Am Wed, 20 Oct 2021 11:39:32 +0200 schrieb Peter Veith:
> Um Deine Grütze da oben mal anzuregen: Ab November können Hessische
> Supermärkte die 2G-Regel anwenden.
Basiert auf:
Verordnung zum Schutz der Bevölkerung
vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2
(Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV -)*)
Vom 22. Juni 2021
Aufgrund des
1. § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28a und des § 28b Abs. 3 Satz 5 des
Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530),
2. § 89 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318),
[..]
verordnet die Landesregierung:
und dokumentiert damit ihren Analphabetismus.
Hessische Verfassung
[..]
Gemeinsame Bestimmung für alle Grundrechte
Artikel 63
(1) Soweit diese Verfassung die Beschränkung eines der vorstehenden
Grundrechte durch Gesetz zuläßt oder die nähere Ausgestaltung einem Gesetz
vorbehält, muß das Grundrecht als solches unangetastet bleiben.
(2) Gesetz im Sinne solcher grundrechtlichen Vorschriften ist nur eine vom
Volk oder von der Volksvertretung beschlossene allgemeinverbindliche
Anordnung, die ausdrücklich Bestimmungen über die Beschränkung oder
Ausgestaltung des Grundrechts enthält. *Verordnungen*, Hinweise im
Gesetzestext auf ältere Regelungen sowie durch Auslegung allgemeiner
gesetzlicher Ermächtigungen gewonnene Bestimmungen *genügen* diesen
Erfordernissen *nicht*.
DIE KÖNNEN VERORDNEN BIS ZUM UMFALLEN, WERTLOS, IN HESSEN KANN MAN
GRUNDRECHTE des Landes ( umfassender als GG übrigens) NICHT WEGVERORDNEN.