Antwort auf eine Nachricht vom Faulschlamm
> Erika Giftschlamm <nor...@localhost.invalid> wrote:
>> Antwort auf eine Nachricht vom Faulschlamm
>>> Was kann das Kind für die Vergewaltigung?
>>
>> Diese Frage stellt sich nicht.
>
> Natürlich nicht! In linken Bäuchen hat das Baby keine Rechte …
Es ist in diesem frühen Stadium noch kein Baby.
> und ist nur ein unerwünschter Eindringling, den man abtreiben muß.
Im Falle einer Vergewaltigung? Absolut uns ohne jeden Zweifel, – so ein
Kind ist sogar *SEHR* unerwünscht.
>> Die Mutter hat dieses Kind _gegen ihren Willen_ empfangen, also muß
>> sie auch das Recht haben, dieses Kind abzulehnen.
>
> Aha, "mein Bauch gehört mir!"
Ja, – in der Tat ist das *nicht Dein Bauch*, Du hast darüber nicht zu
verfügen!
> Der Fötusdreck muß ins Klo gespült werden,
Ich habe nie verlangt, einen Fötus loszuwerden. Und einen solchen auch
hoch als Dreck zu bezeichnen, das ist ja wohl offensichtlich Deine Idee,
– ich habe solches jedenfalls nie geschrieben.
„Fötendreck“, – bah, wat bis Du nur für ein fiesen Möpp!