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Inflationsausgleichsprämie

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Stefan Schmitz

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Jul 24, 2023, 5:51:59 AM7/24/23
to
Ist es möglich, auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses noch
Gelder als Inflationsausgleichsprämie an den ehemaligen AN auszuzahlen?

Falls die Prämie eine erneute Anstellung voraussetzt, wie darf das
Verhältnis von Prämie und normalem Gehalt sein?
Könnte man etwa ein Gehalt von 50 Euro und eine I.prämie von 450
vereinbaren?

Ein Unternehmen möchte seinen ehemaligen AN für weitere Aufgaben in
beschränktem Umfang bezahlen. Ein Minijob wäre für diesen aber derzeit
uninteressant, weil der größte Teil des Verdiensts vom ALG abgezogen
würde. Wohingegen die Prämie unberücksichtigt bleibt.

Thomas Klix

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Aug 9, 2023, 1:12:05 PM8/9/23
to
Stefan Schmitz wrote at Mon, 24 Jul 2023 11:51:56 +0200:
> [...]
> Ein Unternehmen möchte seinen ehemaligen AN für weitere Aufgaben in
> beschränktem Umfang bezahlen. Ein Minijob wäre für diesen aber derzeit
> uninteressant, weil der größte Teil des Verdiensts vom ALG abgezogen
> würde. Wohingegen die Prämie unberücksichtigt bleibt.

Auch die Prämie ist Einkommen und wird beim Bürgergeld angerechnet.

Thomas

Stefan Schmitz

unread,
Aug 9, 2023, 5:12:58 PM8/9/23
to
Beim Bürgergeld ist die Anrechnung strenger als bei ALG.

Wendelin Uez

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Dec 28, 2023, 9:36:08 AM12/28/23
to
> weil der größte Teil des Verdiensts vom ALG abgezogen würde. Wohingegen
> die Prämie unberücksichtigt bleibt.

Oha, gibt es denn keine Umgehungstatbestände mehr?

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