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ArbG: Arbeitsunfaehigkeit-Keine Pflicht zum Mitarbeitergespraech

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georg dresel

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Apr 20, 2001, 5:44:03 PM4/20/01
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Mit freundlicher Unterstützung der Redaktion

*einblick 06/2001 vom 02.04.2001*
http://www.einblick.dgb.de


Arbeitsgericht München, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 17 Ca 11097/00

*Stichworte:*
Arbeitsunfähigkeit
Mitarbeitergespräch (kein)
Mitarbeitergespräch
Mitarbeiter

>>Arbeitsunfähigkeit - Keine Pflicht zum Mitarbeitergespräch

Es besteht keine allgemeine arbeitsvertragliche Pflicht des
Arbeitnehmers, während seiner Arbeitsunfähigkeit an einem
Mitarbeitergespräch teilzunehmen, das der Arbeitgeber angeordnet hat.

-----------------------------------------------------------------------
>> Die Datenbanken fuer Arbeits- und Sozialrecht <<
>> http://www.soliserv.de/ <<

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