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Re: Warum ist Volksverhetzung strafbar

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Kurt Knoll

unread,
Jul 31, 2008, 12:26:49 AM7/31/08
to
Ja Martin das Kritisieren deines Holocaust is Volkverhetzung. Was du hier
willst da die deutschen einen Maulkorb haben und das Maul zu halten wen es
sich um Übertreibungen deines Holocaust dreht.
Kurt Knoll.

"Martin Blumentritt" <m.blum...@cl-hh.comlink.de> wrote in message
news:AiwKYIDgl4B....@comlink.de...
> *Was ist überhaupt Volksverhetzung*
>
> Bei der Volksverhetzung geht es um Taten, die geeignet sind, den
> öffentlichen Frieden zu stören.
>
> *Was ist öffentlicher Frieden im Sinne des Gesetzes*
>
> Unter öffentlichem Frieden ist zum einen der Zustand der allgemeinen
> Rechtssicherheit angesprochen, zum anderen das Gefühl der Sicherheit
> in der Bevölkerung zu verstehen.
>
> Der Tatbestand der *Störung* des öffentlichen Friedens ist erfüllt,
> wenn
> 1) eine Erschütterung des Vertrauens in die allgemeine
> Rechtssicherheit entsteht, eine Beeinträchtigung des
> Sicherheitsgefühls des angegriffenen Teil der Bevölkerung und
> erst sekundär
>
> 2) wenn dieses eintritt durch ein Aufhetzen des Publikums und
> der dadurch begründeten Gefahr weitergehender Übergriffe.
>
> Keinesfalls ist also der Straftatbestand: die Äusserung einer
> abweichenden Meinung als solche. Die allgemeine Meinungsfreiheit ist
> also durch die Verfolgung von Volksverhetzung unberührt.
>
> Es geht darum, daß mit öffentlichen Äußerungen eine Gefühl der
> Rechtsunsicherheit im angegriffen Teil der Bevölkerung eintritt. Es
> handelt sich also um einen Akt der Gewalt gegen einen Teil der
> Bevölkerung. Des weiteren wirken diese öffentlichen Äusserungen ein
> auf die kollektive Mentalität und senken die Hemmschwellen dafür, daß
> auch andere Gewalttaten gegen die Teile der Bevölkerung, die von den
> Diskriminierungen betroffen sind, begangen werden.
>
> *Angriffsobjekt* solcher Tathandlungen sind "Teile der Bevölkerung".
> Als solche gelten nach der Rechtsprechung Personenmehrheiten, die
> sich auf Grund äußerer oder innerer Merkmale als abgrenzbare Teile
> aus der inländischen Bevölkerung herausheben lassen. Zu solche
> Merkmalen gehören z.B. "Rasse", Volkszugehörigkeit, Religion,
> politische oder weltanschauliche Überzeugung, aber auch soziale oder
> wirtschaftliche Verhältnisse. Diese Gruppe muß außerdem über eine
> geringfügige Zahl hinausgehen und eine gewisse Bedeutung im
> gesellschaftlichen Leben haben. Minderheiten, die aufgrund ihrer
> Taten allgemeine Mißbilligung auslösen, gehören nicht dazu, also
> z.B. nicht Nazis, Massenmörder, Sexualstraftäter usw. Wenn sich Nazis
> darüber aufregen, daß sie diskriminiert und verfolgt werden, dann
> wäre da ja auch so, als ob sich jemand, der Mutter und Vater
> umgebracht hat, darüber beklagt, daß er nur ein armer Waise ist und
> keine Eltern hat.
>
> Zur *Tatbestandsschwelle* gehört es, daß Angriffe gegen
> Einzelpersonen nur dann genügen, wenn damit zugleich eine bestimmte
> Bevölkerungsgruppe - im Sinne von "Teilen der Bevölkerung" des
> Gesetzes - getroffen werden sollen. Ob diese Tatbestandschwelle
> erreicht wird, beurteilt sich nach dem objektiven, durch Auslegung
> unter Berücksichtigung aller hierfuer bedeutsamen Umstände zu
> ermittelnden Erklärungswert der Äußerung. Wenn z.B. der Vorsitzende
> des Zentralrats der Juden in Deutschland beleidigt wird, so kann das
> auch Volksverhetzung sein, wenn dies nicht bloß ihn privat betrifft.
>
> Nach geltender Rechtsprechung genügt politische Kritik, mag sie auch
> hart und unberechtigt sein, nicht, um den Tatbestand der
> Volksverhetzung zu erfüllen.
>
> Es ist ergo Blödsinn zu behaupten, es würde mittels des Paragraphen
> 130 (Volksverhetzung) die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Das wird sie
> nicht. Eingeschränkt werden Gewalthandlungen, die mittels öffentlicher
> Äußerungen begangen werden, die 1. unmittelbar die Lebensqualität der
> für das Leben bedeutsamer Teile der Bevoelkerung mindern, die von der
> Hetze betroffen sind 2. die Hemmschwelle bei der Bevölkerung
> herabsetzen, die und auch andere Gewalt gegen diese anzuwenden.
>
> Der perlokutionäre Gehalt der Rede - m.a.W. der praktisch-wirksame
> Effekt - ist nicht die Information über eine wissenschaftliche
> Lehrauffassung oder die Darlegung eines Sachverhalts, sondern die
> Zerstörung des sozialen Friedens, die zwei Komponenten hat 1. die
> Lebensqualitaet z.B. der Juden oder von Ausländern zu mindern, indem
> ihr Sicherheitsgefühl empfindlich beeinträchtigt wird 2. die
> Hemmschwelle aggressiver Gewalt zu senken.
>
> Warum ist die Leugnung oder Verharmlosung der Verbrechen, die in der
> Zeit des Nationalsozialismus von den Deutschen begangen wurden eine
> Straftat und keine Meinungsäußerung? Zum einen glaubt wohl kaum ein
> Leugner und Verharmloser selbst an das, was er sagt, sondern er hat
> die bewußte Absicht Gewalt gegen die Teile der Bevölkerung auszuüben,
> die zur Personengruppe gehören, die von den Deutschen in der Zeit des
> Nationalsozialismus ermordet wurden. Es war allerdings nicht nur ein
> normaler Mord. Zu den Umständen der Tat gehört auch die Auslöschung des
> Angedenkens der Toten, welche die Ergänzung und Vollendung der
> Vernichtung der Lebenden ist. Und daher gehört die Leugnung und
> Verharmlosung des Massenverbrechens auch dazu. Und es ist beschämend,
> daß Bücher wie das von H.G.Adler herausgegebene, Auschwitz, Zeugnisse
> und Berichte, nicht die Verbreitung finden, die ihnen gebührt:
>
> "Aber während den Memoiren eines Speer und den Erinnerungen von
> Hitlers Schuhputzer ganze Wälder zum Opfer gefallen sind, ohne daß
> die Grünen diese doppelte Beschädigung der Welt angeprangert hatten,
> wurden von den Zeugnissen und Berichten aus Auschwitz gerade 8000
> Exemplare nachgedruckt - 17 Jahre nach der ersten Auflage. Und
> während Speers schriftstellerische Tätigkeit sich im Gegenwert
> mindestens einer Villa im Tessin darstellen dürfte, haben die
> Herausgeber und Autoren der Zeugnisse und Berichte aus Auschwitz auf
> jegliches Honorar verzichtet, damit der Band zu einem für alle
> erschwinglichen Preis vertrieben werden kann. Man wird in dieser
> Gesellschaft offenbar nur fur die überflussige, unnütze Arbeit
> bezahlt, die wichtige und notwendige muß man gratis verrichten.
>
> Die geringe Verbreitung des Buches in Deutschland ist ein Skandal, an
> dem eine Werbekampagne freilich nichts andern wurde. Es zählt zu den
> Dingen, deren Sinn und Gehalt an Propaganda und Reklame zerbräche.
> Wie es sich immer auszahlt, jemanden zu überreden, ihm etwas
> aufzuschwatzen, wenn man es auf dessen Geld und den eigenen Vorteil
> abgesehen hat, so lohnt es sich nie, die am Eigennutz
> desinteressierte Wahrheit anzupreisen. Durch den Umstand, daß die
> Menschen sich zur Einsicht erst überreden lassen mußten, wäre die
> Wahrheit fur immer vergiftet. Trotz der gebotenen Zuruckhaltung aber
> dürfen anhand des Buches einige Uberlegungen entwickelt werden, deren
> Bescheidenheit darin bestebt, nur unter skandalösen Verhältnissen
> nicht selbstverständlich zu sein. Fur die Publikation von Berichten
> aus Konzentrationslagern werden häufig pragmatische, politische und
> pädagogische Grunde angeführt - als müßten ausgerechnet diese
> Publikationen erst begründet werden. Man argumentiert dann, es möge
> die genaue Information uber die Vorgänge in den Vernichtungslagern
> den Menschen eine Warnung und Lehre sein. Man stellt den Berichten
> also eine kleine Erörterung voran, die mit dem bekannten Titel 'Vom
> Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben' überschrieben sein
> könnte. So unbezweifelbar es ist, daß diese Berichte den Lebenden als
> Lehre und Warnung nützen können, so gewiß ist auch, daß ihre
> Veröffentlichung sich auf triftigere Gründe berufen kann als die
> Rechtfertigung durch den zu erwartenden Nutzen. Die Lebenden konnen
> sich auf vielfältige Weise selber helfen, nicht aber die Toten, deren
> Ermordung damals die Menschheit geschehen ließ. Für sie, an deren
> furchtbarem Ende nichts zu andern und nichts wiedergutzumachen ist,
> gibt es nur eine Rettung. Vor ihrem Anspruch, von den Überlebenden
> angehört und nicht vergessen zu werden, hat jeder andere
> zurückzustehen.
>
> In den 'Zeugnissen und Berichten' sind unter anderem Aufzeichnungen
> abgedruckt, die ihr Verfasser, ein anonymer Häftling, in Auschwitz
> vergraben hatte und die man dort erst neun Jahre später fand. Darin
> heiBt es: 'Ich bitte, alle meine seinerzeit vergrabenen Schilderungen
> und Notizen mit der Unterschrift I.A.R.A. zu ordnen und unter dem
> Titel 'Im Abgrund des Verbrechens' zu veröffentlichen. Jetzt gehen
> wir, die 170 übriggebliebenen Manner zu unseren Frauen. Wir sind
> überzeugt, daß man uns in den Tod führt ... Heute, am 26. November
> 1944.' Den unentrinnbaren Tod in der Gaskammer vor Augen war dieser
> namenlose Haftling gepeinigt gewesen von der Furcht, die Menschheit
> könne nichts von den Verbrechen in Auschwitz erfahren. Ein anderer
> Häftling, der Auschwitz überlebt hat, berichtet von denen, die schon
> zur Vernichtung selektiert worden waren: 'Vergeßt nicht die
> Vergeltung und vergeßt nicht die Opfer - das mögen bei vielen, die
> noch zu denken imstande waren, die letzten Gedanken gewesen sein.'
> Gelegentlich unternahmen die, welche von ihrer unmittelbar
> bevorstehenden Ermordung wußten, den verzweifelten Versuch, sich
> selbst ein Grabmal zu setzen. Es wurden an den Barackenwanden
> Inschriften gefunden wie diese: 'Andreas Rappaport - lebte 16 Jahre.'
> Heute, 35 Jahre später, kann man sagen, daß die Mühe der Haftlinge,
> ihre Aufzeichnungen zu vergraben, ebenso vergebens war, wie der
> letzten Bitte und eindringlichen Mahnung vieler Ermordeter nicht
> entsprochen worden ist. Noch der verzweifelte Versuch, sich durch
> eine Inschrift an der Barackenwand nicht vorm Tod, aber vor der
> spurlosen Vernichtung zu retten, ist gescheitert. Der einzige Trost
> der Opfer, daß sie im Angedenken und in den Taten einer sie rächenden
> Menschheit weiterleben würden, wurde von der ferneren Geschichte als
> Illusion verhöhnt. Nachtraglich hat sich das Kalkul der SS als ebenso
> richtig erwiesen wie der immer wieder heuchlerisch bestaunte Verzicht
> der Opfer auf Widerstand.
>
> 'Schließlich sorgte die SS dafür', schreibt Hermann Langbein, 'daß
> keiner, der an Widerstand dachte, hoffen durfte, daß seine Tat der
> Nachwelt bekannt wird, wenn er sie mit dem Leben bezahlen muß;
> unbemerkt wurde er untergehen im allgemeinen Chaos der Vernichtung,
> kein Zeuge wurde je von ihm berichten können. Helden entstehen aber
> am ehesten, wenn sie hoffen durfen, daß ihre Taten sie überleben.'
> (Und nicht nur Helden, darf man Langbein hier erganzen, sondern ganz
> allgemein Menschen, die nicht auf den kreatürlichen Reflex des
> Selbsterhaltungstriebes reduziert sind.)
>
> Wenn es stimmt, daß, wie Horkheimer und Adorno in der Dialektik der
> Aufklärung schrieben, die Verwüstung der Friedhöfe keine
> Ausschreitung des Antisemitismus sondern dieser selbst ist, dann
> stimmt es auch, daß der Antisemitismus siegte. Die Auslöschung des
> Angedenkens der Toten, welche die Ergänzung und Vollendung der
> Vernichtung der Lebenden ist, konnte in der Bundesrepublik - obwohl
> es dann trotzden vorkam - auf Verwüsten von Friedhöfen und Umstürzen
> von Grabsteinen verzichten, weil es für die Opfer von Auschwitz,
> Majdanek, Treblinka, Sobibor weder Friedhöfe noch Grabsteine gab."
>
> W.Pohrt, Auschwitz, Zeugnisse und Berichte Über das gleichnamige
> Buch, in: Ausverkauf. Von der Endlösung zu ihrer Alternative. Berlin
> 1980
>


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