(*"Ich schwöre(?), der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das
Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.")
Ist der entsprechende Eid daher nur für männliche längerdienende* Soldaten
vorgesehen?
(*für kurzfristige männliche Zwangsarbeiter ist ja "nur" ein Gelöbnis
vorgesehen.)
> Dürfen weibliche Soldaten straffrei den Eid* brechen, "das Recht und die
> Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen", da sie ja laut GG
> nicht zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden dürfen und danach, wenn
> sie keine Lust haben, eben keine Waffengewalt zur tapferen Verteidigung
> anwenden brauchen?
Du meinst, irgendein BRD-Bürger würde bei einem Überfall auf die BRD zu
den Waffen greifen und das Land verteidigen? Das ist recht naiv. Mal
davon abgesehen, daß die Bundeswehr zur Landesverteidigung weder
materiell noch logistisch ausgerüstet ist. Israelis identifizieren sich
mit ihrem Land und würden es verteidigen. BRD-Bürger nicht.
Was "Soldatinnen" betrifft, so würde ich als Kommandeur im Ernstfall auf
diese keinerlei Erwartungen setzen. Ich brauche keine hysterisch
schreibenden Weiber, die nicht in der Lage sind ihren Kampfauftrag im
Gefechtseinsatz zu erfüllen.
Nehmen wir mal an, "der Russe" überfällt die BRD. Da würde ich nicht mal
den Ossis mehr trauen. Die werden sich in Scharen den Russen anschließen
und gegen den Westen kämpfen. Man unterschätze nicht die Ossi-Wut und
ihre DDR-Nostalgie.
Nun, mein eigenes Leben würde ich schon mit der Waffe verteidigen aber für
Neoliberale würde ich garantiert keinen Finger krumm machen.
Ja, hysterisch schreibende Weiber sind ganz schlecht für die
Landesverteidigung. Nimm ihnen wenigstens den Kugelschreiber weg.
--
Frage dich selbst, ob du glücklich bist, und du wirst aufhören, es zu
sein. (John Stuart Mill)
Bernd Meier schrieb:
Die us-amerikanischen Soldatinnen kämpfen, die britischen Soldatinnen
kämpfen, iranische Frauen kämpften (unterm Tschador). Warum sollten
deutsche Soldatinnen das nicht tun? Hälst Du Frauen neuerdings fürs
"edlere" Geschlecht? Daß Frauen töten können ist bekannt. Oder glaubst
Du etwa nur der feige Giftmord ist etwas für Frauen?
Gruß
>"edlere" Geschlecht? Daß Frauen töten können ist bekannt. Oder glaubst
>Du etwa nur der feige Giftmord ist etwas für Frauen?
Die tendieren eher zur nachgeburtlichen Abtreibung, z.B.
Säuglingsweitwurf aus dem 10.Stock
Realname
Realname schrieb:
Wenn ich mich nicht täusche war die Frau in der Zeit nach der Geburt und
wurde von ihrem Freund im Stich gelassen. Das ist strafmildernd. Die
Zeit unmittelbar nach der Geburt ist eine kritische Zeitspanne, in der
sich Druck, Drohungen besonders auswirken.
>Wenn ich mich nicht täusche war die Frau in der Zeit nach der Geburt und
>wurde von ihrem Freund im Stich gelassen. Das ist strafmildernd. Die
>Zeit unmittelbar nach der Geburt ist eine kritische Zeitspanne, in der
>sich Druck, Drohungen besonders auswirken.
Schon klar, Frauen sind eben ein Wenig "behindert". Deshalb gelten für
sie auch keine Menschenrechte sondern "Frauenrechte" (die Femanzen
wollen das so).
Realname
Das erwarten sie ja auch nicht. Deshalb keine allgemeine Volksbewaffnung,
sondern eine Armee. d. h. eine besodndere bewaffnete Macht.
Wolfgang
Keineswegs; siehe Margaret Thatcher, Golda Meir, Indira Ghandi
Wolfgang
Deshalb gab es ja auch bis 1998 den besonderen Tatbestand der Kindestötung
(§ 217 a StGB a. F.) , der das Töten eines nichtehelichen Kindes in oder
unmittelbar nach der Geburt durch die Mutter privilegierte. In minder
schweren Fällen ging der Strafrahmen bis zu sechs Monaten runter.
Die Einschränkung auf nichteheliche Kinder war natürlich nicht zu halten,
aber statt den Tatbestand auf alle Kinder auszudehnen, hat man ihn in
rechtspolitischer Weitsicht ganz abgeschafft, mit der Folge, daß man jetzt
wegen Totschlags in einem minder schweren Fall verurteilen muß. Unter ein
Jahr kommt man da nicht.
Wolfgang
Deutsche Politiker brechen tagtäglich ihren Eid, Schaden von Deutschland
abzuhalten. Also wo ist das Problem, wenn ein paar Frauen einen Eid, mit dem
man sich im Ernstfall eh höchstens den Hintern abwischen kann, brechen?
Wo gibt es in Deutschland bitteschön Soldatinnen?
In dieser Feierabendtruppe, die maximal zur Verschönerung der
Arbeitslosenstatistiken taugt, wohl kaum.
Andere Frage darf man überhaupt straflos einen Eid brechen, den man
selbst freiwillig geleistet hat?
Gruß
G-H-L
Gruß
G-H-L
> Andere Frage darf man überhaupt straflos einen Eid brechen, den man
> selbst freiwillig geleistet hat?
Freiwillig?
Und die Frauen wuden an der Heimatfront gebraucht. Schutt wegräumen, für
den Ernteeinsatz und zum Kinderkriegen. Der Nachschub an Kanonenfutter
mußte doch gewährleistet sein.
Gruß
G-H-L
> Andere Frage darf man überhaupt straflos einen Eid brechen, den man selbst
> freiwillig geleistet hat?
Offensichtlich schon, oder ist Helmut Kohl wegen Verletzung seines Amtseides
verurteilt worden?
Grüße, Chris
Na, wer weiß? Die meisten Opfer der Islamisten sind selbst Muslime.
Cheers
Torsten
--
Freedom for Tibet! http://www.tibet.com/
> Eid und Gelöbnis werden freiwillig geleistet.
Uih. Das hab ich als ollen T5er nicht gewusst.
Mann kann also auch Soldat sein ohne Gelöbnis/Eid?
> Und die Frauen wuden an der Heimatfront gebraucht... zum Kinderkriegen.
> Der Nachschub an Kanonenfutter
> mußte doch gewährleistet sein.
Sind die Nazis schon davon ausgegangen, dass der Krieg min. 16 Jahre
dauert?
MfG
Matthias
Falsch, oft auch als gezielte Opfer, z.B. in Algerien, wo in den 90ern
Islamisten ganze Dörfer niedergemetzelt haben. Auch im Irak ist das so,
die wenigsten Anschläge dort gehen gegen Regierungs- oder Koalitionstruppen.
> Uih. Das hab ich als ollen T5er nicht gewusst.
> Mann kann also auch Soldat sein ohne Gelöbnis/Eid?
Natürlich. Sonst könnte man sich durch Gelöbnisverweigerung um den
Wehrdienst drücken.
Turan Fettahoglu schrieb:
Wasn ds wieder für ne Logik?
Ganz einfach: Wenn das so wäre könnte der Wehrpflichtige keine Lust auf
Wehrdienst hätte, müsste er nur das Gelöbnis verweigern, und man müsste
ihn entlassen. Ist aber eben nicht so.
T. Fink schrieb:
> Ganz einfach: Wenn das so wäre könnte der Wehrpflichtige keine Lust auf
> Wehrdienst hätte, müsste er nur das Gelöbnis verweigern, und man müsste
> ihn entlassen. Ist aber eben nicht so.
Ich war nicht bei der Bundswehr.
Deshalb meine Frage: Wie kann man denn das Gelöbnis verweigern?
Und warum dann nicht gleich den ganzen Bundeswehreinsatz?
Klar doch! Jeder Wehrpflichtige legt nach Ableistung seines
Grundwehrdienstes ein Gelöbnis, aber keinen Eid ab. Lediglich der Zeit-
oder Berufssoldat legt einen Eid ab. Und die Verpflichtung zum Zeit-
oder Berufssoldaten geht hier in Deutschland jeder Freiwillig ein.
Gruß
G-H-L
Indem man sich ganz einfach weigert.
> Und warum dann nicht gleich den ganzen Bundeswehreinsatz?
>
Weil die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert ist. Natürlich kann man
dem Wehrdienst entgehen, wenn man einen Antrag auf
Kriegsdienstverweigerung stellt.
Gruß
G-H-L
Gruß
G-H-L
Du vergißt, daß damals nicht deine Freiheit und dein Recht verteidigt,
sondern andere Länder von Deutschland angegriffen wurden. Und die haben
ihre Freiheit und ihr Recht letztendlich sehr erfolgreich verteidigt.
Gruß
G-H-L
G-H-L schrieb:
> Ulrich Heymach schrieb:
>
>>
>>
>> T. Fink schrieb:
>>
>>
>>> Ganz einfach: Wenn das so wäre könnte der Wehrpflichtige keine Lust
>>> auf Wehrdienst hätte, müsste er nur das Gelöbnis verweigern, und man
>>> müsste ihn entlassen. Ist aber eben nicht so.
>>
>>
>> Ich war nicht bei der Bundswehr.
>> Deshalb meine Frage: Wie kann man denn das Gelöbnis verweigern?
>
>
> Indem man sich ganz einfach weigert.
Passiert einem da nix, oder was?
>Weil die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert ist. Natürlich kann man
>dem Wehrdienst entgehen, wenn man einen Antrag auf
>Kriegsdienstverweigerung stellt.
Weil wir hier u.a.[1] auch in einer Rechtsgruppe sind: Ganz so einfach
ist es nicht, denn der Antrag muß natürlich auch anerkannt werden.
[1] dspm aus xpost-Liste entfernt
Andreas
--
C.J.: "They sent me two turkeys. The most photo-friendly of the two
gets a Presidential pardon and a full life at a children's zoo. The
runner-up gets eaten."
Bartlet: "If the Oscars were like that, I'd watch." ("The West Wing")
f'up nach dsrm
>> Weil die Wehrpflicht im Grundgesetz verankert ist. Natürlich kann
>> man dem Wehrdienst entgehen, wenn man einen Antrag auf
>> Kriegsdienstverweigerung stellt.
>
> Weil wir hier u.a.[1] auch in einer Rechtsgruppe sind: Ganz so einfach
> ist es nicht, denn der Antrag muß natürlich auch anerkannt werden.
Und wenn wir ganz ordentlich sind und die Pflicht zum Stattgeben bei
Vorliegen der Voraussetzungen miteinbeziehen, kann man sagen:
Man ist nicht zum Wehrdienst verpflichtet, wenn man ihn aus tatsächlich
vorhandenen Gewissensgründen iM Rahmen des vorgegebenen Verfahrens
verweigert.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Indem man dies kundtut, spätestens beim Antreten zum Gelöbnisappell.
> Und warum dann nicht gleich den ganzen Bundeswehreinsatz?
>
Kann man, nennt sich Kriegsdienstverweigerung.
Nö, man kann nur kein Gefreiter werden. Die Verpflichtung zur Befolgung
von Befehlen besteht trotzdem, da sie auf GG, WehrpflichtG und SoldatenG
beruht.
>> Offensichtlich schon, oder ist Helmut Kohl wegen Verletzung seines
>> Amtseides verurteilt worden?
>>
> Nein! Denn wo kein Kläger, da natürlich auch kein Richter. Zudem genießen
> Politiker in der Regel ihre Immunität.
Das ist beides nicht richtig. Wenn Straftaten vorliegen, hebt der Bundestag
die Immunität der betreffenden Abgeordneten in aller Regel flux auf. Am
fehlenden Ankläger scheitert es bei Kohl nicht. Die Verletzung des Amtseides
ist leider nicht strafbewehrt. Die Eidesformel in sofern nur hohles
Geschwätz.
Grüße, Chris