*einblick 07/2001 vom 17.04.2001*
http://www.einblick.dgb.de
Arbeitsgericht Frankfurt/M., Urteil vom 21. März 2001 - 7 Ca 131/99
*Stichworte:*
Abmahnung
Krankheit
Ankündigung (Erkrankungen)
Erkrankungen
>>Abmahnung - Krankheit nicht ankündigen
Wer in einer Auseinandersetzung mit Vorgesetzten droht "Wenn das hier
so weiter geht, muss ich wohl öfters krank machen", riskiert eine
Abmahnung. Die Ankündigung von Erkrankungen rechtfertigt eine
Abmahnung.
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