Am 22.05.2023 um 16:13 schrieb Thomas Homilius:
> Die Erben sind den restlichen Mitgliedern der Wohngemeinschaft bekannt.
Das unterstellst du oder du vermutest es?
Woher nimmst du an, dass die Erben bekannt sind?
Aller Erben? Kennt man das Testament?
In der Regel ist beides in einer WG nicht bekannt, zumindest nicht
rechtssicher.
> Der ueberlebende Teil der Wohngemeinschft will aber nicht dazu
> verpflichtet werden, die Post an den Toten, den Erben uebergeben zu
> muessen,
Dazu ist/sind sie verpflichtet.
> das ist zuviel Aufwand. Die Post einfach wegschmeissen waere
> fuer die am einfachsten.
Und wird strafbar sein.
Grüße
Harald