Hallo,
Am 24.06.23 um 13:53 schrieb markus philippi:
richtig, es ist wie bei Verträgen: am Ende ist wichtig, was nicht drin
steht. Deshalb sollte, wenn etwas nicht beurteilt werden kann, es nicht
einfach weggelassen werden, sondern kurz begründet, warum dazu keine
Aussage getroffen werden kann. Eine Pflicht dazu besteht m.E. zwar
nicht, aber der betroffene Arbeitnehmer kann oft etwas Einfluss nehmen,
um den Arbeitgeber dazu zu bewegen.
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Gruß
Alex