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LAG: Entfernung einer Abmahnung

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georg dresel

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Apr 20, 2001, 5:43:36 PM4/20/01
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Mit freundlicher Unterstützung der Redaktion

*einblick 06/2001 vom 02.04.2001*
http://www.einblick.dgb.de


LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2000 - 3 Sa 10/00

*Stichworte:*
Abmahnung (Entfernung)
Abmahnung
Arbeitsverhältnis
Personalakte
Öffentlicher Dienst

>>Entfernung einer Abmahnung - Nur bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen
Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht in die Personalakte
aufgenommenen Abmahnung. Denn diese Abmahnung kann sich nicht mehr zu
seinem Nachteil auswirken.

Ausnahmen sind jedoch vorstellbar, vor allem im öffentlichen Dienst.
Dann muss der Arbeitnehmer begründen, warum die Personalakte seiner
beruflichen Entwicklung schadet.

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>> Die Datenbanken fuer Arbeits- und Sozialrecht <<
>> http://www.soliserv.de/ <<

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