Am 16.08.22 um 11:02 schrieb Peter Heirich:
> Ole Jansen wrote:
>
>> Dies wird in den diskutierten Fällen schon sehr breit
>> ausgelegt.
>>
>
> Wohl zu breit ausgelegt!
Es findet zunächst einmal eine Auslegung statt.
Das heißt eben dass es sowas in der echten Justiz nicht
gibt:
<
https://www.youtube.com/watch?v=Jqn8HB2w2Fs>
Richter haben also einen Ermessensspielraum.
> Der BGH bezog sich ursprünglich auf Wachleute und andere in
> Vernichtungslagern, wie Sobibor oder Treblinka.
>
> In diesen Fällen macht das noch Sinn. Die Vernichtungslager hatten die
> Tötung der "angelieferten" Opfer als Hauptaufgabe und Ziel.
>
> Jetzt wird das auf Kriegsgefangenlager der Wehrmacht ausgeweitet.
Ganz offensichtlich reicht eine Anwesenheit in den fraglichen
Einheiten an den betreffenden Orten ohne dass konkrete schuldhafte
Handlungen nachgewiesen werden? Ob die Inkaufnahme persönlicher
Nachteile aufgrund Arbeitsverweigerung möglicherweise Leben gerettet
hätte? Ob es für den Jugendlichen zu dem Zeitpunkt überhaupt
möglich war die Konsequenzen ihres Verhaltes zu erkennen? Usw...
Im Gegensatz dazu sind die erwachsene Denunzianten, Henker und
Richter die ihre Mitbürger wegen z.B. Defätismus verzeigt und
umgebracht haben (teilweise noch nach Kriegsende) faktisch
amnestiert worden.
> Ein Sieg der links-grünen Ideologie über die Wahrheit.
Zumindest passt da Vieles nicht zusammen.
Wir sollten uns daher erinnern wer die betreffenden
staatsanwaltlichen Ermittlungen angeordnet bzw. durchgeführt
hat. Nicht dass es die Damen und Herren irgendwann mal
selbst betrifft?
O.J.