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LSG: Arbeitslosengeld-Fuehrerschein weg - Sperrzeit

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georg dresel

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May 13, 2001, 7:33:25 AM5/13/01
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Mit freundlicher Unterstützung der Redaktion

*einblick 08/2001 vom 30.04.2001*
http://www.einblick.dgb.de


LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2001 - L 12 AL 2703/00

*Stichworte:*
Arbeitslosengeld
Führerschein
Sperrzeit
Berufskraftfahrer
Trunkenheit
Arbeitslosigkeit
Arbeitslose
Arbeitslosigkeit (grob fahrlässig)
Alkohol
Sperre (12 Wochen)
Sperre
Fahrerlaubnis


>>Arbeitslosengeld - Führerschein weg - Sperrzeit fällig

Ein Berufskraftfahrer, der den Führerschein wegen Trunkenheit verliert
und deswegen arbeitslos wird, hat seine Arbeitslosigkeit grob
fahrlässig verursacht und muss in Kauf nehmen, zwölf Wochen lang kein
Arbeitslosengeld zu erhalten.

-> Der Fall:
Der Berufskraftfahrer wurde bei einer privaten Fahrt mit seinem Auto
von der Polizei mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,27 Promille
erwischt. Ihm wurde deshalb die Fahrerlaubnis entzogen. Daraufhin
kündigte ihm sein Arbeitgeber. Das Arbeitsamt verhängte gegen ihn eine
Sperrzeit von zwölf Wochen. Mit der dagegen erhobenen Klage hatte der
Arbeitslose keinen Erfolg.

-> Das Landessozialgericht:
Der Arbeitnehmer war zur Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem
Arbeitgeber auf den Besitz einer Fahrerlaubnis angewiesen. Er musste
sich auch privat so verhalten, dass er seinen Führerschein nicht
verliert. Da der Arbeitgeber ihn auch nicht anderweitig einsetzen
konnte, war die Kündigung gerechtfertigt. Die vom Arbeitnehmer grob
fahrlässig verursachte Arbeitslosigkeit hatte demnach eine Sperrzeit
für den Bezug von Arbeitslosengeld zur Folge.

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>> Die Datenbanken fuer Arbeits- und Sozialrecht <<
>> http://www.soliserv.de/ <<

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