The Spider from Mars
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Herrhausen war seit 1953 in erster Ehe mit Ulla Sattler, Tochter des
Generaldirektors der Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen AG
(VEW), Paul Sattler, verheiratet. 1974 lernte er während eines
Aufenthaltes in Texas seine zweite Frau, die in Österreich geborene
Ärztin Waltraud Baumgartner kennen, die er 1977 heiratete. Traudl
Herrhausen war nach seinem Tod für die CDU von 1991 bis 2003
Abgeordnete im hessischen Landtag. Herrhausen hatte zwei Töchter,
Bettina Herrhausen (* 1959) aus der ersten und Anna Herrhausen (*
1978) aus der zweiten Ehe.
Ermordung
Denkmal an der Stelle der Ermordung
Gedenkstunde für Alfred Herrhausen im Bundesrat
Am Morgen des 30. November 1989 verließ Herrhausen sein Haus im
Ellerhöhweg in Bad Homburg, um in seinem Dienstwagen zur Arbeit zu
fahren. Nach einer Fahrzeit von etwa drei Minuten detonierte um 8:37
Uhr[7] im Seedammweg (⊙) zwischen Taunustherme und Seedammbad eine
Bombe, die sich auf einem präparierten Fahrrad am Straßenrand befand.
Herrhausen, der hinten rechts im Fahrzeug saß, kam bei dem Attentat
ums Leben, sein Chauffeur wurde nur leicht verletzt.
Hochtechnisierte Sprengfalle
Die Bombe befand sich in einem Paket von der Größe einer Schultasche
auf dem Gepäckträger des Fahrrads. Sie bestand aus etwa 7 Kilogramm
des Sprengstoffs TNT, der zu einer Platte geformt und auf einer Seite
mit einer Kupferplatte beschichtet worden war.[8] Diese in
panzerbrechenden Waffen verwendete Anordnung setzt aufgrund des
Misznay-Schardin-Effekts die Explosionsenergie zielgerichtet frei.
Technisch gesehen war es daher jedoch keine Hohlladungsmine[9], was in
dem später aufgetauchten Bekennerschreiben fälschlich behauptet wurde,
[10] und was auch die Behörden anfangs verbreiteten.[8] Als
Herrhausens Wagen durch eine vorher installierte Lichtschranke fuhr,
explodierte die Bombe, deren Druckwelle genau auf die hintere
Seitentür des gepanzerten Mercedes-Benz der S-Klasse traf. Der Wagen
wurde durch die Wucht der Druckwelle in die Luft gehoben, gedreht und
blieb quer zur Fahrtrichtung liegen.[11]
Keine erste Hilfe
Ein durch die Explosion abgesprengtes scharfkantiges Teil der inneren
Türverkleidung trat in den Oberschenkel von Herrhausen ein und
verletzte die Schlagader. Seine in dem unbeschädigten Begleitfahrzeug
folgenden Personenschützer ergriffen keine Maßnahmen zur Ersten Hilfe.
Herrhausen blieb bewusstlos in dem Autowrack liegen und starb
innerhalb weniger Minuten an starkem Blutverlust. Es ist möglich, dass
sofort eingeleitete Maßnahmen sein Leben hätten retten können.
Vergeblicher Einsatz des Fahrers
Sein Fahrer Jakob Nix war durch Splitter an Kopf und Arm verletzt
worden. Während die Personenschützer noch in dem Begleitfahrzeug
saßen, ließ er sich aus dem Wagen fallen und ging dann um das
zerstörte Fahrzeug herum zu Herrhausens Tür, die aus den Angeln
gerissen war. Wegen seines verletzten Arms konnte er aber nicht
zugreifen; es gelang ihm nicht, Herrhausen aus dem Wagen zu ziehen. Er
wurde kurz darauf von einem der ersten hinzugekommenen
Personenschützer vom Fahrzeug weggeführt. Nix litt noch lange Zeit
unter dem Trauma, dass er seinem Chef nicht hatte helfen können, zu
dem er in 19 Jahren Dienstzeit ein enges, fast familiäres Verhältnis
aufgebaut hatte, und mit dem er sich duzte.[12] Etwa acht Minuten nach
der Explosion wurde von den Personenschützern der Tod Herrhausens
festgestellt.[11]
Kritik am Personenschutz
Das Verhalten der Personenschützer blieb nicht ohne Kritik. Als
Begründung für die unterbliebenen Hilfsmaßnahmen wurde später auf die
Möglichkeit einer Attacke der Attentäter oder einer zweiten Bombe
verwiesen. Augenzeugen bestätigten, dass sie sich wohl aus diesem
Grunde längere Zeit nicht an das Fahrzeug Herrhausens heranwagten.
Diese Begründung war zunächst nicht von der Hand zu weisen, da die
Lichtschranke, die die Explosion auslöste, per Hand eingeschaltet
wurde, wobei der Lichtstrahl über die Straße vermutlich von dem
Speichenreflektor des Fahrrads mit der Bombe zurückgeworfen wurde.
Eine solche Aktion erforderte mindestens zwei Personen, nämlich einen
Beobachter, der die Annäherung des Herrhausen-Konvois meldete, und
eine zweite Person, die zielgenau die Lichtschranke in Betrieb setzte.
Selbst wenn die Personenschützer zu diesem Zeitpunkt nicht wussten,
wie die Bombe ausgelöst wurde, so hätten sie doch aus guten Gründen –
bei der Entführung des BDI-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer war
dessen Begleitpersonal getötet worden – mit einem Angriff rechnen
müssen. Diesem Argument wurde allerdings entgegengehalten, dass es
ihre Aufgabe war, für den Schutz Herrhausens zu sorgen, und sie daher
hätten eingreifen müssen.
Ungereimtheiten
Der oder die Urheber für das Attentat konnten nie ermittelt werden.
Allerdings bekannte sich die Rote Armee Fraktion am Nachmittag des
Mordes durch einen Anruf in der Wohnung der Herrhausens zur Tat.[13]
Am 2. Dezember 1989 fand man zudem ein Bekennerschreiben[10] der RAF.
Autoren, die die RAF-Täterschaft bezweifeln, weisen auf aus ihrer
Sicht ungewöhnliche Umstände hin: Die als Baustelle getarnten
Arbeiten, bei denen man die Kabel für die Lichtschranke verlegte (sie
waren allerdings von kurzer Dauer, wobei nach Angaben von Augenzeugen
jedoch nach ihrer Beendigung das Baustellenschild vergessen wurde und
wochenlang am Rand der Fahrbahn stand), der große materielle und
technische Aufwand sowie der Einsatz einer Bombe militärischer Bauart
mit dem Sprengstoff TNT entsprachen nicht der bisherigen
Vorgehensweise der RAF. Überdies waren die auffälligen Vorbereitungen
zu dem präzise geplanten Anschlag weder der Polizei noch dem
Bundeskriminalamt verdächtig vorgekommen, obwohl Herrhausen offiziell
zum Kreis der am stärksten gefährdeten Personen in der Bundesrepublik
gehörte und die Umgebung seines Hauses ständig überwacht wurde. Zu den
Ungereimtheiten des Falles zählt auch, dass das normalerweise
eingesetzte vorausfahrende zweite Begleitfahrzeug laut dem damaligen
Verfassungsschutzpräsidenten Richard Meier kurz vor dem Attentat
abgezogen worden war.[14] Es gibt allerdings auch andere
Darstellungen, nachdem das vordere Fahrzeug nur weit vorausfuhr.
Täterschaft ungeklärt
Hinweise auf die Täter ergaben sich aus dem Bekenneranruf und dem
Bekennerschreiben der RAF (Kommando Wolfgang Beer), das zwei Tage nach
dem Mord in der Nähe des Tatorts gefunden wurde. Ansonsten tappten die
Ermittler im Dunkeln. Hans-Ludwig Zachert, damaliger Präsident des
Bundeskriminalamts, sagte im März 1991: „In der Terroristenfahndung
treten wir auf der Stelle. Bei dem Attentat auf den Deutsche-Bank-Chef
Alfred Herrhausen gibt es noch immer keine brauchbare Spur.“
Aussage eines Kronzeugen
Erst mehr als zwei Jahre nach der Tat, am 21. Januar 1992,
präsentierten die Ermittlungsbehörden einen vermeintlich spektakulären
Fahndungserfolg. Siegfried Nonne, ein gelegentlich als V-Mann des
hessischen Verfassungsschutzes eingesetztes Mitglied der
linksradikalen Szene, belastete in einer umfangreichen Aussage sich
selbst, Christoph Seidler, Andrea Klump sowie zwei weitere ihm nur als
Stefan und Peter bekannte Männer. Er gab an, dass die vier RAF-
Terroristen gewesen seien und vor dem Anschlag längere Zeit in seiner
Bad Homburger Wohnung gelebt hätten. Außerdem sei er selbst an der
Planung beteiligt gewesen. Der Generalbundesanwalt erließ daraufhin
Haftbefehle gegen Christoph Seidler und Andrea Klump, die Meldung über
den Fahndungserfolg lieferte wochenlang Material für eine umfangreiche
Berichterstattung in der deutschen Presse. In Nonnes Keller wurden
äußerst geringe Spuren von Sprengstoff gefunden, allerdings von
anderen Substanzen (2,4-Dinitrotoluol, 2,4-Dinitroethylbenzol und
Spuren von Nitroglycerin) als dem beim Anschlag verwendeten
Trinitrotoluol (TNT).[15] Nonnes Halbbruder Hugo Föller stellte dessen
Aussage umgehend in Frage. Er hatte mit seiner Ehefrau lange in der
Bad Homburger Wohnung des Kronzeugen gelebt, befand sich jedoch zum
Zeitpunkt von Nonnes Aussage im Krankenhaus, wo er vom
Bundeskriminalamt vernommen wurde. Er behauptete, er sei erst zwei
Monate nach dem Attentat ausgezogen und habe keinen Fremden im Haus
gesehen. Föller starb noch im Januar, wenige Tage nach Nonnes Aussage,
im Alter von 42 Jahren an einer Lungenentzündung. Andere Bewohner des
Hauses bestätigten Föllers Aussage, dass sich zu keinem Zeitpunkt
unbekannte Personen länger im Haus aufgehalten hätten.[16]
Widerruf
In einer Sendung des WDR-Magazins Monitor vom 1. Juli 1992 widerrief
Nonne vor laufender Kamera seine gesamte Aussage.[17] Er gab gegenüber
den Journalisten an, dass er von Mitarbeitern des hessischen
Verfassungsschutzes mit kaum verhohlenen Morddrohungen (er sei ja
bekanntlich suizidgefährdet, und man könne da nachhelfen[18]) zu
seiner Aussage genötigt worden sei. In der Folge wurde bekannt, dass
Nonne mehrfach in psychiatrischer Behandlung gewesen war und unter
Alkohol- und Drogenproblemen litt. Erst vier Tage bevor er sich
erstmals mit seinen Aussagen an den Verfassungsschutz gewandt hatte,
war er nach halbjährigem Aufenthalt aus der Psychiatrie entlassen
worden. Die Diagnose lautete damals: „Länger anhaltende depressive
Reaktion mit suizidalen Gedanken, Polytoxikomanie inklusive Morphin,
Persönlichkeitsstörung auf Borderline-Niveau.“[19] Zwei von den
Behörden beauftragte Gutachten eines Psychologie-Professors und eines
Psychiaters bescheinigten Nonnes Aussagen dennoch Glaubwürdigkeit.
Damit entstand allerdings das Problem, ob nun Nonnes erste Aussage
oder sein Widerruf als gültig angesehen werden sollte. Die Behörden
entschieden sich dafür, seine Aussage als glaubwürdig, das Dementi
dagegen als unglaubwürdig einzustufen, wodurch die Haftbefehle gegen
die beiden von ihm benannten Täter bestehen blieben. Später kehrte
Nonne wieder zu seinen ursprünglichen Aussagen zurück und revidierte
somit seinen Widerruf. Als Begründung nannte er erneut, dass er
bedroht und genötigt worden sei, diesmal allerdings von den Monitor-
Journalisten. Das Ermittlungsverfahren wegen seiner Mittäterschaft
wurde 1994 unter der Kronzeugenregelung mit dem Hinweis auf seine
Beteiligung an der Aufklärung der Tat eingestellt.
Zweifel
Abgesehen von den von vielen Seiten geäußerten Zweifeln an Nonnes
Glaubwürdigkeit wiesen seine Aussagen und die darauf aufgebaute
Version der Behörden eine Reihe von Unstimmigkeiten auf.[19] Die
Journalisten Gerhard Wisnewski, Wolfgang Landgraeber und Ekkehard
Sieker recherchierten daraufhin auch zu älteren RAF-Terroranschlägen
in Deutschland. Sie veröffentlichten ihre Ergebnisse 1992 in ihrem
umstrittenen Buch Das RAF-Phantom. Weil sie offenbar Zugang zu
geheimen Behördenunterlagen gehabt hatten, wurden sie in der Folge das
Ziel staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und Hausdurchsuchungen. Am
13. Februar 1995 stellte die Bundestagsfraktion der Grünen eine kleine
parlamentarische Anfrage mit dem Titel Der Kronzeuge Siegfried Nonne
und die Rolle der Sicherheitsbehörden an die Bundesregierung, die sich
in wesentlichen Teilen auf Aussagen des Buches bezog.[17] Die
Bundesregierung antwortete, dass die Aussagen Nonnes auch weiterhin
als glaubwürdig angesehen würden.[15] Die Beantwortung der Fragen zur
vermeintlichen Präparierung bzw. Erzwingung seiner Aussagen durch
Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes wurde mit dem
juristisch korrekten Hinweis abgelehnt, dass „die Bundesregierung
Maßnahmen dieses Amtes nicht zu bewerten bzw. zu kommentieren hat“. Zu
den Fragen, die sich auf die von den Buchautoren aufgedeckten
sachlichen Ungereimtheiten in der offiziellen Version bezogen, verwies
die Regierung darauf, dass sie keine gutachterlichen Kompetenzen habe.
Das RAF-Mitglied Birgit Hogefeld bezeichnete das Buch in einem
Interview mit dem Magazin Der Spiegel im Jahr 1997 pauschal als
„Unsinn“.[20]
Aufhebung der Haftbefehle
Das Festhalten des Generalbundesanwalts an Nonnes Aussagen wurde
vielfach kritisiert. Schließlich löste sich die Frage von selbst, als
sich der vermeintliche Täter Seidler 1996 den deutschen Behörden im
Rahmen eines Aussteigerprogrammes stellte und für die Tatzeit ein
Alibi präsentierte. Der Bundesgerichtshof hob den Haftbefehl gegen
Seidler daraufhin gegen den Willen des Generalbundesanwalts auf. Eine
Beschwerde dagegen wurde 1997 mit dem Hinweis auf die
Unglaubwürdigkeit des Kronzeugen Nonne abgelehnt.[21] Christoph
Seidler befindet sich seitdem auf freiem Fuß. Er wurde außerdem von
dem Vorwurf der RAF-Mitgliedschaft entlastet, der einzig auf Nonnes
Aussagen beruhte. Auch der Haftbefehl gegen Andrea Klump wurde deshalb
aufgehoben. Sie wurde wegen anderer terroristischer Verbrechen zu
einer Haftstrafe verurteilt, eine Anklage wegen ihrer vermeintlichen
RAF-Mitgliedschaft wurde 2001 fallengelassen.[22][23] Erst im Jahr
2004 entschloss sich der Generalbundesanwalt, auch das
Ermittlungsverfahren gegen Klump wegen Mangels an Beweisen
einzustellen und fortan gegen unbekannt zu ermitteln.[24]
Aktueller Stand
Im Jahr 1997 lehnte das RAF-Mitglied Birgit Hogefeld in einem Gespräch
mit dem Magazin Der Spiegel eine Antwort auf die Frage nach einer
persönlichen Beteiligung an den Morden an Herrhausen und Detlev
Rohwedder ab.[20] Wer Alfred Herrhausen tatsächlich ermordet hat, ist
nach dem Zusammenbruch der Nonne-Version bis heute ungeklärt. Das
offizielle Ermittlungsverfahren läuft „gegen Unbekannt“.[25] Dass der
1993 während einer Aktion der GSG9 in Bad Kleinen ums Leben gekommene
Wolfgang Grams an dem Attentat beteiligt war, ist nicht bewiesen. Zwar
berichtete der Spiegel bereits im Mai 2001, das BKA würde am Tatort in
Bad Homburg gefundene Haare untersuchen,[26] und die FAZ erwähnte in
einem Artikel über das Buch Black Box BRD von Andres Veiel: „Das
Bundeskriminalamt konnte dank neuer genetischer Analysen eine am
Tatort des Mordes an Herrhausen verbliebene Spur eindeutig Wolfgang
Grams zuordnen“.[7] Daraus ergaben sich jedoch anscheinend keine
verwertbaren Erkenntnisse. Laut eines Sprechers der Bundesanwaltschaft
wurden die Ermittlungen im Fall Herrhausen im September 2007 wieder
intensiviert. Auch die Spur zu einer Spezialeinheit der Stasi, welche
Terroranschläge in Westdeutschland planen und durchführen sollte,
wurde dabei verfolgt.[