www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/qk20010712_1bvq002801
Damit muß die von der CDU in Berlin als Jugendkultur für Mitlaufen,
Verblödung und Konsum geförderte LoveParade nun ihre Straßenreinigung
selbst bezahlen und wird nicht mehr das eigentlich linke politische
Kampfmittel der Demonstrationfreiheit beschmutzen.
--
Dirk Burchard * http://netzmeister.ryker.de
Dirk Burchard wrote:
[...]
> Damit muß die von der CDU in Berlin als Jugendkultur für Mitlaufen,
> Verblödung und Konsum geförderte LoveParade nun ihre Straßenreinigung
> selbst bezahlen und wird nicht mehr das eigentlich linke politische
> Kampfmittel der Demonstrationfreiheit beschmutzen.
Auch wenn ich die Love-Parade als sinnlos ablehne, muss ich doch
sagen war es _keine_ geförderte CDU Veranstaltung wie sie mal wieder
suggerieren wollten. Tut mir Leid
--
Mit einem scheissfreundlichen grinsen
Roland M.
> Hallo Kamerad Burchard,
Ich war nie ein Kamerad und werde niemals einer sein, zumal ich sowieso
Kriegsdienstverweigerer bin.
>
> > Damit muß die von der CDU in Berlin als Jugendkultur für Mitlaufen,
> > Verblödung und Konsum geförderte LoveParade nun ihre Straßenreinigung
> > selbst bezahlen und wird nicht mehr das eigentlich linke politische
> > Kampfmittel der Demonstrationfreiheit beschmutzen.
>
> Auch wenn ich die Love-Parade als sinnlos ablehne, muss ich doch
> sagen war es _keine_ geförderte CDU Veranstaltung wie sie mal wieder
> suggerieren wollten. Tut mir Leid
Selbstverständlich hat die CDU die LoveParade in Berlin gern als
Demonstration stattfinden lassen, um die Demonstrationsfreiheit ins
Lächerliche zu ziehen, und deshalb ist besonders interessant, daß das
Urteil des BVerfG auch eindeutige Argumente enthält, mit denen diese
nazionalen Aufmärsche untersagt werden können:
Das BVerfG schreibt zum Schutzbereich der Versamlungsfreiheit:
"Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen fallen unter ihn ebenso wenig
wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls
dienen oder die als eine auf Spaß und Unterhaltung ausgerichtete
öffentliche Massenparty gedacht sind".
Interessant wird dann die Abwägung zur sogenannten "FuckParade", die
sich gegen die Verdrängung von Anhängern bestimmter Techno-Musikstile
aus angestammten Stadtvierteln wenden sollte, gegen die Schließung von
Clubs und die Auflösung von Partys, gegen die "Reinigung" der Hauptstadt
"von allem, was anders ist" und gegen die kommerzialisierte "Love
Parade" als "Pseudo-Demo", was keineswegs sinnentleerte Schlagworte,
sondern um näher begründete Anliegen der Veranstalter sein sollten, so
daß das Element der Meinungskundgabe jedenfalls nicht völlig in den
Hintergrund trete. Da selbst in diesem Fall noch ein Verbot
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein soll, sollten künftige
Verbote von NPD-Aufmärschen mit ihren regelmäßig nur vorgeschobenen
politischen Anliegen überhaupt kein Problem mehr sein.
> Hallo Kamerad Burchard,
Ich war nie ein Kamerad und werde niemals einer sein, zumal ich sowieso
Kriegsdienstverweigerer bin.
>
> > Damit muß die von der CDU in Berlin als Jugendkultur für Mitlaufen,
> > Verblödung und Konsum geförderte LoveParade nun ihre Straßenreinigung
> > selbst bezahlen und wird nicht mehr das eigentlich linke politische
> > Kampfmittel der Demonstrationfreiheit beschmutzen.
>
> Auch wenn ich die Love-Parade als sinnlos ablehne, muss ich doch
> sagen war es _keine_ geförderte CDU Veranstaltung wie sie mal wieder
> suggerieren wollten. Tut mir Leid
Selbstverständlich hat die CDU die LoveParade in Berlin gern als
Demonstration stattfinden lassen, um die Demonstrationsfreiheit ins
Lächerliche zu ziehen, und deshalb ist besonders interessant, daß die
Entscheidung des BVerfGs auch eindeutige Argumente enthält, mit denen
diese nazionalen Aufmärsche untersagt werden können:
Das BVerfG schreibt zum Schutzbereich der Versamlungsfreiheit:
"Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen fallen unter ihn ebenso wenig
wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls
dienen oder die als eine auf Spaß und Unterhaltung ausgerichtete
öffentliche Massenparty gedacht sind".
Interessant wird dann die Abwägung zur sogenannten "FuckParade", die
sich gegen die Verdrängung von Anhängern bestimmter Techno-Musikstile
aus angestammten Stadtvierteln wenden sollte, gegen die Schließung von
Clubs und die Auflösung von Partys, gegen die "Reinigung" der Hauptstadt
"von allem, was anders ist" und gegen die kommerzialisierte "Love
Parade" als "Pseudo-Demo", was keineswegs sinnentleerte Schlagworte,
sondern um näher begründete Anliegen der Veranstalter sein sollten, so
daß das Element der Meinungskundgabe jedenfalls nicht völlig in den
Hintergrund trete. Da selbst in diesem Fall noch ein Verbot
verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein soll, sollten künftige
Verbote von NPD-Aufmärschen mit ihren regelmäßig nur vorgeschobenen
politischen Anliegen überhaupt kein Problem mehr sein.
--
Beschraenkt sich das Demonstrationsrecht nur auf linke politische
Aussagen? Das ist eine recht interessante Auslegung, oder?
> www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/qk20010712_1bvq002801
Ansich gehoert die ganze Veranstaltung verboten.
Allein schon wegen des Drogenvertriebs.
--
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Microsoft has been doing a really bad job on their OS.
Linus Torvalds
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Das ist schon sehr interessant,wie Du das alles so auslegst.
Das Demonstrationsrecht als ureigenes linkes Instrument mit
Grundgesetzgarantie (entschuldige,daß ich das so verkürzt wiedergebe)
und ausschließlich für linke Gruppierungen reserviert darzustellen,ist
schlichtweg Blödsinn und klingt ziemlich paranoid.
Grüße
Das wird sie aber nicht,denn diese scheiss Parade ist ein Berliner Kostenfaktor.
Martin Hylla wrote:
[...]
> Das ist schon sehr interessant,wie Du das alles so auslegst.
> Das Demonstrationsrecht als ureigenes linkes Instrument mit
> Grundgesetzgarantie (entschuldige,daß ich das so verkürzt wiedergebe)
> und ausschließlich für linke Gruppierungen reserviert darzustellen,ist
> schlichtweg Blödsinn und klingt ziemlich paranoid.
Er ist Paranoid, _SIE_ sind hinter ihm her....
Kamerad Burchard hat schlicht einen an der Waffel.
Und _SIE_ ja _SIE_ werden sich wiederfinden in
seiner geistigen Newsgroup-SA.Vereint mit mir
und anderen:-) Aber es gibt schlimmeres.
> Das Demonstrationsrecht als ureigenes linkes Instrument mit
> Grundgesetzgarantie (entschuldige,daß ich das so verkürzt wiedergebe)
> und ausschließlich für linke Gruppierungen reserviert darzustellen,ist
> schlichtweg Blödsinn und klingt ziemlich paranoid.
Wo stand da was von "ureigenes", Du Demagoge? Oder willst Du etwa
behaupten, die Nazionalisten hätten jemals ein Grundrecht durchgesetzt
oder mit Leben gefüllt?
Deine Nazionalen veranstalten doch immer nur Aufmärsche und suchen sich
einen vorgeschobenen Anlaß, um das eine Demonstration zu nennen, während
Linke zB gegen Atomkraft, Aufrüstung und Krieg demonstrieren.
Dirk Burchard schrieb:
>
> Martin Hylla <hy...@12move.de> wrote:
>
> > Das Demonstrationsrecht als ureigenes linkes Instrument mit
> > Grundgesetzgarantie (entschuldige,daß ich das so verkürzt wiedergebe)
> > und ausschließlich für linke Gruppierungen reserviert darzustellen,ist
> > schlichtweg Blödsinn und klingt ziemlich paranoid.
>
> Wo stand da was von "ureigenes", Du Demagoge?
Hallo Martin, herzlich willkommen im reaktionaeren Mob!
;-)
man liest sich,
Holger
--
######################################
Holger Steiner
Programmer & Consultant
Synchron GmbH
h.st...@synchron-is.de
http://www.synchron-is.de
Only the code gets executed, not the intentions...
######################################
So blöd, gegen Krieg zu demonstrieren und Frieden zu fordern können
wirklich auch nur =Ihre= internationalen Demonstranten sein, Herr
Burchard.
Was muß in einem Hirn für ein Kollaps passiert sein, daß daraus
eine
Forderung nach Frieden
entstammen kann?
Da lachen ja die Hühner.
--
Franz Glaser, Glasau 3, A-4191 Vorderweissenbach Austria +43-7219-7035-0
Muehlviertler Elektronik Glaser. Industrial control and instrumentation
http://members.eunet.at/meg-glaser/ http://members.xoom.com/f_glaser/
http://www.geocities.com/~franzglaser/ http://start.at/bedarf
Du hast sowieso nicht auf meine Frage geantwortet, oder bist Du
inzwischen schon so weit, dass !links='nazional' heisst?
Und ob die stattgefundenhabenden Demonstrationen, die Du hier
auffuehrst (und dazu zaehlt ja z.B. auch Gorleben) wirklich eine
vorbildliche Nutzung des Demonstrationsrechts darstellen, halte ich
fuer ziemlich zweifelhaft.
Und warum sollen die 'Nazionalen' nicht demonstrieren, solange sie
sich an geltendes Recht halten?
> Und warum sollen die 'Nazionalen' nicht demonstrieren, solange sie
> sich an geltendes Recht halten?
Die Nazionalen "demonstrieren" nicht, sondern veranstalten Aufmärsche
mit PolizeiEskorte, und wenn das "Lebensgefühl" der LoveParade kein
Anlaß für eine Demonstration sein soll, dann ist das Lebensgefühl
nazionaler Aufmärsche erst recht nicht schutzwürdig.
>Und warum sollen die 'Nazionalen' nicht demonstrieren, solange sie
>sich an geltendes Recht halten?
sie halten sich nicht an geltendes Recht:
es gibt den §139 GG der das Grundrecht für nationalistische Propaganda
ausser Kraft setzt - dies ein Ergebnis des Sieges der Allierten die
der deutschen Bevölkerung die nationalsozialistische Ideologie
austreiben und verhindern wollte das diese Brut noch einmal ihr haupt
erhebt.
Das dieser Staat nicht Willens ist das geltende Recht durchzusetzen
ist eine andere Frage.
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/gg/art_139.html
Nationale Forderungen sind gegen Minderheiten gerichtet sind - sie
geben diesen Forderungen gewalttätigen Ausdruck indem sie Ausländer,
Treber und alles was sie als "undeutsch" einordnen zusammenschlagen
und ermorden...
Alfons Pasulke wrote:
[...]
> es gibt den §139 GG der das Grundrecht für nationalistische Propaganda
> ausser Kraft setzt - dies ein Ergebnis des Sieges der Allierten die
> der deutschen Bevölkerung die nationalsozialistische Ideologie
> austreiben und verhindern wollte das diese Brut noch einmal ihr haupt
Nur zur Information Herr Pasulke, die allierten Besatzungsparagraphen gelten
seit 1989 nicht mehr. Seitdem ist die BRD offiziell wieder ein selbständiger
Staat. Das müssten sie ja eigentlich wissen
Es gibt eine "Gemeinsame Erklärung der beiden deutschen
Regierungen..." aus dem Jahre 1990. Darin heißt es: "Nichts im
Vertragsentwurf zwischen der BRD und der DDR darf dazu berechtigen,
die Gesetzlichkeit der Maßnahmen und Verordnungen in Frage zu stellen,
die die Vier Mächte in Fragen der Entnazifizierung [...] ergriffen
haben."
Eine Erklärung ist eine Erklärung.Ein Gesetz ist ein Gesetz
Mit anderen Worten vergessen sie es,ein Gesetz gilt immer vor
einer Erklärung oder anders ein Gesetz ist immer bindend
> Alfons Pasulke wrote:
>
> [...]
>
> > es gibt den §139 GG der das Grundrecht für nationalistische Propaganda
> > ausser Kraft setzt - dies ein Ergebnis des Sieges der Allierten die
> > der deutschen Bevölkerung die nationalsozialistische Ideologie
> > austreiben und verhindern wollte das diese Brut noch einmal ihr haupt
>
> Nur zur Information Herr Pasulke, die allierten Besatzungsparagraphen gelten
> seit 1989 nicht mehr. Seitdem ist die BRD offiziell wieder ein selbständiger
> Staat. Das müssten sie ja eigentlich wissen
Es gibt jedenfalls noch den Artikel 139 GG, der das Ziel "Befreiung des
deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus" formuliert.
Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, dies sei nur die Aufgabe der
Besatzungsmächte gewesen, heute erledigt und die Gefahr gebannt?
Dirk Burchard wrote:
[...]
> Es gibt jedenfalls noch den Artikel 139 GG, der das Ziel "Befreiung des
> deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus" formuliert.
> Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, dies sei nur die Aufgabe der
> Besatzungsmächte gewesen, heute erledigt und die Gefahr gebannt?
Ich habe nur Fakten genannt..mehr nicht.
http://www.verfassungsgericht.de/gg.htm
Das Gesetz - der §139 exestiert noch heute- von welchem Gesetz also
sprechen sie eigentlich? Scheinbar vom Gesetz des Vergessens...
[...]
> Das Gesetz - der §139 exestiert noch heute- von welchem Gesetz also
> sprechen sie eigentlich?
Ich habe kein Problem damit Ihnen beizupflichten wenn sie einmal Recht haben.
> Scheinbar vom Gesetz des Vergessens...
Bin ich die BRD..?
--
Wir sind die Kraft..und die Macht...in alle Ewigkeit.
Der Anfang vom Ende,der Weg und das...Ziel
Greets
Roland
Die Polizeieskorte ist ja nur deshalb notwendig, weil es manche
Menschen gibt, die anderen nicht ihre Meinung lassen wollen.
Das ist allerdings Richtig.
Demokratie ist keine Einbahnstrasse..
Mfg
Roland
Natuerlich halten sie sich an geltendes Recht, da sie ansonsten nicht
die Moeglichkeit haetten, eine genehmigte Demonstration
durchzufuehren. Oder wer legt denn Deiner Meinung nach die Auslegung
des geltenden Rechts fest?
>es gibt den §139 GG der das Grundrecht für nationalistische Propaganda
>ausser Kraft setzt - dies ein Ergebnis des Sieges der Allierten die
>der deutschen Bevölkerung die nationalsozialistische Ideologie
>austreiben und verhindern wollte das diese Brut noch einmal ihr haupt
>erhebt.
Die eine Frage ist, weshalb wir noch immer Beschraenkungen durch
Besatzungsmaechte unterworfen sind. Und handelt es sich hierbei nicht
um 'Nationalsozialismus' und 'Militarismus'?
>Das dieser Staat nicht Willens ist das geltende Recht durchzusetzen
>ist eine andere Frage.
Es ist vielleicht eine Frage der Interpretation des Rechts?
>Nationale Forderungen sind gegen Minderheiten gerichtet sind - sie
>geben diesen Forderungen gewalttätigen Ausdruck indem sie Ausländer,
>Treber und alles was sie als "undeutsch" einordnen zusammenschlagen
>und ermorden...
Nationale Forderungen sind nicht zwingenderweise gegen Minderheiten
gerichtet. Das Zusammenleben unterschiedlicher Gruppen von Menschen,
die sich _auch_ durch ihre Nationalitaet definieren, ist nunmal nicht
so einfach, wie man sich das hier anscheinend zum Teil vorstellt. Und
ebensowenig wie das von Dir beschriebene Verhalten akzeptabel ist, ist
es nicht akzeptabel, die Spannungen zu ignorieren, die entstehen, wenn
Menschen unterschiedlicher Nationalitaet oder Herkunft auf einem
begrenzten Raum um begrenzte Resourcen konkurrieren muessen. Sonst
wird es in Deutschland bald aehnliches geben wie im UK.
Das haben hier aber einige noch nicht so richtig verstanden. Es gibt
einen schoenen Spruch, AFAIK von einem franzoesischen Dichter, der
sinngemaess sagt, dass Toleranz sei, die Meinung des anderen bis zum
letzten zu bekaempfen, aber mit seinem Leben dafuer einzustehen, dass
er sie aeussern kann ... das scheint den ganzen Eifereren hier
entgangen zu sein.
Gruss Gunter
MfG
Weil es einen wesentlich höheren Wert gibt. Das verstehen Sie
nicht, Herr Kuhnle. Der heißt "AntiFaschismus".
Und das muß ich Ihnen jetzt erläutern. Die Sache mit dem Holocaust
ist FURCHTBAR und entsetzlich und sie führt dazu, daß alle Deutschen
sich schämen sollen/müssen bis auf die Knochen.
Das schaffen auch die Halbgebildeten: SOWAS darf nie wieder passieren.
Deswegen hat sich die "Linke" was Raffiniertes ausgedacht: auf der
AntiFa - Welle schwimmt sich leicht eine tolle Argumentation im
Sinne der "Anständigen" und der "Linken". Jeder Halbgebildete wird
da auf "unserer" Seite mitmachen. Und alle, die gegen "uns" sind,
manövrieren sich automatisch auf die Seite der Nazis, der Antisemiten.
Dieses rote Gesindel benutzt den Holocaust rücksichtslos als
SERVOmotor für ihre eigenen Interessen. So wie die Sozi-Bagage
immer schon mit Servomechanismen agiert hat, den Staat und die
Arbeiterbewegung und so weiter.
Aber was red' ich mir das Maul fusselig.
MfG
> Die Polizeieskorte ist ja nur deshalb notwendig, weil es manche
> Menschen gibt, die anderen nicht ihre Meinung lassen wollen.
Ein nazionalistischer Aufmarsch ist ja keine Meinung, auch wenn ein
politischer Anlaß regelmäßig vorgeschoben wird - das ist eine
öffentliche Zurschaustellung eines nazionalistischen Lebensgefühls von
ziemlich obskuren Traditionsvereinen, die im Grunde nur ein Straßenfest
feiern mit ebensowenig politischer Aussage, wie die LoveParade.
Nur weil Dir eine Aussage nicht passt, heisst das noch lange nicht,
dass es keine Aussage ist, vielleicht siehst Du das auch einmal ein.
Und warum nicht? Weil es DIR nicht passt?
Gunter Kuhnle schrieb:
Was eine Meinung ist, bestimme immer noch ich!
Nein, das OVG Berlin hat sich mit Billigung des
Bundesverfassungsgerichts nunmal festgelegt, daß der Ausdruck eines
Lebensgefühls und nebenbei formulierte "politische" Aussagen nicht
reichen, um ein Straßenfest zu einer Demonstration zu machen, und danach
kann man in einem neonaziAufmarsch mit vorgeschobener politischer
Aussage nun keinesfalls eine schutzwürdige Demonstration erblicken.
Du kannst auch gerne schreiben, wie hoch heute das Hochwasser in der
Elbe war, das waere etwa aehnlich relevant zu meiner Frage wie Deine
Antwort. Ich wollte nicht wissen, warum die Aufmaersche angeblich
keien Demonstration sind, sondern warum 'neoFaschismus' keine
politische Aussage ist. Aber das kannst Du wieder nicht beantworten,
weil es Dir zu hoch ist, oder?
> Ich wollte nicht wissen, warum die Aufmaersche angeblich
> keien Demonstration sind, sondern warum 'neoFaschismus' keine
> politische Aussage ist. Aber das kannst Du wieder nicht beantworten,
> weil es Dir zu hoch ist, oder?
Es geht bei den naziAufmärschen nicht um politische Aussagen, und darauf
kommt es vorliegend an - darüberhinaus ist neoFaschismus kein
politisches Programm, sondern eine niedere Gesinnung, sich über
intellektuelle und als "fremd" ausgegrenzte Feindbilder zu definieren.
Dank der "linken" Demonstrationsfreiheit werden auch NPD-Aufmärsche vom
Staat subventioniert. Wenn die CDU wirklich der Veranstalter dieser
Sauf&Kiff-Orgie wäre, würde es keine Probleme mit der Einstufung als
politische Demonstration geben. Als (Haupt-)Sponsoren treten aber solche
politischen und nichtkommerziellen Organisationen wie die Deutsche
Telekom, viva, die Deutsche Bahn etc. auf.
MfG, Ralph
Ansich gehören die ganzen Drogen legalisiert.
> Das wird sie aber nicht,denn diese scheiss Parade ist ein Berliner
> Kostenfaktor.
Das war sie früher. Bei einer nichtpolitischen kommerziellen
Veranstaltung freut sich der Stadtkämmerer über die zusätzlichen
Steuereinnahmen.
MfG, Ralph