1. Landtagssitzung: Immunität Pastörs´ aufgehoben
In der heutigen konstituierenden Sitzung ging es mit Blick auf die NPD
weiter wie in der vergangenen Legislatur: Die NPD sammelt den ersten
Ordnungsruf und auch die Immunität ihres Fraktionsvorsitzenden Udo
Pastörs ist schon wieder aufgehoben.
Die heutige konstituierende Sitzung des Landtages wurde vom
Alterspräsidenten, dem ältesten Abgeordneten des Parlaments eröffnet.
Mit 69 Jahren war dies Dr. Fritz Tack von der Linkspartei. Er zeigte
sich in seiner Eröffnungsrede betroffen von der erschreckend niedrigen
Wahlbeteiligung. Es sei Aufgabe aller Parteien Vertrauen der Wähler
zurückzugewinnen. Ratlos zeigte sich Tack hingegen bei der NPD: „Wieso
haben wir es in fünf Jahren nicht geschafft“, fragte er ratlos in
Richtung der Demokraten, „den Wiedereinzug der NPD zu verhindern?“
Einen Grund sah Tack in der zunehmenden Verstädterung des Parlaments,
so kämen 11 der 71 Abgeordneten allein aus Rostock, bei den Grünen sei
es fast jeder Zweite aus der Fraktion. „Wir dürfen den ländlichen Raum
nicht aufgeben“, mahnte Tack.
Mit der Wahl der Landtagspräsidentin endete Tacks Amtszeit. Mit 66 von
71 Stimmen erhielt Sylvia Bretschneider in geheimer Wahl erneut das
Vertrauen der demokratischen Abgeordneten, ihr Gegenkandidat, NPD-
Fraktionschef Udo Pastörs, erhielt nicht mehr Stimmen als seine
Fraktion Sitze hat. Ein erster Erfolg des Schweriner Weges, auf den
sich die Abgeordneten der vier demokratischen Fraktionen bereits vor
der konstituierenden Sitzung verständigt hatten.
Ein Déjà-vu dürfte die alte und neue Landtagspräsidentin Sylvia
Bretschneider bei einer ihrer ersten Amtshandlungen gehabt haben: NPD-
Chef Pastörs fiel einmal mehr durch die massive Störung auf. Bei der
Rede des Grünen-Abgeordneten Johann-Georg Jäger war das Maß voll und
Bretschneider verteilte den ersten Ordnungsruf der sechsten
Legislatur.
Damit aber noch nicht genug: Auch zum Ende des ersten Sitzungstages
stand Pastörs einmal mehr im Rampenlicht. Die Immunität des
Abgeordneten, die ihn vor Strafverfolgung schützt, wurde auf Antrag
des Landgerichts Saarbrücken aufgehoben. Eine Altlast: In Saarbrücken
ist noch ein Verfahren wegen Volksverhetzung gegen den NPD-
Fraktionsvorsitzenden anhängig. Im Juli bestätigte das Landgericht das
Urteil vom Amtsgericht Saarbrücken, das ihn wegen Volksverhetzung zu
zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 6.000
Euro verurteilt hatte. Doch Pastörs ging in Revision, da in dem Urteil
seiner Ansicht nach nicht ausreichend belegt sei, dass er
„zielgerichtet zum Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufgerufen habe.
Quelle:
http://www.endstation-rechts.de
Es wird Zeit das dieser braune Wirrkopp Pastörs in den Knast
einwandert!
RECHTSRADIKAL = ASOZOAL ... passt ja immer!
Gruß Siggi
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**** !!!! BRAUN IST DIE FARBE DES UNRATS !!!! ****
NOSLIW - NAZIS RAUS
http://www.youtube.com/watch?v=BkyNBiP2y7w
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