*einblick 07/2001 vom 17.04.2001*
http://www.einblick.dgb.de
Hessisches LAG, Urteil vom 13. März 2001 - 2/9 Sa 1288/00
*Stichworte:*
Arbeitsunfähigkeit
Krankheit
Kündigung
>>Arbeitsunfähigkeit - Bei langer Krankheit Kündigung
Eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit von zwei Jahren kann eine
Kündigung rechtfertigen. Dem Arbeitgeber ist in einem solchen Fall
nicht zuzumuten, die zweijährige Krankheitsphase mit befristet
eingestellten Arbeitskräften zu überbrücken.
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