"Martin Blumentritt" <m.blum...@cl-hh.comlink.de> wrote in message
news:AiwKYIDgl4B....@comlink.de...
> *Was ist überhaupt Volksverhetzung*
>
> Bei der Volksverhetzung geht es um Taten, die geeignet sind, den
> öffentlichen Frieden zu stören.
>
> *Was ist öffentlicher Frieden im Sinne des Gesetzes*
>
> Unter öffentlichem Frieden ist zum einen der Zustand der allgemeinen
> Rechtssicherheit angesprochen, zum anderen das Gefühl der Sicherheit
> in der Bevölkerung zu verstehen.
>
> Der Tatbestand der *Störung* des öffentlichen Friedens ist erfüllt,
> wenn
> 1) eine Erschütterung des Vertrauens in die allgemeine
> Rechtssicherheit entsteht, eine Beeinträchtigung des
> Sicherheitsgefühls des angegriffenen Teil der Bevölkerung und
> erst sekundär
>
> 2) wenn dieses eintritt durch ein Aufhetzen des Publikums und
> der dadurch begründeten Gefahr weitergehender Übergriffe.
>
> Keinesfalls ist also der Straftatbestand: die Äusserung einer
> abweichenden Meinung als solche. Die allgemeine Meinungsfreiheit ist
> also durch die Verfolgung von Volksverhetzung unberührt.
>
> Es geht darum, daß mit öffentlichen Äußerungen eine Gefühl der
> Rechtsunsicherheit im angegriffen Teil der Bevölkerung eintritt. Es
> handelt sich also um einen Akt der Gewalt gegen einen Teil der
> Bevölkerung. Des weiteren wirken diese öffentlichen Äusserungen ein
> auf die kollektive Mentalität und senken die Hemmschwellen dafür, daß
> auch andere Gewalttaten gegen die Teile der Bevölkerung, die von den
> Diskriminierungen betroffen sind, begangen werden.
>
> *Angriffsobjekt* solcher Tathandlungen sind "Teile der Bevölkerung".
> Als solche gelten nach der Rechtsprechung Personenmehrheiten, die
> sich auf Grund äußerer oder innerer Merkmale als abgrenzbare Teile
> aus der inländischen Bevölkerung herausheben lassen. Zu solche
> Merkmalen gehören z.B. "Rasse", Volkszugehörigkeit, Religion,
> politische oder weltanschauliche Überzeugung, aber auch soziale oder
> wirtschaftliche Verhältnisse. Diese Gruppe muß außerdem über eine
> geringfügige Zahl hinausgehen und eine gewisse Bedeutung im
> gesellschaftlichen Leben haben. Minderheiten, die aufgrund ihrer
> Taten allgemeine Mißbilligung auslösen, gehören nicht dazu, also
> z.B. nicht Nazis, Massenmörder, Sexualstraftäter usw. Wenn sich Nazis
> darüber aufregen, daß sie diskriminiert und verfolgt werden, dann
> wäre da ja auch so, als ob sich jemand, der Mutter und Vater
> umgebracht hat, darüber beklagt, daß er nur ein armer Waise ist und
> keine Eltern hat.
>
> Zur *Tatbestandsschwelle* gehört es, daß Angriffe gegen
> Einzelpersonen nur dann genügen, wenn damit zugleich eine bestimmte
> Bevölkerungsgruppe - im Sinne von "Teilen der Bevölkerung" des
> Gesetzes - getroffen werden sollen. Ob diese Tatbestandschwelle
> erreicht wird, beurteilt sich nach dem objektiven, durch Auslegung
> unter Berücksichtigung aller hierfuer bedeutsamen Umstände zu
> ermittelnden Erklärungswert der Äußerung. Wenn z.B. der Vorsitzende
> des Zentralrats der Juden in Deutschland beleidigt wird, so kann das
> auch Volksverhetzung sein, wenn dies nicht bloß ihn privat betrifft.
>
> Nach geltender Rechtsprechung genügt politische Kritik, mag sie auch
> hart und unberechtigt sein, nicht, um den Tatbestand der
> Volksverhetzung zu erfüllen.
>
> Es ist ergo Blödsinn zu behaupten, es würde mittels des Paragraphen
> 130 (Volksverhetzung) die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Das wird sie
> nicht. Eingeschränkt werden Gewalthandlungen, die mittels öffentlicher
> Äußerungen begangen werden, die 1. unmittelbar die Lebensqualität der
> für das Leben bedeutsamer Teile der Bevoelkerung mindern, die von der
> Hetze betroffen sind 2. die Hemmschwelle bei der Bevölkerung
> herabsetzen, die und auch andere Gewalt gegen diese anzuwenden.
>
> Der perlokutionäre Gehalt der Rede - m.a.W. der praktisch-wirksame
> Effekt - ist nicht die Information über eine wissenschaftliche
> Lehrauffassung oder die Darlegung eines Sachverhalts, sondern die
> Zerstörung des sozialen Friedens, die zwei Komponenten hat 1. die
> Lebensqualitaet z.B. der Juden oder von Ausländern zu mindern, indem
> ihr Sicherheitsgefühl empfindlich beeinträchtigt wird 2. die
> Hemmschwelle aggressiver Gewalt zu senken.
>
> Warum ist die Leugnung oder Verharmlosung der Verbrechen, die in der
> Zeit des Nationalsozialismus von den Deutschen begangen wurden eine
> Straftat und keine Meinungsäußerung? Zum einen glaubt wohl kaum ein
> Leugner und Verharmloser selbst an das, was er sagt, sondern er hat
> die bewußte Absicht Gewalt gegen die Teile der Bevölkerung auszuüben,
> die zur Personengruppe gehören, die von den Deutschen in der Zeit des
> Nationalsozialismus ermordet wurden. Es war allerdings nicht nur ein
> normaler Mord. Zu den Umständen der Tat gehört auch die Auslöschung des
> Angedenkens der Toten, welche die Ergänzung und Vollendung der
> Vernichtung der Lebenden ist. Und daher gehört die Leugnung und
> Verharmlosung des Massenverbrechens auch dazu. Und es ist beschämend,
> daß Bücher wie das von H.G.Adler herausgegebene, Auschwitz, Zeugnisse
> und Berichte, nicht die Verbreitung finden, die ihnen gebührt:
>
> "Aber während den Memoiren eines Speer und den Erinnerungen von
> Hitlers Schuhputzer ganze Wälder zum Opfer gefallen sind, ohne daß
> die Grünen diese doppelte Beschädigung der Welt angeprangert hatten,
> wurden von den Zeugnissen und Berichten aus Auschwitz gerade 8000
> Exemplare nachgedruckt - 17 Jahre nach der ersten Auflage. Und
> während Speers schriftstellerische Tätigkeit sich im Gegenwert
> mindestens einer Villa im Tessin darstellen dürfte, haben die
> Herausgeber und Autoren der Zeugnisse und Berichte aus Auschwitz auf
> jegliches Honorar verzichtet, damit der Band zu einem für alle
> erschwinglichen Preis vertrieben werden kann. Man wird in dieser
> Gesellschaft offenbar nur fur die überflussige, unnütze Arbeit
> bezahlt, die wichtige und notwendige muß man gratis verrichten.
>
> Die geringe Verbreitung des Buches in Deutschland ist ein Skandal, an
> dem eine Werbekampagne freilich nichts andern wurde. Es zählt zu den
> Dingen, deren Sinn und Gehalt an Propaganda und Reklame zerbräche.
> Wie es sich immer auszahlt, jemanden zu überreden, ihm etwas
> aufzuschwatzen, wenn man es auf dessen Geld und den eigenen Vorteil
> abgesehen hat, so lohnt es sich nie, die am Eigennutz
> desinteressierte Wahrheit anzupreisen. Durch den Umstand, daß die
> Menschen sich zur Einsicht erst überreden lassen mußten, wäre die
> Wahrheit fur immer vergiftet. Trotz der gebotenen Zuruckhaltung aber
> dürfen anhand des Buches einige Uberlegungen entwickelt werden, deren
> Bescheidenheit darin bestebt, nur unter skandalösen Verhältnissen
> nicht selbstverständlich zu sein. Fur die Publikation von Berichten
> aus Konzentrationslagern werden häufig pragmatische, politische und
> pädagogische Grunde angeführt - als müßten ausgerechnet diese
> Publikationen erst begründet werden. Man argumentiert dann, es möge
> die genaue Information uber die Vorgänge in den Vernichtungslagern
> den Menschen eine Warnung und Lehre sein. Man stellt den Berichten
> also eine kleine Erörterung voran, die mit dem bekannten Titel 'Vom
> Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben' überschrieben sein
> könnte. So unbezweifelbar es ist, daß diese Berichte den Lebenden als
> Lehre und Warnung nützen können, so gewiß ist auch, daß ihre
> Veröffentlichung sich auf triftigere Gründe berufen kann als die
> Rechtfertigung durch den zu erwartenden Nutzen. Die Lebenden konnen
> sich auf vielfältige Weise selber helfen, nicht aber die Toten, deren
> Ermordung damals die Menschheit geschehen ließ. Für sie, an deren
> furchtbarem Ende nichts zu andern und nichts wiedergutzumachen ist,
> gibt es nur eine Rettung. Vor ihrem Anspruch, von den Überlebenden
> angehört und nicht vergessen zu werden, hat jeder andere
> zurückzustehen.
>
> In den 'Zeugnissen und Berichten' sind unter anderem Aufzeichnungen
> abgedruckt, die ihr Verfasser, ein anonymer Häftling, in Auschwitz
> vergraben hatte und die man dort erst neun Jahre später fand. Darin
> heiBt es: 'Ich bitte, alle meine seinerzeit vergrabenen Schilderungen
> und Notizen mit der Unterschrift I.A.R.A. zu ordnen und unter dem
> Titel 'Im Abgrund des Verbrechens' zu veröffentlichen. Jetzt gehen
> wir, die 170 übriggebliebenen Manner zu unseren Frauen. Wir sind
> überzeugt, daß man uns in den Tod führt ... Heute, am 26. November
> 1944.' Den unentrinnbaren Tod in der Gaskammer vor Augen war dieser
> namenlose Haftling gepeinigt gewesen von der Furcht, die Menschheit
> könne nichts von den Verbrechen in Auschwitz erfahren. Ein anderer
> Häftling, der Auschwitz überlebt hat, berichtet von denen, die schon
> zur Vernichtung selektiert worden waren: 'Vergeßt nicht die
> Vergeltung und vergeßt nicht die Opfer - das mögen bei vielen, die
> noch zu denken imstande waren, die letzten Gedanken gewesen sein.'
> Gelegentlich unternahmen die, welche von ihrer unmittelbar
> bevorstehenden Ermordung wußten, den verzweifelten Versuch, sich
> selbst ein Grabmal zu setzen. Es wurden an den Barackenwanden
> Inschriften gefunden wie diese: 'Andreas Rappaport - lebte 16 Jahre.'
> Heute, 35 Jahre später, kann man sagen, daß die Mühe der Haftlinge,
> ihre Aufzeichnungen zu vergraben, ebenso vergebens war, wie der
> letzten Bitte und eindringlichen Mahnung vieler Ermordeter nicht
> entsprochen worden ist. Noch der verzweifelte Versuch, sich durch
> eine Inschrift an der Barackenwand nicht vorm Tod, aber vor der
> spurlosen Vernichtung zu retten, ist gescheitert. Der einzige Trost
> der Opfer, daß sie im Angedenken und in den Taten einer sie rächenden
> Menschheit weiterleben würden, wurde von der ferneren Geschichte als
> Illusion verhöhnt. Nachtraglich hat sich das Kalkul der SS als ebenso
> richtig erwiesen wie der immer wieder heuchlerisch bestaunte Verzicht
> der Opfer auf Widerstand.
>
> 'Schließlich sorgte die SS dafür', schreibt Hermann Langbein, 'daß
> keiner, der an Widerstand dachte, hoffen durfte, daß seine Tat der
> Nachwelt bekannt wird, wenn er sie mit dem Leben bezahlen muß;
> unbemerkt wurde er untergehen im allgemeinen Chaos der Vernichtung,
> kein Zeuge wurde je von ihm berichten können. Helden entstehen aber
> am ehesten, wenn sie hoffen durfen, daß ihre Taten sie überleben.'
> (Und nicht nur Helden, darf man Langbein hier erganzen, sondern ganz
> allgemein Menschen, die nicht auf den kreatürlichen Reflex des
> Selbsterhaltungstriebes reduziert sind.)
>
> Wenn es stimmt, daß, wie Horkheimer und Adorno in der Dialektik der
> Aufklärung schrieben, die Verwüstung der Friedhöfe keine
> Ausschreitung des Antisemitismus sondern dieser selbst ist, dann
> stimmt es auch, daß der Antisemitismus siegte. Die Auslöschung des
> Angedenkens der Toten, welche die Ergänzung und Vollendung der
> Vernichtung der Lebenden ist, konnte in der Bundesrepublik - obwohl
> es dann trotzden vorkam - auf Verwüsten von Friedhöfen und Umstürzen
> von Grabsteinen verzichten, weil es für die Opfer von Auschwitz,
> Majdanek, Treblinka, Sobibor weder Friedhöfe noch Grabsteine gab."
>
> W.Pohrt, Auschwitz, Zeugnisse und Berichte Über das gleichnamige
> Buch, in: Ausverkauf. Von der Endlösung zu ihrer Alternative. Berlin
> 1980
>