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Jüdische Geschichte - jüdische Religion 33 - Schmähungen

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AngryHippo XVI :-Þ

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Aug 10, 2008, 1:01:39 AM8/10/08
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***--->
Über den Autor:
Israel Shahak (* 28. April 1933 Warschau; † 2. Juli 2001 in Israel) war
Professor für Biochemie an der hebräischen Universität von Jerusalem.

Als Überlebender des Konzentrationslagers Bergen-Belsen konnte er als
Jugendlicher noch vor der Gründung Israels nach Palästina emigrieren.
Nach dem Studium in Israel studierte Shahak auch in Stanford und
leistete anschließend seinen Wehrdienst in der Armee ab. Über seinen
Fachbereich hinaus wurde er bekannt als zeitweiliger Vorsitzender der
Liga für Menschenrechte in Israel und als scharfer Kritiker des Zionismus.
<---***

"...Die Orthodoxen instrumentalisieren das klassische Judentum, um die
Politik Israels zu rechtfertigen, so Shahak in seinem Buch „Jüdische
Geschichte – Jüdische Religion“. Für ihn stellt Israel als jüdischer
Staat nicht nur eine Gefahr für sich selbst und seine Bewohner, sondern
auch für seine Nachbarn dar. Worin besteht die Gefahr? „Es ist diese
exklusive Ideologie, es sind nicht die vorgeschobenen
‘Sicherheitsinteressen’ der israelischen Propaganda, die die Übernahme
des Landes in den fünfziger und Mitte der sechziger Jahre und dann die
besetzten Gebiete von 1967 bestimmt haben.“ Schon in diesem Buch geht
der Autor hart mit dem Talmud und den Schriften des jüdischen
Philosophen Maimonides ins Gericht. Beide seien angefüllt mit
„beleidigenden Anweisungen gegen alle Nichtjuden und mit ausdrücklichen
Attacken gegen das Christentum und Jesus.“
..."
http://www.fes.de/IPG/ONLINE4-2000/REZWATZAL.HTM

---------- 33

[...]Unter dieser Überschrift möchte ich Beispiele der halachischen
Gesetze erörtern, deren wichtigste Absicht nicht so sehr darin besteht,
bestimmte gegen Nichtjuden gerichtete Diskriminierungen vorzuschreiben,
als vielmehr Verachtung und Haß gegenüber Nichtjuden zu vertiefen.
Demgemäß beschränke ich mich in diesem Abschnitt nicht auf das Zitieren
aus den maßgeblichsten halachischen Quellen (wie ich es bisher getan
habe), sondern berücksichtige auch einige weniger grundlegende Werke,
die im religiösen Unterricht weite Verbreitung gefunden haben.

Beginnen wir mit dem Text einiger liturgischer Gebete. In den ersten
Abschnitten des täglichen Morgengebets preist jeder fromme Jude Gott
dafür, ihn nicht zu einem Nichtjuden gemacht zu haben. Der Schlußteil
des täglichen Gebets (der auch im feierlichsten Teil des Gottesdienstes
am Neujahrstag und zu Jom Kippur verwendet wird), beginnt mit der
Aussage: "Wir müssen den Herrn für alles preisen,... uns nicht wie die
anderen Völker [aller] Länder gemacht zu haben,... denn sie verbeugen
sich vor der Eitelkeit und Nichtswürdigkeit und beten zu einem Gott,
der nicht hilft."

Während Zensoren den letzten Satzteil aus den Gebetsbüchern strichen,
wurde er im östlichen Europa mündlich weitergegeben und steht wieder in
vielen in Israel gedruckten Gebetsbüchern. Der wichtigste Abschnitt des
Wochentagsgebetes, das "Achtzehngebet" enthält einen speziellen Fluch,
der sich ursprünglich gegen Christen, zum Christentum konvertierte Juden
und andere jüdische Häretiker richtete: "Und mögen die Abtrünnigen keine
Hoffnung haben und die Christen sofort zugrundegehen".

Diese Formel geht auf das Ende des 1. Jahrhunderts zurück, als die
Christen noch eine kleine, verfolgte Sekte waren. Einige Zeit vor dem
14. Jahrhundert wurde sie abgeschwächt in "Und mögen die Abtrünnigen
keine Hoffnung haben und alle Häretiker sofort zugrunde gehen" und nach
zusätzlichem Druck in "Und mögen die Denunzianten keine Hoffnung haben
und alle Häretiker sofort zugrunde gehen" geändert. Nach der Gründung
Israels kehrte sich der Prozeß um, und viele neu gedruckte Gebetsbücher
enthielten wieder die zweite Formel, die auch viele Lehrer in religiösen
israelischen Schulen vorschreiben.

Nach 1967 übernahmen viele dem Gusch Emunim nahestehenden Gemeinden
wieder die erste Version (bis dahin nur verbal und nicht in gedruckter
Form) und beten heute täglích, daß die Christen "sofort untergehen
mögen". Diese Umkehrung erfolgte in der Zeit, als die Katholische Kirche
(unter Papst Johannes XXIII.) aus der Karfreitagsliturgie ein Gebet
entfernte, in dem Gott darum gebeten wurde, sich der Juden, Häretiker
usw. zu erbarmen.

Von diesem Gebet behaupteten die meisten jüdischen Führer, es sei
beleidigend oder sogar antisemitisch. Neben den festen Tagesgebeten muß
ein frommer Jude bei verschiedenen (guten oder schlechten) Anlässen
kurze Segenssprüche aufsagen (wenn er z.B. ein neues Kleidungsstück
anzieht, zum ersten Mal im jeweiligen Jahr erhältliche Früchte ißt,
starke Blitze sieht, schlechte Neuigkeiten erfährt usw.). Einige dieser
Situationsgebete sollen Haß und Verachtung gegenüber allen Nichtjuden
verstärken.

Im Kapitel II ("II Vorurteile und Verfälschungen") erwähnte ich schon
die Vorschrift, nach der ein Jude angesichts eines nichtjüdischen
Friedhofs einen Fluch aussprechen muß, aber Gott zu preisen hat, wenn er
einen jüdischen Friedhof sieht. Eine ähnliche Vorschrift gilt für die
Lebenden. Sieht ein frommer Jude eine große jüdische Menschenansammlung,
muß er Gott loben, aber einen Fluch aussprechen, wenn er eine große
Ansammlung nichtjüdischer Menschen bemerkt.

Auch Gebäude bilden keine Ausnahme. Der Talmud schreibt vor, daß ein
Jude, der an einer bewohnten nichtjüdischen Wohnung vorbeigeht, dort um
deren Zerstörung bitten muß. Liegt das Gebäude dagegen in Trümmern, hat
er dem Rachegott zu danken; natürlich gelten umgekehrte Vorschriften für
jüdische Häuser. Diese Vorschrift konnten jüdische Bauern, die in
eigenen Dörfern oder in kleinen städtischen Gemeinden in reinjüdischen
Stadtbezirken und Stadtvierteln lebten, leicht einhalten.

Unter den Bedingungen des klassischen Judaismus ließ sie sich jedoch
immer schwerer handhaben und beschränkte sich daher auf die Kirchen und
Gotteshäuser anderer Religionen (mit Ausnahme des Islam). Und in diesem
Zusammenhang erfuhr sie eine Verstärkung durch die Bräuche. Es wurde
nämlich üblich, angesichts einer Kirche oder eines Kreuzes (in der Regel
dreimal) auszuspucken, und zwar als Verfeinerung der zwingend
vorgeschriebenen Formel des Bedauerns.

Mitunter wurden auch beschimpfende biblische Verse hinzugefügt. Es gibt
ferner eine Reihe von Vorschriften, die jeden Ausdruck des Lobes für
Nichtjuden oder ihrer Taten verbieten, es sei denn, solch ein Lob
schließt stillschweigend eine noch höhere Preisung der Juden und
jüdischer Dinge ein. Diese Vorschrift beachten noch heute die orthodoxen
Juden. So rühmte z. B. der Schriftsteller Agnon nach seiner Rückkehr aus
Stockholm, wo er den Nobelpreis für Literatur erhalten hatte, im
israelischen Rundfunk die Schwedische Akademie, fügte aber noch schnell
hinzu: "Ich habe nicht vergessen, daß es verboten ist, Nichtjuden zu
loben. Für mein Lob gibt es jedoch einen besonderen Grund" - d.h., daß
ein Jude den Preis erhielt.

Desgleichen ist es verboten, an irgendwelchen Volksfesten von Nichtjuden
teilzunehmen, es sei denn, die Verweigerung einer solchen Teilnahme
könnte "Feindschaft" gegen die Juden hervorrufen. In diesem Falle ist
eine "minimale" Anteilnahme erlaubt. Neben den bisher erwähnten Regeln
gibt es noch andere, die menschliche Freundschaft zwischen Juden und
Nichtjuden verhindern sollen. Ich möchte hier nur zwei Beispiele anführen:

Die Vorschriften bezüglich des "Trankopferweins" und die Vorschrift über
die Zubereitung von Nahrung für einen Nichtjuden an jüdischen religiösen
Feiertagen.

Ein religiöser Jude darf keinen Wein trinken, an dessen Erzeugung ein
Nichtjude irgendwie beteiligt war. Wein in einer offenen Flasche, auch
wenn er vollständig von Juden hergestellt wurde, wird mit einem Verbot
belegt, wenn ein Nichtjude auch nur die Flasche berührte oder die Hand
darüber schwenkte. Als Grund führen die Rabbiner an, daß alle Nichtjuden
nicht nur Götzenanbeter sind; man müsse von ihnen auch annehmen muß, daß
sie boshaft ihren Vorteil daraus ziehen möchten, indem sie
wahrscheinlich (durch Flüstern, eine Geste oder Gedanken) jeden Wein,
den ein Jude im Begriffe zu trinken ist, ihren Götzen als "Trankopfer"
widmen.

Dieses Gesetz betrifft zwingend alle Christen, in leicht abgeschwächter
Form auch Moslems. (Eine geöffnete Flasche Wein, die ein Christ berührt
hat, muß ausgeschüttet werden. Hat sie ein Moslem berührt, kann man sie
verkaufen oder verschenken. Ein Jude darf sie aber nicht trinken.) Das
Gesetz gilt gleichermaßen für nichtjüdische Atheisten (wie kann man denn
sicher sein, daß sie nicht bloß vorgeben, Atheisten zu sein?), aber
nicht für jüdische Atheisten.

Die Gesetze, die eine Arbeit an Sabbat verbieten, werden - wenn auch
weniger rigoros - bei den anderen religiösen Feiertagen angewendet. So
ist es an einem nicht auf einen Sonnabend fallenden Feiertag erlaubt,
jede Arbeit zu verrichten, die zur Vorbereitung der während des oder der
religiösen Tage zu verzehrenden Nahrung erforderlich ist. Vom Gesetz her
ist dies als Vorbereitung einer "Seelennahrung" (ochel nefesch)
definiert, wobei "Seele" in der Bedeutung "Jude" ausgelegt wird.
"Nichtjuden und Hunde" sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Es gibt jedoch eine Dispensation zugunsten mächtiger Nichtjuden, deren
Feindschaft gefährlich werden kann. Es ist daher erlaubt, Nahrung an
einem religiösen Feiertag für einen Besucher zu kochen, der in diese
Kategorie fällt, vorausgesetzt, man hat ihn nicht bewußt zum Essen
eingeladen. Sehen wir einmal von der praktischen Anwendung ab, so hat
die dauernde Beschäftigung mit diesen Gesetzen, die zum Studium der
Halacha gehört und im klassischen Judentum als höchste religiöse Pflicht
gilt, eine wichtige geistige Einstellung zur Folge.

Somit lernt ein orthodoxer Jude bei den heiligen Studien von
Kindesbeinen an, daß Nichtjuden mit Hunden zu vergleichen sind, daß es
eine Sünde ist, sie zu loben usw. usf. Tatsächlich üben die
Anfängerlehrbücher in diesem Zusammenhang einen noch schlechteren
Einfluß als der Talmud und die großen talmudischen Gesetzbücher aus. Ein
Grund hierfür liegt darin, daß solche grundlegenden Texte ausführliche
Erläuterungen liefern und so abgefaßt sind, daß sie junge Menschen und
Ungebildete tief beeindrucken.

Aus einer großen Anzahl solcher Texte habe ich einen ausgewählt, der
sich derzeit in Israel großer Beliebtheit erfreut; er erschien in
billigen, von der israelischen Regierung stark subventionierten Neuauflagen.

Es handelt sich hierbei um das von einem anonymen Rabbiner im Spanien
des frühen 14. Jahrhunderts geschriebene Buch der Erziehung, das die 613
religiösen Gebote (''Mizwoth'') des Judaismus in der Reihenfolge
erläutert, in der sie nach der talmudischen und im Kapitel III ("III
Orthodoxie und Interpretation") erörterten Auslegung in den fünf Büchern
Moses angeblich zu finden sind.

Seinen langanhaltenden Einfluß und seine Popularität verdankt es dem
klaren und leicht verständlichen hebräischen Stil, in dem es abgefaßt
ist. Ein zentrales didaktisches Ziel dieses Buchs besteht darin, die
"korrekte" Bedeutung der Bibel in Bezug auf solche Begriffe wie
"Nächster", "Freund" oder "Mensch" hervorzuheben, die wir im Kapitel III
("III Orthodoxie und Interpretation") behandelt haben.

So hat der § 219, der den sich aus dem Vers "Du sollst deinen Nächsten
lieben wie dich selbst" ergebenden religiösen Pflichten gewidmet ist,
den Titel "Eine religiöse Pflicht, Juden zu lieben". Er lautet wie
folgt: Jeden Juden mit ganzem Herzen zu lieben, bedeutet, daß wir uns um
jeden Juden und sein Geld so kümmern müssen wie um uns selbst und um
unser eigenes Geld, denn es steht geschrieben: "Du sollst deinen
Nächsten lieben wie dich selbst", und unsere Weisen seligen Angedenkens
sagten: "Was schädlich für Dich ist, tu auch nicht deinem Freund an"...
und viele andere religiöse Pflichten folgen daraus, weil jemand, der
einen Freund wie sich selbst liebt, nicht sein Geld stiehlt oder
Ehebruch mit seiner Ehefrau treibt oder ihn um sein Geld betrügt oder
ihn mit Worten täuscht oder sein Land stiehlt oder ihm irgendwie Schaden
zufügt.

Ferner hängen viele andere religiöse Pflichten davon ab, wie jeder
vernünftige Mensch weiß. In § 322, der sich mit der Pflicht
beschäftigt, einen nichtjüdischen Sklaven in alle Ewigkeit in Sklaverei
zu halten (wogegen ein jüdischer Sklave nach sieben Jahren freigelassen
werden muß), steht folgende Erklärung:

Und diesen religiösen Pflichten [liegt die Tatsache zu grunde, daß] das
jüdische Volk das beste der menschlichen Art ist, geschaffen, seinen
Schöpfer zu erkennen und IHN anzubeten und wert zu sein, Sklaven zu
seinen Diensten zu haben. Und wenn es keine Sklaven aus anderen Völkern
hat, so könnte es die eigenen Brüder versklaven, die so nicht in der
Lage sein würden, dem Ewigen, gelobt sei ER, zu dienen. Und deshalb ist
uns befohlen, solche für unsere Dienste zu besitzen, nachdem sie darauf
vorbereitet wurden und der Götzendienst ihnen ausgetrieben ist, so daß
sie keine Gefahr in unseren Häusern sind. Und dies liegt in der Absicht
des Verses "Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über
den anderen herrschen mit Strenge, damit du nicht deine Brüder
versklaven mußt, die alle bereit sind, Gott anzubeten". In § 545, der
sich mit der religiösen Pflicht befaßt, Zinsen von Nichtjuden zu
verlangen, sagt das Gesetz folgendes:

Uns ist befohlen, Zinsen von Nichtjuden zu verlangen, wenn wir ihnen
Geld leihen, und wir dürfen ihnen kein Geld ohne Zinsen leihen.
Erläuterung: Diese religiöse Pflicht hat den Grund, daß wir keine Gnade
erweisen dürfen, außer den Leuten, die Gott erleben und IHN anbeten; und
wenn wir uns von barmherzigen Taten gegenüber dem Rest der Menschheit
zurückhalten und sie nur für die ersteren tun, werden wir geprüft, ob
der Hauptteil der Liebe und Barmherzigkeit für sie gegeben wird, weil
sie der Religion des Heiligen, gelobt sei ER, folgen. Denn siehe, mit
diesem Zweck ist unser Lohn [von Gott], wenn wir uns der Barmherzigkeit
gegenüber den anderen enthalten, gleich dem Lohn, den wir für das Tun
[barmherziger Werke] an Gliedern unseres eigenen Volkes erhalten.

Ähnliche Unterscheidungen findet man zahlreichen anderen Stellen. Bei
der Erklärung des Verbots einer verspäteten Auszahlung von Arbeitslohn
(§ 238) weist der Autor nachdrücklich darauf hin, daß die Sünde bei
einem Nichtjuden nicht so schwer ins Gewicht fällt.

Das Verbot des Fluchens (§ 239) hat die Überschrift "Verfluche keinen
Juden, sei er Mann oder Frau". Desgleichen gelten die Verbote, einen
irreführenden Rat zu erteilen, andere Menschen zu hassen, sie mit Scham
zu erfüllen oder Rache an ihnen zu nehmen (§§ 240, 245, 246, 247) nur
für Mitjuden.

Das Verbot, Bräuche der Nichtjuden (§ 262) auszuüben, bedeutet, daß
Juden sich nicht nur von Nichtjuden "fernhalten", sondern auch "schlecht
von ihrem Verhalten, sogar von ihrer Kleidung" sprechen müssen.

Ich möchte darauf hinweisen, daß die oben zitierten Erläuterungen nicht
ganz korrekt die Lehren der Halacha wiedergeben. Die Rabbiner und, was
noch schlimmer ist, die apologetischen "Gelehrten des Judaismus" wissen
dies sehr genau. Aus diesem Grunde versuchen sie auch nicht, gegen
solche Ansichten innerhalb der jüdischen Gemeinde zu argumentieren und
erwähnen sie natürlich auch nie außerhalb der Gemeinde. Stattdessen
beschimpfen sie jeden Juden, der in Hörweite eines Nichtjuden diese
Angelegenheiten zur Sprache bringt, und leugnen sie in täuschender
Absicht, wobei die Kunst doppeldeutiger Aussagen Triumphe feiert. So
weisen sie in allgemeinen Redewendungen auf die Bedeutung hin, die das
Judentum der Barmherzigkeit beimißt, vergessen aber, darauf hinzuweisen,
daß nach der Halacha "Barmherzigkeit" nur gegenüber Juden Barmherzigkeit
bedeutet.

Jeder, der in Israel lebt, weiß, wie tief und weitverbreitet die
haßerfüllten und grausamen Einstellungen sind, die der größte Teil der
israelischen Juden gegen allen Nichtjuden hegt. In der Regel verbirgt
man diese Einstellungen gegenüber der Außenwelt.

Seit der Gründung des Staates Israel, dem Krieg von 1967 und dem
Aufstieg von Menachem Begin hat sich jedoch eine bedeutende Minderheit
von Juden sowohl in Israel als auch im Ausland nach und nach solchen
Fragen stärker geöffnet.

In den letzten Jahren wurden die unmenschlichen Vorschriften, nach denen
die Sklaverei das "natürliche" Los von Nichtjuden sei, öffentlich in
Israel (sogar im Fernsehen) von jüdischen Landwirten, die arabische
Arbeitskräfte und insbesondere Kinder ausbeuten, zitiert. Führer des
Gusch Emunim wiesen auf religiöse Vorschriften hin, nach denen Juden
Nichtjuden unterdrücken müssen, und benutzten sie als Rechtfertigung für
Mordversuche an palästinensischen Bürgermeistern und als göttliche
Autorität für ihre eigenen Pläne, alle Araber aus Palästina zu vertreiben.

Viele Zionisten lehnen diese Positionen aus politischen Gründen ab,
begründen ihre Standard-Gegenargumente aber mit Erwägungen der
Zweckdienlichkeit und des jüdischen Selbstinteresses und nicht mit den
universell gültigen Prinzipien der Humanität und der Ethik.

So führen sie zum Beispiel das Argument an, die Ausbeutung und
Unterdrückung der Palästinenser durch die Israelis führe mehr oder
weniger zu einer Korrumpierung der israelischen Gesellschaft, oder die
Austreibung der Palästinenser sei unter den derzeitigen politischen
Bedingungen praktisch nicht machbar, oder israelischer Terror gegen die
Palästinenser bringe Israel in internationale Isolierung. Prinzipiell
teilen aber alle Zionisten und hier insbesondere die "linken" Zionisten"
die tiefe Verachtung gegen Nichtjuden, die der orthodoxe Judaismus so
lebhaft fördert.
[...]


--
"Given all this, for the first time since the 2003 war, fewer than half
of Iraqis, 42 percent, say life is better now than it was under Saddam
Hussein, whose security forces are said to have murdered more than a
million Iraqis."
http://www.factcheck.org/UploadedFiles/1033aIraqpoll.pdf


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