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Wer bekommt die Post des Toten?

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Thomas Homilius

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May 13, 2023, 10:11:14 AM5/13/23
to
In einer Wohngemeinschaft stirbt ein Mitbewohner. Wer bekommt die Post
des Toten?

1. Die Erben
2. zurueck an Absender, weil unbekannt verzogen
3. ?


--
Thomas Homilius
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Stefan Schmitz

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May 13, 2023, 10:29:32 AM5/13/23
to
Am 13.05.2023 um 16:11 schrieb Thomas Homilius:
> In einer Wohngemeinschaft stirbt ein Mitbewohner. Wer bekommt die Post
> des Toten?
>
> 1. Die Erben
> 2. zurueck an Absender, weil unbekannt verzogen
> 3. ?

Nachsenden an den Friedhof.
Bei Feuerbestattung müssen sie verbrannt werden, bei Erdbestattung im
Grab verbuddelt.

Thomas Homilius

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May 13, 2023, 10:39:44 AM5/13/23
to
Da koennte man die Briefe an den Toten einfach wegschmeissen ohne
Konsequenzen.

Harald Klotz

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May 22, 2023, 7:58:28 AM5/22/23
to
Am 13.05.2023 um 16:11 schrieb Thomas Homilius:
> In einer Wohngemeinschaft stirbt ein Mitbewohner. Wer bekommt die Post
> des Toten?
>
> 1. Die Erben

Wer weiß wer Erbe ist?

> 2. zurueck an Absender, weil unbekannt verzogen

Das ist wohl das vernünftigste.
Mit deinen Angaben kann man wenig anfangen.
Sind Erben bekannt?
Wer wickelt die Formalitäten ab, dem soweit berechtigt steht die Post zu.


Grüße
Harald

Thomas Homilius

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May 22, 2023, 10:05:21 AM5/22/23
to
Wenn Verwandte die Sachen des Toten aus der Wohngemeinschaft holen, dann
kann man zumindest annehmen, dass diese selbst Erben sind oder die Erben
kennen.

Thomas Homilius

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May 22, 2023, 10:15:27 AM5/22/23
to
Am 2023-05-22 um 16:03 schrieb Thomas Homilius:
> Wenn Verwandte die Sachen des Toten aus der Wohngemeinschaft holen, dann
> kann man zumindest annehmen, dass diese selbst Erben sind oder die Erben
> kennen.

Die Erben sind den restlichen Mitgliedern der Wohngemeinschaft bekannt.
Der ueberlebende Teil der Wohngemeinschft will aber nicht dazu
verpflichtet werden, die Post an den Toten, den Erben uebergeben zu
muessen, das ist zuviel Aufwand. Die Post einfach wegschmeissen waere
fuer die am einfachsten.

Stefan Schmitz

unread,
May 22, 2023, 10:46:05 AM5/22/23
to
Am 22.05.2023 um 16:03 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2023-05-22 um 13:58 schrieb Harald Klotz:
>> Am 13.05.2023 um 16:11 schrieb Thomas Homilius:
>>> In einer Wohngemeinschaft stirbt ein Mitbewohner. Wer bekommt die
>>> Post des Toten?
>>>
>>> 1. Die Erben
>>
>> Wer weiß wer Erbe ist?
>>
>>> 2. zurueck an Absender, weil unbekannt verzogen
>>
>> Das ist wohl das vernünftigste.
>> Mit deinen Angaben kann man wenig anfangen.
>> Sind Erben bekannt?
>> Wer wickelt die Formalitäten ab, dem soweit berechtigt steht die Post zu.
>
> Wenn Verwandte die Sachen des Toten aus der Wohngemeinschaft holen, dann
> kann man zumindest annehmen, dass diese selbst Erben sind oder die Erben
> kennen.

Was spricht dagegen, bei dieser Gelegenheit mit den Mitbewohnern zu
klären, wie mit ankommender Post zu verfahren ist?

Thomas Homilius

unread,
May 22, 2023, 12:13:40 PM5/22/23
to
Am 2023-05-22 um 16:44 schrieb Stefan Schmitz:
> Was spricht dagegen, bei dieser Gelegenheit mit den Mitbewohnern zu
> klären, wie mit ankommender Post zu verfahren ist?

Vielleicht gibt es da verschiedene Ansichten, die nicht zueinander finden.

Harald Klotz

unread,
May 23, 2023, 11:50:43 AM5/23/23
to
Am 22.05.2023 um 16:03 schrieb Thomas Homilius:

>> Sind Erben bekannt?
>> Wer wickelt die Formalitäten ab, dem soweit berechtigt steht die Post zu.
>
> Wenn Verwandte die Sachen des Toten aus der Wohngemeinschaft holen, dann
> kann man zumindest annehmen, dass diese selbst Erben sind oder die Erben
> kennen.
Oder Leute, welche sich Zugang verschafft haben und den Nachlass plündern.
Die Annahme, eine reine Vermutung reicht für eine rechtssichere Übergabe?


Grüße
Harald

Harald Klotz

unread,
May 23, 2023, 11:54:45 AM5/23/23
to
Am 22.05.2023 um 16:13 schrieb Thomas Homilius:

> Die Erben sind den restlichen Mitgliedern der Wohngemeinschaft bekannt.

Das unterstellst du oder du vermutest es?
Woher nimmst du an, dass die Erben bekannt sind?

Aller Erben? Kennt man das Testament?
In der Regel ist beides in einer WG nicht bekannt, zumindest nicht
rechtssicher.

> Der ueberlebende Teil der Wohngemeinschft will aber nicht dazu
> verpflichtet werden, die Post an den Toten, den Erben uebergeben zu
> muessen,

Dazu ist/sind sie verpflichtet.

> das ist zuviel Aufwand. Die Post einfach wegschmeissen waere
> fuer die am einfachsten.

Und wird strafbar sein.

Grüße
Harald

Harald Klotz

unread,
May 23, 2023, 11:55:17 AM5/23/23
to
Am 22.05.2023 um 18:11 schrieb Thomas Homilius:

> Vielleicht gibt es da verschiedene Ansichten, die nicht zueinander finden.

Die Rechtslage ist von Interesse, nicht die Ansichten.

Grüße
Harald

Harald Klotz

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May 23, 2023, 11:56:44 AM5/23/23
to
Am 22.05.2023 um 16:44 schrieb Stefan Schmitz:

> Was spricht dagegen, bei dieser Gelegenheit mit den Mitbewohnern zu
> klären, wie mit ankommender Post zu verfahren ist?

Grundsätzlich steht es den Erben zu.
Wie wollen die Mitbewohner die Erben ermitteln?

Grüße
Harald

Stefan Schmitz

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May 23, 2023, 1:09:51 PM5/23/23
to
Wenn jemand die Bude ausräumt, ist davon auszugehen, dass er Erbe ist.
Sonst hat niemand von der Familie Interesse daran, das Mietverhältnis zu
beenden.
Und man kann erwarten, dass er die Post weitergibt, falls er doch kein
Erbe sein sollte.

Thomas Hochstein

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May 23, 2023, 5:16:11 PM5/23/23
to
Harald Klotz schrieb:

> Wer weiß wer Erbe ist?

Das Erbamt, natürlich.

<https://de.wikipedia.org/wiki/Erbamt>
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