*einblick 06/2001 vom 02.04.2001*
http://www.einblick.dgb.de
Arbeitsgericht München, Urteil vom 12. Dezember 2000 - 17 Ca 11097/00
*Stichworte:*
Arbeitsunfähigkeit
Mitarbeitergespräch (kein)
Mitarbeitergespräch
Mitarbeiter
>>Arbeitsunfähigkeit - Keine Pflicht zum Mitarbeitergespräch
Es besteht keine allgemeine arbeitsvertragliche Pflicht des
Arbeitnehmers, während seiner Arbeitsunfähigkeit an einem
Mitarbeitergespräch teilzunehmen, das der Arbeitgeber angeordnet hat.
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