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Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung

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Bernd Meier

unread,
Sep 22, 2007, 9:05:44 PM9/22/07
to
Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung
Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach
Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das allgemeine
Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und stellt eine rechtswidrige
Körperverletzung dar. Dies könne ein Schmerzensgeld rechtfertigen, entschied
der 4. Zivilsenat des OLG in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
...
http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/13359090

Max Url

unread,
Sep 22, 2007, 9:30:32 PM9/22/07
to
"Bernd Meier" <ndkwink...@yahoo.de> schrieb

> Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach
> Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das allgemeine
> Persönlichkeitsrecht der Betroffenen

Apropos:

Wäre die Beschneidung von Jung dann eigentlich ein terroristischer Akt gegen
die Bundesrepublik Deutschland?

Würde dies den Abschuss eines Flugzeuges der Ärztegewerkschaft
rechtfertigen?

Hätte dies einen atomaren Erstschlag gegen Einrichtungen der medizinischen
Kunst zur Folge, die Beschneidungen durchführen?

Sorry, ich schweife schon wieder in unionsinterne Diskussionspapiere ab,
aber wir müssen darüber wenigstens gesprochen haben, bevor der Ernstfall
eintritt.

Ich möchte keine Internas verraten, aber ich denke Schäuble tüftelt bereits
an einer Grundgesetzänderung.

SCNR


Franz Conradi

unread,
Sep 22, 2007, 9:42:59 PM9/22/07
to

"Max Url" <max...@invalid.invalid> schrieb

> "Bernd Meier" <ndkwink...@yahoo.de> schrieb
>
>> Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach
>> Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das allgemeine
>> Persönlichkeitsrecht der Betroffenen
>

> [zu einer ernsten Angelegenheit unsachliches Blabla ohne den geringsten
> Bezug zum Thema gnädigst deletet]

Da nützt auch dein peinliches *SCNR* nix, du unsägliche Hohlbirne.

Franz Conradi

unread,
Sep 22, 2007, 9:51:35 PM9/22/07
to

"Bernd Meier" <ndkwink...@yahoo.de> schrieb

[...]

> Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung

> [...]
> http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/13359090

Höchste Zeit, daß gegen diese unsägliche Sitte und Körperverletzung jetzt
endlich wenigstens in Ansätzen etwas geschieht.

Franz

f'up2 dspm

Wolfgang Kieckbusch

unread,
Sep 22, 2007, 10:05:47 PM9/22/07
to
Ich meine, der Meier ist ein Beschnittener.
Vielleicht nicht am Schwanz, aber sicher am Kopf . . .
Das war dann aber keine Körperverletzung, sondern Notwehr.

W.K.

hacedeca

unread,
Sep 22, 2007, 10:38:58 PM9/22/07
to
"Bernd Meier" <ndkwink...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:fd4e58$nk8$1...@news.datemas.de...

> Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung
> Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach
> Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das allgemeine
> Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und stellt eine rechtswidrige
> Körperverletzung dar.

Ab wann könnte ein zu Beschneidender denn wirksam einwilligen? Doch
eigentlich erst mit 18?! Das werden die Angehörigen mindestens zweier
orientalischer Sekten aber nicht gerne hören.

Lars Braesicke

unread,
Sep 23, 2007, 3:52:36 AM9/23/07
to
Franz Conradi schrieb:

Was soll daran unsäglich sein?

Lars

Ulrich Heymach

unread,
Sep 23, 2007, 6:06:30 AM9/23/07
to

Lars Braesicke schrieb:

Das Messen des Blutzuckers, ohne Einwilligung, ist auch Körperverletzung.

Franz Conradi

unread,
Sep 23, 2007, 7:54:40 AM9/23/07
to

"Ulrich Heymach" <uhey...@arcor.de> schrieb

[...]

> Das Messen des Blutzuckers, ohne Einwilligung, ist auch Körperverletzung.

Ein weiterer Beweis für deine unsägliche Dummheit.


Peter Pradelski

unread,
Sep 23, 2007, 7:56:47 AM9/23/07
to
Max Url schrieb:

> "Bernd Meier" <ndkwink...@yahoo.de> schrieb
>
>> Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach
>> Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das
>> allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen
>
> Apropos:
>
> Wäre die Beschneidung von Jung dann eigentlich ein terroristischer Akt
> gegen die Bundesrepublik Deutschland?

Nein, es ist bloß minder schwere Körperverletzung. Wenn Dir Jemand ein
Ohrläppchen weg schneiden oder einen gesunden Zahn raus reißen würde,
wäre es ja wohl auch kein terroristischer Akt, oder?

Lars Braesicke

unread,
Sep 23, 2007, 8:08:23 AM9/23/07
to
Franz Conradi schrieb:

Nein, es ist schlicht wahr.
Wahres zu schreiben kann kein Beweis für Dummheit sein.

Lars

Franz Conradi

unread,
Sep 23, 2007, 9:00:08 AM9/23/07
to

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb

Was hat das Messen des Blutzuckers, einer notwendigen und präventiven
Maßnahme, die zur Lebensverlängerung eines Menschen dient und in 99,999999
% aller Fälle mit Einverständnis des Individuums erfolgt, mit der
barbarischen Tradition der Körperverletzung zu tun, die in 100% aller Fälle
an Säuglingen und Minderjährigen ohne deren Einverständnis vorgenommen wird?
Du verfügst durchaus über die Qualität mit der Dummheit Heymachs
gleichzuziehen. Solltest du jetzt noch auf die Idee kommen, daß die Burka
für Frauen ein wirksamer Schutz gegen Erdbeben und Vulkanausbrüche ist,
würde das deine Ignoranz auf geniale Art und Weise vervollständigen. Daß ein
Mann seine angetraute Frau züchtigen darf, darüber bedarf es wohl keiner
Diskussion nehme ich mal an.

Franz

Thomas Thiele

unread,
Sep 23, 2007, 9:13:32 AM9/23/07
to
hacedeca schrieb:

> Ab wann könnte ein zu Beschneidender denn wirksam einwilligen? Doch
> eigentlich erst mit 18?! Das werden die Angehörigen mindestens zweier
> orientalischer Sekten aber nicht gerne hören.

Seit wann kann man mit Religion Verbrechen im Rechtsstaat rechtfertigen?

Thomas Thiele

unread,
Sep 23, 2007, 9:14:58 AM9/23/07
to
Bernd Meier schrieb:

> Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung

Bravo. Doch noch verlass auf Justiz und Menschenverstand der nicht
religiös verbrämt ist.

Klaus-Peter Studer

unread,
Sep 23, 2007, 10:01:54 AM9/23/07
to

"Thomas Thiele" <thomas...@gmx.de>

> Seit wann kann man mit Religion Verbrechen im Rechtsstaat rechtfertigen?

Ein Rechtsstaat kann alle Verbrechen mit allem rechtfertigen, wenn es
nur politisch korrekt ist oder den Anschein dazu hat.

Klaus

Turan Fettahoglu

unread,
Sep 23, 2007, 11:03:00 AM9/23/07
to
> Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung

"Mandeln raus" ohne wirksame Einwilligung wäre auch Körperverletzung.

Vor jeder Operation (und wenn es ein ambulanter 1-Minuten-Job ist) muss der
Patient einen, äh, Schlachtschein unterschreiben. Ist der Patient
minderjährig, muss der Erziehungsberechtigte unterschreiben.

Im beschriebenen Fall war der - islamische - Vater nicht
personensorgeberechtigt, hatte sich über den Willen der
personensorgeberechtigten Mutter hinweggesetzt und den Sohn entsprechend
unter Druck gesetzt. Der Fall ist klar, Papi ist dran wg. Nötigung und
Körperverletzung und darf seinem Sohnemann wahrscheinlich ein ordentliches
Schmerzensgeld bezahlen.

Religiöse Gründe sind im vorliegenden Fall irrelevant, ebenso irrelevant ist
die Ansicht zahlreicher Urologen (rechtgläubig, wüstgläubig oder ungläubig),
eine Beschneidung sei auch aus Gründen der medizinischen Vorsorge sinnvoll.

Ohne Schlachtschein geht nichts!

Lars Braesicke

unread,
Sep 23, 2007, 11:12:10 AM9/23/07
to
Franz Conradi schrieb:

>>>> Das Messen des Blutzuckers, ohne Einwilligung, ist auch
>>>> Körperverletzung.
>>>
>>> Ein weiterer Beweis für deine unsägliche Dummheit.
>>
>> Nein, es ist schlicht wahr.
>> Wahres zu schreiben kann kein Beweis für Dummheit sein.
>
> Was hat das Messen des Blutzuckers, einer notwendigen und präventiven
> Maßnahme, die zur Lebensverlängerung eines Menschen dient und in
> 99,999999 % aller Fälle mit Einverständnis des Individuums erfolgt,
> mit der barbarischen Tradition der Körperverletzung zu tun, die in
> 100% aller Fälle an Säuglingen und Minderjährigen ohne deren
> Einverständnis vorgenommen wird?

Nun, den Tatbestand der Körperverletzung. Sagte er doch.

> Du verfügst durchaus über die
> Qualität mit der Dummheit Heymachs gleichzuziehen. Solltest du jetzt
> noch auf die Idee kommen, daß die Burka für Frauen ein wirksamer
> Schutz gegen Erdbeben und Vulkanausbrüche ist, würde das deine
> Ignoranz auf geniale Art und Weise vervollständigen. Daß ein Mann
> seine angetraute Frau züchtigen darf, darüber bedarf es wohl keiner
> Diskussion nehme ich mal an.

Auf diesem Niveau bedarf es gar keiner Diskussion, da haste recht.

Lars

Franz Conradi

unread,
Sep 23, 2007, 12:33:21 PM9/23/07
to

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb

[Heymach stellt ein Äquivalent zwischen der Beschneidung eines Säuglings
oder Kleinkinds und einer Blutzuckermessung her und folgert aus beiden
Eingriffen den Tatbestand der Körperverletzung]

> Nun, den Tatbestand der Körperverletzung. Sagte er doch.

Also wirklich dümmer geht's auf gar keinen Fall nimmer. So ein hanebüschener
Blödsinn kann nur auf dem Mist eines gehringewaschenen
Claudia-Roth-Verschnitts gedeihen. Und dich hatte ich wirklich in hohem Maße
intelligenter eingeschätzt. Bei Heymach ist man solchen Unsinn ja gewöhnt,
bei dir muß ich mich dann halt von nun an neu orientieren.

Wenn ich mein Kind wegen einer Blinddarmentzündung operieren lasse um sein
Leben zu retten, läßt sich das doch nicht mit einer völlig überflüssigen
Gneitalverstümmelung vergleichen. Also wirklich, ausgrechnet du.... Ich
versteh' die Welt nicht mehr. :-(

Franz


Lars Braesicke

unread,
Sep 23, 2007, 1:01:54 PM9/23/07
to
Franz Conradi schrieb:

> "Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb
>
> [Heymach stellt ein Äquivalent zwischen der Beschneidung eines
> Säuglings oder Kleinkinds und einer Blutzuckermessung her und folgert
> aus beiden Eingriffen den Tatbestand der Körperverletzung]

Im Urteil ging es um die fehlende wirksame Einwilligung. Es sagt nichts
über Sinn und Unsinn von Blutzuckermessungen oder Beschneidungen aus.
Ist ja nicht mein oder Heymachs Problem, daß du das warum auch immer
nicht erkennst.

>> Nun, den Tatbestand der Körperverletzung. Sagte er doch.
>
> Also wirklich dümmer geht's auf gar keinen Fall nimmer. So ein
> hanebüschener Blödsinn kann nur auf dem Mist eines gehringewaschenen
> Claudia-Roth-Verschnitts gedeihen. Und dich hatte ich wirklich in
> hohem Maße intelligenter eingeschätzt. Bei Heymach ist man solchen
> Unsinn ja gewöhnt, bei dir muß ich mich dann halt von nun an neu
> orientieren.
> Wenn ich mein Kind wegen einer Blinddarmentzündung operieren lasse um
> sein Leben zu retten, läßt sich das doch nicht mit einer völlig
> überflüssigen Gneitalverstümmelung vergleichen. Also wirklich,
> ausgrechnet du.... Ich versteh' die Welt nicht mehr. :-(

Wenn ich sagte, auf diesem Niveau bedürfe es keiner Diskussion, hieß das
nicht, daß du das Niveau noch unterschreiten solltest.

Lars

Franz Conradi

unread,
Sep 23, 2007, 1:26:31 PM9/23/07
to

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb

[...]

> Im Urteil ging es um die fehlende wirksame Einwilligung. Es sagt nichts
> über Sinn und Unsinn von Blutzuckermessungen oder Beschneidungen aus.

Toll!!! Wirklich toll! Diesen intelligenten Zusammenhang zwischen einer
Blutzuckermessung und der Genitalverstümmelung kleiner Kinder zu erkennen.
Darauf wäre ich wirklich nie gekommen. Wo holt ihr das eigentlich nur her?
Diese überdurchschnittlich geniale Gedächtnisleistung? Also wirklich:Toll!!!

> Ist ja nicht mein oder Heymachs Problem, daß du das warum auch immer nicht
> erkennst.

Aha! Ich erkenne also nicht den Sinn oder Unsinn, vulgo Unterschied, einer
Blutzuckermessung und einer Genitalverstümmelung. Naja, mich tröstet der
Gedanke, daß ihr, du und Heymach, über eine gesunde Portion Realitätsverlust
verfügt. Herzlichen Glückwunsch! :-)))

Franz


Lars Braesicke

unread,
Sep 23, 2007, 1:49:41 PM9/23/07
to
Franz Conradi schrieb:

> "Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb
>
> [...]
>
>> Im Urteil ging es um die fehlende wirksame Einwilligung. Es sagt
>> nichts über Sinn und Unsinn von Blutzuckermessungen oder
>> Beschneidungen aus.
>
> Toll!!! Wirklich toll! Diesen intelligenten Zusammenhang zwischen
> einer Blutzuckermessung und der Genitalverstümmelung kleiner Kinder
> zu erkennen. Darauf wäre ich wirklich nie gekommen. Wo holt ihr das
> eigentlich nur her? Diese überdurchschnittlich geniale
> Gedächtnisleistung? Also wirklich:Toll!!!
>> Ist ja nicht mein oder Heymachs Problem, daß du das warum auch immer
>> nicht erkennst.
>
> Aha! Ich erkenne also nicht den Sinn oder Unsinn, vulgo Unterschied,
> einer Blutzuckermessung und einer Genitalverstümmelung.

Nein, du erkennst nicht, daß es im Urteil darum nicht ging.

> Naja, mich
> tröstet der Gedanke, daß ihr, du und Heymach, über eine gesunde
> Portion Realitätsverlust verfügt. Herzlichen Glückwunsch! :-)))

Du verstehst anscheinend überhaupt nichts, soviel zum Realitätsverlust.
Wisch dir den Schaum vom Maul und versuche zu lesen.

Lars

Peter Pradelski

unread,
Sep 23, 2007, 2:44:06 PM9/23/07
to
Turan Fettahoglu schrieb:

> Religiöse Gründe sind im vorliegenden Fall irrelevant,

Würde ich so nicht sagen. Religiöse Gründe sind imho mildernde Umstände,
ebenso übrigens wie politische Gründe für eine Tat.

Ulrich Heymach

unread,
Sep 23, 2007, 3:14:40 PM9/23/07
to

Franz Conradi schrieb:

Es ist aber so.
Ich kann nix dafür.
§ 223 StGb

Ulrich Heymach

unread,
Sep 23, 2007, 3:19:13 PM9/23/07
to

Lars Braesicke schrieb:

Seh ich eigentlich auch so.
Aber es gibt, wie gesagt, Leute, die brauchen es, daß sie sich so sehr
viel schlauer fühlen, als diejenigen, mit denen sie sich inhaltlich
nicht wirklich auseinander setzen wollen, aus welchen Gründen auch
immer. ;-)

Ulrich Heymach

unread,
Sep 23, 2007, 3:23:15 PM9/23/07
to

Franz Conradi schrieb:

> "Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb
>
>>Franz Conradi schrieb:
>>
>>>"Ulrich Heymach" <uhey...@arcor.de> schrieb
>>>
>>>[...]
>>>
>>>
>>>>Das Messen des Blutzuckers, ohne Einwilligung, ist auch
>>>>Körperverletzung.
>>>
>>>Ein weiterer Beweis für deine unsägliche Dummheit.
>>
>>Nein, es ist schlicht wahr.
>>Wahres zu schreiben kann kein Beweis für Dummheit sein.
>
>
> Was hat das Messen des Blutzuckers, einer notwendigen und präventiven
> Maßnahme, die zur Lebensverlängerung eines Menschen dient und in 99,999999
> % aller Fälle mit Einverständnis des Individuums erfolgt,

usw. usw.

Das Messen des Blutzuckers stellt aber eine Körperverletzung dar, wenn
sie nicht mit Einverständnis vorgenommen wird.

Und ich sag Dir was:
In vielen Fällen kann das in einem Altenheim zum Problem für den Pfleger
werden. Aber gut, du musst die Information nicht an Dich heran lassen.
Ich bin einfach nur unsäglich doof, okay? ;-)

Hauke Laging

unread,
Sep 23, 2007, 3:25:08 PM9/23/07
to
Peter Pradelski schrieb am Sonntag 23 September 2007 20:44:

> Würde ich so nicht sagen. Religiöse Gründe sind imho mildernde
> Umstände

Wieso mildernd? Die Missachtung der religiösen Selbstbestimmung ist
doch ein niederer Beweggrund.


CU

Hauke
--
http://www.hauke-laging.de/ideen/
http://www.hauke-laging.de/software/
http://zeitstempel-signatur.hauke-laging.de/
Wie können 59.054.087 Leute nur so dumm sein?

Lars P. Wolschner

unread,
Sep 23, 2007, 3:26:11 PM9/23/07
to
[Xpost & f'up2 de.talk.tagesgeschehen]

Peter Pradelski <nospam...@gmx.de>:

> Turan Fettahoglu schrieb:

Nö, das sind erschwerende Gründe, insbesondere politische.

CU
--
Lars P. Wolschner lars.wo...@nexgo.de
Senefelderstraße 3 lars.wo...@gmx.de
D-63069 Offenbach am Main
Fon & Fax: +49 69 80068670 Mobil: +49 163 8122462

Ulrich Heymach

unread,
Sep 23, 2007, 3:32:30 PM9/23/07
to

Franz Conradi schrieb:

> "Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb
>
> [Heymach stellt ein Äquivalent zwischen der Beschneidung eines Säuglings
> oder Kleinkinds und einer Blutzuckermessung her und folgert aus beiden
> Eingriffen den Tatbestand der Körperverletzung]

Ich folgere den nicht.
In diesem Lande gibt es Gesetze.
Und in beiden Fällen gilt § 223 StGb ff.

Ulrich Heymach

unread,
Sep 23, 2007, 3:36:34 PM9/23/07
to

Franz Conradi schrieb:

Franz, alte Kanallie,
jetzt darfste mal innehalten.
Es ist mein täglicher Job Blutzucker zu messen.
Du darfst mir vertrauen. Ich kenn mich da, was die Rechtslage angeht aus.

Turan Fettahoglu

unread,
Sep 23, 2007, 3:45:56 PM9/23/07
to
>> Religiöse Gründe sind im vorliegenden Fall irrelevant,

> Würde ich so nicht sagen. Religiöse Gründe sind imho mildernde Umstände,

Weder mildernd noch verschärfend, wie der Kollege meinte. Es ist aber extrem
wichtig, klarzustellen, dass das StGB Vorrang vor der Scharia hat. Und
deswegen gehört der anstiftende Papi ins Hotel Vier Eisenstangen!

Franz Conradi

unread,
Sep 23, 2007, 4:00:45 PM9/23/07
to

"Ulrich Heymach" <uhey...@arcor.de> schrieb

[...]

> Ich bin einfach nur unsäglich doof, okay? ;-)

Ja! Sicher! Aber weshalb begreifst du das jetzt nicht endlich und ziehst die
Konsequenzen? Außerdem wäre diese Selbsterkenntnis ohne dieses
Peinlichkeitssmiley noch glaubwürdiger gewesen.

Franz


Franz Conradi

unread,
Sep 23, 2007, 4:06:31 PM9/23/07
to

"Ulrich Heymach" <uhey...@arcor.de> schrieb

[...]

> Franz, alte Kanallie,


> jetzt darfste mal innehalten.
> Es ist mein täglicher Job Blutzucker zu messen.
> Du darfst mir vertrauen. Ich kenn mich da, was die Rechtslage angeht aus.

U/lli du junger Hüpfer, jetzt dafste mal in Ruhe darüber nachdenken, wie
lange du schon keinen Säugling mehr beschnitten hast. Und lüg' mich nicht
an.

Ach ja, und behaupte ja nicht du kennst dich da in der Rechtslage aus.

Franz


Ulrich Heymach

unread,
Sep 23, 2007, 5:02:12 PM9/23/07
to

Franz Conradi schrieb:

Franz, is recht.
Ich bin für dich ein Doofer.
Du weißt bescheid.


Hartmut Schenke

unread,
Sep 23, 2007, 8:35:26 PM9/23/07
to
Ulrich Heymach schrieb:

[...]

> Das Messen des Blutzuckers stellt aber eine Körperverletzung dar,


> wenn sie nicht mit Einverständnis vorgenommen wird.

J e d e r Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist eine
Körperverletzung. Auch eine Blutzuckermessung bleibt selbst bei
vorliegender Einwilligung t a t b e s t a n d s m ä ß i g eine
solche. Sie ist aber bei Einwilligung nicht strafbar, weil bei
vorliegender Einwilligung die Rechtswidrigkeit, die e i n e von
drei Starfbarkeitsvoraussetzungen (Tatbestand, Rechtswidrigkeit,
Schuld) ist, entfällt.
Das gilt jedenfalls bei medizinischer Indikation. Bei anderen
Beweggründen kommt es - wie wir Juristen sagen - ganz auf den
Einzelfall an. Fachgerechte Ausführung bei andereren Indikationen
(z. B. religiös, kosmetisch) ist bei vorliegender Einwilligung
ebenfalls straflos. Eine Beschneidung männlicher Menschen ist bei
Einwilligung demnach nicht strafbar. Die Einwilligung setzt allerdings
Einwilligungsfähigkeit voraus. Unter 16 Jahren wird die von der
Rechtsprechung verneint. Der Betroffene war zum Zeitpunkt des
Eingriffs erst 14 Jahre alt, konnte also nicht wirksam einwilligen.
Die Einwilligung b e i d e r Erziehungsberechtigten lag aber nicht
vor, denn nur der Vater war für die Beschneidung, die Mutter nicht.
In dem vom OLg zu entscheidenden Fall lag also nur die Einwilligung
des Vaters vor. Das reicht nicht.
So ist die Rechtslage.
Bei weiblichen Menschen ist das imo einfacher. Insbesondere bei der
pharaonischen Beschneidung. Da ist nichts zu zu rechtfertigen. Aber
das war ja nicht das Thema.

[...]

Gruß
Abdul

Peter Pradelski

unread,
Sep 23, 2007, 11:03:27 PM9/23/07
to
Hauke Laging schrieb:

> Peter Pradelski schrieb am Sonntag 23 September 2007 20:44:
>
>> Würde ich so nicht sagen. Religiöse Gründe sind imho mildernde
>> Umstände
>
> Wieso mildernd? Die Missachtung der religiösen Selbstbestimmung ist
> doch ein niederer Beweggrund.

Nach eigener Überzeugung handelt der Täter aus edlen Motiven.

Peter Pradelski

unread,
Sep 23, 2007, 11:05:44 PM9/23/07
to
Turan Fettahoglu schrieb:

Warum soll es kein mildernder Umstand sein, wenn der Täter nicht aus
Gier oder sonstigen niederen Motiven zu handeln, sondern davon überzeugt
ist, Etwas gutes zu tun?

Turan Fettahoglu

unread,
Sep 24, 2007, 1:47:50 AM9/24/07
to
> Warum soll es kein mildernder Umstand sein, wenn der Täter nicht aus Gier
> oder sonstigen niederen Motiven zu handeln, sondern davon überzeugt ist,
> Etwas gutes zu tun?
Weil er gemerkt hat, dass die Beteiligten das nicht wollten und er ihren
Widerstand extra brechen bzw. umgehen musste.

"Nein" gehört zum Durchschnittswortschatz eines billig und gerecht denkenden
Menschen.

Thomas Thiele

unread,
Sep 24, 2007, 4:19:52 AM9/24/07
to
Peter Pradelski schrieb:

> Warum soll es kein mildernder Umstand sein, wenn der Täter nicht aus
> Gier oder sonstigen niederen Motiven zu handeln, sondern davon überzeugt
> ist, Etwas gutes zu tun?

Nazikeule: Die meisten Nazis waren auch überzeugt was Gutes zu tun.

Message has been deleted

Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 5:11:47 AM9/24/07
to

"Martin Blumentritt" <m.blum...@cl-hh.comlink.de> schrieb

> Es begab sich am 23.09.07, als der/die ehrenwerte ndkwinklask263
> um 03:05 in /de/soc/politik/misc zum Thema "Gericht: Beschneidung von
> Jungen ist Körperverletzung" eine Mail gebar:


>> Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung

>> Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten geschieht das ja auch
> nicht. Ohne Einwilligung dürfen auch nicht die Haare geschnitten
> werden.

Ja, und wenn die die Eltern die Einwilligung zur Amputation des rechten
Unterschenkels geben, weil sie meinen damit ihrem Nachkommen präventiv vor
einem Raucherbein schützen zu können, bewegt sich das auch im Rahmen
*wirksamer* Gesetze. Ihr Genitalverstümmelungsbefürworter kotzt mich einfach
nur noch an.

Übrigens: Ich verfügte als Kind niemals über die Einwilligung meiner
Erziehiungsberechtigten um meine Haare schneiden zu lassen. Und mein Friseur
damals, hat auch niemals nach so einer Einwilligung gefragt. Elende Penner,
die ihr seid! Pfui Deibel!


Frank Schaffer

unread,
Sep 24, 2007, 6:55:31 AM9/24/07
to
On 24 Sep., 11:11, "Franz Conradi" <fra-con_nos...@t-online.de> wrote:
> "Martin Blumentritt" <m.blumentr...@cl-hh.comlink.de> schrieb

>
> > Es begab sich am 23.09.07, als der/die ehrenwerte ndkwinklask263
> > um 03:05 in /de/soc/politik/misc zum Thema "Gericht: Beschneidung von
> > Jungen ist Körperverletzung" eine Mail gebar:
> >> Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung
> >> Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach
> > ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> > Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten geschieht das ja auch
> > nicht. Ohne Einwilligung dürfen auch nicht die Haare geschnitten
> > werden.

Das war ja auch der Kern des Falles, es ging nicht um die Beschneidung
an sich, sondern um einen _nicht sorgeberechtigten_ Vater, der die
Sache ankurbelte.
Das war der Knackpunkt, darauf basiert das Urteil. Und dadurch hat der
Sohn ne gute Gelegenheit, sich ein nettes Taschengeld zu verdienen.

Nichts ists mit der von Vorhautfetischisten herbeigeredeten
grundsaetzlichen "Koerperverletzung" durch Beschneidung bei Maennern/
Jungs.

>
> Ja, und wenn die die Eltern die Einwilligung zur Amputation des rechten
> Unterschenkels geben, weil sie meinen damit ihrem Nachkommen präventiv vor
> einem Raucherbein schützen zu können, bewegt sich das auch im Rahmen
> *wirksamer* Gesetze. Ihr Genitalverstümmelungsbefürworter kotzt mich einfach
> nur noch an.


Ein Blinder fabuliert ueber Farbe.

Schon komisch, dass es immer irgendwelche von Kastrationsaengsten
geplagte Vorhautfetischisten sind, die die Beschneidung als sooo
schroecklich ansehen.
Denen, dies "hinter sich" haben, geht euer Gejammer naemlich am A...
vorbei.


>
> Übrigens: Ich verfügte als Kind niemals über die Einwilligung meiner
> Erziehiungsberechtigten um meine Haare schneiden zu lassen. Und mein Friseur
> damals, hat auch niemals nach so einer Einwilligung gefragt. Elende Penner,
> die ihr seid! Pfui Deibel!

Dann zeig ihn doch wegen "Koerperverletzung" an, Du weinerliche Memme.
Vielleicht kannst Du Deine Rente aufbesern, wenns nicht schon
verjaehrt ist.

Shalom,
--
Frank Schaffer !___
\v/ prom...@t-online.de _|___)===
)>X<( http://come.to/promillo (oooooooo)
/^\ Let's roll!

Hauke Laging

unread,
Sep 24, 2007, 6:57:31 AM9/24/07
to
Turan Fettahoglu schrieb am Montag 24 September 2007 07:47:

> "Nein" gehört zum Durchschnittswortschatz eines billig und gerecht
> denkenden Menschen.

Sogar zu dem eines Moslems...

<SCNR>

Turan Fettahoglu

unread,
Sep 24, 2007, 7:04:26 AM9/24/07
to
>> "Nein" gehört zum Durchschnittswortschatz eines billig und gerecht
>> denkenden Menschen.
>
> Sogar zu dem eines Moslems...

...na ja, wenn es ein Mann ist! Mir wollte man mal beibringen, dass
türkische Frauen die besten seien, weil sie aufs Wort parieren!

Aber langsam wird das offtopic. Hauptsache, der Täter wird eingekastelt!

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Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 8:31:03 AM9/24/07
to

"Frank Schaffer" <prom...@t-online.de> schrieb

[...]

> Dann zeig ihn doch wegen "Koerperverletzung" an, Du weinerliche Memme.
> Vielleicht kannst Du Deine Rente aufbesern, wenns nicht schon
> verjaehrt ist.

Mit dir Versager würde ich heute noch in voller STAN-Ausrüstung über einen
Militärparcour gehen und dir dabei so den Arsch aufreißen, daß du Blut und
Tränen kotzen würdest. Von wegen AKWs überständen den Absturz eines
Passagierdüsenjets. Du hast doch von nix 'ne Ahnung aber davon mehr als
genug.


Ulrich Heymach

unread,
Sep 24, 2007, 9:09:17 AM9/24/07
to

Hartmut Schenke schrieb:


> Ulrich Heymach schrieb:
>
> [...]
>
>
>>Das Messen des Blutzuckers stellt aber eine Körperverletzung dar,
>>wenn sie nicht mit Einverständnis vorgenommen wird.
>
>
> J e d e r Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist eine
> Körperverletzung. Auch eine Blutzuckermessung bleibt selbst bei
> vorliegender Einwilligung t a t b e s t a n d s m ä ß i g eine
> solche. Sie ist aber bei Einwilligung nicht strafbar, weil bei
> vorliegender Einwilligung die Rechtswidrigkeit, die e i n e von
> drei Starfbarkeitsvoraussetzungen (Tatbestand, Rechtswidrigkeit,
> Schuld) ist, entfällt.

So ist es korrekt, Hartmut.

Michael Ceglar

unread,
Sep 24, 2007, 9:23:02 AM9/24/07
to
On 23 Sep., 15:14, Thomas Thiele <thomas.thi...@gmx.de> wrote:
> Bernd Meier schrieb:

>
> > Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung
>
> Bravo. Doch noch verlass auf Justiz und Menschenverstand der nicht
> religiös verbrämt ist.

Der Menschenverstand ist immer "religiös verbrämt" ;-)


Lars Braesicke

unread,
Sep 24, 2007, 9:29:40 AM9/24/07
to
Franz Conradi schrieb:

> Ja, und wenn die die Eltern die Einwilligung zur Amputation des
> rechten Unterschenkels geben, weil sie meinen damit ihrem Nachkommen
> präventiv vor einem Raucherbein schützen zu können, bewegt sich das
> auch im Rahmen *wirksamer* Gesetze.

Nein, tut es nicht.

> Ihr
> Genitalverstümmelungsbefürworter kotzt mich einfach nur noch an.

Daran läßt sich nix ändern.

> Übrigens: Ich verfügte als Kind niemals über die Einwilligung meiner
> Erziehiungsberechtigten um meine Haare schneiden zu lassen. Und mein
> Friseur damals, hat auch niemals nach so einer Einwilligung gefragt.
> Elende Penner, die ihr seid! Pfui Deibel!

Helfen deine Beleidigungsorgien denn wenigstens, dein Mütchen zu kühlen?

Lars

Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 9:33:23 AM9/24/07
to

"Ulrich Heymach" <uhey...@arcor.de> schrieb

[...]

> So ist es korrekt, Hartmut.

Da fühlst du dich wohl.Gelle?

---------------------snip-------------------------
http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet04/beschneidung_urteil/index.jhtml
Dennoch, betonte der Staatsanwalt, seien Beschneidungen in Deutschland nur
aus gesundheitlichen Gründen zulässig und dürften nur von Medizinern
vorgenommen werden. Auch die Einwilligung der Eltern ändere daran nichts.
-----------------------------------
http://www.beschneidung-und-recht.de/entscheidungssammlung/zivilrechtliche-entscheidungen/landgericht-frankenthal-zur-haftung-ritueller-beschneider_3.html
Die Voraussetzungen der §§ 823 Abs. 1, 847 BGB a. F. sind dem Grunde nach
erfüllt.
/
Die Beschneidung des Klägers durch den Beklagten stellt eine adäquat kausale
Verletzung des Körpers des Klägers gemäß § 823 Abs. 1 BGB dar.

1) Die Körperverletzung ist auch rechtswidrig. Vorliegend wurde der Eingriff
an dem damals neunjährigen Kläger zwar mit Einverständnis sowohl des Klägers
als auch seiner Eltern durchgeführt. Die Voraussetzungen einer
rechtfertigenden Einwilligung liegen gleichwohl nicht vor.

a) Die Einwllligung des Klägers selbst in die Beschneidunq ist bereits
deshalb unerheblich, da er zum Zeibpunkt des Eingriffs erst neun Jahre alt
war und bei einen Neunjährigen nicht anzunehmen ist, dass dieser nach seiner
qeistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und
seiner Gestattung ermessen kann (vgl. hierzu Palandt-Thomas, BGB-Kommentar,
61. Aufl., § 823 Rdnr. 42 m. w. N.).

b) Abzustellen ist hier deshalb auf die Einwilligung der Eltern des Klägers
als dessen gesetzliche Vertreter. Wie bereits ausgeführt, haben beide
Elternteile des Klägers der rituellen Beschneidung durch den Beklagten
zugestimmt. Diese Einwilligung schließt jedoch die Widerrechtlichkeit der
mit dem Eingriff verbundenen Körperverletzung nicht aus. Denn die
Einwilligung der Eltern des Klägers in den medizinisch nicht indizierten,
von einem Nichtmediziner unter unsterilen Bedingungen durchgeführten
körperlichen Eingriff verstößt nach Auffassung der Kammer gegen das
Kindeswohl und ist daher nicht mehr von dem elterlichen Sorgerecht gemäß §§
1626, 1629, 1566 BGB gedeckt. Nach dem Personensorgerecht haben Eltern nicht
die Befugnis, unvernünftige Entschlüsse zum Nachteil ihrer Kinder zu
treffen, weshalb ihre Entscheidungsfreiheit in aller Regel auf medizinisch
indizierte Eingriffe beschränkt ist und Schönheitsoperationen nur ganz
ausnahmsweise zulässig sind. Das körperliche Wohlbefinden des Kindes fällt
in den
Kernbereich der elterlichen Sorge. Eine Maßnahme, die das Kindeswohl
gefährdet, muss deshalb in rechtlicher Sicht als nicht mehr vertretbar
beurteilt werden, wenn sie sich als unvernünftig erweist.
So liegt der Fall hier.
--------------------------snap-----------------------

Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 9:42:05 AM9/24/07
to

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb

[...]

> Helfen deine Beleidigungsorgien denn wenigstens, dein Mütchen zu kühlen?

Wenn die Würde und die Unverletzbarkeit eines Menschen, insbesondere eines
Kindes, wegen religiöser Wahnvorstellungen angegriffen wird, wird sich meine
*Mütchen* niemals abkühlen. Und Gründe dafür, daß die Krankenkassen dieser
Barbarei mit Geldleistungen keinen Vorschub leisten, wird ja wohl auch seine
Gründe haben.Oder?

Franz


Lars Braesicke

unread,
Sep 24, 2007, 9:52:07 AM9/24/07
to
Franz Conradi schrieb:

Weil das Vorhandensein einer Vorhaut keine Krankheit ist, sind
Krankenkassen nicht zuständig. Auch Krankenkassen argumentieren nicht
mit "Barbarei" oder ähnlichem.

Lars

Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 10:06:54 AM9/24/07
to

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb

[...]

> Weil das Vorhandensein einer Vorhaut keine Krankheit ist, sind
> Krankenkassen nicht zuständig.

Na bravo! Siehstes jetzt endlich ein?

> Auch Krankenkassen argumentieren nicht mit "Barbarei" oder ähnlichem.

Nö, weshalb auch? Die zahlen einfach nicht und das ist auch gut so.
Allerdings schlecht für so einen kleinen Wurm, wenn seine religiöse Sippe
ihn dann in die Hände eines fanatisierten Kurpfuschers gibt.

Franz


Ulrich Heymach

unread,
Sep 24, 2007, 11:41:44 AM9/24/07
to

Franz Conradi schrieb:


> "Ulrich Heymach" <uhey...@arcor.de> schrieb
>
> [...]
>
>
>>So ist es korrekt, Hartmut.
>
>
> Da fühlst du dich wohl.Gelle?
>

Das hat ziemlich wenig mit Gefühl zu tun.

> ---------------------snip-------------------------
> http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet04/beschneidung_urteil/index.jhtml
> Dennoch, betonte der Staatsanwalt, seien Beschneidungen in Deutschland nur
> aus gesundheitlichen Gründen zulässig und dürften nur von Medizinern
> vorgenommen werden. Auch die Einwilligung der Eltern ändere daran nichts.

Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet, Franz.

Ich habe lediglich geäußert, daß das Messen von Blutzucker ohne
Einwilligung, ebenfalls eine rechtswidrige
Körperverletzung im Sinne des StGB darstellt.

Lars Braesicke

unread,
Sep 24, 2007, 11:53:06 AM9/24/07
to
Franz Conradi schrieb:

> "Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb
>
> [...]
>
>> Weil das Vorhandensein einer Vorhaut keine Krankheit ist, sind
>> Krankenkassen nicht zuständig.
>
> Na bravo! Siehstes jetzt endlich ein?

Was seh ich ein?

>> Auch Krankenkassen argumentieren nicht mit "Barbarei" oder ähnlichem.
>
> Nö, weshalb auch? Die zahlen einfach nicht und das ist auch gut so.
> Allerdings schlecht für so einen kleinen Wurm, wenn seine religiöse
> Sippe ihn dann in die Hände eines fanatisierten Kurpfuschers gibt.

Ich weiß jetzt nicht, wie es bei Moslems ist, bei Juden kennt sich der
Mohel schon aus mit seinem Handwerk.

Lars

Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 12:14:17 PM9/24/07
to

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb

[...]

> Ich weiß jetzt nicht, wie es bei Moslems ist, bei Juden kennt sich der

> Mohel schon aus mit seinem Handwerk.

Ja! Und haargenau da liegt der Hase begraben! Würden nur die Moslems diese
abartige Genitalverstümmelung praktizieren, hätte sich schon längst, auch in
dspm,. eine Mehrheit gegen diese mythologisch begründete abartige Barbarei
ausgesprochen. Da Juden allerdings unter absolutem Kritikschutz stehen, muß
man halt notgedrungen auch die Moslems gegen diese Abscheulichkeit in Schutz
nehmen. Nebenbei, Stichwort: Schächten. Auch so eine Abartigkeit.

Also, jeder soll von mir aus glauben und anbeten wen immer er will. Es ist
mir egal! Nur zwei Dinge sind mir in diesem Kontext nicht egal: Erstens soll
man mich damit nicht belästigen und dagegen kann ich mich in unserer
Demokratie ausreichend schützen; und zweitens die Würde des Menschen, die
mit diesen abartigen Praktiken mit Füßen getreten und die leider von unserem
Staat nicht ausreichend geschützt wird. Wenn jemand achtzehn oder von mir
aus auch sechzehn Jahre alt ist und sich dieser Prozedur unterziehen will,
okay, ist mir dann auch egal. Aber Kleinkinder auf diese Art und Weise zu
mißhandeln ist die erbärmliche Kapitulation des gesunden Menschenverstandes
vor mythologischem Fanatismus. Und da nenne ich ich Moslems und Juden in
einem Atemzug.

Mohel... alleine der Name verursacht in mir schon einen Würgreiz.

Franz


Ulrich Heymach

unread,
Sep 24, 2007, 12:21:40 PM9/24/07
to

Franz Conradi schrieb:

> Mohel... alleine der Name verursacht in mir schon einen Würgreiz.


Da liegt der Hase begraben, Franz.

Lars Braesicke

unread,
Sep 24, 2007, 12:24:03 PM9/24/07
to
Franz Conradi schrieb:

> "Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb
>
> [...]
>
>> Ich weiß jetzt nicht, wie es bei Moslems ist, bei Juden kennt sich
>> der Mohel schon aus mit seinem Handwerk.
>
> Ja! Und haargenau da liegt der Hase begraben! Würden nur die Moslems
> diese abartige Genitalverstümmelung praktizieren, hätte sich schon
> längst, auch in dspm,. eine Mehrheit gegen diese mythologisch
> begründete abartige Barbarei ausgesprochen. Da Juden allerdings unter
> absolutem Kritikschutz stehen,

LOL Tun sie das?

> muß man halt notgedrungen auch die
> Moslems gegen diese Abscheulichkeit in Schutz nehmen. Nebenbei,
> Stichwort: Schächten. Auch so eine Abartigkeit.

Ja, ja, so sindse, die Juden
und die Moslems ...

> Also, jeder soll von mir aus glauben und anbeten wen immer er will.
> Es ist mir egal! Nur zwei Dinge sind mir in diesem Kontext nicht
> egal: Erstens soll man mich damit nicht belästigen und dagegen kann
> ich mich in unserer Demokratie ausreichend schützen; und zweitens die
> Würde des Menschen, die mit diesen abartigen Praktiken mit Füßen
> getreten und die leider von unserem Staat nicht ausreichend geschützt
> wird.

Eine ordentlich durchgeführte Zirkumzision tritt keine Würde mit Füßen.

> Wenn jemand achtzehn oder von mir aus auch sechzehn Jahre alt
> ist und sich dieser Prozedur unterziehen will, okay, ist mir dann
> auch egal. Aber Kleinkinder auf diese Art und Weise zu mißhandeln ist
> die erbärmliche Kapitulation des gesunden Menschenverstandes vor
> mythologischem Fanatismus. Und da nenne ich ich Moslems und Juden in
> einem Atemzug.
> Mohel... alleine der Name verursacht in mir schon einen Würgreiz.

Dann geh doch bitte aufs Klo.

Lars

Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 12:25:02 PM9/24/07
to
NACHTRAG

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb

[...]

> Ich weiß jetzt nicht, wie es bei Moslems ist, bei Juden kennt sich der

> Mohel schon aus mit seinem Handwerk.

----------------------
Grundgestz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 2, Absatz 2

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund
eines Gesetzes eingegriffen werden.
----------------------------

Das sollten sich diese *Mohels* mal hinter die Ohren schreiben. Eine Schande
für unsere Demokratie dieses Grundrecht nicht umfassend zu schützen.

Franz


Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 12:19:35 PM9/24/07
to
NACHTRAG

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb

------------------------------snip----------------------------
Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.


(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt
und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die

Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund
eines Gesetzes eingegriffen werden.

-------------------snap-------------------

_Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!!!!!!!!!!!!!!_


Lars Braesicke

unread,
Sep 24, 2007, 1:06:13 PM9/24/07
to
Franz Conradi schrieb:

> Grundgestz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 2, Absatz 2
>
> Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
> Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf
> Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ich vermute, es gibt ein Gesetz, da0 rituelle Beschneidungen erlaubt.
Und das ist auch gut so.

> Das sollten sich diese *Mohels* mal hinter die Ohren schreiben. Eine
> Schande für unsere Demokratie dieses Grundrecht nicht umfassend zu
> schützen.

Daneben steht nun das Grundrecht auf Religionsfreiheit.
Denn, siehe, es steht geschrieben:
"Dies ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und
deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll
beschnitten werden.
Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein
Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch.
Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden
bei euren Nachkommen. Desgeichen auch alles Gesinde, das daheim geboren
oder erkauft ist von allerlei Fremden, die nicht eures Samen sind. [...]
Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines
Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß
es meinen Bund unterlassen hat."
(1. Moses 17, 10-14)

Bisher zeichneten sich vor allem Diktaturen dafür aus, z.B. Juden dies
zu verbieten.

Lars

Lars P. Wolschner

unread,
Sep 24, 2007, 1:15:57 PM9/24/07
to
"Franz Conradi" <fra-con...@t-online.de>:

> "Martin Blumentritt" <m.blum...@cl-hh.comlink.de> schrieb

>> Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten geschieht das ja
>> auch nicht. Ohne Einwilligung dürfen auch nicht die Haare
>> geschnitten werden.
>
> Ja, und wenn die die Eltern die Einwilligung zur Amputation des
> rechten Unterschenkels geben, weil sie meinen damit ihrem
> Nachkommen präventiv vor einem Raucherbein schützen zu können,
> bewegt sich das auch im Rahmen *wirksamer* Gesetze.

... wenn es Dir gelingt, das als Kindeswohl darzustellen, hast Du
Recht. Die bloße Einwilligung reicht nicht.

CU
--
Lars P. Wolschner lars.wo...@nexgo.de
Senefelderstraße 3 lars.wo...@gmx.de
D-63069 Offenbach am Main
Fon & Fax: +49 69 80068670 Mobil: +49 163 8122462

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Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 1:22:26 PM9/24/07
to

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb

[...]

> (1. Moses 17, 10-14)

Und dieser absurde Religionsdreck berechtigt zur Körperverletzung?

> Bisher zeichneten sich vor allem Diktaturen dafür aus, z.B. Juden dies zu
> verbieten.

Na endlich, die Nazikeule! Weshalb nicht gleich so? :-)))))))

-------------------------snip-----------------------------
Am 1.10.2001 trat in Schweden ein neues Gesetz in Kraft, das Beschneidungen
ohne medizinische Begründung bei Jungen, die älter als 2 Monate sind,
generell verbietet.


Beschneidungen an jüngeren Babys dürfen nur noch unter Betäubung vorgenommen
werden. Schweden ist damit das erste Land der Welt, das rituelle
Beschneidungen, die ohne Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden, per
Gesetz einschränkt. In Schweden wurden bislang jährlich ca. 3000 Jungen
beschnitten, meistens zu rituellen oder religiösen Zwecken.

http://www.vafk-schwaben.de/downloads/Beschneidung.pdf
----------------------------snap---------------------

Ja die Schweden, diese Quasidiktatur. Bleibt jetzt nur noch zu hoffen, daß
diese Nazis Nägel mit Köpfen machen und in Schweden das gänzlich verbieten.

Franz


Lars Braesicke

unread,
Sep 24, 2007, 1:46:41 PM9/24/07
to
Franz Conradi schrieb:

>> (1. Moses 17, 10-14)
>
> Und dieser absurde Religionsdreck berechtigt zur Körperverletzung?

Nein, das Recht auf Religionsfreiheit.

>> Bisher zeichneten sich vor allem Diktaturen dafür aus, z.B. Juden
>> dies zu verbieten.
>
> Na endlich, die Nazikeule! Weshalb nicht gleich so? :-)))))))

Ich sprach von Diktaturen.
Daß du gleich die Nazizeit wieder hervorholst, mußt du mit dir abmachen.

> -------------------------snip-----------------------------
> Am 1.10.2001 trat in Schweden ein neues Gesetz in Kraft, das
> Beschneidungen ohne medizinische Begründung bei Jungen, die älter als
> 2 Monate sind, generell verbietet.

Der 8. Tag ist ja auch Stichtag, geradezu im wörtl. Sinne.

> Beschneidungen an jüngeren Babys dürfen nur noch unter Betäubung
> vorgenommen werden.

Das klingt doch vernünftig.

> Schweden ist damit das erste Land der Welt, das
> rituelle Beschneidungen, die ohne Zustimmung der Betroffenen
> vorgenommen werden, per Gesetz einschränkt. In Schweden wurden
> bislang jährlich ca. 3000 Jungen beschnitten, meistens zu rituellen
> oder religiösen Zwecken.
> http://www.vafk-schwaben.de/downloads/Beschneidung.pdf
> ----------------------------snap---------------------
>
> Ja die Schweden, diese Quasidiktatur. Bleibt jetzt nur noch zu
> hoffen, daß diese Nazis Nägel mit Köpfen machen und in Schweden das
> gänzlich verbieten.

In Schweden gibt es keine Nazis an der Regierung.
Darum wird es dort kein Verbot geben.

Lars

Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 1:50:46 PM9/24/07
to

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb

> Franz Conradi schrieb:
>
>>> (1. Moses 17, 10-14)
>>
>> Und dieser absurde Religionsdreck berechtigt zur Körperverletzung?
>
> Nein, das Recht auf Religionsfreiheit.

Ich nenne das Mythologiefaschismus.


Bernd Meier

unread,
Sep 24, 2007, 2:09:32 PM9/24/07
to

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb im Newsbeitrag
news:5lq93iF...@mid.individual.net...

Säuglinge aus religiösen Gründen zu foltern, ist pervers.

Matthias Kern

unread,
Sep 24, 2007, 2:12:03 PM9/24/07
to
"Bernd Meier" <ndkwink...@yahoo.de> schrieb:

>
> Säuglinge aus religiösen Gründen zu foltern, ist pervers.
>

Huch, aus anderen gründen sie zu foltern wohl nicht?


F'up dag° wegen Deppencrossposting

Bernd Meier

unread,
Sep 24, 2007, 2:30:18 PM9/24/07
to
> Huch, aus anderen gründen sie zu foltern wohl nicht?

Doch, auch. Die Jungengenitalverstümmelungsfolter unterscheidet sich nur
leider darin in anderer Folter, dass sie kaum verfolgt wird.

Bernd Meier

unread,
Sep 24, 2007, 2:27:12 PM9/24/07
to

"Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb im Newsbeitrag
news:5lqbfdF...@mid.individual.net...

> Franz Conradi schrieb:
>
>>> (1. Moses 17, 10-14)
>>
>> Und dieser absurde Religionsdreck berechtigt zur Körperverletzung?
>
> Nein, das Recht auf Religionsfreiheit.
>
>>> Bisher zeichneten sich vor allem Diktaturen dafür aus, z.B. Juden
>>> dies zu verbieten.
>>
>> Na endlich, die Nazikeule! Weshalb nicht gleich so? :-)))))))
>
> Ich sprach von Diktaturen.
> Daß du gleich die Nazizeit wieder hervorholst, mußt du mit dir abmachen.
>
>> -------------------------snip-----------------------------
>> Am 1.10.2001 trat in Schweden ein neues Gesetz in Kraft, das
>> Beschneidungen ohne medizinische Begründung bei Jungen, die älter als
>> 2 Monate sind, generell verbietet.

Immerhin ein Ansatz, aber ein etwas fragwürdiger,
da die Beschneidung im Säuglingsalter besonders schmerzhaft und/oder
gefährlich ist, da Säuglinge besonders empfindlich sind und die Vorhaut
von der Eichel abgerissen werden muß, was bei älteren Kindern in der
Regel nicht mehr notwendig ist, da sich die Vorhaut schon gelöst hat.
Auch fragwürdig: Juden dürfen, Moslems nicht (zumindest nicht in dem Alter,
in dem es üblicherweise gemacht wird). Moslems müsen somit, wenn sie
Jungen die Genitalien verstümmeln lassen wollen, dieses in einem Alter
machen
lassen, in dem es besonders gefährlich (Infektionsgefahr dürfte für
Säuglinge viel größer sein)
und grausam ist.

>
> Der 8. Tag ist ja auch Stichtag, geradezu im wörtl. Sinne.
>
>> Beschneidungen an jüngeren Babys dürfen nur noch unter Betäubung
>> vorgenommen werden.
>
> Das klingt doch vernünftig.

Genitalverstümmelung ohne Betäubung -> Risiko größer, das der Säugling einen
Schmerzschock
erleidet und daran stirbt.

Genitalverstümmelung mit Betäubung -> Schmerzen geringer, aber Gefahr, das
Säugling an Betäubungsmittel stirbt.

Beides ist unvernünftig. Nicht nur das. Es ist beides pervers, wenn keine
medizinische Indikation vorliegt.

Matthias Kern

unread,
Sep 24, 2007, 2:42:45 PM9/24/07
to
"Bernd Meier" <ndkwink...@yahoo.de> schrieb:

> > Huch, aus anderen gründen sie zu foltern wohl nicht?
>
> Doch, auch. Die Jungengenitalverstümmelungsfolter unterscheidet sich
> nur leider darin in anderer Folter, dass sie kaum verfolgt wird.
>

Echt, ich hab mal gelesen, das in den USA etwa die Hälfte der Jungen
beschnitten wird, welchern Religionen gehören die denn an?

f'up dag° wegen deppencrossposting

Lars Braesicke

unread,
Sep 24, 2007, 2:54:14 PM9/24/07
to
Franz Conradi schrieb:

Wenn du es so nennen willst.
Dann sag ich. Lieber ein solcher als einer ohne Mythologie.

Lars


Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 2:53:21 PM9/24/07
to
f'up ignoriert

"Matthias Kern" <shoe...@hotmail.com> schrieb

[...]

> Echt, ich hab mal gelesen, das in den USA etwa die Hälfte der Jungen
> beschnitten wird, welchern Religionen gehören die denn an?

Tendenz rückläufig wegen bewiesenen Unsinns.

--------------------snip----------------
http://www.geburtskanal.de/index.html?mainFrame=http://www.geburtskanal.de/Wissen/B/Beschneidung.php&topFrame=http://www.geburtskanal.de/Advertising/BannerTop_Random.html?Banner=
Vor allem in den USA wird die Beschneidung des Neugeborenen fast
routinemäßig durchgeführt (jährlich ca. 1,4 Millionen Beschneidungen,
Tendenz rückläufig), wogegen in Europa eher wenig männliche Neugeborene
beschnitten werden. In den USA werden Beschneidungen so häufig durchgeführt,
um mögliche Folgen, die im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene beim
unbeschnittenen Jungen bzw. Mann entstehen können, zu verhindern. Diese
Begründung ist stark umstritten und wissenschaftlich nicht haltbar.

-----------------------
http://www.t-online.ch/c/82/17/46/8217468.html
80% der Amerikaner beschnitten
Wie kommt es dann, dass aktuell knapp 80% aller männlichen Amerikaner
beschnitten sind und noch immer über 55% aller Neugeborenen diesen Eingriff
über sich ergehen lassen müssen? Ist das irgendwie hygienischer? Beugt es
Krankheiten vor?

Kampagne gegen Onanie
Nein. Es handelt sich dabei um die Spätfolge einer - selbstredend
gescheiterten - Kampagne zur Verhinderung von Selbstbefriedigung im 19.
Jahrhundert. Nach der Idee einiger spinnerter, puritanischer Engländer führt
wiederholte "Selbstbefleckung" zum Wahnsinn.
[...]
Nach 1950 nicht mehr beschnitten
Nach 1950 ging die Beschneidungsrate in Kanada, Australien, Grossbritannien
und Neuseeland rapide zurück, bei den beiden Letztgenannten auf weit unter
ein Prozent. Umso mehr, als der Eingriff nicht mehr von der Krankenkasse
bezahlt wurde - es sei denn, eine Vorhautverengung liegt vor.

Ausnahme: USA
Bloss in den USA hält sich dieser Brauch hartnäckig, wenn auch der
Prozentsatz der Beschneidung Neugeborener stetig zurückgeht, insbesondere in
den etwas aufgeklärteren Städten an den beiden Küsten. In 34 Staaten
übernimmt die Krankenkasse weiterhin die Kosten.
-------------------------snap-------------------

Matthias Kern

unread,
Sep 24, 2007, 2:59:16 PM9/24/07
to
"Franz Conradi" <fra-con...@t-online.de> schrieb:

> f'up ignoriert
>
> "Matthias Kern" <shoe...@hotmail.com> schrieb
>
> [...]
>
> > Echt, ich hab mal gelesen, das in den USA etwa die Hälfte der Jungen
> > beschnitten wird, welchern Religionen gehören die denn an?
>
> Tendenz rückläufig wegen bewiesenen Unsinns.
>

> noch immer über 55% aller Neugeborenen diesen

Und wo ist jetzt die Antwort?

Welcher Religionen gehören die denn an, oder ist der Rückgang auf die
wachsenden Zahlen von Muslime in den USA zurückzuführen.


Der Zusammenhang, das aus religiösen Gründen beschnitten wird, ist
schlicht nur die halbe Wahrheit!

Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 3:10:32 PM9/24/07
to

"Matthias Kern" <shoe...@hotmail.com> schrieb

[...]

> Und wo ist jetzt die Antwort?


>
> Welcher Religionen gehören die denn an, oder ist der Rückgang auf die
> wachsenden Zahlen von Muslime in den USA zurückzuführen.
>
> Der Zusammenhang, das aus religiösen Gründen beschnitten wird, ist
> schlicht nur die halbe Wahrheit!

Ja was soll dann die Frage? Du hast's doch gelesen und begriffen. Mit
Religion hatte/hat das in den USA nur soviel zu tun, weil im 19. Jahrhundert
fanatisierte Puritaner (elende Religionsfundamentalisten) meinten, damit der
Onanie einen Riegel vorschieben zu können.

Franz


Matthias Kern

unread,
Sep 24, 2007, 3:26:59 PM9/24/07
to
"Franz Conradi" <fra-con...@t-online.de> schrieb:

>
> "Matthias Kern" <shoe...@hotmail.com> schrieb
>
> [...]
>
> > Und wo ist jetzt die Antwort?
> >
> > Welcher Religionen gehören die denn an, oder ist der Rückgang auf
> > die wachsenden Zahlen von Muslime in den USA zurückzuführen.
> >
> > Der Zusammenhang, das aus religiösen Gründen beschnitten wird, ist
> > schlicht nur die halbe Wahrheit!
>
> Ja was soll dann die Frage?

Ja, genau müsste deine frage heißen, was soll es denn religion mit
Beschneidung in Zusammenhang zu bringen?


dahinter steckt doch nur die Taktik, dieses Faschoarschloches von Bernd
Meier.

es gibt keinen Zusammenhang zwischen beschneidung und religion! Und
jeder der das behauptet ist ein arsc hloch wie dieser Bernd Meier.

Bernd Meier

unread,
Sep 24, 2007, 3:30:37 PM9/24/07
to
>> Doch, auch. Die Jungengenitalverstümmelungsfolter unterscheidet sich
>> nur leider darin in anderer Folter, dass sie kaum verfolgt wird.

>Echt, ich hab mal gelesen, das in den USA etwa die Hälfte der Jungen
>beschnitten wird, welchern Religionen gehören die denn an?

Früher als Mitte des 19. Jahrhundets damit begonnen wurde, der
Genitalverstümmelungsantimasturbationsreligion,
als das gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert wurde, der
Genitalverstümmelunganmännlichensäuglingenistgesundreligion
Beides ist verwerflich.

Matthias Kern

unread,
Sep 24, 2007, 3:33:50 PM9/24/07
to
"Bernd Meier" <ndkwink...@yahoo.de> schrieb:

> >> Doch, auch. Die Jungengenitalverstümmelungsfolter unterscheidet
> >> sich nur leider darin in anderer Folter, dass sie kaum verfolgt
> >> wird.
>
> >Echt, ich hab mal gelesen, das in den USA etwa die Hälfte der Jungen
> >beschnitten wird, welchern Religionen gehören die denn an?
>
> Früher als Mitte des 19. Jahrhundets damit begonnen wurde, der
> Genitalverstümmelungsantimasturbationsreligion,


tolle erfindung von dir, wo haben denn die
Genitalverstümmelungsantimasturbationsreligionsanhänger ihre Kirchen?

f'up dag°, wegen deppencerossposting

Thomas Thiele

unread,
Sep 24, 2007, 3:36:36 PM9/24/07
to
Michael Ceglar schrieb:

> Der Menschenverstand ist immer "religiös verbrämt" ;-)

Meiner nicht!


Amen.

Heil Satan.

Oder was auch immer.

Bernd Meier

unread,
Sep 24, 2007, 3:38:53 PM9/24/07
to
> dahinter steckt doch nur die Taktik, dieses Faschoarschloches von Bernd
> Meier.

Wenn man keine Argumente hat, immer schön beleidigen.
Wie erbärmlich. Aber vom Kerndepp ist ja nichts anderes z erwarten.

> es gibt keinen Zusammenhang zwischen beschneidung und religion!

Komisch, dass jemand der in einem geistigen Paralleuniversum lebt, in dem
der offensichtliche Zusammenhang von männlicher Genitalverstümmelung
mit Religion nicht erkannt wird, es schafft, Newsgroupsbeiträge zu
erstellen.

> Und jeder der das behauptet ist ein arsc hloch wie dieser Bernd Meier.

Selber arsc hloch.

Matthias Kern

unread,
Sep 24, 2007, 3:44:56 PM9/24/07
to
"Bernd Meier" <ndkwink...@yahoo.de> schrieb:

> > dahinter steckt doch nur die Taktik, dieses Faschoarschloches von
> > Bernd Meier.
>
> Wenn man keine Argumente hat,

Ja, weer bringt denn den Zusammenhang von Religion und Bes chneidung,
der Trottel Bernd Meier und dann eredet er auch noch von "keine
Argumente", du machst dich auch noch gerne zu einem volltrottel und das
in drei Newsgroups am liebsten wie man sieht!


f'up da°

Thomas Thiele

unread,
Sep 24, 2007, 4:34:28 PM9/24/07
to
Martin Blumentritt schrieb:

> Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten geschieht das ja auch
> nicht. Ohne Einwilligung dürfen auch nicht die Haare geschnitten
> werden.

Ohne Einwilligung geschehen auch keine Zwangsheiraten.
Ohen Einwilligung geschehen auch keine anderen Misshandlungen.

> Der Staat Israel und nichts anderes ist die Antwort auf Auschwitz.
> Das darf niemals vergessen werden.

Naja, Zwangsbeschneidung und Mengeles Experimente unterscheiden sich
auch nur quantitativ nicht qualitativ. Beide dienten angeblich der
Gesundheit...

Beschneidungen sind ein schwerer Image-Schaden für das Judentum, finde ich.

Thomas Thiele

unread,
Sep 24, 2007, 4:35:36 PM9/24/07
to
Franz Conradi schrieb:

> Ja, und wenn die die Eltern die Einwilligung zur Amputation des rechten
> Unterschenkels geben, weil sie meinen damit ihrem Nachkommen präventiv vor
> einem Raucherbein schützen zu können

Noch schlimmer - aber von ähnlicher Denkweise - wäre, die Amputation der
Hände um vor unzüchtiger Mastubation zu schützen...

Ottmar Ohlemacher

unread,
Sep 24, 2007, 5:48:38 PM9/24/07
to
Am 24 Sep 2007 00:00:00 +0000 schrieb Martin Blumentritt:

> Es begab sich am 23.09.07, als der/die ehrenwerte ndkwinklask263
> um 03:05 in /de/soc/politik/misc zum Thema "Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung" eine Mail gebar:
>> Gericht: Beschneidung von Jungen ist Körperverletzung
>> Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^


> Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten geschieht das ja auch
> nicht.

Die ist irrelevant, da die hier nicht zählt (zählen sollte), aufgrund der
Körperverletzung und Verstümmelung, die hier an dem Knaben vorgenommen
werden sollte.

Wer als erwachsener Mensch diese OP an sich machen lassen will, der soll
das tun, jedoch einem Knaben diese OP aufzuzwingen ist eine Sauerei, eine
große.

Ottmar

Ottmar Ohlemacher

unread,
Sep 24, 2007, 6:03:08 PM9/24/07
to
Am Mon, 24 Sep 2007 17:53:06 +0200 schrieb Lars Braesicke:

> Franz Conradi schrieb:
>> "Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb
>>

>> [...]
>>
>>> Weil das Vorhandensein einer Vorhaut keine Krankheit ist, sind
>>> Krankenkassen nicht zuständig.
>>
>> Na bravo! Siehstes jetzt endlich ein?
>
> Was seh ich ein?
>
>>> Auch Krankenkassen argumentieren nicht mit "Barbarei" oder ähnlichem.
>>
>> Nö, weshalb auch? Die zahlen einfach nicht und das ist auch gut so.
>> Allerdings schlecht für so einen kleinen Wurm, wenn seine religiöse
>> Sippe ihn dann in die Hände eines fanatisierten Kurpfuschers gibt.
>
> Ich weiß jetzt nicht, wie es bei Moslems ist, bei Juden kennt sich der
> Mohel schon aus mit seinem Handwerk.
>

Das tut nix zur Sache, ich halte es trotzdem für eine Sauerei, weil es eine
Körperverletzung ohne Sinn und Verstand ist, nur um irgend einer Tradition
zu huldigen. Die Beschneidung von kleinen Jungs ist im Prinzip nicht
weniger barbarisch, als die Beschneidung von Mädchen. Es wird damit gegen
das Recht der körperlichen Unversehrtheit verstoßen und verstößt imho auch
gegen die Menschenwürde.

Ottmar

Matthias Kern

unread,
Sep 24, 2007, 6:05:38 PM9/24/07
to
Ottmar Ohlemacher <2ohle...@web.de> schrieb:

> Die Beschneidung von kleinen Jungs ist
> im Prinzip nicht weniger barbarisch, als die Beschneidung von
> Mädchen.

So ein Quatsch!

Frank Panzerschaffer Schaffer

unread,
Sep 24, 2007, 6:07:18 PM9/24/07
to
On 24 Sep., 14:31, "Franz Conradi" <fra-con_nos...@t-online.de> wrote:
> "Frank Schaffer" <promi...@t-online.de> schrieb
>
> [...]
>
> > Dann zeig ihn doch wegen "Koerperverletzung" an, Du weinerliche Memme.
> > Vielleicht kannst Du Deine Rente aufbesern, wenns nicht schon
> > verjaehrt ist.
>
> Mit dir Versager würde ich heute noch in voller STAN-Ausrüstung über einen
> Militärparcour gehen und dir dabei so den Arsch aufreißen, daß du Blut und
> Tränen kotzen würdest. Von wegen AKWs überständen den Absturz eines
> Passagierdüsenjets. Du hast doch von nix 'ne Ahnung aber davon mehr als
> genug.

Krabbel wieder in Deinen Schuetzenpanzer und halt die Klappe, wenn
Erwachsene sich unterhalten.

Shalom,
--
Frank Schaffer !___
\v/ prom...@t-online.de _|___)===
)>X<( http://come.to/promillo (oooooooo)
/^\ Let's roll!

Ottmar Ohlemacher

unread,
Sep 24, 2007, 6:18:20 PM9/24/07
to
Am Mon, 24 Sep 2007 18:24:03 +0200 schrieb Lars Braesicke:

> Franz Conradi schrieb:
>> "Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb
>>
>> [...]
>>

>>> Ich weiß jetzt nicht, wie es bei Moslems ist, bei Juden kennt sich
>>> der Mohel schon aus mit seinem Handwerk.
>>

>> Ja! Und haargenau da liegt der Hase begraben! Würden nur die Moslems
>> diese abartige Genitalverstümmelung praktizieren, hätte sich schon
>> längst, auch in dspm,. eine Mehrheit gegen diese mythologisch
>> begründete abartige Barbarei ausgesprochen. Da Juden allerdings unter
>> absolutem Kritikschutz stehen,
>
> LOL Tun sie das?
>
>> muß man halt notgedrungen auch die
>> Moslems gegen diese Abscheulichkeit in Schutz nehmen. Nebenbei,
>> Stichwort: Schächten. Auch so eine Abartigkeit.
>
> Ja, ja, so sindse, die Juden
> und die Moslems ...
>
>> Also, jeder soll von mir aus glauben und anbeten wen immer er will.
>> Es ist mir egal! Nur zwei Dinge sind mir in diesem Kontext nicht
>> egal: Erstens soll man mich damit nicht belästigen und dagegen kann
>> ich mich in unserer Demokratie ausreichend schützen; und zweitens die
>> Würde des Menschen, die mit diesen abartigen Praktiken mit Füßen
>> getreten und die leider von unserem Staat nicht ausreichend geschützt
>> wird.
>
> Eine ordentlich durchgeführte Zirkumzision tritt keine Würde mit Füßen.

Doch. Einem Menschen wird ohne Sinn, ohne Verstand und ohne Notwendigkeit
ein Körperteil amputiert, ohne dass dieser Mensch aus freiem Willen seine
Einverständnis dazu gibt. Alleine dieses verletzt die Menschenwürde, und
zwar extrem.


Und ob es jetzt "nur" die Vorhaut ist, oder bei einem Mädchen Klitoris und
Schamlippen oder bei einem Kastraten die Hoden, da ist vom Prinzip kein
Unterschied, es ist lediglich ein qualitativer Unterschied in der
Greulichkeit.

Eltern haben imho nicht das Recht, ihren Kindern ohne ihre freiwillige
Einwilligung, ohne medizinische Notwendigkeit irgend welche Körperteile
abschneiden zu lassen, oder sie anderweitig zu verstümmeln (z.B.
Ohrlöcher).

Möchte ein Kind später irgendwann diese Dinge, z.B. Bauchnabelpiercing etc,
so ist es im Prinzip Sache des Kindes (....na ja, mehr oder weniger....).

Ottmar

Ottmar Ohlemacher

unread,
Sep 24, 2007, 6:21:26 PM9/24/07
to

Ich schrub "IM PRINZIP".

Jetzt kannst du ja mal darüber nachdenken, worin das Prinzip besteht.

Ottmar Ohlemacher

unread,
Sep 24, 2007, 6:31:46 PM9/24/07
to
Am Sun, 23 Sep 2007 21:23:15 +0200 schrieb Ulrich Heymach:

> Franz Conradi schrieb:
>
>> "Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb
>>

>>>Franz Conradi schrieb:
>>>
>>>>"Ulrich Heymach" <uhey...@arcor.de> schrieb
>>>>
>>>>[...]
>>>>
>>>>
>>>>>Das Messen des Blutzuckers, ohne Einwilligung, ist auch
>>>>>Körperverletzung.
>>>>
>>>>Ein weiterer Beweis für deine unsägliche Dummheit.
>>>
>>>Nein, es ist schlicht wahr.
>>>Wahres zu schreiben kann kein Beweis für Dummheit sein.
>>
>>
>> Was hat das Messen des Blutzuckers, einer notwendigen und präventiven
>> Maßnahme, die zur Lebensverlängerung eines Menschen dient und in 99,999999
>> % aller Fälle mit Einverständnis des Individuums erfolgt,
>
> usw. usw.
>
> Das Messen des Blutzuckers stellt aber eine Körperverletzung dar, wenn
> sie nicht mit Einverständnis vorgenommen wird.
>
> Und ich sag Dir was:
> In vielen Fällen kann das in einem Altenheim zum Problem für den Pfleger
> werden.

Na ja, das Messen des Blutzuckers hat ja wohl seine medizinische
Berechtigung und ist daher wie jeder andere notwendige medizinische
Eingriff gerechtfertigt, zumindest bei Personen, die nicht in der Lage
sind, ihren Willen kund zu geben.

Das ist bei einer Beschneidung anders. Hier wird über den Willen und auch
gegen die Interessen dieses Säuglings eine vollkommen sinnlose und
überflüssige Amputation durchgeführt.

Franz Conradi

unread,
Sep 24, 2007, 6:35:33 PM9/24/07
to

"Frank Panzerschaffer Schaffer" <prom...@t-online.de> schrieb

[...]

> Krabbel wieder in Deinen Schuetzenpanzer und halt die Klappe, wenn
> Erwachsene sich unterhalten.

Ein Realsatiriker hat gerülpst. <rofl>


Peter Pradelski

unread,
Sep 24, 2007, 7:17:59 PM9/24/07
to
Thomas Thiele schrieb:
> Peter Pradelski schrieb:
>
>> Warum soll es kein mildernder Umstand sein, wenn der Täter nicht aus
>> Gier oder sonstigen niederen Motiven zu handeln, sondern davon
>> überzeugt ist, Etwas gutes zu tun?
>
> Nazikeule: Die meisten Nazis waren auch überzeugt was Gutes zu tun.

Na, dann eben auch für die Nazis, die überzeugt sind/waren, was Gutes zu
tun.

Ich meine, wie willst Du bewerten, ob Jemand aus niederen oder aus edlen
Motiven zu handeln glaubte, wenn nicht subjektiv aus der Perspektive des
Täters? Wenn schon bei der Rechtsprechung die Qualität der Motive einen
Einfluß auf das Urteil haben soll, dann sollten wir das auch konsequent
durchziehen, und nicht auf halbem Wege einen Rückzieher machen, sobald
es komplizierter wird als "aus niederen Motiven".

Peter Pradelski

unread,
Sep 24, 2007, 7:39:36 PM9/24/07
to
Thomas Thiele schrieb:

Im Prinzip hast Du ja Recht, aber man sollte auch ein wenig das Augenmaß
behalten. Das Wegschneiden der Vorhaut ist wohl kaum mit der Amputation
der Hände zu vergleichen, eher mit einer Amputation der Ohrläppchen oder
mit dem Herausreißen von 1-2 gesunden Zähnen.

MukiPuki

unread,
Sep 24, 2007, 9:38:34 PM9/24/07
to

Wo doch jeder weis, dass sich dabei das Rückenmark aufbraucht.

Ich glaube bei S.Breuer merkt man das schon ganz deutlich. Hier scheint
wohl schon der Hirnstamm in Mitleidenschaft gezogen zu sein.

Ulrich Heymach

unread,
Sep 25, 2007, 12:23:55 AM9/25/07
to

Franz Conradi schrieb:

> "Lars Braesicke" <brae...@despammed.com> schrieb
>
>
>>Franz Conradi schrieb:
>>
>>

>>>>(1. Moses 17, 10-14)
>>>
>>>Und dieser absurde Religionsdreck berechtigt zur Körperverletzung?
>>
>>Nein, das Recht auf Religionsfreiheit.
>
>
> Ich nenne das Mythologiefaschismus.

Das unterscheidet Deinen Geist von dem des Grundgesezes. ;-)
>
>

Thomas Thiele

unread,
Sep 25, 2007, 2:36:25 AM9/25/07
to
Peter Pradelski schrieb:

> Wenn schon bei der Rechtsprechung die Qualität der Motive einen
> Einfluß auf das Urteil haben soll, dann sollten wir das auch konsequent
> durchziehen, und nicht auf halbem Wege einen Rückzieher machen, sobald
> es komplizierter wird als "aus niederen Motiven".

Für mich sind religiöse Motive "niedere Motive".
Vorgezogene Habgier fürs Jenseits.

Thomas Thiele

unread,
Sep 25, 2007, 2:39:05 AM9/25/07
to
Peter Pradelski schrieb:

> Im Prinzip hast Du ja Recht, aber man sollte auch ein wenig das Augenmaß
> behalten. Das Wegschneiden der Vorhaut ist wohl kaum mit der Amputation
> der Hände zu vergleichen, eher mit einer Amputation der Ohrläppchen oder
> mit dem Herausreißen von 1-2 gesunden Zähnen.

Genauso wie eine Vergewaltigung vergleichbar ist mit einer Ohrfeige?

Matthias Kern

unread,
Sep 25, 2007, 2:56:52 AM9/25/07
to
Ottmar Ohlemacher <2ohle...@web.de> schrieb:

> Am Tue, 25 Sep 2007 00:05:38 +0200 schrieb Matthias Kern:
>
> > Ottmar Ohlemacher <2ohle...@web.de> schrieb:
> >
> >> Die Beschneidung von kleinen Jungs ist
> >> im Prinzip nicht weniger barbarisch, als die Beschneidung von
> >> Mädchen.
> >
> > So ein Quatsch!
>
> Ich schrub "IM PRINZIP".
>

Oh das war aber dicker Kleister!

Peter Pradelski

unread,
Sep 25, 2007, 7:17:14 AM9/25/07
to
Thomas Thiele schrieb:

Auch dann, wenn z.B. der Täter meint, die Seele des Opfers zu retten,
ohne einen Vorteil - diesseitig oder jenseitig - für sich selbst?

Peter Pradelski

unread,
Sep 25, 2007, 7:18:44 AM9/25/07
to
Thomas Thiele schrieb:

Nein, eine Vergewaltigung ist nicht mir einer Ohrfeige vergleichbar. Wie
kommst Du aus so eine Idee?

Franz Conradi

unread,
Sep 25, 2007, 7:33:41 AM9/25/07
to

"Ulrich Heymach" <uhey...@arcor.de> schrieb

Grundgesetz!? Es gab Kulturen, die ihren Göttern Menschenopfer brachten. Das
würde dann gegenwärtig auch unter die Religionsfreiheit fallen und damit den
Schutz des Grundgesetzes genießen. Du solltest _deinen_ *Geist* mal
überprüfen lassen du Buttnase. Dieser ganze Verstümmelungskult, egal ob bei
Juden oder Moslems, _ist_ Mythologiefaschismus und mit dem GG eigentlich
überhaupt nicht vereinbar.

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