"Enrico Apel" <news...@apelnet.de> schrieb
> Wir haben bisher in Erfahrung gebracht, dass die Krankenhause eine
> Familienhilfe o.ä. bezahlt, wenn ein Elternteil ins Krankenhaus muss
> und der andere sich um die minderjährigen Kinder kümmern muss.
>
> Wie sieht es aber aus, wenn vom Arzt nach dem Krankenhaus eine
> mehrwöchige Schonzeit verordnet wird, um den Heilungsprozess nicht zu
> gefährden?
>
> Wir haben zwei Kleinkinder (2 1/4 Jahre und 9 Monate) und meine Frau
> muss demnächst zu einer OP für 2 Tage ins Krankenhaus und danach sich
> für mindestens 6 Wochen schonen, ärztlich verordnet. Dazu zählen auch
> alle Sachen wie heben usw., eben was man normal macht, wenn man ein
> Kleinkind zu versorgen hat. Da ich berufstätig bin, kann ich da zwar
> einen Teil meines Jahresurlaubs für aufbringen, aber leider keine 6
> Wochen; dies evtl. nur über unbezahlte Freistellung. Was auch immer
> mein Arbeitgeber dazu sagen würde!
>
> Gibt es irgendwelche Möglichkeiten für eine häusliche Unterstützung in
> dem Fall? Oder wie machen das andere? Was zahlt die Krankenkasse oder
> auch nicht? Gibt es da Unterschiede zwischen den einzelnen GKV?
Warum fragst du nicht in de.soc.recht.arbeit+soziales (fup dahin,
deshalb Fullquote)
Oder besser noch deine Krankenkasse?
> Die gesetzliche Krankenkasse *kann* eine Familienhilfe bewilligen. Da
> dies (im Gegensatz zur Zeit im Krankenhaus) eine freiwillige Leistung
> ist, kann dir über Umfang und Voraussetzungen nur die Krankenkasse
> Deiner Frau Auskunft geben.
Die sagt, da gibt es nichts, ausser sie liegt im Krankenhaus.
Deshalb auch die Frage, wie dies so bei anderen gehandhabt wird. Da es sich
ja offensichtlich um eine Kannleistung zu handeln scheint, wäre das mal
interessant. Vielleicht liesse sich dann damit etwas Druck aufbauen. Man
muss ja nicht bis zu seinem Lebensende bei der Krankenkasse bleiben!
> Üblicherweise gibt es drei verschiedene Möglichkeiten der
> Leistungsabdeckung:
>
> 1. ein direkter Verwandter übernimmt die Betreuung. Die Krankenkasse
> bezahlt die entstandenen Kosten bis zu einer gewissen Grenze (Lohn bei
> unbezahltem Urlaub, Anreisekosten der Großeltern).
> 2. ihr sucht eine Familienhilfe. Die Krankenkasse zahlt die direkten
> Lohnkosten bis zu einem gewissen Limit.
> 3. die Krankenkasse stellt eine Familienhilfe zur Verfügung. Die
> Krankenkasse rechnet direkt mit dem Träder ab.
>
> Da die Krankenkassen oft weniger als 8 Stunden pro Tag bewilligen und
> der Arbeitgeber typischerweise unbezahlten Urlaub nur für ganze Tage
> abrehcnen kann und will, ist Punkt 1 oft nicht realistisch anwendbar.
Siehe oben; damit ist dies erst einmal hinfällig.
Aber danke für die Antwort
Enrico
Ja, die gibt es. Laut Gesetz besteht Anspruch auf Haushaltshilfe nur bei
Krankenhaus oder Kur oder bei häuslicher Krankenpflege (wenn also die
Mutter selbst als Patientin zuhause auch eine Pflegekraft braucht). Die
Krankenkassen können aber in ihren Satzungen weitere Fälle festlegen.
E.D.
Schau Dir mal http://www.bkk-diakonie.de/ an.
Deren Bewilligungspraxis für eine Familienpflegerin war für uns der ent-
scheidende Grund, dorthin zu wechseln.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
>
> Die sagt, da gibt es nichts, ausser sie liegt im Krankenhaus.
> Deshalb auch die Frage, wie dies so bei anderen gehandhabt wird. Da es sich
> ja offensichtlich um eine Kannleistung zu handeln scheint, wäre das mal
> interessant. Vielleicht liesse sich dann damit etwas Druck aufbauen. Man
> muss ja nicht bis zu seinem Lebensende bei der Krankenkasse bleiben!
>
Wir hatten erst den Fall aber "nur" 3Tage. Ich lag flach und konnte
unmöglich unsere beiden Kinder versorgen. Mein Mann sollte Unbezahlten
Urlaub nehmen und die Krankenkasse übernimmt den Netto-Lohn. Naja war
schon ein wenig Rennerei aber ich hoffe jetzt haben wir so ziemlich
eingereicht, was einzureichen war. Die Krankenkasse hat das als
Haushaltshilfe abgerechnet. Irgendwas muß man ja machen, wenn keiner für
die Kinder sonst da ist. Ich weiß aber auch, das die das nur für eine
gewisse zeit gemacht hätten aber ich weiß nicht für wie lange.
Gruß Heike
Ist satzungsabhängig. Die größte IKK Deutschland (www.vereinigte-ikk.de)
übernimmt z. B. die Kosten. Welche Kasse ist es bei dir?
Soweit mir bekannt ist, bietet die Vereinigte IKK als einzige Krankenkasse
einen derart umfassenden Leistungsanspruch. Bei anderen Krankenkasse gibt es
häufig gar keine Haushaltshilfe ausserhalb einer Krankenhausbehandlung oder
der Anspruch ist starkt beschränkt und häufig gar nicht zu realisieren.
Auszug Satzung Vereinigte IKK:
§ 9 - Haushaltshilfe
(1) Versicherte der Vereinigten IKK erhalten in dem im Einzelfall gebotenen
Umfang Haushaltshilfe auch
1. neben der ambulanten ärztlichen Behandlung für die Dauer von längstens 28
Einsatztagen,
2. neben der häuslichen Krankenpflege für die Dauer von längstens 28
Einsatztagen.
§ 38 Abs. 1 Satz 2 SGB V gilt für die genannten Leistungen nicht.
(2) Außer in den in Absatz 1 genannten Fällen stellt die Vereinigte IKK
Haushaltshilfe auch dann zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung
die Weiterführung des Haushaltes wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen
akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen
Gründen erforderlichen Abwesenheit der Begleitperson eines Versicherten oder
eines versicherten Angehörigen nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind
lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, längstens jedoch
für die Dauer von 52 Wochen.
(3) Darüber hinaus kann in begründeten Ausnahmefällen Haushaltshilfe in
angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt werden, wenn dem Versicherten die
Weiterführung des Haushaltes wegen Krankheit nicht möglich ist.
(4) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine andere im
Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und keine
Pflegebedürftigkeit i. S. des SGB XI besteht.
(5) Es gilt die Zuzahlungsregelung nach § 38 Abs. 5 SGB V i.V.m. § 61 S. 1
SGB V.
>>> Wie sieht es aber aus, wenn vom Arzt nach dem Krankenhaus eine
>>> mehrwöchige Schonzeit verordnet wird, um den Heilungsprozess nicht zu
>>> gefährden?
>
> Ist satzungsabhängig. Die größte IKK Deutschland (www.vereinigte-ikk.de)
> übernimmt z. B. die Kosten. Welche Kasse ist es bei dir?
Wir sind bei der BIG Direkt; und die haben schon am Telefon gesagt, dass sie
nur eine Familienhilfe übernehmen, wenn meine Frau im Krankenhaus ist.
Als ich nach dem Studium in den Beruf gewechselt bin, war halt die
Krankenkassenwahl doch nach dem Kriterium des günstigsten Beitragsatzes.
Jetzt mit Kindern scheint sich das zu rächen :-(
Enrico
>> Ist satzungsabhängig. Die größte IKK Deutschland (www.vereinigte-ikk.de)
>> übernimmt z. B. die Kosten. Welche Kasse ist es bei dir?
>
> Wir sind bei der BIG Direkt; und die haben schon am Telefon gesagt, dass
> sie
> nur eine Familienhilfe übernehmen, wenn meine Frau im Krankenhaus ist.
>
> Als ich nach dem Studium in den Beruf gewechselt bin, war halt die
> Krankenkassenwahl doch nach dem Kriterium des günstigsten Beitragsatzes.
> Jetzt mit Kindern scheint sich das zu rächen :-(
>
> Enrico
Die BIG ist der Billigableger der Innungskrankenkassen ohne
Geschäftstellennetz. Man muss sich dabei im Klaren sein - wie auch bei
anderen Direktkrankenkassen und z. B. BKK?n - , dass bei einem günstigen
Beitragssatz auch häufig das Leistungsspektrum und / oder der Service (keine
Geschäftsstellen, mobile Berater etc.) sehr stark beschnitten ist.
ME
> Die BIG ist der Billigableger der Innungskrankenkassen ohne
> Geschäftstellennetz. Man muss sich dabei im Klaren sein - wie auch bei
> anderen Direktkrankenkassen und z. B. BKK?n - , dass bei einem günstigen
> Beitragssatz auch häufig das Leistungsspektrum und / oder der Service
> (keine Geschäftsstellen, mobile Berater etc.) sehr stark beschnitten ist.
Mit letzterem konnte ich leben, wofür gibt es Telefon und Internet. Das
Leistungsspektrum hat bisher auch ausgereicht. Aber wenn eben Kinder
kommen, kann sich dies eben auch ändern.
Da ist es jetzt doch eine Überlegung wert, die Krankenkasse zu wechseln. Die
Big hat zwar 12,1 %, aber was nützt mir dann, wenn ich dann nicht die
Leistung bekomme, die ich eigentlich benötige.
Enrico