Stefan Schmitz wrote at Mon, 24 Jul 2023 11:51:56 +0200:
> [...]
> Ein Unternehmen möchte seinen ehemaligen AN für weitere Aufgaben in
> beschränktem Umfang bezahlen. Ein Minijob wäre für diesen aber derzeit
> uninteressant, weil der größte Teil des Verdiensts vom ALG abgezogen
> würde. Wohingegen die Prämie unberücksichtigt bleibt.
Auch die Prämie ist Einkommen und wird beim Bürgergeld angerechnet.
Thomas