*einblick 08/2001 vom 30.04.2001*
http://www.einblick.dgb.de
Arbeitsgericht Frankfurt/M., Urteil vom 3. April 2001 - 6 Ca 6274/00
*Stichworte:*
Krankheit
Kündigung (krankheitsbedingte)
Kündigung
"negative Zukunftsprognose"
Gesundheitszustand
>>Krankheitsbedingte Kündigung - Arbeitnehmer muss sich offenbaren
Der Arbeitgeber kann eine Kündigung damit begründen, dass erhebliche
krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Vergangenheit erwarten lassen,
dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft häufig krank ist.
Will der Betroffene diese "negative Zukunftsprognose" in einem
Kündigungsschutzprozess widerlegen, muss er Angaben zu seinen
Krankheiten und einer möglichen Besserung seines Gesundheitszustandes
machen.
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