Der Habakuk <
hab...@linuxmail.org> brachte am 08.06.2015 19:15 zum
Thema "Re: Schmauchspur belastet Verfassungsschützer" folgendes:
> Am Mon, 8 Jun 2015 16:27:31 +0000 (UTC)
> schrieb Ijon Tichy <inv...@invalid.invalid>:
> Mit Verlaub, wenn wirs schon genau nehmen wollen: das steht dort
> nicht! Dort steht (aus deinem link):
>
> "6.
> (1) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt,
> ....
>
> 7.
> zur Erfüllung von Verpflichtungen aus zwischenstaatlichen
> Vereinbarungen zu bestimmen, dass explosionsgefährliche Stoffe zum
> Zwecke der Entdeckbarkeit zu markieren sind und dass der Umgang und
> Verkehr mit nicht markierten Stoffen sowie deren Ein- oder Ausfuhr
> verboten sind."
>
> Hat es das denn bestimmt? Eine "Ermächtigung" ist ja noch keine
> Verpflichtung. Wo kann man diese Bestimmung denn genau nachlesen?
>
> Und zweitens: es wird im Text gar nicht näher bestimmt, *was genau* so
> eine Markierung beinhaltet. Wenns nur beinhaltet, für C4 Marker 1 zu
> verwenden und für Ammoniumnitrat Marker 2 und für Nitrocellulose Marker
> 3, dann hilft das noch garnix. Schließlich sind so gut wie alle
> Treibsätze von Patronen aus Nitrocellulose.
>
>> Folglich sind die Treibladungen in der
>> Munition chemisch markiert.
>
> Da bin ich mir noch nicht sicher. Aber selbst wenn, beinhaltet diese
> "Markierung" anscheinend nur eine rein generische Markierung:
> (hab fixmal gegoogelt, <grin>)
>
> Aus der Anlage 5 Markierung von Sprengstoffen nach § 6a Abs. 2
>
> "
> bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
>
> 1.
> Die Vorschriften dieser Anlage gelten für Sprengstoffe, die
>
> a)
> aus einem oder mehren einheitlichen brisanten Sprengstoffen
> zusammengesetzt sind, die in ihrer reinen Form einen Dampfdruck von
> weniger als 0,0001 Pa bei einer Temperatur von 25 Grad C haben, b)
> mit einem Bindemittel gemischt sind und c)
> bei Raumtemperatur als Mischung verformbar oder elastisch sind.
>
> Einheitliche brisante Sprengstoffe sind insbesondere, jedoch nicht
> ausschließlich, Cyclotetramethylentetranitramin (HMX, Oktogen),
> Cyclotrimethylentrinitramin (REX, Hexogen) und
> Pentaerythrittetranitrat (PETN).
>
> 2. Die Markierung der Sprengstoffe nach Nummer 1 muß durch
> Beimischung eines der in der Tabelle in der Spalte
> "Markierungsstoff" aufgeführten Markierungsstoffe während der
> Herstellung des Sprengstoffs erfolgen. Der Markierungsstoff muß
> homogen im fertigen Sprengstoff mindestens in der in Spalte
> "Mindestkonzentration" der Tabelle angegebenen Konzentration in
> diesem enthalten sein. Für die Markierung im Geltungsbereich des
> Gesetzes hergestellter Sprengstoffe ist ausschließlich der Stoff
> DMNB zugelassen.
>
> Markierungsstoff Mindestkonzentration
> Ethylenglykoldinitrat (EGDN) 0,2 Gew.-%
> 2,3-Dimethyl-2,3-dinitrobutan (DMNB) 1 Gew.-%
> p-Nitrotoluol (p-MNT) 0,5 Gew.-%
> o-Nitrotoluol (o-MNT) 0,5 Gew.-%
>
> Jeder Sprengstoff nach Nummer 1, der einen der genannten
> Markierungsstoffe in der erforderlichen Mindestkonzentration oder
> darüber enthält, wird als markiert im Sinne von Nummer 1
> bezeichnet."
> Ende Zitat.
Dazu gibt es dann die SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz)
und noch weitere Vorschriften.
Dazu noch die Richtlinie 93/15/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur
Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die
Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke und diverse Änderungen /
Ergänzungen
Verordnung (EG) Nr. 1882/2003
Verordnung (EG) Nr. 219/2009
dazu dann noch Richtlinien über die Zulassung usw.
> Das ist doch so, wie ich vermutete: rein generisch. Aber da
> wahrscheinlich 99% aller modernen Treibladungen für Patronen aus
> Nitrozellulose bestehen, hat man dabei doch gar nichts gewonnen!
>
> Dieses Gesetz schreibt anscheinen nur vor, verschiedene Typen von
> Sprengstoffen durch unterschiedliche Beischlag/Markierungsstoffe zu
> kennzeichnen, so daß man nach einer Explosion weiß, ob die Bombe nun
> aus C4 oder Ammongelit oder eben sonstwas bestand.
Mittlerweile sind für hochpotente Sprengstoffe sogar
Mikromarkierungspartikel vorgesehen.
http://www.geowis.de/product_info.php?products_id=1373?osCsid=82206965ab7c7abbcb86a94ac4457b85
sagt mehr.