ich bin vor 2 Jahren leider T2 gemustert worden, und verrichte nun meinen
Dienst beim DRK als Katastrophenschuetzler...Nun hat mein Arzt ein Atest,
wonach ich (seiner Meinung nach) ausgemustert worden waere, wenn ich es
damals schon gehabt haette...Kann ich Antrag auf Nachmusterung stellen ???
--------------------------------------------------------------------------
Carsten-Lars Langanki
eMail: car...@tharbad.prima.ruhr.de
carsten....@t-online.de
> Hallo...
>
> ich bin vor 2 Jahren leider T2 gemustert worden, und verrichte nun meinen
> Dienst beim DRK als Katastrophenschuetzler...Nun hat mein Arzt ein Atest,
> wonach ich (seiner Meinung nach) ausgemustert worden waere, wenn ich es
> damals schon gehabt haette...Kann ich Antrag auf Nachmusterung stellen ???
Sicher, worauf wartest Du noch?
Christoph
--------------------------------------
Christoph Richwin
E-Mail: cric...@transit.prima.ruhr.de
--------------------------------------
"Was wäre Vernunft ohne das Wissen vom Rausch ?" (Hesse)
## CrossPoint v3.1 R ##
>ich bin vor 2 Jahren leider T2 gemustert worden, und verrichte nun meinen
>Dienst beim DRK als Katastrophenschuetzler...Nun hat mein Arzt ein Atest,
>wonach ich (seiner Meinung nach) ausgemustert worden waere, wenn ich es
>damals schon gehabt haette...Kann ich Antrag auf Nachmusterung stellen ???
Nur, wenn Du Deine Verpflichtung im Katastrophenschutz beendest.
Allerdings muß man wissen, daß die Bundeswehr mit den neuen
Tauglichkeitsstufen inzwischen fast jeden nimmt. Wenn Du die
Gesundheitsuntersuchung des KatS bestanden hast, dann hast Du eigentlich -
wenn alles mit rechten Dingen zugeht - keine Chance, ausgemustert zu werden.
Das bedeutet, daß du unmittelbar nach der Nachmusterung zur Bundeswehr
eingezogen wirst - und zwar zur vollen Dienstzeit, da Du den Abbruch Deiner
Verpflichtungszeit im KatS selbst verschuldet hast.
Guido
dazu ist wichtig zu wissen, dass die Bundeswehr auch jemanden einzieht, der
beim KatS untauglich geschrieben wurde. Im speziellen Fall wurde ein Kamerad
von mir nach der G26 Untersuchung ( Atemschutz ) fuer den Dienst in der
Feuerwehr untauglich geschrieben, bei der Bundeswehr aber mit T2 fuer tauglich
erklaert.
Also ist VORSICHT geboten...
Mit kam. Gruss
Peter
>dazu ist wichtig zu wissen, dass die Bundeswehr auch jemanden einzieht, der
>beim KatS untauglich geschrieben wurde. Im speziellen Fall wurde ein Kamerad
>von mir nach der G26 Untersuchung ( Atemschutz ) fuer den Dienst in der
>Feuerwehr untauglich geschrieben, bei der Bundeswehr aber mit T2 fuer tauglich
>erklaert.
Sogar noch T2! Für die Bundeswehr muß man ja nur maskentauglich sein, das
entspreicht der G26 Teil 1. Die Bundeswehr interessiert das aber gar nicht,
sie überprüft das nicht nach den BG-Richtlinien, sondern nur nach eigenen
Richtlinien.
Für den Atemschutz (PA) bei der Feuerwehr ist die G26 Teil 3 erforderlich.
Allerdings ist das bei Freiwilligen Feuerwehren nicht zwingend, da diese nicht
alle Feuerwehrleute zu Atemschutzgeräteträgern ausbilden.
Und selbst, wenn die Bundeswehr nach G26-3 prüfen würde, dann könnte er immer
noch T7 werden.
Die ganze Problematik besteht aber nur, weil es nicht möglich ist, sich
nachmustern zu lassen, so lange man im KatS verpflichtet ist.
Guido
[..]
Noch was: Versuch doch mal, Deinen Newsreader zu konfigurieren.
Guido
>
> Die ganze Problematik besteht aber nur, weil es nicht m=F6glich ist, sich
> nachmustern zu lassen, so lange man im KatS verpflichtet ist.
Tja, trotz der niederschmetternden Erkenntnis, dass ich noch die
restlichen 3-4 Jahre beim KatS mitmachen "darf", danke ich fuer die
Antworten...
Ciao Carsten
>
> Guido