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Dürfen weibliche Soldaten straffrei Eid brechen?

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Bernd Meier

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Oct 12, 2007, 7:04:08 PM10/12/07
to
Dürfen weibliche Soldaten straffrei den Eid* brechen,
"das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen",
da sie ja laut GG nicht zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden dürfen
und danach, wenn sie keine Lust haben, eben keine Waffengewalt zur
tapferen Verteidigung anwenden brauchen?

(*"Ich schwöre(?), der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das
Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.")

Ist der entsprechende Eid daher nur für männliche längerdienende* Soldaten
vorgesehen?

(*für kurzfristige männliche Zwangsarbeiter ist ja "nur" ein Gelöbnis
vorgesehen.)

Thorsten Weisert

unread,
Oct 13, 2007, 2:59:24 AM10/13/07
to
Bernd Meier <ndkwink...@yahoo.de> wrote:

> Dürfen weibliche Soldaten straffrei den Eid* brechen, "das Recht und die
> Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen", da sie ja laut GG
> nicht zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden dürfen und danach, wenn
> sie keine Lust haben, eben keine Waffengewalt zur tapferen Verteidigung
> anwenden brauchen?

Du meinst, irgendein BRD-Bürger würde bei einem Überfall auf die BRD zu
den Waffen greifen und das Land verteidigen? Das ist recht naiv. Mal
davon abgesehen, daß die Bundeswehr zur Landesverteidigung weder
materiell noch logistisch ausgerüstet ist. Israelis identifizieren sich
mit ihrem Land und würden es verteidigen. BRD-Bürger nicht.

Was "Soldatinnen" betrifft, so würde ich als Kommandeur im Ernstfall auf
diese keinerlei Erwartungen setzen. Ich brauche keine hysterisch
schreibenden Weiber, die nicht in der Lage sind ihren Kampfauftrag im
Gefechtseinsatz zu erfüllen.

Nehmen wir mal an, "der Russe" überfällt die BRD. Da würde ich nicht mal
den Ossis mehr trauen. Die werden sich in Scharen den Russen anschließen
und gegen den Westen kämpfen. Man unterschätze nicht die Ossi-Wut und
ihre DDR-Nostalgie.

Otto Huber

unread,
Oct 13, 2007, 3:44:52 AM10/13/07
to

"Thorsten Weisert" <tresc...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:1i5wymv.uhjj76mf6lgtN%tresc...@gmx.at...

> Bernd Meier <ndkwink...@yahoo.de> wrote:
>
>> Dürfen weibliche Soldaten straffrei den Eid* brechen, "das Recht und die
>> Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen", da sie ja laut GG
>> nicht zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden dürfen und danach,
>> wenn
>> sie keine Lust haben, eben keine Waffengewalt zur tapferen Verteidigung
>> anwenden brauchen?
>
> Du meinst, irgendein BRD-Bürger würde bei einem Überfall auf die BRD zu
> den Waffen greifen und das Land verteidigen? Das ist recht naiv.

Nun, mein eigenes Leben würde ich schon mit der Waffe verteidigen aber für
Neoliberale würde ich garantiert keinen Finger krumm machen.


Ralf Martens

unread,
Oct 13, 2007, 4:12:38 AM10/13/07
to
Thorsten Weisert schrieb:

Ja, hysterisch schreibende Weiber sind ganz schlecht für die
Landesverteidigung. Nimm ihnen wenigstens den Kugelschreiber weg.

--
Frage dich selbst, ob du glücklich bist, und du wirst aufhören, es zu
sein. (John Stuart Mill)

Alkmene

unread,
Oct 13, 2007, 4:28:56 AM10/13/07
to

Bernd Meier schrieb:

Die us-amerikanischen Soldatinnen kämpfen, die britischen Soldatinnen
kämpfen, iranische Frauen kämpften (unterm Tschador). Warum sollten
deutsche Soldatinnen das nicht tun? Hälst Du Frauen neuerdings fürs
"edlere" Geschlecht? Daß Frauen töten können ist bekannt. Oder glaubst
Du etwa nur der feige Giftmord ist etwas für Frauen?

Gruß

Realname

unread,
Oct 13, 2007, 6:07:28 AM10/13/07
to
Alkmene <Odins_...@t-online.de> schrieb:

>"edlere" Geschlecht? Daß Frauen töten können ist bekannt. Oder glaubst
>Du etwa nur der feige Giftmord ist etwas für Frauen?

Die tendieren eher zur nachgeburtlichen Abtreibung, z.B.
Säuglingsweitwurf aus dem 10.Stock

Realname

Alkmene

unread,
Oct 13, 2007, 6:48:19 AM10/13/07
to

Realname schrieb:

Wenn ich mich nicht täusche war die Frau in der Zeit nach der Geburt und
wurde von ihrem Freund im Stich gelassen. Das ist strafmildernd. Die
Zeit unmittelbar nach der Geburt ist eine kritische Zeitspanne, in der
sich Druck, Drohungen besonders auswirken.

Realname

unread,
Oct 13, 2007, 10:24:51 AM10/13/07
to
Alkmene <Odins_...@t-online.de> schrieb:

>Wenn ich mich nicht täusche war die Frau in der Zeit nach der Geburt und
>wurde von ihrem Freund im Stich gelassen. Das ist strafmildernd. Die
>Zeit unmittelbar nach der Geburt ist eine kritische Zeitspanne, in der
>sich Druck, Drohungen besonders auswirken.

Schon klar, Frauen sind eben ein Wenig "behindert". Deshalb gelten für
sie auch keine Menschenrechte sondern "Frauenrechte" (die Femanzen
wollen das so).

Realname

Wolfgang Fieg

unread,
Oct 13, 2007, 10:29:59 AM10/13/07
to

"Otto Huber" <okh...@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4710769e$0$16115$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net...

>
>
> Nun, mein eigenes Leben würde ich schon mit der Waffe verteidigen aber für
> Neoliberale würde ich garantiert keinen Finger krumm machen.

Das erwarten sie ja auch nicht. Deshalb keine allgemeine Volksbewaffnung,
sondern eine Armee. d. h. eine besodndere bewaffnete Macht.

Wolfgang


Wolfgang Fieg

unread,
Oct 13, 2007, 10:34:39 AM10/13/07
to

"Alkmene" <Odins_...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:fepvke$ukl$02$1...@news.t-online.com...

>
> Die us-amerikanischen Soldatinnen kämpfen, die britischen Soldatinnen
> kämpfen, iranische Frauen kämpften (unterm Tschador). Warum sollten
> deutsche Soldatinnen das nicht tun? Hälst Du Frauen neuerdings fürs
> "edlere" Geschlecht?

Keineswegs; siehe Margaret Thatcher, Golda Meir, Indira Ghandi

Wolfgang


Wolfgang Fieg

unread,
Oct 13, 2007, 10:47:32 AM10/13/07
to

"Alkmene" <Odins_...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:feq7pp$1g4$00$2...@news.t-online.com...

Deshalb gab es ja auch bis 1998 den besonderen Tatbestand der Kindestötung
(§ 217 a StGB a. F.) , der das Töten eines nichtehelichen Kindes in oder
unmittelbar nach der Geburt durch die Mutter privilegierte. In minder
schweren Fällen ging der Strafrahmen bis zu sechs Monaten runter.

Die Einschränkung auf nichteheliche Kinder war natürlich nicht zu halten,
aber statt den Tatbestand auf alle Kinder auszudehnen, hat man ihn in
rechtspolitischer Weitsicht ganz abgeschafft, mit der Folge, daß man jetzt
wegen Totschlags in einem minder schweren Fall verurteilen muß. Unter ein
Jahr kommt man da nicht.

Wolfgang


anonymous

unread,
Oct 13, 2007, 7:17:26 PM10/13/07
to
"Bernd Meier" <ndkwink...@yahoo.de> schrieb

Deutsche Politiker brechen tagtäglich ihren Eid, Schaden von Deutschland
abzuhalten. Also wo ist das Problem, wenn ein paar Frauen einen Eid, mit dem
man sich im Ernstfall eh höchstens den Hintern abwischen kann, brechen?

anonymous

unread,
Oct 13, 2007, 7:22:54 PM10/13/07
to
"Alkmene" <Odins_...@t-online.de> schrieb

Wo gibt es in Deutschland bitteschön Soldatinnen?
In dieser Feierabendtruppe, die maximal zur Verschönerung der
Arbeitslosenstatistiken taugt, wohl kaum.

G-H-L

unread,
Nov 21, 2007, 5:11:49 PM11/21/07
to
Bernd Meier schrieb:

Andere Frage darf man überhaupt straflos einen Eid brechen, den man
selbst freiwillig geleistet hat?

Gruß
G-H-L

G-H-L

unread,
Nov 21, 2007, 5:13:11 PM11/21/07
to
Otto Huber schrieb:
Ob im Verteidigungsfall überhaupt noch jemand danach fragt, für wen man
den Finger krumm macht oder nicht?

Gruß
G-H-L

Ingo G Becker

unread,
Nov 21, 2007, 5:15:06 PM11/21/07
to
Am Wed, 21 Nov 2007 23:11:49 +0100 schrieb G-H-L:

> Andere Frage darf man überhaupt straflos einen Eid brechen, den man
> selbst freiwillig geleistet hat?

Freiwillig?

G-H-L

unread,
Nov 21, 2007, 5:21:43 PM11/21/07
to
anonymous schrieb:
Ironie:
Dann schau dir doch mal die vergangenen Weltkriege an. Da wurde
praktisch jeder kurz vereidigt, eine Uniform drübergestülpt, ein Gewehr
in die Hand gedrückt und fertig war der Soldat.

Und die Frauen wuden an der Heimatfront gebraucht. Schutt wegräumen, für
den Ernteeinsatz und zum Kinderkriegen. Der Nachschub an Kanonenfutter
mußte doch gewährleistet sein.

Gruß
G-H-L

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Christian Bergmann

unread,
Nov 21, 2007, 6:28:47 PM11/21/07
to
"G-H-L" <G-...@fen-net.de> schrieb

> Andere Frage darf man überhaupt straflos einen Eid brechen, den man selbst
> freiwillig geleistet hat?

Offensichtlich schon, oder ist Helmut Kohl wegen Verletzung seines Amtseides
verurteilt worden?

Grüße, Chris

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T. Fink

unread,
Nov 22, 2007, 10:14:59 AM11/22/07
to
Ralf Kusmierz wrote:
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Konrad Wilhelm schrieb:
>
>> In meiner Heimatstadt Werdau meinten drei Pimpfe mit einer
>> Panzerfaust, meine Freiheit und meine Rechte gegen die einrollenden
>> Amerikaner verteidigen zu müssen (hatten sie ja vielleicht beeidigt).
>>
>> Die Folge war, dass die amerikanischen Panzer auf der Kette umdrehten,
>> wieder raus rollten und die Stadt erst mal 2 Tage lang beschossen.
>>
>> Wenn das BDM-Mädchen gewesen wären, die sich geweigert hätten mit der
>> Waffe zu kämpfen wäre Hunderten das Leben gerettet worden.
>
> Wenn wir uns alle zum Islam bekehren lassen, wird El Qaida hier auch
> keine Bombenanschläge mehr versuchen.

Na, wer weiß? Die meisten Opfer der Islamisten sind selbst Muslime.

Cheers

Torsten

--
Freedom for Tibet! http://www.tibet.com/

Ingo G Becker

unread,
Nov 22, 2007, 1:55:14 PM11/22/07
to
Am Thu, 22 Nov 2007 10:58:52 +0100 schrieb Ralf Kusmierz:

> Eid und Gelöbnis werden freiwillig geleistet.

Uih. Das hab ich als ollen T5er nicht gewusst.
Mann kann also auch Soldat sein ohne Gelöbnis/Eid?

Matthias Frank

unread,
Nov 22, 2007, 2:03:31 PM11/22/07
to
G-H-L schrieb:

> Und die Frauen wuden an der Heimatfront gebraucht... zum Kinderkriegen.

> Der Nachschub an Kanonenfutter
> mußte doch gewährleistet sein.

Sind die Nazis schon davon ausgegangen, dass der Krieg min. 16 Jahre
dauert?

MfG
Matthias

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T. Fink

unread,
Nov 22, 2007, 3:21:04 PM11/22/07
to
Ralf Kusmierz wrote:
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, "T. Fink" schrieb:

>
>>>> Wenn das BDM-Mädchen gewesen wären, die sich geweigert hätten mit der
>>>> Waffe zu kämpfen wäre Hunderten das Leben gerettet worden.
>>> Wenn wir uns alle zum Islam bekehren lassen, wird El Qaida hier auch
>>> keine Bombenanschläge mehr versuchen.
>> Na, wer weiß? Die meisten Opfer der Islamisten sind selbst Muslime.
>
> Das sind aber nur Kollateralschäden.

Falsch, oft auch als gezielte Opfer, z.B. in Algerien, wo in den 90ern
Islamisten ganze Dörfer niedergemetzelt haben. Auch im Irak ist das so,
die wenigsten Anschläge dort gehen gegen Regierungs- oder Koalitionstruppen.

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Turan Fettahoglu

unread,
Nov 24, 2007, 3:18:09 AM11/24/07
to
>> Eid und Gelöbnis werden freiwillig geleistet.

> Uih. Das hab ich als ollen T5er nicht gewusst.
> Mann kann also auch Soldat sein ohne Gelöbnis/Eid?

Natürlich. Sonst könnte man sich durch Gelöbnisverweigerung um den
Wehrdienst drücken.

Ulrich Heymach

unread,
Nov 24, 2007, 4:14:37 AM11/24/07
to

Turan Fettahoglu schrieb:

Wasn ds wieder für ne Logik?

Message has been deleted

T. Fink

unread,
Nov 24, 2007, 7:26:01 AM11/24/07
to

Ganz einfach: Wenn das so wäre könnte der Wehrpflichtige keine Lust auf
Wehrdienst hätte, müsste er nur das Gelöbnis verweigern, und man müsste
ihn entlassen. Ist aber eben nicht so.

Ulrich Heymach

unread,
Nov 24, 2007, 9:01:56 AM11/24/07
to

T. Fink schrieb:


> Ganz einfach: Wenn das so wäre könnte der Wehrpflichtige keine Lust auf
> Wehrdienst hätte, müsste er nur das Gelöbnis verweigern, und man müsste
> ihn entlassen. Ist aber eben nicht so.

Ich war nicht bei der Bundswehr.
Deshalb meine Frage: Wie kann man denn das Gelöbnis verweigern?
Und warum dann nicht gleich den ganzen Bundeswehreinsatz?

G-H-L

unread,
Nov 24, 2007, 12:45:32 PM11/24/07
to
Ingo G Becker schrieb:

Klar doch! Jeder Wehrpflichtige legt nach Ableistung seines
Grundwehrdienstes ein Gelöbnis, aber keinen Eid ab. Lediglich der Zeit-
oder Berufssoldat legt einen Eid ab. Und die Verpflichtung zum Zeit-
oder Berufssoldaten geht hier in Deutschland jeder Freiwillig ein.

Gruß
G-H-L

G-H-L

unread,
Nov 24, 2007, 12:49:39 PM11/24/07
to
Ulrich Heymach schrieb:

>
>
> T. Fink schrieb:
>
>
>> Ganz einfach: Wenn das so wäre könnte der Wehrpflichtige keine Lust
>> auf Wehrdienst hätte, müsste er nur das Gelöbnis verweigern, und man
>> müsste ihn entlassen. Ist aber eben nicht so.
>
> Ich war nicht bei der Bundswehr.
> Deshalb meine Frage: Wie kann man denn das Gelöbnis verweigern?

Indem man sich ganz einfach weigert.

> Und warum dann nicht gleich den ganzen Bundeswehreinsatz?
>

Weil die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert ist. Natürlich kann man
dem Wehrdienst entgehen, wenn man einen Antrag auf
Kriegsdienstverweigerung stellt.

Gruß
G-H-L

G-H-L

unread,
Nov 24, 2007, 12:51:54 PM11/24/07
to
Christian Bergmann schrieb:
Nein! Denn wo kein Kläger, da natürlich auch kein Richter. Zudem
genießen Politiker in der Regel ihre Immunität.

Gruß
G-H-L

G-H-L

unread,
Nov 24, 2007, 12:55:10 PM11/24/07
to
Konrad Wilhelm schrieb:

> On Wed, 21 Nov 2007 23:11:49 +0100, G-H-L <G-...@fen-net.de> wrote:
>
>> Bernd Meier schrieb:
>>> Dürfen weibliche Soldaten straffrei den Eid* brechen,
>>> "das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen",
>
> Es gibt bestimmt eine Menge Leute die der Meinung sind man kann das
> recht und die Freiheit des deutschen Volkes mit tausend Sachen weit
> besser verteidigen als mit Waffen
>
> Ich gehöre auch dazu.
>
> Das letzte mal, wo meine Freiheit und mein Recht (hieß das damals auch
> schon so?) mit Waffen verteidigt wurde ist das ganz ungeheuer in die
> Hose gegangen und ich fand es überhaupt nicht lustig.
>
> Leider haben das viel zu viele schon wieder vergessen.
>

Du vergißt, daß damals nicht deine Freiheit und dein Recht verteidigt,
sondern andere Länder von Deutschland angegriffen wurden. Und die haben
ihre Freiheit und ihr Recht letztendlich sehr erfolgreich verteidigt.

Gruß
G-H-L

Ulrich Heymach

unread,
Nov 24, 2007, 1:40:27 PM11/24/07
to

G-H-L schrieb:

> Ulrich Heymach schrieb:
>
>>
>>
>> T. Fink schrieb:
>>
>>
>>> Ganz einfach: Wenn das so wäre könnte der Wehrpflichtige keine Lust
>>> auf Wehrdienst hätte, müsste er nur das Gelöbnis verweigern, und man
>>> müsste ihn entlassen. Ist aber eben nicht so.
>>
>>
>> Ich war nicht bei der Bundswehr.
>> Deshalb meine Frage: Wie kann man denn das Gelöbnis verweigern?
>
>
> Indem man sich ganz einfach weigert.

Passiert einem da nix, oder was?

Andreas Galinski

unread,
Nov 24, 2007, 2:05:13 PM11/24/07
to
G-H-L <G-...@fen-net.de> wrote:

>Weil die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert ist. Natürlich kann man
>dem Wehrdienst entgehen, wenn man einen Antrag auf
>Kriegsdienstverweigerung stellt.

Weil wir hier u.a.[1] auch in einer Rechtsgruppe sind: Ganz so einfach
ist es nicht, denn der Antrag muß natürlich auch anerkannt werden.

[1] dspm aus xpost-Liste entfernt


Andreas

--
C.J.: "They sent me two turkeys. The most photo-friendly of the two
gets a Presidential pardon and a full life at a children's zoo. The
runner-up gets eaten."
Bartlet: "If the Oscars were like that, I'd watch." ("The West Wing")

Holger Pollmann

unread,
Nov 24, 2007, 2:22:00 PM11/24/07
to
Andreas Galinski <nutz...@andreas-galinski.de> schrieb:

f'up nach dsrm

>> Weil die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert ist. Natürlich kann
>> man dem Wehrdienst entgehen, wenn man einen Antrag auf
>> Kriegsdienstverweigerung stellt.
>
> Weil wir hier u.a.[1] auch in einer Rechtsgruppe sind: Ganz so einfach
> ist es nicht, denn der Antrag muß natürlich auch anerkannt werden.

Und wenn wir ganz ordentlich sind und die Pflicht zum Stattgeben bei
Vorliegen der Voraussetzungen miteinbeziehen, kann man sagen:

Man ist nicht zum Wehrdienst verpflichtet, wenn man ihn aus tatsächlich
vorhandenen Gewissensgründen iM Rahmen des vorgegebenen Verfahrens
verweigert.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

T. Fink

unread,
Nov 24, 2007, 4:09:56 PM11/24/07
to
Ulrich Heymach wrote:
>
>
> T. Fink schrieb:
>
>
>> Ganz einfach: Wenn das so wäre könnte der Wehrpflichtige keine Lust
>> auf Wehrdienst hätte, müsste er nur das Gelöbnis verweigern, und man
>> müsste ihn entlassen. Ist aber eben nicht so.
>
> Ich war nicht bei der Bundswehr.
> Deshalb meine Frage: Wie kann man denn das Gelöbnis verweigern?

Indem man dies kundtut, spätestens beim Antreten zum Gelöbnisappell.

> Und warum dann nicht gleich den ganzen Bundeswehreinsatz?
>

Kann man, nennt sich Kriegsdienstverweigerung.

T. Fink

unread,
Nov 24, 2007, 4:11:49 PM11/24/07
to

Nö, man kann nur kein Gefreiter werden. Die Verpflichtung zur Befolgung
von Befehlen besteht trotzdem, da sie auf GG, WehrpflichtG und SoldatenG
beruht.

Christian Bergmann

unread,
Nov 25, 2007, 5:25:40 AM11/25/07
to
"G-H-L" <G-...@fen-net.de> schrieb

>> Offensichtlich schon, oder ist Helmut Kohl wegen Verletzung seines
>> Amtseides verurteilt worden?
>>
> Nein! Denn wo kein Kläger, da natürlich auch kein Richter. Zudem genießen
> Politiker in der Regel ihre Immunität.

Das ist beides nicht richtig. Wenn Straftaten vorliegen, hebt der Bundestag
die Immunität der betreffenden Abgeordneten in aller Regel flux auf. Am
fehlenden Ankläger scheitert es bei Kohl nicht. Die Verletzung des Amtseides
ist leider nicht strafbewehrt. Die Eidesformel in sofern nur hohles
Geschwätz.

Grüße, Chris

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