Am 27.04.2013 21:44, schrieb Bernd Meier:
> Mit dem Einstieg in eine gesetzliche Frauenquote wird eine Politik
> befᅵrdert, die den Gleichheitsgrundsatz des Rechtsstaats aushebelt. Es
> droht ein Rᅵckfall in lᅵngst ᅵberwundenes Privilegiendenken
> ....
Die Frauenquote steht im Konflikt mit anderen Grundrechten: das sind
besonders die Rechte des Eigentᅵmers und das Verbot, jemanden wegen
seines Geschlechtes zu benachteiligen.
Nun meinen viele, daᅵ die Top-Positionen der groᅵen Unternehmen meist
von Mᅵnner gehalten werden, da die Frauen benachteiligt werden sollen.
Das ist natᅵrlich Schwachsinn, da ja auch Mᅵnner 'benachteiligt' werden
und auch Mᅵnnern der gewᅵnschte Posten vorenthalten wird, denn 'Chef'
(resp. Chefin) kᅵnnen natᅵrlich nur wenige sein. Aber wer?
Das mᅵᅵte eigentlich der Eigentᅵmer des Unternehmens entscheiden ->
Eigentumsrechte. In die greift jetzt die Frauenquote ein. Die Begrᅵndung
selbst ist unklar, da Weiblichkeit bei einem Chef nicht an sich ein
Vorteil ist.
Die Idee hinter der Quote ist ᅵhnlich wie die hinter der ethnischen oder
religiᅵsen Quote (die auch verboten sind). Nᅵmlich sollen danach die
'eigenen Kohorten' in Top-Positionen bugsiert werden, damit die dann
(als eine Art Gegenleistung) die eigene Postion stᅵrken. Damit meinen
die Feministinnen die Sache der Frauen zu stᅵrken, was aber Unsinn ist.
Schon die Idee einer Gegenleistung (fᅵr eine Befᅵrderung) an den eigen
Clan widerspricht erheblich wichtigen Prinzipien des Arbeitsrechts. Eine
Person, welche nicht loyal zu ihrem Arbeitgeber ist, sondern klandestine
Kontakte zu unbekannte Gruppen unterhᅵlt, mit dem Ziel deren Interessen
zu befᅵrdern, die sollte man ᅵberhaupt nicht beschᅵftigen, geschweige
denn als 'Chef'.
TH