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Spielregeln f,A|(Br einen monopolfreien IT-Markt

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PILCH Hartmut

unread,
Feb 2, 1998, 3:00:00 AM2/2/98
to

Newsgroups:

Spielregeln f ,A| (Br einen monopolfreien Informationstechnologiemarkt
http://www.a2e.de/phm/konkrefde.html

Wenn die Marktwirtschaft im Software-Bereich funktionieren soll, sind
neue Regeln vonn ,Av (Bten. Der folgende Reformvorschlag w ,A| (Brde den
Monopolismus von Grund auf beseitigen und dabei legitimen
Software-Kommerz sch ,A| (Btzen.

Die Begriffe offen und frei rechtlich definieren

Rechtliche Definition und Schutz einiger Grundbegriffe

offenes System:
System, dessen relevante Funktionalit ,Ad (Bt vollst ,Ad (Bndig
spezifiziert ist, so dass

1. externe Systeme die relevanten Systemfunktioen aufrufen und
in automatisierter Abfolge nutzen k ,Av (Bnnen
(Automatisierbarkeit)
2. ein f ,Ad (Bhiger Systembauer ein ,Ad (Bquivalentes System konstruieren
k ,Av (Bnnte, das, sofern es die Spezifikation erf ,A| (Bllte, 100%
kompatibel zum offenen System w ,Ad (Bre ( ,AD (Bmulierbarkeit)

,Av (Bffentliches System:
System, f ,A| (Br das vollst ,Ad (Bndige und gut dokumentierte
Konstruktionsanweisungen (Quelltext) vorliegen, so dass man es
unmittelbar ver ,Ad (Bndern, erweitern und auf andere Plattformen
portieren kann

freies System:
ein ,Av (Bffentliches System, dessen Bauanweisungen (Quelltext)
sowohl im Original als auch in abge ,Ad (Bnderter Fassung frei
verteilt werden d ,A| (Brfen, vorausgesetzt

1. Es wird auf das Originalwerk verwiesen, so dass der Empf ,Ad (Bnger
es m ,Av (Bglicht ohne Umst ,Ad (Bnde finden kann. Meistens geschieht das
durch Angabe der URL im Titel und/oder an anderen auff ,Ad (Blligen
Stellen des Werkes.
2. Urheberrechtshinweise des Originals werden mitaufgenommen
3. ,AD (Bnderungen gegen ,A| (Bber dem Original werden klar dokumentiert
und durch dadurch erreichte Verbesserungen gerechtfertigt.
4. Die verteilte Version ist ebenfalls ein freies System

Offene Hardware:
Hardware, f ,A| (Br die alleine aufgrund der Dokumentation (ohne
Experimentieren und Raten) Treiber programmiert werden k ,Av (Bnnen.

offenes Betriebssystem:
BS, das alleine aufgrund einer Spezifikation programmiert oder
,Ad (Bmuliert werden kann, sodass ein Programm das auf einer
g ,A| (Bltigen Implementation der Spezifikation l ,Ad (Buft sogleich auf
jeder g ,A| (Bltigen Implementation l ,Ad (Buft

offene Software:
Software, die selbst ein offenes System ist und von keinen
nicht-offenen Systemen abh ,Ad (Bngt

Software und der gewerbliche Rechtschutz

Urheber- und Patentrechte erlauben ihren Inhabern, Anteile an
eventuellen aufgrund des Werkes bzw der Erfindung erwirtschafteten
kommerziellen Gewinnen einzufordern, nicht jedoch die Verwendung des
Werkes bzw der Erfindung einzuschr ,Ad (Bnken.

Offenheitszertifizierung

Die Offenheit eines Systems (Soft- oder Hardware) kann durch
Einreichung Offenheit verb ,A| (Brgender Dokumentation (Offenheitsdoku) beim
Patentamt (oder T ,A\ (BV o. ,Ad (B) zertifiziert werden.

Das Patentamt publiziert die Offenheitsdoku, ohne sie zu pr ,A| (Bfen. Der
Anmelder schw ,Av (Brt, dass die Offenheitsdoku Offenheit im rechtlichen
Sinne (s.o.) garantiert. Dritte Parteien k ,Av (Bnnen versuchen, ihn des
Meineids ,A| (Bberf ,A| (Bhren, indem sie z.B. nach der Dokumentation des offenen
Win2000 einen ,AD (Bmulator bauen, auf dem Word2000 nicht l ,Ad (Buft, weil es
auf undokumentierte Systemaufrufe zur ,A| (Bckgreift.

Im Rahmen der Offenheitszertifizierung werden auch die Bauanweisungen
(bei Software: Quelltext) beim Patentamt hinterlegt. Der Quelltext
kann geheim bleiben. F ,A| (Br die Geheimhaltung muss jedoch eine steigende
j ,Ad (Bhrliche Lizenzgeb ,A| (Bhr an das Patentamt entrichtet werden.

Das Patentamt ver ,Av (Bffentlicht die Bauanweisungen sobald
1. die Geheimgehaltungsgeb ,A| (Bhr nicht mehr p ,A| (Bnktlich bezahlt wird
2. jemand nachweist, dass das System nicht offen ist

Nach Ver ,Av (Bffentlichung wird das Informationssystem zun ,Ad (Bchst zwei Jahre
lang ein ,Av (Bffentliches System, dann ein freies System. Auch die
Wandlung vom ,Av (Bffentlichen zum freien System kann durch Zahlung einer
geringeren, aber ebenfalls j ,Ad (Bhrlich steigenden Lizenzgeb ,A| (Bhr an das
Patentamt hinausgez ,Av (Bgert werden.

steuerpolitische Differenzierung

1. Anerkennung der Gemeinn ,A| (Btzigkeit freier Software, steuerliche
Absetzbarkeit von Spenden.
2. Steuerliche Beg ,A| (Bnstigung offener und ,Av (Bffentlicher Systeme
3. Zumindest in einigen Bereichen wie dem der Betriebssysteme und
Netzwerkprotokolle sollten generell nur offene und/oder freie
Systeme auf den Markt gelassen werden.

Kennzeichnungspflichten

Verbraucherschutz: Kennzeichnungspflicht f ,A| (Br Schnittstellen, z.B.: Die
EG-Industrieminister warnen: Undokumentierte Schnittstellen gef ,Ad (Bhrden
Ihre Unabh ,Ad (Bngigkeit. Die mangelhafte Dokumentation dieser Audiokarte
finden Sie unter http://eu.norm.de/audio/0815.html. Alles ,A| (Bbrige ist
Betriebsgeheimnis des Herstellers.

Besondere Verpflichtung ,Av (Bffentlicher Institutionen

* Offenheit ist Voraussetzung f ,A| (Br den Einsatz von Software im
,Av (Bffentlichen Dienst. Nur als offen zertifizierte oder freie
Systeme d ,A| (Brfen eingesetzt werden. Systeme, die mit Staatsgeldern
in Auftrag gegeben werden, m ,A| (Bssen offen und m ,Av (Bglichst frei sein.
Keine ,Av (Bffentlichen Gelder f ,A| (Br vor der ,AV (Bffentlichkeit versteckte
Informationen!
* Beh ,Av (Brden und halb- ,Av (Bffentliche Institutionen (wie z.B.
marktbeherrschende Gro ,A_ (Bunternehmen) sind verpflichtet, die in
ihrer Obhut befindlichen ,Av (Bffentlichen Informationen (wie z.B.
Bahnfahrpl ,Ad (Bne, Telefonb ,A| (Bcher, Gesetzestexte, Normw ,Av (Brterb ,A| (Bcher,
Patentinformationen) unentgeltlich in einer software-neutralen
standardisierten Form zu publizieren.

Offene Ausschreibung f ,A| (Br ,AV (Bffentliche Infrastruktur

Informationelle Infrastruktur (d.h. Informationen wie Zeichens ,Ad (Btze,
W ,Av (Brterb ,A| (Bcher, Netzwerkprotokolle usw die jeder t ,Ad (Bglich braucht, an
denen aber kein Unternehmen Geld verdienen kann, wenn es sie in der
geforderten offenen Form vertreibt), ist Hoheitsaufgabe. Der Staat ist
verpflichtet, informationelle Infrastruktur bereitzustellen, indem er
,Av (Bffentliche Projekte offen ausschreibt oder Monopolunternehmen wie der
Bahn, Telekom, Patentamt etc dies zur Auflage macht. Das
Ausschreibungsverfahren selbst hat strengsten Anspr ,A| (Bchen bez ,A| (Bglich
Offenheit und Zug ,Ad (Bnglichkeit zu gen ,A| (Bgen. F ,A| (Br jede Ausschreibung gibt
es z.B. ein elektronisches Forum, in dem alles r ,A| (Bckhaltslos
offengelegt wird und bei dem jeder nach zu definierenden Spielregeln
ohne b ,A| (Brokratische Schikanen teilnehmen und entscheiden kann. (Diese
steht in krassem Gegensatz zu derzeitigen EU-Ausschreibungen, bei
denen Milliarden ohne jede ,Av (Bffentliche Rechenschaft f ,A| (Br kommerzielle
Software in den Sand gesetzt werden, deren Quelltexte nach dem Ende
der Prasserei f ,A| (Br immer unter dem Meeresgrund vergraben bleiben).

Die meisten dieser Grunds ,Ad (Btze sind nicht neu und werden z.B. in der
Mobilfunkbranche l ,Ad (Bngst systematisch angewendet. Die EU verbietet den
Wirtschaftskrieg mit inkompatiblen Standards, zwingt die Unternehmen
wie Siemens, Nokia, Ericsson usw zur Ver ,Av (Bffentlichung von Normen, die
das Telefonieren von lokalen Anbietern unabh ,Ad (Bngig macht, so dass
regionale Anbieter nicht von fl ,Ad (Bchendeckenden Anbietern durch
Kompatibilit ,Ad (Btsdruck verdr ,Ad (Bngt werden k ,Av (Bnnen. Warum geht das nur in
der Mobilfunkbranche?

Die unsichtbare Hand der Marktwirtschaft funktioniert im
Informationszeitaler nicht mehr von selbst. Die Rahmenbedingungen,
innerhalb derer sie funktioniert, werden immer k ,A| (Bnstlicher. Ohne
solche Bedingungen mutiert die Marktwirtschaft zum
Monopolkapitalismus.

+=========================================================================+
|Hartmut Pilch <p...@a2e.de> PEI2 , Han2mu4 |
|MA phil., staatl.gepr. Uebersetzer und Dolmetscher =||= ,---, | /__ |
|fuer Japanisch und Chinesisch (+Kantonesisch u.a.) -||- ## /+-/ / |
|Adr: DE 80636 [Muenchen] Blutenburgstr 17 -*-- ---- | x |
|Tel: +49891278960-8, fax:-9, http://www.a2e.de/phm/ /|\* / .\ /| / \ |
|PGP-Schluessel: http://www.a2e.de/phm/pgpkeyde.html / \ / | \ |
+=========================================================================+

--
+=========================================================================+
|PILCH Hartmut <p...@a2e.de> PEI2 , Han2mu4 |
|MA phil., shtatekzaminita tradukisto por la =||= ,---, | /__ |
|Germana, Japana kaj China (inkl. Kantona) lingvoj -||- ## /+-/ / |

Cornelius Krasel

unread,
Feb 2, 1998, 3:00:00 AM2/2/98
to

[Followup-To: poster.]

PILCH Hartmut <phm@a2e> wrote:
> Newsgroups:
>
> Spielregeln f�,A|r einen monopolfreien Informationstechnologiemarkt

Du hast eine ungewoehnliche Art, Deine Umlaute zu kodieren (die die
Lesbarkeit des Textes nicht eben erhoeht) und keine gueltige Mailadresse.

--Cornelius.

--
/* Cornelius Krasel, U Wuerzburg, Dept. of Pharmacology, Versbacher Str. 9 */
/* D-97078 Wuerzburg, Germany email: pha...@rzbox.uni-wuerzburg.de SP4 */
/* "Science is the game we play with God to find out what His rules are." */

Joachim Zobel

unread,
Feb 8, 1998, 3:00:00 AM2/8/98
to

phm@a2e (PILCH Hartmut) wrote:

>Software und der gewerbliche Rechtschutz
>
> Urheber- und Patentrechte erlauben ihren Inhabern, Anteile an
> eventuellen aufgrund des Werkes bzw der Erfindung erwirtschafteten
> kommerziellen Gewinnen einzufordern, nicht jedoch die Verwendung des

> Werkes bzw der Erfindung einzuschr�,Adnken.

So geht das nicht. Das Urheberrecht ist die Ursache fuer die
Monopolbildung. Da es keine Produktionskosten gibt, sondern nur
Entwicklungskosten und Kosten fuer Marketing und Vertrieb, sind
Stueckzahlen alles. Der mit dem hoechsten Marktanteil wird ueber kurz
oder lang das Monopol haben.

Kosten fuer Vertrieb sind ein guter Witz. Das sind bei Software die
Kosten, die durch das Kassieren von Geld entstehen.

Joachim

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