On Mon, 15 Aug 2022, Alexander Goetzenstein wrote:
> Am 14.08.22 um 20:19 schrieb Tim Ritberg:
> > Vielleicht sollte man die Frage anders formulieren. Ist die Ausbildung
> > von Personal als normale Tätigkeit anzusehen?
>
> natürlich, warum auch nicht?
>
> Wie bei jeder anderen Tätigkeit ist natürlich von Vorteil, wenn man sie
> beherrscht oder zumindest auf sie vorbereitet ist, aber zwingende
> Voraussetzung ist das nicht unbedingt.
Das verblüfft mich jetzt. Meine Frau hat einen extra Kurs „Berufs- und
Ausbildungspädagogik“ (BAP) machen *müssen*, um das Recht zu haben,
Azubis auszubilden. Sie ist keine Meisterin, sondern bloß Gstudierte
mit Uni-Abschluss, hat also das Lehren nie gelernt. Und der Kurs war recht
lehrreich, in jeder Hinsicht.
Sicher kann jeder Mitarbeiter eines Betriebes einem Azubi irgendetwas
erklären und beibringen, aber der Betrieb kann nicht behaupten, seine
Azubis ordentlich auszubilden, wenn es dort niemanden gibt, der weiß, wie
das geht und dafür geradesteht.
Ich habe aber jetzt nach den Begriffen gegoogelt und fast nichts gefunden.
Ist vielleicht nur in manchen Berufen oder manchen Bundesländern oder war
vor Jahrzehnten mal so, aber jetzt nicht mehr. Am ähnlichsten:
https://www.landwirtschaftskammer.de/schulen/muenster/aktuell/bap-pruefung-2014.htm
(anderer Beruf, anderes Land, aber dieselbe Idee).
> Ich sehe keinen Grund, weshalb
> eine Weisung des Arbeitgebers hier nicht möglich sein sollte. Grenzen
> findet eine Weisung nur dort, wo die Arbeitsbedingungen unzumutbar
> verändert werden.
Oder wo der Azubi nicht adäquat ausgebildet wird.
--
Helmut Richter