aufgrund einer anonymen Anzeige hatten wir vor ca. 2 Wochen Besuch vom 3
Beamten des Zolls (Kontrolleinheit Finanzkontrolle/Schwarzaerbeit).
Dieser befuhr mit seinem Dienstfahrzeug unser Privatgrundstᅵck und begab
sich dann zu Fuᅵ zu unserem Bauvorhaben. Dort anwesend war mein Bruder
und ich (Sᅵhne des Bauherrn). Wir wurden daraufhin vom Zoll
erkennungsdienstlich behandelt. Soweit so gut - die Beamten waren sehr
nett und alles so weit ok - und es hatte auch alles seine Ordnung.
Mich wᅵrde jetzt aber interessieren, ob der Zoll rein rechtlich uns
ᅵberhaupt auf unserem Privatgrundstᅵck kontrollieren durfte. Immerhin
hatten die Beamten keinen Durchsuchungsbefehl. Wie hᅵtten sie sich
verhalten mᅵssen, wenn ich mich unkooperativ verhalten und sie des
Grundstᅵcks verwiesen hᅵtte?
Darᅵber hinaus haben wir wᅵhrend des Gesprᅵches erfahren, wer der
Anzeigenerstatter war. Mit dieser Person haben wir seit geraumer Zeit
ein suboptimales nachbarschaftliches Verhᅵltnis. Welche Erfolgschancen
hᅵtten in diesem Fall 3 Anzeigen wegen falscher Verdᅵchtigung (ᅵ164 StGB)?
Die Ursache wieso ich erst jetzt diese Fragen stelle ist, dass wir heute
mit eben dieser Person mal wieder ᅵrger in Form einer Sachbeschᅵdigung
hatten (die Person hat Sachen von uns beschᅵdigt) und aufgrund dessen
heute Anzeige erstatten mussten...
Viele Grᅵᅵe
Erik
X'Post & F'up2 gesetzt
Nach � 3 SchwarzArbG d�rfen sie das Baugrundst�ck zwar betreten und von
allen dort angetroffenen Personen Personalien feststellen, die
Ausweispapiere etc. aush�ndigen lassen, aber die Fingerabdr�cke zu
nehmen war eine Komptenz�berschreitung.
> Dar�ber hinaus haben wir w�hrend des Gespr�ches erfahren, wer der
> Anzeigenerstatter war. Mit dieser Person haben wir seit geraumer Zeit
> ein suboptimales nachbarschaftliches Verh�ltnis. Welche Erfolgschancen
> h�tten in diesem Fall 3 Anzeigen wegen falscher Verd�chtigung (�164 StGB)?
Wenn die Anzeige wider besseres Wissens geschah, ist der Tatbestand erf�llt.
--
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>aufgrund einer anonymen Anzeige hatten wir vor ca. 2 Wochen Besuch vom 3
>Beamten des Zolls (Kontrolleinheit Finanzkontrolle/Schwarzaerbeit).
bei welchem Sachkonto willst Du das verbuchen?
Und, ja, der Zoll als Executivorgan des Finanzminsiteriums darf das bei
Verdachtsmomenten ebenso wie jede andere Polizei.
> Will Berghoff <real_...@berghoff.net> wrote:
>
>> Und, ja, der Zoll als Executivorgan des Finanzminsiteriums darf das bei
>> Verdachtsmomenten ebenso wie jede andere Polizei.
>
> Naja, wenn die Polizei bei jedem Verdacht die Wohnung durchsuchen
> d�rfte. br�uchte man keinen Durchsuchungsbefehl.
Eine Baustelle ist aber keine Wohnung, zumindest nicht, wenn sie nicht
bewohnt ist. Bei der Sanierung eines bewohnten Hauses mag das anders
aussehen, aber bei einem Rohbau darf der Zoll da selbstverst�ndlich rein.
>"Gefahr im Verzug" muss
> schon dabei sein, dass sie ohne das Papier rein d�rfen.
Davon kann man bei Schwarzarbeit wohl immer ausgehen - wenn der Zoll sich
vorher ank�ndigt und brav fragt ob er rein darf, sind die Schwarzarbeiter
inzwischen durch die Hintert�r raus.
Gr��e,
Frank
Von einer Wohnung war im OP auch nicht die Rede, sondern von einem
Grundstück.
§ 3 SchwarzArbG erlaubt das unangekündigte Betreten von Grundstücken
und Geschäftsräumen während der Arbeitszeit auch ohne richterlichen
Befehl.
Wie passt denn das zusammen?
Ermittelt der Zoll zuerst, wer der Erstatter einer anonymen Anzeige
war? Kam der Anzeigenerstatter zum Gespräch dazu?
> Könnte es sein, das Mieter/Nachbarn von der Bauerei genervt waren?
Ähm nein. Die Ruhezeiten wurden zudem eingehalten. Wir haben hier im Ort
leider diese eine spezielle Person, die nur Erfüllung findet, wenn sie
uns terrorisieren kann ;-)
> Und, ja, der Zoll als Exekutivorgan des Finanzminsiteriums darf das bei
> Verdachtsmomenten ebenso wie jede andere Polizei.
Vom Zoll habe ich zwischenzeitlich erfahren, dass der Zoll wohl auch
Privatgrundstücke betreten darf, wenn sich auf dem Grundstück eine
Baustelle befindet. Wenn ich aber z.B. bei mir im Haus Bauarbeiten
durchführe und der Zoll vor der Tür steht, darf ich dem Zoll die Tür vor
der Nase wieder zumachen (soweit er denn keinen Durchsuchungsbefehl hat)...
Häh? Sachkonto? Wie jetzt?
Der Anzeigenerstatter war so blöd dem Zoll anzubieten sein Grundstück
für die Vorobversation zu nutzen. evtl. hat der denen auch gesagt:
"...mein Name ist XYZ, aber bitte behandeln Sie die Anzeige als eine
anonyme Anzeige...". Hätte ich erwähnen sollen, das der pseudoanonyme
Anzeigenerstatter ein Polizist ist?
> Welche Erfolgschancen
> hätten in diesem Fall 3 Anzeigen wegen falscher Verdächtigung (§164 StGB)?
Gute, wenn sich beweisen läßt, daß die Strafanzeige bewusst der
Wahrheit zuwider erfolgte.
Da wüsste ich auch ohne Musik welche... Kakerlaken und Mäuse.
> Oh, da wüsste ich durchaus so einige Musiktitel, um ihn zu
> beschallen. Manche findet man bei YouTube wenn man nach der
> biologisch gar nicht möglichen Kreuzung zweier Haustierarten
> sucht.
In dne 80ern kusierte eien eznsierte Slime-Platte:
"Wir brauchen keine -- [Piep]!"
Der Titel des Stücks auf dem Cover blieb unverändert und entsprach dme
gepiepten Wort.
Ich hätte jedoch eher an Nutztiere gedacht, Haustiere nenne ich etwas
anderes.
--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |
Achso, deshalb heisst es "Gefahr im Verzug" weil sich die Schwarzarbeiter
dann _verziehen_ w�rden.
>
Mann "Gefahr im Verzug" m�sste richtig heissen "Gefahr im Vollzug".
Das bedeutet, dass da eine Gefahr sein muss f�r Leib und Leben von irgend
jemand. Sonst wird das zu einem Beliebigkeitsargument f�r Beh�rden egal
wann und wo nach belieben eine Privatwohnung zu betreten und auch sonst
nach belieben die ach so hoch gepriesene Freiheit in dieser Gesellschaft
mit den F�ssen zu treten.
>
Man kann immer davon ausgehen das "Gefahr im Verzug" ist, wann immer eine
Beh�rde dazu Lust hat dieses volksverdummende Argument zu benutzen.
>
Tats�chlich wird dies auch so missbr�uchlich gehandhabt, wodurch der
Paragraph zum Schutz der Privatwohnung wertlos ist. Augenwischerei diese
grossartige Verfassung dieses Landes, welche durch Polzeiverordnungen und
Strafgesetze ausgehebelt wird, von "Vorratsdatenspeicherung" bis "ELENA",
usw. In der DDR war das genauso.
>
> Will Berghoff <real_...@berghoff.net> wrote:
>
>> Und, ja, der Zoll als Executivorgan des Finanzminsiteriums darf das
>> bei Verdachtsmomenten ebenso wie jede andere Polizei.
>
Das ist nat�rlich Quatsch! Sie darf das nat�rlich nicht. Aber sie tut es
leider trotzdem. Der Verdachtsmoment m�sste nat�rlich nachvollziehbar
begr�ndet sein. Aber wer pr�ft das schon.
>
> Naja, wenn die Polizei bei jedem Verdacht die Wohnung durchsuchen
> d�rfte. br�uchte man keinen Durchsuchungsbefehl.
>
Du bist noch pubert�r naiv?
>
Wie willst du "jeden" Verdacht, vorab ohne jedwelche Kenntnis, von
"Gefahr im Verzug" unterscheiden?
>
Damit dieser Begriff nicht sinnleer wird, darf er bei bloser Vermutung
nicht angewendet weden. Aber genau das tut die Polizei. Demokartie und
Freiheit werden in diesem Lande doch ad abdurdum gef�hrt durch die
Polizeiverordnungen und Strafgesetze, usw.
>
Demokratie und Freiheit finden nur statt in der Phantasie des verdummten
Mobs. Wenn's um Fakten geht bleibt davon nichts mehr �brig. Sei es
Versammlungsfreiheit, sei es Demonstrationsfreiheit zur Aus�bung der
Meinungsfreiheit. Siehe "Stuttgart 21". Bis heute Null Konsequenzen f�r
eine ausser Rand und Band geratene Polizei wie in jedem anderen
Schurkenstaat auch. Aber der Deutsche Michel ist halt zu feige.
>
"Mir losse uns net uff de Kopp scheisse, mir mache es Maul uff"
>
> "Gefahr im Verzug"
> muss schon dabei sein, dass sie ohne das Papier rein d�rfen.
>
Du bist noch pubert�r naiv?
>
Kein Problem, dann behaupten die halt hinterher, sie h�tten "Gefahr im
Verzug" vermutet. Negativkonsequenzen m�ssen sie ja nicht bef�rchten.
Wie in der DDR.
>