksam zugestellt!
>
Wie ändert man einen Betreff richtig?

http://userpage.fu-berlin.de/~ram/pub/pub_jf47ht81Ht/usenet_subjectwechsel_de
https://usenet-abc.de/wiki/Team/Netiquette#n7

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Oct 6, 2020, 4:49:44 PM10/6/20
to
Am 05.10.2020 um 21:30 schrieb Rupert Haselbeck:

> Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das entsprechende Änderungsgesetz
> stammt vom 13.02.2015.
> Er ist begründet mit der Ansicht, dass Verbraucher häufig irrig glaubten,
> sie müssten die per AGB vereinbarte "schriftliche Kündigung" so verstehen,
> dass die Kündigung (oder sonstige Erklärung) auf Papier mit eigenhändiger
> Unterschrift an den Verwender der entsprechenden AGB-Klausel gehen müsse,
> weil sie nicht wüssten, dass nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 BGB regelmäßig
> Textform, eine Email oder ein Fax also, ausreichend seien, das
> Formerfordernis zu wahren.

Textform steht in § 127 gerade nicht.
Außerdem gibt es da die Einschränkung "soweit nicht ein anderer Wille
anzunehmen ist". Ein anderer Wille des AGB-Verwenders ist sicher anzunehmen.

> Man mag sich fragen, warum man glaubte, der Verbraucher werde durch die
> Änderung des § 309 BGB besser geschützt als durch die bereits bestehende
> Regelung.

Weil damit Textform als ausreichend festgeschrieben ist.

Hans CraueI

unread,
Oct 6, 2020, 8:02:40 PM10/6/20
to
Rupert Haselbeck schrieb

> Hans CraueI schrieb:
>> Ergänzend: Bei Briefen an den "Beitragsservice" selbst sollte man
>> sehr vorsichtig sein. Da wird gern mal behauptet, dass Briefe nicht
>> angekommen seien. Eigene Erfahrung u.a. mit Widersprüchen.
>
> Man sollte vor allem auch nicht so extrem dämlich sein, sie irgendwo
> einzuwerfen, wo überhaupt nicht "Beitragsservice" draufsteht.

| § 4 Abs. 7 RBStV:
| "Der Antrag auf Befreiung oder Ermä◈^_igung ist vom Beitragsschuldner
| schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen."

Auch wenn die Landesrundfunkanstalt erklärt, dass Anträge ersatzweise
dem "Beitragsservice" eingereicht werden können, ändert das nichts
daran, dass Anträge rechtlich bei der Landesrundfunkanstalt zu stellen
sind und mithin direkt bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt
gestellte Anträge auch an die richtige Anschrift gerichtet sind.
Es ist so ziemlich das genaue Gegenteil von "extrem dämlich", so
vorzugehen und den Umweg über den "Beitragsservice" lieber zu meiden.

> Da sind sie dann womöglich ja tatsächlich nicht angekommen.

Wenn "MDR" anstelle von "Beitragsservice" auf dem Briefkasten steht,
ist der Antrag mit dem Einwurf in den Verfügungsbereich des MDR
übergegangen. Das ist, wie gesagt, allemal besser als beim
"Beitragsservice", bei dem häufiger schon mal Briefe nicht angekommen
sein sollen.

> Sind schon saudumme Ratschläge an einen einigermaßen unbedarften
> Poster hier, wichtige Schreiben an nicht registrierte Faxnummern
> zu senden

Es zeugt eher von ausgewachsener Dümmlichkeit, von "nicht
registrierten Faxummern" zu schwafeln.
Es ist ein Leichtes, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, dass
Telefonnummern hinter der Zentrale 0221-5061-0 dem "Beitragsservice"
zugeordnet sind (wer das gerne als "registriert" bezeichnet, möge
auch das tun). Siehe etwa
<https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html>

Wenn mithin ein Fax an eine Durchwahl hinter 0221-5061 durchgestellt
wird - so wie es insbesondere von 0221-5061 2507 wiedergegeben
wird -, ist es damit in den Verfügungsbereich des "Beitragsservice"
gelangt.

Hans

Hans CraueI

unread,
Oct 6, 2020, 8:26:00 PM10/6/20
to
Ulf Kutzner schrieb
Man wird davon ausgehen können, dass der Antrag auf beiden Wegen
angekommen ist. Sollte für beide ein Eingang bestritten werden,
wird die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Antragstellung ein
Leichtes sein. Verweis auf diesen Thread wird genügen, um jedes
Gericht davon zu überzeugen.

> Wenn nicht, könnte Zweitaussendung rechtzeitig vor Monatsende
> nicht schaden.

Das scheint mir zwar entbehrlich, doch schaden wird es nicht.

Nachdem Hartz IV-Empfänger gehalten sind, mit ihren Mitteln nicht
verschwenderisch umzugehen, halte ich es auch für richtig, wenn
nicht sogar für geboten, dass sie derartige 0180-"Service-Nummern"
meiden und preisgünstigere Versandarten suchen.

Dass der EuGH solche "Service-Nummern" in Vertragsverhältnissen
für unzulässig erklärt hat, der "Beitragsservice" sie jedoch mit
der Begründung, es handele sich beim Rundfunkbeitrag nicht um ein
Vertragsverhältnis, dennoch verwendet, wird ihn - und in der Folge
auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - bei der Allgemeinheit
nicht unbedingt beliebter machen. Das scheint, nimmt man das
Gebaren des "Beitragsservice" insgesamt in Betracht, allerdings
auch keines seiner Ziele zu sein: Akzeptanz und Würdigung der
Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Allgemeinheit
zu fördern.

Hans

Hans CraueI

unread,
Oct 6, 2020, 8:28:26 PM10/6/20
to
Marc Haber schrieb

> Thomas Homilius <Thomas....@gmail.com> wrote:
> >Den nicht-rechtsfaehigen Beitragsservice kann man
> >nutzen, muss man aber nicht.
>
> Es gibt so viele Dinge, die man tun könnte, aber nicht tun muss. Du
> scheinst das anders zu sehen.

Diese Aussage entbehrt jeglicher Folgerichtigkeit.

Hans

Marc Haber

unread,
Oct 7, 2020, 2:31:17 AM10/7/20
to
Hans CraueI <crauel...@freenet.de> wrote:
>Dass der EuGH solche "Service-Nummern" in Vertragsverhältnissen
>für unzulässig erklärt hat, der "Beitragsservice" sie jedoch mit
>der Begründung, es handele sich beim Rundfunkbeitrag nicht um ein
>Vertragsverhältnis, dennoch verwendet, wird ihn - und in der Folge
>auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - bei der Allgemeinheit
>nicht unbedingt beliebter machen. Das scheint, nimmt man das
>Gebaren des "Beitragsservice" insgesamt in Betracht, allerdings
>auch keines seiner Ziele zu sein: Akzeptanz und Würdigung der
>Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Allgemeinheit
>zu fördern.

Das ist leider richtig :-(

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 7, 2020, 3:00:09 AM10/7/20
to
Marc Haber schrieb:

> Hans CraueI wrote:
>>Dass der EuGH solche "Service-Nummern" in Vertragsverhältnissen
>>für unzulässig erklärt hat, der "Beitragsservice" sie jedoch mit
>>der Begründung, es handele sich beim Rundfunkbeitrag nicht um ein
>>Vertragsverhältnis, dennoch verwendet, wird ihn - und in der Folge
>>auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - bei der Allgemeinheit
>>nicht unbedingt beliebter machen. Das scheint, nimmt man das
>>Gebaren des "Beitragsservice" insgesamt in Betracht, allerdings
>>auch keines seiner Ziele zu sein: Akzeptanz und Würdigung der
>>Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Allgemeinheit
>>zu fördern.
>
> Das ist leider richtig :-(
>

Welches Probleme hast du denn damit?

MfG
Rupert

Ulf.K...@web.de

unread,
Oct 7, 2020, 4:02:28 AM10/7/20
to
Am Mittwoch, 7. Oktober 2020 09:00:09 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

> Welches Probleme

Na na, so früh am Tag...

Stefan Schmitz

unread,
Oct 7, 2020, 5:42:52 AM10/7/20
to
Am 07.10.2020 um 02:02 schrieb Hans CraueI:
> | § 4 Abs. 7 RBStV:
> | "Der Antrag auf Befreiung oder Ermä◈^_igung ist vom Beitragsschuldner
> | schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen."
>
> Auch wenn die Landesrundfunkanstalt erklärt, dass Anträge ersatzweise
> dem "Beitragsservice" eingereicht werden können, ändert das nichts
> daran, dass Anträge rechtlich bei der Landesrundfunkanstalt zu stellen
> sind und mithin direkt bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt
> gestellte Anträge auch an die richtige Anschrift gerichtet sind.
> Es ist so ziemlich das genaue Gegenteil von "extrem dämlich", so
> vorzugehen und den Umweg über den "Beitragsservice" lieber zu meiden.
>
>> Da sind sie dann womöglich ja tatsächlich nicht angekommen.
> Wenn "MDR" anstelle von "Beitragsservice" auf dem Briefkasten steht,
> ist der Antrag mit dem Einwurf in den Verfügungsbereich des MDR
> übergegangen.

Fragt sich nur, ob ein Regionalstudio des Senders auch als
Landesrundfunkanstalt zählt.
Einen Brief an die Stadtverwaltung wirft man ja auch nicht in der
städtischen Kita ein.

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 7, 2020, 7:30:09 AM10/7/20
to
Hans CraueI schrieb:

> Rupert Haselbeck schrieb
>
>> Hans CraueI schrieb:
>>> Ergänzend: Bei Briefen an den "Beitragsservice" selbst sollte man
>>> sehr vorsichtig sein. Da wird gern mal behauptet, dass Briefe nicht
>>> angekommen seien. Eigene Erfahrung u.a. mit Widersprüchen.
>>
>> Man sollte vor allem auch nicht so extrem dämlich sein, sie irgendwo
>> einzuwerfen, wo überhaupt nicht "Beitragsservice" draufsteht.
>
> | § 4 Abs. 7 RBStV:
> | "Der Antrag auf Befreiung oder Ermä◈^_igung ist vom Beitragsschuldner
> | schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen."
>
> Auch wenn die Landesrundfunkanstalt erklärt, dass Anträge ersatzweise
> dem "Beitragsservice" eingereicht werden können, ändert das nichts
> daran, dass Anträge rechtlich bei der Landesrundfunkanstalt zu stellen
> sind und mithin direkt bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt
> gestellte Anträge auch an die richtige Anschrift gerichtet sind.

An den Beitragsservice gerichtete Anträge sind nicht "ersatzweise"
eingereicht. Der Beitragsservice _ist_ die zuständige Stelle. Es handelt
sich nicht um eine irgendwie eigenständige Stelle sondern um einen Teil des
MDR, die gleichermassen auch Teil der anderen Landesrundfunkanstalten ist.

> Es ist so ziemlich das genaue Gegenteil von "extrem dämlich", so
> vorzugehen und den Umweg über den "Beitragsservice" lieber zu meiden.

Du irrst. Das ist kein Umweg. Der Umweg ist es, wenn man bei einer völlig
anderen Stelle seinen Brief einwirft. Freilich, mit etwas Glück wird auch
ein Brief, der bei einem Regionalstudio eingeworfen wird, seinen Empfänger,
nämlich den Beitragsservice, ereichen, aber es besteht eben auch ein
deutlich größeres Verlustrisiko. Erschwerend kommt hinzu, dass der Absender
hier auch über keinerlei Beleg für die Zustellung verfügt.

>> Da sind sie dann womöglich ja tatsächlich nicht angekommen.
>
> Wenn "MDR" anstelle von "Beitragsservice" auf dem Briefkasten steht,
> ist der Antrag mit dem Einwurf in den Verfügungsbereich des MDR
> übergegangen.

Freilich ist er das. Es fragt sich halt, was daraus wird. Wie schon Stefan
erwähnte, kann es problematisch sein, einen Brief bei einer absurd
unpassenden Stelle einzuwerfen statt die Kontaktdaten zu verwenden, welche
der Empfänger für eine gewisse Art von Erklärungen ausdrücklich benannt und
veröffentlicht hat

> Das ist, wie gesagt, allemal besser als beim
> "Beitragsservice", bei dem häufiger schon mal Briefe nicht angekommen
> sein sollen.

So so. Dafür und dass der Einwurf beim Regionalstudio oder ähnlichen
Einrichtungen einen zuverlässigeren Zugang erwarten lässt, hast du
sicherlich eine Erklärung und handfeste Belege vorliegen :->

>> Sind schon saudumme Ratschläge an einen einigermaßen unbedarften
>> Poster hier, wichtige Schreiben an nicht registrierte Faxnummern
>> zu senden
>
> Es zeugt eher von ausgewachsener Dümmlichkeit, von "nicht
> registrierten Faxummern" zu schwafeln.

In welchem öffentlich zugänglichen Register findet sich denn diese
Faxnummer?

> Es ist ein Leichtes, sich Gewissheit darüber zu verschaffen, dass
> Telefonnummern hinter der Zentrale 0221-5061-0 dem "Beitragsservice"
> zugeordnet sind (wer das gerne als "registriert" bezeichnet, möge
> auch das tun). Siehe etwa
> <https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html>
>
> Wenn mithin ein Fax an eine Durchwahl hinter 0221-5061 durchgestellt
> wird - so wie es insbesondere von 0221-5061 2507 wiedergegeben
> wird -, ist es damit in den Verfügungsbereich des "Beitragsservice"
> gelangt.

Auch das ist unzutreffend. Niemand ist verpflichtet, seine ggfls. nur für
interne Zwecke vorgesehenen Einrichtungen, z.B. auch nicht ein nur für
interne Zwecke vorgesehenes Faxgerät, dessen Nummer nicht nach aussen
kommuniziert wird, daraufhin zu überprüfen, ob dort etwa irgendwelche
rechtlich relevante Schriftstücke von ausserhalb eingehen. Man hat für
Eingänge von aussen die dafür vorgesehenen und auch veröffentlichten
Empfangsmöglichkeiten eingerichtet.
Wenn ein Mitarbeiter einen derartigen Irrläufer als bedeutsam erkennt und an
die richtige Stelle weitergibt, so ist das glücklich gelaufen. Wenn das
Schreiben im Papierkorb landest bzw. einfach gelöscht wird - tja, Pech
gehabt. Daraus können dann keinerlei Rechtsfolgen für den Absender
hergeleitet werden.

MfG
Rupert

Thomas Homilius

unread,
Oct 7, 2020, 9:48:44 AM10/7/20
to
Am 2020-10-07 um 13:30 schrieb Rupert Haselbeck:
> Daraus können dann keinerlei Rechtsfolgen für den Absender
> hergeleitet werden.

Die Rechtsfolger fuer den Empfaenger ist, dass das Schriftstueck wirksam
zugestellt wurde. Der mdr ist der richtige Empfaenger, nicht der
Beitragsservice.

Oder, um hier mal Prof. Dr. Ludwig Gramlich zu zitieren, der sich
bestimmt nicht mehr daran erinnern kann: Hat eine Person mehrere
Briefkaesten, dann kann ich mir einen aussuchen.

Ich bin auch nicht verpflichtet, mit dem Rechtsanwalt meines Gegners zu
kommunizieren, auch wenn dieser Rechtsanwalt/Gegner darauf besteht. Ein
Schriftstueck direkt an den Gegner ist wirksam zugestellt.

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 7, 2020, 10:40:08 AM10/7/20
to
Thomas Homilius schrieb:

> Rupert Haselbeck:
>> Daraus können dann keinerlei Rechtsfolgen für den Absender
>> hergeleitet werden.
>
> Die Rechtsfolger fuer den Empfaenger ist, dass das Schriftstueck wirksam
> zugestellt wurde.

Das ist eben das Problem. So sicher, wie du und Hans das glauben, ist das
beileibe nicht.

> Der mdr ist der richtige Empfaenger, nicht der Beitragsservice.

Das ist in dieser Ausdrucksweise einfach nur falsch. Es handelt sich dabei
um ein- und dieselbe Rechtspersönlichkeit. Der "richtige" Empfänger ist der
MDR und zwar in Gestalt des Beitragsservice.

> Oder, um hier mal Prof. Dr. Ludwig Gramlich zu zitieren, der sich
> bestimmt nicht mehr daran erinnern kann: Hat eine Person mehrere
> Briefkaesten, dann kann ich mir einen aussuchen.

Freilich. Aber das gilt nur, soweit der Empfänger all diese Briefkästen
öffentlich zur Verfügung stellt. Der Bruefkasten im Keller oder in der
geschlossenen Garage gehört nicht zu dazu. Und diese muss der Empfänger auch
nicht auf etwa eingegangene Schriftstücke überprüfen. Dasselbe gilt für
interne Faxgeräte, also solche, deren Rufnummer nicht veröffentlicht und
somit als Kommunikationsweg zur Verfügung gestellt wurde

> Ich bin auch nicht verpflichtet, mit dem Rechtsanwalt meines Gegners zu
> kommunizieren, auch wenn dieser Rechtsanwalt/Gegner darauf besteht. Ein
> Schriftstueck direkt an den Gegner ist wirksam zugestellt.

Das stimmt immerhin.
Klüger ist es vielfach dennoch, an den Anwalt zuzustellen

MfG
Rupert

Marc Haber

unread,
Oct 7, 2020, 2:11:51 PM10/7/20
to
Ich bin ein großer Fan des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks, aber der
Beitraggservice ist nochmal eine Nummer schlimmer als früher die GEZ,
und im Vergleich dazu komme ich mir bei meinem zuständigen Finanzamt
vor wie im Viersternehotel.

Grüße
Marc

Stefan Schmitz

unread,
Oct 7, 2020, 3:15:12 PM10/7/20
to
Am 07.10.2020 um 20:11 schrieb Marc Haber:

> Beitraggservice ist nochmal eine Nummer schlimmer als früher die GEZ,

inwiefern?

Thomas Hochstein

unread,
Oct 7, 2020, 3:30:03 PM10/7/20
to
Marc Haber schrieb am 07.10.2020:

> Ich bin ein großer Fan des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks, aber der
> Beitraggservice ist nochmal eine Nummer schlimmer als früher die GEZ,
> und im Vergleich dazu komme ich mir bei meinem zuständigen Finanzamt
> vor wie im Viersternehotel.

Ich finde es immer faszinierend, wenn von solchen Erfahrungen mit GEZ
und Beitragsservice berichtet wird, weil ich die in keiner Weise
nachvollziehen kann. An- und Abmeldungen waren problemos, Fehler im
Datenbestand bei der Umstellung von Rundfunkgebühren auf
Rundfunkbeitrag ließen sich problemlos klären, und Abmeldungen von
Rundfunkteilnehmern im Todesfall wurden problemlos rückwirkend
anerkannt (obschon eine Abmeldung grundsätzlich erst zum
Abmeldezeitpunkt wirksam wird).

Kurz und gut: ich weiß nicht, was ihr immer treibt. ;)

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 7, 2020, 4:50:09 PM10/7/20
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Marc Haber schrieb:
Dann bin ich also doch nicht der Einzige hier, dessen Erfahrungen mit
GEZ/Beitragsservice durchwegs positiv sind :->

MfG
Rupert

Jens Müller

unread,
Oct 8, 2020, 2:43:34 AM10/8/20
to
Am 06.10.20 um 15:14 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-10-06 um 11:20 schrieb Rupert Haselbeck:
>> besondere Empfangsstelle
> Rechtsanwalt zur Gegenseite: "Die Kommunikation mit meinem Mandanten
> laeuft nur ueber mich!"
>
> M.E. kann dieser Rechtsanwalt seine Forderung nicht wiksam durchsetzen.
> Schriftsaetze direkt an seinen Mandanten sind trotzdem wirksam zugestellt!

Durch einen Rechtsanwalt wäre die Umgehung des Gegenanwalts wohl
standesrechtswidrig. Wenn man nicht anwaltlich vertreten ist, kann einem
das egal sein.

Marc Haber

unread,
Oct 8, 2020, 4:10:26 AM10/8/20
to
Von mir wollen die immer noch alle zwei Jahre wissen unter welcher
Nmmer ich angemeldet bin, anstelle in die eigene Datei zu gucken, und
sie sind nur über eine Nummer von gestern erreichbar.

Stefan Schmitz

unread,
Oct 8, 2020, 5:10:05 AM10/8/20
to
Am 08.10.2020 um 10:10 schrieb Marc Haber:
> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>> Am 07.10.2020 um 20:11 schrieb Marc Haber:
>>> Beitraggservice ist nochmal eine Nummer schlimmer als früher die GEZ,
>>
>> inwiefern?
>
> Von mir wollen die immer noch alle zwei Jahre wissen unter welcher
> Nmmer ich angemeldet bin, anstelle in die eigene Datei zu gucken, und

Vermutlich gibt es eine Abweichung zwischen den gespeicherten Daten und
der angeschriebenen Adresse, die die Zuordnung verhindern.
Vielleicht gewerblich vs. privat? Bei gewerblichen Zahlern kann sich in
zwei Jahren viel verändert haben.

> sie sind nur über eine Nummer von gestern erreichbar.

War da die GEZ besser?

Wolfgang Fieg

unread,
Oct 8, 2020, 5:17:04 AM10/8/20
to
Am 06.10.2020 um 22:49 schrieb Stefan Schmitz:

>
> Textform steht in § 127 gerade nicht.
>
>

Genau. § 127 Abs. 2 BGB spricht nur von "telekommunkativer Übermittlung"
und nur von einem durch Rechtsgeschäft vereinbarten Formerfordernis. Ich
denke, mit "telekommunkativer Übermittlung" war die Übermittlung eines
Dokuments gemeint, das an und für sich in Schriftform vorlag und nur
nicht in physicher Form, sondern "telekommunikativ" übermittelt wurde,
also z. B. durch Telefax oder als PDF-Anhang an eine E-Mail, aber eben
nicht durch die E-Mail als solche - das wäre Textform.

Wenn ich mir die ganze Diskussion anschaue - und auch ganz praktisch
habe ich ab und an mit diesem Streit zu tun -, kann einem schon der
Gedanke kommen, dass es eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt,
von jemandem zu verlangen, einen Brief zu schreiben, ihn zu
unterschreiben, in einen Umschlag zu stecken, zu frankieren (was man
heute auch elektronisch tun kann) und zum nächsten Briefkasten zu
bringen. Es ist kaum zu verstehen, dass noch unsere Eltern - und auch
ich bis in die 1990er-Jahre hinein - solche schweren
Menschenrechtsverletzungen klaglos himngenommen haben.

Wolfgang

Detlef Meißner

unread,
Oct 8, 2020, 5:24:01 AM10/8/20
to

Detlef Meißner

unread,
Oct 8, 2020, 5:26:26 AM10/8/20
to
Am 08.10.2020 um 11:17 schrieb Wolfgang Fieg:

> Wenn ich mir die ganze Diskussion anschaue - und auch ganz praktisch
> habe ich ab und an mit diesem Streit zu tun -, kann einem schon der
> Gedanke kommen, dass es eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt,
> von jemandem zu verlangen, einen Brief zu schreiben, ihn zu
> unterschreiben, in einen Umschlag zu stecken, zu frankieren (was man
> heute auch elektronisch tun kann) und zum nächsten Briefkasten zu
> bringen.

Selbst das muss man ja nicht tun, man kann ihn als ePost verschicken.

> Es ist kaum zu verstehen, dass noch unsere Eltern - und auch
> ich bis in die 1990er-Jahre hinein - solche schweren
> Menschenrechtsverletzungen klaglos himngenommen haben.

Möglicherweise war da der Hintern noch nicht so fett.

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Oct 8, 2020, 5:43:45 AM10/8/20
to
Am 08.10.2020 um 11:17 schrieb Wolfgang Fieg:
> Am 06.10.2020 um 22:49 schrieb Stefan Schmitz:
>
>>
>> Textform steht in § 127 gerade nicht.
>>
>>
>
> Genau. § 127 Abs. 2 BGB spricht nur von "telekommunkativer Übermittlung"
> und nur von einem durch Rechtsgeschäft vereinbarten Formerfordernis. Ich

Letzteres trifft ja auf AGB-Regelungen zu.

> denke, mit "telekommunkativer Übermittlung" war die Übermittlung eines
> Dokuments gemeint, das an und für sich in Schriftform vorlag und nur
> nicht in physicher Form, sondern "telekommunikativ" übermittelt wurde,
> also z. B. durch Telefax oder als PDF-Anhang an eine E-Mail, aber eben
> nicht durch die E-Mail als solche - das wäre Textform.

So verstehe ich das auch.

> Wenn ich mir die ganze Diskussion anschaue - und auch ganz praktisch
> habe ich ab und an mit diesem Streit zu tun -, kann einem schon der
> Gedanke kommen, dass es eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt,
> von jemandem zu verlangen, einen Brief zu schreiben, ihn zu
> unterschreiben, in einen Umschlag zu stecken, zu frankieren (was man
> heute auch elektronisch tun kann) und zum nächsten Briefkasten zu
> bringen. Es ist kaum zu verstehen, dass noch unsere Eltern - und auch
> ich bis in die 1990er-Jahre hinein - solche schweren
> Menschenrechtsverletzungen klaglos himngenommen haben.

Es ist halt wesentlich mehr Aufwand an Kosten und Zeit als E-Mail. Warum
sollte der Verbraucher gezwungen sein, ihn zu treiben? Als es diese
Alternative noch nicht gab, blieb nur der Brief.

Matthias Hanft

unread,
Oct 8, 2020, 5:58:15 AM10/8/20
to
Stefan Schmitz schrieb:
>
> Vermutlich gibt es eine Abweichung zwischen den gespeicherten Daten und
> der angeschriebenen Adresse, die die Zuordnung verhindern.
> Vielleicht gewerblich vs. privat? Bei gewerblichen Zahlern kann sich in
> zwei Jahren viel verändert haben.

Bei mir machen sie das nicht. Da hab ich im Oktober 2013 auf dem
gewerblichen Fragebogen angekreuzt "ich hab schon eine Daheim-
Beitragsnummer" und seitdem ist Ruhe.

Gruß Matthias.

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 8, 2020, 7:10:10 AM10/8/20
to
Wolfgang Fieg schrieb:

> Stefan Schmitz:
>> Textform steht in § 127 gerade nicht.
>>
> Genau. § 127 Abs. 2 BGB spricht nur von "telekommunkativer Übermittlung"
> und nur von einem durch Rechtsgeschäft vereinbarten Formerfordernis.

Ja, gut. Da hätte ich mich tatsächlich präziser ausdrücken können.

> Ich
> denke, mit "telekommunkativer Übermittlung" war die Übermittlung eines
> Dokuments gemeint, das an und für sich in Schriftform vorlag und nur
> nicht in physicher Form, sondern "telekommunikativ" übermittelt wurde,
> also z. B. durch Telefax oder als PDF-Anhang an eine E-Mail, aber eben
> nicht durch die E-Mail als solche - das wäre Textform.

Wie das in der Gesetzesbegründung der Bundesregierung nun tatsächlich
gemeint war, ist anhand der acht oder zehn Zeilen Text dort nicht so ganz
klar - ist aber auch egal. Man wollte jedenfalls dafür sorgen, dass der
arme Verbraucher von der Mühsal des Briefeschreibens entbunden wird.

> Wenn ich mir die ganze Diskussion anschaue - und auch ganz praktisch
> habe ich ab und an mit diesem Streit zu tun -, kann einem schon der
> Gedanke kommen, dass es eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt,
> von jemandem zu verlangen, einen Brief zu schreiben, ihn zu
> unterschreiben, in einen Umschlag zu stecken, zu frankieren (was man
> heute auch elektronisch tun kann) und zum nächsten Briefkasten zu
> bringen. Es ist kaum zu verstehen, dass noch unsere Eltern - und auch
> ich bis in die 1990er-Jahre hinein - solche schweren
> Menschenrechtsverletzungen klaglos himngenommen haben.

Es kann ohnehin nicht mehr lange dauern, bis jeder Mensch zur Wirksamkeit
auch nur des Kaufs einer Packung Kaugummi der Zustimmung seines Betreuers
bedarf. Es kann doch nicht sein, dass man für seine eigenen Handlungen auch
noch selber die Verantwortung tragen soll. Da muss es doch jemand anderen
geben, der dran schuld ist, wenn man nicht mehr fähig ist, einen Brief,
einen Zweizeiler nur, zu schreiben, sofern man keine vollständige PC-
Ausrüstung samt Drucker etc. hingestellt bekommt. Vermutlich sind ja die
faulen Lehrer, die Schulen, dran schuld, welche den Kids heute derart eifrig
"Kompetenzen" vermitteln wollen, dass sie nicht mehr dazu kommen, ihnen
lesen und schreiben und zumindest noch das kleine Einmaleins beizubringen.
Also muss der Staat dafür sorgen, dass das alles einfacher wird - Hey Alder,
das Klingeltonabo kannste jetz knicken...

MfG
Rupert

Frank Kozuschnik

unread,
Oct 8, 2020, 11:56:44 AM10/8/20
to
Stefan Schmitz:

> Textform steht in § 127 gerade nicht.
> Außerdem gibt es da die Einschränkung "soweit nicht ein anderer Wille
> anzunehmen ist". Ein anderer Wille des AGB-Verwenders ist sicher
> anzunehmen.

Welchen Sinn hätte die Vorschrift des § 127 Abs. 2 BGB, wenn ein anderer
Wille immer dann bereits anzunehmen wäre, wenn Schriftform vereinbart
worden ist?

Ulf.K...@web.de

unread,
Oct 8, 2020, 12:07:19 PM10/8/20
to
Am Donnerstag, 8. Oktober 2020 10:10:26 UTC+2 schrieb Marc Haber:

> >> Beitraggservice ist nochmal eine Nummer schlimmer als früher die GEZ,
> >
> >inwiefern?
>
> Von mir wollen die immer noch alle zwei Jahre wissen unter welcher
> Nmmer ich angemeldet bin, anstelle in die eigene Datei zu gucken, und
> sie sind nur über eine Nummer von gestern erreichbar.
>
> --
> -------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
> Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
> Mannheim, Germany

Von (vor)gestern kannst Du auch...

Ulf.K...@web.de

unread,
Oct 8, 2020, 12:10:31 PM10/8/20
to
Am Donnerstag, 8. Oktober 2020 13:10:10 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

> Es kann ohnehin nicht mehr lange dauern, bis jeder Mensch zur Wirksamkeit
> auch nur des Kaufs einer Packung Kaugummi der Zustimmung seines Betreuers
> bedarf.

Wie kann man das für Deinen Fall einrichten,
ohne daß Du derartige Kleinkäufe noch wirksam
vornehmen kannst?

Wolfgang Fieg

unread,
Oct 10, 2020, 1:40:22 AM10/10/20
to
Am 07.10.2020 um 13:30 schrieb Rupert Haselbeck:

> Du irrst. Das ist kein Umweg. Der Umweg ist es, wenn man bei einer völlig
> anderen Stelle seinen Brief einwirft. Freilich, mit etwas Glück wird auch
> ein Brief, der bei einem Regionalstudio eingeworfen wird, seinen Empfänger,
> nämlich den Beitragsservice, ereichen, aber es besteht eben auch ein
> deutlich größeres Verlustrisiko. Erschwerend kommt hinzu, dass der Absender
> hier auch über keinerlei Beleg für die Zustellung verfügt.
>

...

> Freilich ist er das. Es fragt sich halt, was daraus wird. Wie schon Stefan
> erwähnte, kann es problematisch sein, einen Brief bei einer absurd
> unpassenden Stelle einzuwerfen statt die Kontaktdaten zu verwenden, welche
> der Empfänger für eine gewisse Art von Erklärungen ausdrücklich benannt und
> veröffentlicht hat

...

> Auch das ist unzutreffend. Niemand ist verpflichtet, seine ggfls. nur für
> interne Zwecke vorgesehenen Einrichtungen, z.B. auch nicht ein nur für
> interne Zwecke vorgesehenes Faxgerät, dessen Nummer nicht nach aussen
> kommuniziert wird, daraufhin zu überprüfen, ob dort etwa irgendwelche
> rechtlich relevante Schriftstücke von ausserhalb eingehen. Man hat für
> Eingänge von aussen die dafür vorgesehenen und auch veröffentlichten
> Empfangsmöglichkeiten eingerichtet.
> Wenn ein Mitarbeiter einen derartigen Irrläufer als bedeutsam erkennt und an
> die richtige Stelle weitergibt, so ist das glücklich gelaufen. Wenn das
> Schreiben im Papierkorb landest bzw. einfach gelöscht wird - tja, Pech
> gehabt. Daraus können dann keinerlei Rechtsfolgen für den Absender
> hergeleitet werden.
>

Du hast völlig Recht; trotzdem stört mich die Selbstverständlichkeit,
mit der hier über vermeintliche (oder tatsächlich vorfindbare - um so
schlimmer) Praktiken von Mitarbeitern einer Anstalt öffentlichen Rechts
gesprochen wird.

Wem bei einer AöR eine Nachricht zugeht, egal in welcher Form, hat
zunächst zu prüfen, ob seine AöR überhaupt und - wenn ja - er persönlich
für die Bearbeitung zuständig ist. Ist eines von beiden nicht der Fall,
hat er es an die zuständige Stelle weiterzuleiten, sei es in der eigenen
Behörde, sei es an eine andere. Auf Letzteres gibt es zwar keinen
Rechtsanspruch, wer etwas gegenüber einer falschen Behörde erklärt,
trägt das Risiko, wenn auch nur der Verfristung. gute Verwaltungspraxis
ist ist es aber trotzdem, "Irrläufer" an die zuständige Behörde
weiterzuleiten.

Eine Behörden-Geschäftsordnung, in der es erlaubt ist solche Eingänge in
den Papierkorb zu werfen oder zu löschen, gibt es nicht. Behördenleiter,
die solches dulden, üben ihre Dienstaufsicht mangelhaft aus und begehen
dadurch nöglicherweise selbst ein Dienstvergehen.

Wolfgang

Stefan Schmitz

unread,
Oct 10, 2020, 5:54:21 AM10/10/20
to
Am 10.10.2020 um 07:40 schrieb Wolfgang Fieg:

> Wem bei einer AöR eine Nachricht zugeht, egal in welcher Form, hat
> zunächst zu prüfen, ob seine AöR überhaupt und - wenn ja - er persönlich
> für die Bearbeitung zuständig ist. Ist eines von beiden nicht der Fall,
> hat er es an die zuständige Stelle weiterzuleiten, sei es in der eigenen
> Behörde, sei es an eine andere. Auf Letzteres gibt es zwar keinen
> Rechtsanspruch, wer etwas gegenüber einer falschen Behörde erklärt,
> trägt das Risiko, wenn auch nur der Verfristung. gute Verwaltungspraxis
> ist ist es aber trotzdem, "Irrläufer" an die zuständige Behörde
> weiterzuleiten.

Auch wenn diese zu einer anderen Körperschaft gehört?
Kann ich also Porto sparen, indem ich meinen Brief ans Finanzamt
persönlich im Rathaus einwerfe und darauf vertraue, dass die Stadt ihn
kostenlos an den richtigen Adressaten weiterleitet?

Thomas Homilius

unread,
Oct 10, 2020, 7:33:28 AM10/10/20
to
Am 2020-10-10 um 07:40 schrieb Wolfgang Fieg:
> Zustellung an falsche Behoerde
Der mdr ist genau die richtige Behoerde. Der Beitragsservice ist nicht
rechtsfaehig und handelt in meinem Fall fuer den mdr. Der
Beitragsbescheid kommt auch im Namen vom mdr.

Die Behauptung, dass der mdr die falsche Behoerde fuer
Beitragsangelegenheiten ist, das ist einfach nicht richtig!

Wolfgang Fieg

unread,
Oct 10, 2020, 8:25:16 AM10/10/20
to
Wie ich schon schrieb: Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch. Gute
Verwaltungspraxis ist es gleichwohl.

Wolfgang

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 10, 2020, 8:40:09 AM10/10/20
to
Wolfgang Fieg schrieb:

> Du hast völlig Recht; trotzdem stört mich die Selbstverständlichkeit,
> mit der hier über vermeintliche (oder tatsächlich vorfindbare - um so
> schlimmer) Praktiken von Mitarbeitern einer Anstalt öffentlichen Rechts
> gesprochen wird.
>
> Wem bei einer AöR eine Nachricht zugeht, egal in welcher Form, hat
> zunächst zu prüfen, ob seine AöR überhaupt und - wenn ja - er persönlich
> für die Bearbeitung zuständig ist. Ist eines von beiden nicht der Fall,
> hat er es an die zuständige Stelle weiterzuleiten, sei es in der eigenen
> Behörde, sei es an eine andere. Auf Letzteres gibt es zwar keinen
> Rechtsanspruch, wer etwas gegenüber einer falschen Behörde erklärt,
> trägt das Risiko, wenn auch nur der Verfristung. gute Verwaltungspraxis
> ist ist es aber trotzdem, "Irrläufer" an die zuständige Behörde
> weiterzuleiten.

Auch das ist völlig richtig. Allerdings ist die Praxis nicht selten anders
als die optimale theoretisch anzuwendende - und vorgeschriebene -
Vorgehensweise. Der Hauselektriker, der seine Aufträge aus einem Fax fallen
sieht, weil das schon immer so war, wird nicht immer verstehen, was denn nun
ein "Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag" bei seinen Arbeitsaufträgen
soll und diesen erstmal zur Seite legen. Er denkt hoffentlich später dran,
was da noch in der Schublade liegt.
Der Streufahrzeugfahrer, welcher bei Dienstantritt im Winter um zwei Uhr
nachts einen Auftrag erwartet, der ihm sagt, was, wo und wieviel er streuen
soll, wird andere Schriftstücke womöglich nicht sofort weitergeben - an wen
auch - und erstmal zur Seite legen. Er denkt hoffentlich nach Schichtende
dran, was da noch in der Schublade liegt.
Auch der Bauhofmitarbeiter am anderen Ende der Stadt, der seine Aufträge von
der Verwaltung bekommt, wird sich über einen Antrag auf Sozialhilfe in
seinem Faxgerät wundern...
Das Problem hat sich heute verschärft, weil Faxgeräte, Rohrpost und dergl.
immer seltener werden. Bei der Übermittlung per Email ist das Verlustrisiko
noch ein Stück größer, weil die Mail so leicht und vermeintlich spurlos im
Nirwana landet "Was soll das? Geht mich nichts an!" -> Delete

> Eine Behörden-Geschäftsordnung, in der es erlaubt ist solche Eingänge in
> den Papierkorb zu werfen oder zu löschen, gibt es nicht. Behördenleiter,
> die solches dulden, üben ihre Dienstaufsicht mangelhaft aus und begehen
> dadurch nöglicherweise selbst ein Dienstvergehen.

Auch das ist natürlich richtig. Allerdings ist die Praxis mit der seit
Jahren immer mehr zunehmenden Arbeitsbelastung, wegen unzureichenden
Personals, nicht unbedingt geeignet, die korrekte Verfahrensweise in jedem
Fall zu gewährleisten. Und selbst bei korrektem Ablauf vergeht einige Zeit
bis zum Eingang bei der zuständigen Stelle. Wenn schon die Zustellung einer
heute verkündeten amtsgerichtlichen Entscheidung zumeist erst in vierzehn
Tagen oder drei Wochen erwartet werden kann, was mag erst mit ungewohnten
Vorgängen geschehen, die den Mitarbeitern in die Finger geraten.
Dazu kommt, dass wohl auch die Qualität des Personals nicht überall noch auf
dem Stand vor etlichen Jahren ist, was wohl auch an der vergleichsweise
schlechten Bezahlung staatlicher oder kommunaler Angestellter liegen mag.

Es ist daher schon rein praktisch nicht besonders schlau, ein Schriftstück
bei einer unzuständigen Behörde einzuwerfen, nur weil man damit 20ct für ein
Fax oder 80ct für einen Brief einsparen möchte.

MfG
Rupert

Wolfgang Fieg

unread,
Oct 11, 2020, 4:25:57 AM10/11/20
to
Am 10.10.2020 um 14:40 schrieb Rupert Haselbeck:

> Dazu kommt, dass wohl auch die Qualität des Personals nicht überall noch auf
> dem Stand vor etlichen Jahren ist, was wohl auch an der vergleichsweise
> schlechten Bezahlung staatlicher oder kommunaler Angestellter liegen mag.
>

Zweifellos, aber nicht nur. Es hat auch etwas damit zu tun, dass vor
allem in den Kommunen Verwaltungsfachpersonal gezielt abgebaut wurde,
oft zugunsten nicht inhalts-, sondern arbeitsmittelbezogener
Ausbildungsgänge. Logik: Man muss ja beim Bürgeramt nichts über Pass-,
Melde- und Ausweisrecht wissen, sondern nur das einschlägige
Computerprogramm bedienen können.

Das ist aber nicht nur in der öffentlichen Verwaltung so, sondern in
vielen privaten Dienstleistungsbereichen, z. B. bei Banken und
Sparkassen, wo die einstmals hochqualifizierte Aunsbildung der
Bankkauflaute (und der Fachwirt-Bildungsgänge auf der nächsten
Qualifikationsstufe) zu einer besseren Verkäufer-Ausbildung für die
Produkte des eigenen Unternehmens dequalifiziert wurde.

Wolfgang

Stefan Schmitz

unread,
Oct 11, 2020, 8:42:26 AM10/11/20
to
Am 11.10.2020 um 10:25 schrieb Wolfgang Fieg:
> Am 10.10.2020 um 14:40 schrieb Rupert Haselbeck:
>
>> Dazu kommt, dass wohl auch die Qualität des Personals nicht überall
>> noch auf
>> dem Stand vor etlichen Jahren ist, was wohl auch an der vergleichsweise
>> schlechten Bezahlung staatlicher oder kommunaler Angestellter liegen mag.
>>
>
> Zweifellos, aber nicht nur. Es hat auch etwas damit zu tun, dass vor
> allem in den Kommunen Verwaltungsfachpersonal gezielt abgebaut wurde,
> oft zugunsten nicht inhalts-, sondern arbeitsmittelbezogener
> Ausbildungsgänge. Logik: Man muss ja beim Bürgeramt nichts über Pass-,
> Melde- und Ausweisrecht wissen, sondern nur das einschlägige
> Computerprogramm bedienen können.

Da man im Bürgeramt mit allen möglichen anderen Vorgängen zu tun hat,
kann niemand dort sich mit allen auskennen. Da ist es doch sinnvoller,
den dort Beschäftigten eine allgemeinere Ausbildung zukommen zu lassen
als eine vorgangsbezogene. Dann muss man die Fachleute auch nicht
ständig Routinearbeiten erledigen lassen, die auch Angelernte machen können.

> Das ist aber nicht nur in der öffentlichen Verwaltung so, sondern in
> vielen privaten Dienstleistungsbereichen, z. B. bei Banken und
> Sparkassen, wo die einstmals hochqualifizierte Aunsbildung der
> Bankkauflaute (und der Fachwirt-Bildungsgänge auf der nächsten
> Qualifikationsstufe) zu einer besseren Verkäufer-Ausbildung für die
> Produkte des eigenen Unternehmens dequalifiziert wurde.

Die Ausbildung wird halt an die tatsächlichen Anforderungen des Jobs
angepasst. Sinnvoll für den Arbeitgeber.

Jens Müller

unread,
Oct 12, 2020, 5:05:49 PM10/12/20
to
Am 10.10.20 um 14:40 schrieb Rupert Haselbeck:
> Wenn schon die Zustellung einer
> heute verkündeten amtsgerichtlichen Entscheidung zumeist erst in vierzehn
> Tagen oder drei Wochen erwartet werden kann,

... was womöglich daran liegt, dass die erst noch geschrieben werden muss.

Thomas Homilius

unread,
Oct 14, 2020, 1:41:23 AM10/14/20
to
Am 2020-10-06 um 11:20 schrieb Rupert Haselbeck:
> und ob der Brief von dort zeitnah - oder überhaupt -
> weitergeleitet wird und wohin, dürfte eher spannend zu erwarten sein. Wenn
> der Hausmeister dort sich denkt, "Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Gibts hier
> nicht..." und den Brief sogleich der Rundablage zuführt, wird der Eingang
> kaum zu der gewünschten Entscheidung führen. Und wie soll man nachweisen,
> dass man einen solchen Antrag überhaupt gestellt hat?

Der Nachweis der Zustellung erfolgt durch Fotobeweis:
<https://www.xup.in/dl,45153275/20201005_075345_mdr.jpg/>
<https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=45153275>

Es handelt sich dabei nicht um einen "internen Briefkasten" des mdr.

Selbst bei Zustellung an Briefkaesten nur fuer den internen Gebrauch ist
das Schriftstueck zugegangen. Die einzige Frage ist, wie oft dieser
"interne Briefkasten" geleert werden muss.

--
Thomas Homilius
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Stefan Schmitz

unread,
Oct 14, 2020, 7:33:06 AM10/14/20
to
Am 14.10.2020 um 07:41 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-10-06 um 11:20 schrieb Rupert Haselbeck:
>> und ob der Brief von dort zeitnah - oder überhaupt -
>> weitergeleitet wird und wohin, dürfte eher spannend zu erwarten sein. Wenn
>> der Hausmeister dort sich denkt, "Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Gibts hier
>> nicht..." und den Brief sogleich der Rundablage zuführt, wird der Eingang
>> kaum zu der gewünschten Entscheidung führen. Und wie soll man nachweisen,
>> dass man einen solchen Antrag überhaupt gestellt hat?
>
> Der Nachweis der Zustellung erfolgt durch Fotobeweis:
> <https://www.xup.in/dl,45153275/20201005_075345_mdr.jpg/>
> <https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=45153275>
>
> Es handelt sich dabei nicht um einen "internen Briefkasten" des mdr.
>
> Selbst bei Zustellung an Briefkaesten nur fuer den internen Gebrauch ist
> das Schriftstueck zugegangen. Die einzige Frage ist, wie oft dieser
> "interne Briefkasten" geleert werden muss.

Aus der Antwort ergibt sich der Zeitpunkt des Zugangs. Riskant, wenn
eine Frist zu wahren ist.

Wenn das Foto den Zustand nach Einwurf dokumentiert, hast du eh
schlechte Karten. Den Brief könnte jemand klauen, bevor geleert wird.

Ulf.K...@web.de

unread,
Oct 14, 2020, 3:32:03 PM10/14/20
to
Am Mittwoch, 14. Oktober 2020 13:33:06 UTC+2 schrieb Stefan Schmitz:

> Den Brief könnte jemand klauen, bevor geleert wird.

Für Privatrecht wäre ich Dir jetzt mit der
Sphärentheorie gekommen. Aber ÖR ist etwas
ganz Besonderes, so daß man deren Anwendbarkeit
auch dort gesondert zu prüfen hätte.

Jens Müller

unread,
Oct 15, 2020, 4:14:41 AM10/15/20
to
Am 14.10.20 um 21:32 schrieb Ulf.K...@web.de:
Ja, die Anwendung der allgemeinen Gesetze wäre u.U. nicht mit der
Rundfunkfreiheit zu vereinbaren.

Stefan Schmitz

unread,
Oct 15, 2020, 4:15:01 AM10/15/20
to
Am 14.10.2020 um 21:32 schrieb Ulf.K...@web.de:
> Am Mittwoch, 14. Oktober 2020 13:33:06 UTC+2 schrieb Stefan Schmitz:
>
>> Den Brief könnte jemand klauen, bevor geleert wird.
>
> Für Privatrecht wäre ich Dir jetzt mit der
> Sphärentheorie gekommen.

Was sagt die zu Briefen, die nur teilweise im Briefkasten stecken? Finde
ich spontant nicht wesentlich anders, als wären sie einfach vor der
Haustür abgelegt.

Ulf.K...@web.de

unread,
Oct 15, 2020, 5:40:08 AM10/15/20
to
Am Donnerstag, 15. Oktober 2020 10:15:01 UTC+2 schrieb Stefan Schmitz:

> >> Den Brief könnte jemand klauen, bevor geleert wird.
> >
> > Für Privatrecht wäre ich Dir jetzt mit der
> > Sphärentheorie gekommen.
>
> Was sagt die zu Briefen, die nur teilweise im Briefkasten stecken?

Gute Frage. Kommentierungen dazu gerade nicht zur Hand.
Womöglich unterschiedet man auch danach, ob denn der
Briefkasten in dem Moment die Vollaufnahme des Briefes
zugelassen hätte. Hatte es einmal, daß im Briefkasten
eines Amtes ein Großbrief, im Zweifel mit einer kompletten
Ausländerakte, derart klemmte, daß nicht einmal mehr,
und ich habe mich abgemüht, ein Standardbrief hineinging,
auch nicht klemmweise.

Also den Briefkasten vor dem Nachbargebäude, andere Abteilung
des gleichen Amtes, bemüht und am nächsten Morgen Situation
fernmündlich dargelegt.
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