Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Arbeitszeugnis ohne Beurteilungsgrundlage

9 views
Skip to first unread message

Stefan Schmitz

unread,
Jun 21, 2023, 6:15:03 AM6/21/23
to
Was muss in einem Arbeitszeugnis zu Punkten stehen, die der AG gar nicht
beurteilen kann, weil sie im betreffenden Job gar nicht zum Tragen kamen
bzw. nicht festgestellt werden konnten.

Wenn etwa jemand ausschließlich im Homeoffice tätig ist und nur per Mail
mit dem Chef kommuniziert, was soll dann zum Sozialverhalten geschrieben
werden? Wie würden andere AG ein Zeugnis verstehen, in dem dazu gar
nichts gesagt wird?

Marc Haber

unread,
Jun 23, 2023, 4:47:20 AM6/23/23
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>Wenn etwa jemand ausschließlich im Homeoffice tätig ist und nur per Mail
>mit dem Chef kommuniziert, was soll dann zum Sozialverhalten geschrieben
>werden?

Auch per Mail kann man Arschloch und schlechter Kollege sein.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Reinhard Zwirner

unread,
Jun 23, 2023, 3:07:40 PM6/23/23
to
Marc Haber schrieb:
> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>> Wenn etwa jemand ausschließlich im Homeoffice tätig ist und nur per Mail
>> mit dem Chef kommuniziert, was soll dann zum Sozialverhalten geschrieben
>> werden?
>
> Auch per Mail kann man Arschloch und schlechter Kollege sein.

Für den Chef ist man aber kein Kollege, sondern ein Mitarbeiter. Denn
wenn ich den OP richtig verstanden habe, hat er aus dem Homeoffice
ausschließlich mit dem Chef kommuniziert.

Ciao

Reinhard

markus philippi

unread,
Jun 24, 2023, 7:53:50 AM6/24/23
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:

> Wie würden andere AG ein Zeugnis verstehen, in dem dazu gar
> nichts gesagt wird?

Was nicht genannt ist, ist immer sehr schlecht beurteilt.
Das Zeugnis muss wohlwollend sein, die einzige Möglichkeit schlecht zu
beurteilen ist weglassen.



Alexander Goetzenstein

unread,
Jun 25, 2023, 3:33:57 AM6/25/23
to
Hallo,

Am 24.06.23 um 13:53 schrieb markus philippi:
richtig, es ist wie bei Verträgen: am Ende ist wichtig, was nicht drin
steht. Deshalb sollte, wenn etwas nicht beurteilt werden kann, es nicht
einfach weggelassen werden, sondern kurz begründet, warum dazu keine
Aussage getroffen werden kann. Eine Pflicht dazu besteht m.E. zwar
nicht, aber der betroffene Arbeitnehmer kann oft etwas Einfluss nehmen,
um den Arbeitgeber dazu zu bewegen.


--
Gruß
Alex

Marco Moock

unread,
Nov 15, 2023, 10:07:46 AM11/15/23
to
Am 23.06.2023 um 10:47:19 Uhr schrieb Marc Haber:

> Auch per Mail kann man Arschloch und schlechter Kollege sein.

Reicht dafür die Nutzung von grottigen Mailern aus oder muss es mehr
sein?

0 new messages