*einblick 08/2001 vom 30.04.2001*
http://www.einblick.dgb.de
Arbeitsgericht Frankfurt/M., Urteil vom 21. März 2001 - 6 Ca 6950/00
*Stichworte:*
Kündigungsschutz
Kündigung
Betriebszugehörigkeit (6 Monate)
Probezeit
>>Kündigungsschutz - Erst nach sechs Monaten
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine kurze Probezeit vereinbaren.
Das allein hat aber nicht zur Folge, dass der Kündigungsschutz
vorzeitig eintritt.
Dieser beginnt laut Kündigungsschutzgesetz erst nach einer
sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit.
Etwas anderes kann nur gelten, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich
vereinbart worden ist, dass der Kündigungsschutzes früher beginnt.
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