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LAG: Abmahnung-Arbeitsplatz nicht verlassen

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georg dresel

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May 13, 2001, 7:33:32 AM5/13/01
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Mit freundlicher Unterstützung der Redaktion

*einblick 08/2001 vom 30.04.2001*
http://www.einblick.dgb.de


LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. November 2000 - 5 Sa 1045/00

*Stichworte:*
Abmahnung
Arbeitsplatz
Gerichtstermin


>>Abmahnung - Arbeitsplatz nicht verlassen

Ein Arbeitnehmer darf nicht eigenmächtig seinen Arbeitsplatz
verlassen. Das gilt auch, wenn er einen Gerichtstermin wahrnehmen
will.

Ist die Befreiung von der Arbeit tarifvertraglich geregelt oder hat
das Gericht das persönliche Erscheinen des Betroffenen angeordnet, so
muss der Arbeitnehmer sich beim Arbeitgeber oder beim Vorgesetzten
abmelden.

Ist weder das eine noch das andere der Fall, muss er das
Einverständnis einholen, seinen Arbeitsplatz verlassen zu dürfen.
Unterlässt er das, ist eine Abmahnung gerechtfertigt.

-----------------------------------------------------------------------
>> Die Datenbanken fuer Arbeits- und Sozialrecht <<
>> http://www.soliserv.de/ <<

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