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EuGH: Arbeitzeit im Strassenverkehr-Alle Fahrten zaehlen mit

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georg dresel

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Apr 20, 2001, 5:44:06 PM4/20/01
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Mit freundlicher Unterstützung der Redaktion

*einblick 06/2001 vom 02.04.2001*
http://www.einblick.dgb.de


Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 18. Januar 2001 - C 297/99

*Stichworte:*
Arbeitzeit (Straßenverkehr)
Arbeitzeit
Straßenverkehr
Fahrten (Straßenverkehr)
Fahrten
Nutzfahrzeug
Arbeitszeit
Fahrtenschreibern
Ruhezeit (keine)

>>Arbeitzeit im Straßenverkehr - Alle Fahrten zählen mit

Die Zeit, die ein Fahrer braucht, um ein Nutzfahrzeug zu erreichen und
in Betrieb zu nehmen, ist Teil der Arbeitszeit.

Der Fall: Gegen einen britischen Busunternehmer und drei seiner Fahrer
ist ein Strafverfahren eröffnet worden. Ihnen werden Verstöße gegen
die Vorschriften über die Verwendung des Fahrtenschreibers zur Last
gelegt.

Die Fahrer sind mehrfach von ihrem Wohnsitz oder der
Hauptniederlassung der Firma aus an einen Ort gefahren, an dem sie
Fahrzeuge übernahmen, bei denen ein Fahrtenschreiber eingebaut war und
benutzt werden musste. Diese Fahrten zum Einsatzort zählten laut
Dienstplan zur Arbeitszeit, sie waren auf den Fahrtenschreibern aber
nicht von Hand vermerkt worden.

Ein anderer Verstoß bestand darin, dass ein Fahrer an einem Tag sowohl
ein Fahrzeug mit als auch ein Fahrzeug ohne Fahrtenschreiberpflicht
gefahren ist, den Zeitraum zwischen beiden Einsätzen aber nicht
aufgeschrieben hat.

Der Europäische Gerichtshof: Die Zeit, die ein Fahrer damit verbringt,
um sich an den Einsatzort eines mit einem Fahrtenschreiber
ausgestatteten Fahrzeugs zu begeben, beeinflusst sein Lenkverhalten -
es wirkt sich auf seine Ermüdung aus. Somit muss der Fahrer auf dem
Schaublatt festhalten, wie lange er benötigt, um zu seinem Fahrzeug zu
gelangen.

Gleiches gilt für die Zeit, die zwischen der Fahrt mit einem
kontrollpflichtigen und einem nicht kontrollpflichtigen Fahrzeug
liegt. Dabei handelt es sich zweifeslfrei um eine Zeit tatsächlicher
Beschäftigung des Fahrers. Sie kann nicht als Ruhezeit angesehen
werden, weil der Fahrer nicht frei über seine Zeit verfügt.

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>> Die Datenbanken fuer Arbeits- und Sozialrecht <<
>> http://www.soliserv.de/ <<

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