Der Verteidigungsminister hat sich durchgeklagt. Er darf jetzt
organisieren, dass künftig Tausende von Lehrstellen leer stehen. Wehrdienst
soll wieder Vorrang vor einer beruflichen Ausbildung haben. Viele
Fachkräfte werden dem Arbeitsmarkt künftig nur noch mit Verzögerung zur
Verfügung stehen.
Mit der vor dem Bundesverwaltungsgericht erstrittenen Entscheidung hat
sich der Verteidigungsminister gegen den Beschluss des Bundesrates vom
11.5.2007 (www.zentralstelle-kdv.de/pdf/duales-studium-8.pdf), gegen
das Votum der SPD-Fraktion im Bundestag und gegen die Position der
Bildungspolitiker in der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzt.
In der Praxis heißt das, dass weder die Betriebe noch die
Wehrpflichtigen planen können. Eine Einberufung ist nun aus dem gesamten
ersten
Ausbildungsjahr der betrieblichen Ausbildung möglich. Da die Arbeitgeber
die Ausbildungsplätze aber weiter zur Verfügung halten müssen, werden
zukünftig Tausende von Lehrstellen wieder leer stehen. Mit einer Änderung
des Wehrpflichtgesetzes hatte der Bundestag im Oktober 2004 diesen
Missstand gerade bereinigt. Auf dem Umweg über das Bundesverwaltungsgericht
macht der Verteidigungsminister diese Bemühungen nun teilweise wieder
zunicht.
Die Zentralstelle KDV fordert den Bundestag auf, den Beschluss des
Bundesrates aufzugreifen und zu regeln, dass für ein Duales Studium ab
Ausbildungsbeginn vom Wehr- und Zivildienst zurückgestellt wird.
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Der Beschluss des Bundesrates (Auszug aus der Bundesrats-Drucksache
226/07 <Beschluss> vom 11.5.2007, Seite 3 f.):
"Die angestrebte Gleichbehandlung von Studierenden im dualen Studium
(dualer Bildungsgang) mit "normalen" Studierenden ist nicht vertretbar.
Sie müssen vielmehr wie andere Auszubildende behandelt werden. Bei den
dualen Studiengängen handelt es sich um sehr komprimierte,
anspruchsvolle Ausbildungen, die besonders leistungsfähige Personen
ansprechen. In
dem Ratgeber "Studien- und Berufswahl" ist beispielsweise der Abschnitt
hierzu mit "Stehvermögen verlangt", übertitelt. Gerade diese enge
Vernetzung von Studium und Ausbildung rechtfertigt es, diese Studierenden
wie andere Auszubildende zu behandeln, so dass sie ihre Ausbildung
insgesamt nicht unterbrechen müssen. Mit der Gesetzesänderung wäre die
Durchführung des dualen Studiums zusätzlich erschwert und damit die
Attraktivität des dualen Studiums gemindert."
Bundesrats-Drucksache 226/07 (Beschluss), Seite 3 f.
Nicht alle. Nur Männer.