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Verhältnismäßigkeit von GEZ-Urteilen

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horst-d.winzler

unread,
Oct 20, 2016, 12:16:41 PM10/20/16
to
Wie war das noch gleich mit der Verhältnismäßigkeit in unserem Staat?

Ein Mutter die GEZ nicht zahlen will oder kann bekommt 6 Monate Knast.

http://www.news.de/panorama/855650726/alleinerziehende-muss-in-haft-weil-sie-keine-gez-zahlt/1/

Vergewaltiger gehen mit Bewährungsstrafe aus dem Gericht.

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article158926643/Von-ihren-Peinigern-zum-Objekt-herabgewuerdigt.html

Diese Urteile im Namen des Volkes gesprochen.
Dank unseren demokratisch gewählte Vertreter, die solches Recht zu
verantworten haben.

--
---hdw---

horst-d.winzler

unread,
Oct 20, 2016, 12:21:14 PM10/20/16
to
Nachtrag: Ob die Leute, die "Wir sind das Volk" intonieren, wirklich
dieses Volk sein wollen, in dessen Namen oft solche Urteile gesprochen
werden??

--
---hdw---

Manuel Reimer

unread,
Oct 20, 2016, 1:09:57 PM10/20/16
to
On 10/20/2016 06:16 PM, horst-d.winzler wrote:
> Wie war das noch gleich mit der Verhältnismäßigkeit in unserem Staat?
>
> Ein Mutter die GEZ nicht zahlen will oder kann bekommt 6 Monate Knast.
>
> [Link gesnipt]

Besser direkt der Original-Artikel:
http://www.taz.de/Oeffentlich-rechtliche-Rundfunkgebuehren/!5346000/

Ich hoffe das wird in der Presse so richtig breitgetreten! Auch über die
Grenzen von Deutschland hinaus!

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: In Deutschland
kommt man in den Knast weil man nicht für das Fernsehen gezahlt hat...


Irgendwie finde ich es in der heutigen Zeit, wo immer mehr, vor allem
junge Leute, dem Linearfernsehen komplett den Rücken kehren, schon
merkwürdig wie wichtig das "Fernsehen" gemacht wird. Was ein Aufwand um
ein eigentlich veraltetes Medium am Leben zu erhalten...

Gruß

Manuel

Marc Haber

unread,
Oct 21, 2016, 7:02:29 AM10/21/16
to
Manuel Reimer <Manuel.N...@nurfuerspam.de> wrote:
>Irgendwie finde ich es in der heutigen Zeit, wo immer mehr, vor allem
>junge Leute, dem Linearfernsehen komplett den Rücken kehren, schon
>merkwürdig wie wichtig das "Fernsehen" gemacht wird. Was ein Aufwand um
>ein eigentlich veraltetes Medium am Leben zu erhalten...

Dass die öR-Anstalten sich nicht angemessen im neuen Onlinemarkt bzw.
nichtlinearem Fernsehen engagieren dürfen, ist ein politischer
Kniefall vor den Altmedien.

Die öR-Anstalten wären diesbezüglich sicher mehr auf Zack, wenn sie
dürften.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Ralph Angenendt

unread,
Oct 21, 2016, 7:19:45 AM10/21/16
to
Well, horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:
> Wie war das noch gleich mit der Verhältnismäßigkeit in unserem Staat?
>
> Ein Mutter die GEZ nicht zahlen will oder kann bekommt 6 Monate Knast.
>
> http://www.news.de/panorama/855650726/alleinerziehende-muss-in-haft-weil-sie-keine-gez-zahlt/1/

Nein. Eine Mutter, die eine in einem normalen Vollstreckungsverfahren
vorgesehene Vermögensauskunft nicht erteilen will, soll in Beugehaft.
Das würde ihr genau so passieren, wenn sie den Klempner, der ihre
Toilette repariert hat, nicht bezahlen würde und genau so reagiert.

Und sie kommt in dem Moment aus der Haft frei, in dem sie die
Vermögensauskunft abgibt. Hat das also alles selbst in der Hand.

Das hat NICHTS mit der GEZ zu tun (außer, dass die Dame nicht zahlen
will).
Der einzige nicht unter Jugendstrafrecht fallende Vergewaltiger hat eine
Haftstrafe von vier Jahren bekommen. Warum erwähnst du das nicht?

> Diese Urteile im Namen des Volkes gesprochen.

In wessen Namen sonst?

> Dank unseren demokratisch gewählte Vertreter, die solches Recht zu
> verantworten haben.

Richtig. Magst du mal erklären, was du an "diesem Recht" in den oben
genannten Fällen jetzt so falsch findest?

Wo ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt?

Ralph
--
His goal in life was to be an echo

Ralph Angenendt

unread,
Oct 21, 2016, 7:22:11 AM10/21/16
to
Well, Manuel Reimer <Manuel.N...@nurfuerspam.de> wrote:
> Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: In Deutschland
> kommt man in den Knast weil man nicht für das Fernsehen gezahlt hat...

In Deutschland kommt man in Beugehaft, weil man in einem
Zwangsvollstreckungsverfahren keine Vermögensauskunft abgibt. Völlig
unabhängig davon, ob man wegen GEZ, nicht gezahlter Steuern oder nicht
gezahltem Unterhalt oder nicht gezahlter Rehchnungen zwangsvollstreckt
wird.

Die Beugehaft endet in dem Moment, in dem man das macht.

Das hat nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun.

horst-d.winzler

unread,
Oct 21, 2016, 9:53:33 AM10/21/16
to
Oh doch, denn wie können die ÖRR, die ja keine Behörde sein dürfen (wg.
Staatsferne), ohne Gerichtsurteil einen Vollstreckungstitel bekommen?
Zumal es sich ja um keine Steuer handeln soll, sondern um einen Beitrag?
wäre es eine Steuer, ist der Sachverhalt klar. Aber, wie gesagt, Steuer
soll es ja eben nicht sein. Für verweigerte Beiträge aber, ist mir
Beugehaft von 6_Monaten nicht geläufig. :-)

--
---hdw---

horst-d.winzler

unread,
Oct 21, 2016, 10:05:22 AM10/21/16
to
Am 21.10.2016 um 13:19 schrieb Ralph Angenendt:
> Well, horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:
>> Wie war das noch gleich mit der Verhältnismäßigkeit in unserem Staat?
>>
>> Ein Mutter die GEZ nicht zahlen will oder kann bekommt 6 Monate Knast.
>>
>> http://www.news.de/panorama/855650726/alleinerziehende-muss-in-haft-weil-sie-keine-gez-zahlt/1/
>
> Nein. Eine Mutter, die eine in einem normalen Vollstreckungsverfahren
> vorgesehene Vermögensauskunft nicht erteilen will, soll in Beugehaft.
> Das würde ihr genau so passieren, wenn sie den Klempner, der ihre
> Toilette repariert hat, nicht bezahlen würde und genau so reagiert.
>
> Und sie kommt in dem Moment aus der Haft frei, in dem sie die
> Vermögensauskunft abgibt. Hat das also alles selbst in der Hand.
>
> Das hat NICHTS mit der GEZ zu tun (außer, dass die Dame nicht zahlen
> will).

Und bei ihrem geringen Einkommen offensichtlich auch nicht zahlen kann.

>> Vergewaltiger gehen mit Bewährungsstrafe aus dem Gericht.
>>
>> https://www.welt.de/regionales/hamburg/article158926643/Von-ihren-Peinigern-zum-Objekt-herabgewuerdigt.html
>
> Der einzige nicht unter Jugendstrafrecht fallende Vergewaltiger hat eine
> Haftstrafe von vier Jahren bekommen. Warum erwähnst du das nicht?

Steht alles im Artikel. Und dort steht noch einiges, das schon Zweifel
an unserer Rechtsprechung aufkommen lassen kann. Siehe dazu die
Leserkommentare. Folglich ist dein Vorwurf unbegründet.

>> Diese Urteile im Namen des Volkes gesprochen.
>
> In wessen Namen sonst?

zB auf das Wohl eines Landes oder was auch immer.

http://www.focus.de/politik/deutschland/aenderung-der-eidesformel-nrw-kabinett-soll-nicht-mehr-dem-deutschen-volke-dienen_id_5708236.html

>> Dank unseren demokratisch gewählte Vertreter, die solches Recht zu
>> verantworten haben.
>
> Richtig. Magst du mal erklären, was du an "diesem Recht" in den oben
> genannten Fällen jetzt so falsch findest?
>
> Wo ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt?

Ja, wo mag die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sein. zB bei meinem
Beispielen?

--
---hdw---

Ralph Angenendt

unread,
Oct 21, 2016, 10:24:46 AM10/21/16
to
Wo wäre der Unterschied, wenn sie den Vollstreckungstitel per Gericht
bekämen, außer dass sie das auf gesetzlicher Grundlage nicht müssen?

Ralph Angenendt

unread,
Oct 21, 2016, 10:33:58 AM10/21/16
to
Well, horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:
> Am 21.10.2016 um 13:19 schrieb Ralph Angenendt:
>> Well, horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:
>>> Wie war das noch gleich mit der Verhältnismäßigkeit in unserem Staat?
>>>
>>> Ein Mutter die GEZ nicht zahlen will oder kann bekommt 6 Monate Knast.
>>>
>>> http://www.news.de/panorama/855650726/alleinerziehende-muss-in-haft-weil-sie-keine-gez-zahlt/1/
>>
>> Und sie kommt in dem Moment aus der Haft frei, in dem sie die
>> Vermögensauskunft abgibt. Hat das also alles selbst in der Hand.
>>
>> Das hat NICHTS mit der GEZ zu tun (außer, dass die Dame nicht zahlen
>> will).
>
> Und bei ihrem geringen Einkommen offensichtlich auch nicht zahlen kann.

Das mag sein. Dazu gibt es aber auch Härtefallverfahren, wenn sie knapp
über dem Satz von SGB XII liegt mit ihrem Einkommen.

Ja, da sollte der Gesetzgeber wohl noch mal ran. Das hat aber immer noch
nichts mit der Beugehaft zu tun, denn diese bezieht sich erst einmal
*nicht* auf die Nichtzahlung der Gebühren, sondern auf die Verweigerung
der Vermögensausksunft.

>>> Vergewaltiger gehen mit Bewährungsstrafe aus dem Gericht.
>>> https://www.welt.de/regionales/hamburg/article158926643/Von-ihren-Peinigern-zum-Objekt-herabgewuerdigt.html
>>
>> Der einzige nicht unter Jugendstrafrecht fallende Vergewaltiger hat eine
>> Haftstrafe von vier Jahren bekommen. Warum erwähnst du das nicht?
>
> Steht alles im Artikel. Und dort steht noch einiges, das schon Zweifel
> an unserer Rechtsprechung aufkommen lassen kann. Siehe dazu die
> Leserkommentare. Folglich ist dein Vorwurf unbegründet.

Ich lese keine Leserkommentare in der Welt, einen Rest geistiger
Gesundheit würde ich gerne behalten. Im Artikel steht meiner Ansicht
nach nichts, was Zweifel an der Rechtssprechung aufkommen lässt - es
gibt nicht umsonst ein Jugendstrafrecht. Und da die Verhandlung nicht
öffentlich war, kann auch keiner der Leser wissen, ob es da
Ungereimtheiten gab.

>>> Diese Urteile im Namen des Volkes gesprochen.
>>
>> In wessen Namen sonst?
>
> zB auf das Wohl eines Landes oder was auch immer.
>
> http://www.focus.de/politik/deutschland/aenderung-der-eidesformel-nrw-kabinett-soll-nicht-mehr-dem-deutschen-volke-dienen_id_5708236.html

Merkst du selbst, dass du Unsinn schreibst, wenn du a) Eid und b) eine
Formel im Prozessrecht und vor allem Judikative und Legislative bunt
mischt, oder?

>>> Dank unseren demokratisch gewählte Vertreter, die solches Recht zu
>>> verantworten haben.
>>
>> Richtig. Magst du mal erklären, was du an "diesem Recht" in den oben
>> genannten Fällen jetzt so falsch findest?
>>
>> Wo ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt?
>
> Ja, wo mag die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sein. zB bei meinem
> Beispielen?

Ja, wo denn? Ich sehe es nicht, du siehst es anscheinend schon, also
erzähl doch mal, damit deine Leser nicht raten müssen, was du dir so
ausgedacht hast.

horst-d.winzler

unread,
Oct 21, 2016, 10:35:41 AM10/21/16
to
Sie wären Staatsfern, was sie offensichtlich nicht sind.
Diese Frage kann eigentlich nur jemand stellen, der an den ÖRR irgendwie
involviert ist. Um es mal sehr neutral auszudrücken.
--
---hdw---

horst-d.winzler

unread,
Oct 21, 2016, 11:07:12 AM10/21/16
to
Am 21.10.2016 um 16:33 schrieb Ralph Angenendt:
> Well, horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:
>> Am 21.10.2016 um 13:19 schrieb Ralph Angenendt:
>>> Well, horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:
>>>> Wie war das noch gleich mit der Verhältnismäßigkeit in unserem Staat?
>>>>
>>>> Ein Mutter die GEZ nicht zahlen will oder kann bekommt 6 Monate Knast.
>>>>
>>>> http://www.news.de/panorama/855650726/alleinerziehende-muss-in-haft-weil-sie-keine-gez-zahlt/1/
>>>
>>> Und sie kommt in dem Moment aus der Haft frei, in dem sie die
>>> Vermögensauskunft abgibt. Hat das also alles selbst in der Hand.
>>>
>>> Das hat NICHTS mit der GEZ zu tun (außer, dass die Dame nicht zahlen
>>> will).
>>
>> Und bei ihrem geringen Einkommen offensichtlich auch nicht zahlen kann.
>
> Das mag sein. Dazu gibt es aber auch Härtefallverfahren, wenn sie knapp
> über dem Satz von SGB XII liegt mit ihrem Einkommen.

Es gibt Aussagen seitens der ÖRR das auch Menschen deren Einkommen unter
der Schwelle von GEZ liegen, diese Abgabe bezahlen müssen, wenn sie
Zuschüssen in welcher Form auch immer, nicht in Anspruch nehmen.

> Ja, da sollte der Gesetzgeber wohl noch mal ran. Das hat aber immer noch
> nichts mit der Beugehaft zu tun, denn diese bezieht sich erst einmal
> *nicht* auf die Nichtzahlung der Gebühren, sondern auf die Verweigerung
> der Vermögensausksunft.

Präzise: Weil nach Zustellung des Gebührenbescheid nicht umgehend
Widerspruch eingelegt wurde und Auskunft über die Rechtmäßigkeit
verlangt wurde.

>>>> Vergewaltiger gehen mit Bewährungsstrafe aus dem Gericht.
>>>> https://www.welt.de/regionales/hamburg/article158926643/Von-ihren-Peinigern-zum-Objekt-herabgewuerdigt.html
>>>
>>> Der einzige nicht unter Jugendstrafrecht fallende Vergewaltiger hat eine
>>> Haftstrafe von vier Jahren bekommen. Warum erwähnst du das nicht?
>>
>> Steht alles im Artikel. Und dort steht noch einiges, das schon Zweifel
>> an unserer Rechtsprechung aufkommen lassen kann. Siehe dazu die
>> Leserkommentare. Folglich ist dein Vorwurf unbegründet.
>
> Ich lese keine Leserkommentare in der Welt, einen Rest geistiger
> Gesundheit würde ich gerne behalten. Im Artikel steht meiner Ansicht
> nach nichts, was Zweifel an der Rechtssprechung aufkommen lässt - es
> gibt nicht umsonst ein Jugendstrafrecht. Und da die Verhandlung nicht
> öffentlich war, kann auch keiner der Leser wissen, ob es da
> Ungereimtheiten gab.

Es genügt zu wissen das die minderjährigen Täter und ihre Anhänger nach
Verkündigung des Urteils in Jubel ausgebrochen sind. Eine größere
Verhöhnung des Gerichts ist kaum denkbar. Das du diesen Umstand
ignorierst, erstaunt schon sehr.

>>>> Diese Urteile im Namen des Volkes gesprochen.
>>>
>>> In wessen Namen sonst?
>>
>> zB auf das Wohl eines Landes oder was auch immer.
>>
>> http://www.focus.de/politik/deutschland/aenderung-der-eidesformel-nrw-kabinett-soll-nicht-mehr-dem-deutschen-volke-dienen_id_5708236.html
>
> Merkst du selbst, dass du Unsinn schreibst, wenn du a) Eid und b) eine
> Formel im Prozessrecht und vor allem Judikative und Legislative bunt
> mischt, oder?

Ich habe auf deine Frage eine reale Möglichkeit aufgezeigt.
Vieles in diesem Land ist inzwischen Verhandlungssache und keineswegs so
selbstverständlich und festgefügt wie du das gern darstellen möchtest.

>>>> Dank unseren demokratisch gewählte Vertreter, die solches Recht zu
>>>> verantworten haben.
>>>
>>> Richtig. Magst du mal erklären, was du an "diesem Recht" in den oben
>>> genannten Fällen jetzt so falsch findest?
>>>
>>> Wo ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt?
>>
>> Ja, wo mag die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sein. zB bei meinem
>> Beispielen?
>
> Ja, wo denn? Ich sehe es nicht, du siehst es anscheinend schon, also
> erzähl doch mal, damit deine Leser nicht raten müssen, was du dir so
> ausgedacht hast.

Eine Mutter eines minderjährigen Kindes muß wegen GEZ Verweigerung
6_Monate in Erzwingungshaft. was wenn sie danach auch nicht zahlen kann
oder will? Muß sie dann weitere 6_Monate in Haft? Und das nennst du
Verhältnismäßig?
Wenn du ein Interesse an den ÖRR hast, kann ich solches Verhalten zwar
immer noch nicht verstehen, aber es würde mich nicht mehr wundern.

Mein Beispiel mit der Vergewaltigung mag etwas unpassend gewählt sein?
Es war mir schlicht präsent. Wenn man etwas mehr Zeit investiert, wird
man andere "tolle" Urteile von Gerichten finden, die schlicht an der
Rechtsprechung in unserem Land zweifeln lassen, auch wenn man nicht alle
Randbedingungen kennt.

--
---hdw---

Ralph Angenendt

unread,
Oct 21, 2016, 11:07:52 AM10/21/16
to
Was hat das jetzt mit dem Fall zu tun, den du oben schilderst?

Ralph Angenendt

unread,
Oct 21, 2016, 11:14:27 AM10/21/16
to
Well, horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:
> Am 21.10.2016 um 16:33 schrieb Ralph Angenendt:
>> Ja, da sollte der Gesetzgeber wohl noch mal ran. Das hat aber immer noch
>> nichts mit der Beugehaft zu tun, denn diese bezieht sich erst einmal
>> *nicht* auf die Nichtzahlung der Gebühren, sondern auf die Verweigerung
>> der Vermögensausksunft.
>
> Präzise: Weil nach Zustellung des Gebührenbescheid nicht umgehend
> Widerspruch eingelegt wurde und Auskunft über die Rechtmäßigkeit
> verlangt wurde.

Sie hat von 2013 bis jetzt nicht bezahlt. Von "umgehend" merke ich da
nichts.

>>>>> Vergewaltiger gehen mit Bewährungsstrafe aus dem Gericht.
>>>>> https://www.welt.de/regionales/hamburg/article158926643/Von-ihren-Peinigern-zum-Objekt-herabgewuerdigt.html
>>>>
>>>> Der einzige nicht unter Jugendstrafrecht fallende Vergewaltiger hat eine
>>>> Haftstrafe von vier Jahren bekommen. Warum erwähnst du das nicht?
>>>
>>> Steht alles im Artikel. Und dort steht noch einiges, das schon Zweifel
>>> an unserer Rechtsprechung aufkommen lassen kann. Siehe dazu die
>>> Leserkommentare. Folglich ist dein Vorwurf unbegründet.
>>
>> Ich lese keine Leserkommentare in der Welt, einen Rest geistiger
>> Gesundheit würde ich gerne behalten. Im Artikel steht meiner Ansicht
>> nach nichts, was Zweifel an der Rechtssprechung aufkommen lässt - es
>> gibt nicht umsonst ein Jugendstrafrecht. Und da die Verhandlung nicht
>> öffentlich war, kann auch keiner der Leser wissen, ob es da
>> Ungereimtheiten gab.
>
> Es genügt zu wissen das die minderjährigen Täter und ihre Anhänger nach
> Verkündigung des Urteils in Jubel ausgebrochen sind. Eine größere
> Verhöhnung des Gerichts ist kaum denkbar. Das du diesen Umstand
> ignorierst, erstaunt schon sehr.

Hör doch mal auf, hin- und herzuspringen, wenn dir ein Strohmann
abgefackelt ist. Welche Zweifel an der *RECHTSSPRECHUNG* hast du?

>>>>> Diese Urteile im Namen des Volkes gesprochen.
>>>>
>>>> In wessen Namen sonst?
>>>
>>> zB auf das Wohl eines Landes oder was auch immer.
>>>
>>> http://www.focus.de/politik/deutschland/aenderung-der-eidesformel-nrw-kabinett-soll-nicht-mehr-dem-deutschen-volke-dienen_id_5708236.html
>>
>> Merkst du selbst, dass du Unsinn schreibst, wenn du a) Eid und b) eine
>> Formel im Prozessrecht und vor allem Judikative und Legislative bunt
>> mischt, oder?
>
> Ich habe auf deine Frage eine reale Möglichkeit aufgezeigt.
> Vieles in diesem Land ist inzwischen Verhandlungssache und keineswegs so
> selbstverständlich und festgefügt wie du das gern darstellen möchtest.

Aber warum sollte man das Urteil nicht im Namen des Volkes sprechen? Ich
verstehe nicht worauf du hinauswillst.

>>>>> Dank unseren demokratisch gewählte Vertreter, die solches Recht zu
>>>>> verantworten haben.
>>>>
>>>> Richtig. Magst du mal erklären, was du an "diesem Recht" in den oben
>>>> genannten Fällen jetzt so falsch findest?
>>>>
>>>> Wo ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt?
>>>
>>> Ja, wo mag die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sein. zB bei meinem
>>> Beispielen?
>>
>> Ja, wo denn? Ich sehe es nicht, du siehst es anscheinend schon, also
>> erzähl doch mal, damit deine Leser nicht raten müssen, was du dir so
>> ausgedacht hast.
>
> Eine Mutter eines minderjährigen Kindes muß wegen GEZ Verweigerung
> 6_Monate in Erzwingungshaft. was wenn sie danach auch nicht zahlen kann
> oder will? Muß sie dann weitere 6_Monate in Haft? Und das nennst du
> Verhältnismäßig?

Nein, sie kann ja die Vermögensauskunft abgeben. Und schon hat sich das
mit der Haft. Dass das Verfahren dann weiterläuft ist klar, aber der
Haftgrund ist *NICHT* die Weigerung, die Gebühren zu zahlen.

> Wenn du ein Interesse an den ÖRR hast, kann ich solches Verhalten zwar
> immer noch nicht verstehen, aber es würde mich nicht mehr wundern.

Natürlich habe ich ein Interesse am Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk.
Wodurch soll man den ersetzen? Privatsender? Haha.

> Mein Beispiel mit der Vergewaltigung mag etwas unpassend gewählt sein?
> Es war mir schlicht präsent. Wenn man etwas mehr Zeit investiert, wird
> man andere "tolle" Urteile von Gerichten finden, die schlicht an der
> Rechtsprechung in unserem Land zweifeln lassen, auch wenn man nicht alle
> Randbedingungen kennt.

Wenn du meinst.

horst-d.winzler

unread,
Oct 21, 2016, 11:16:51 AM10/21/16
to
Am 21.10.2016 um 17:07 schrieb Ralph Angenendt:
> Well, horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:
>> Am 21.10.2016 um 16:24 schrieb Ralph Angenendt:
>>> Well, horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:
>>>> Am 21.10.2016 um 13:22 schrieb Ralph Angenendt:
>>>>> Das hat nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun.
>>>>
>>>> Oh doch, denn wie können die ÖRR, die ja keine Behörde sein dürfen (wg.
>>>> Staatsferne), ohne Gerichtsurteil einen Vollstreckungstitel bekommen?
>>>> Zumal es sich ja um keine Steuer handeln soll, sondern um einen Beitrag?
>>>> wäre es eine Steuer, ist der Sachverhalt klar. Aber, wie gesagt, Steuer
>>>> soll es ja eben nicht sein. Für verweigerte Beiträge aber, ist mir
>>>> Beugehaft von 6_Monaten nicht geläufig. :-)
>>>
>>> Wo wäre der Unterschied, wenn sie den Vollstreckungstitel per Gericht
>>> bekämen, außer dass sie das auf gesetzlicher Grundlage nicht müssen?
>>
>> Sie wären Staatsfern, was sie offensichtlich nicht sind.
>> Diese Frage kann eigentlich nur jemand stellen, der an den ÖRR irgendwie
>> involviert ist. Um es mal sehr neutral auszudrücken.
>
> Was hat das jetzt mit dem Fall zu tun, den du oben schilderst?
>

Diese, deine Frage, kann nur jemand stellen, der die Antwort bereits
kennt. Diese Tricks sind von Leuten geläufig, die die Zwangsfinanzierung
der ÖRR versuchen als Legitim hinzustellen. Ganz einfach. :-)

--
---hdw---

Marc Haber

unread,
Oct 21, 2016, 11:21:32 AM10/21/16
to
"horst-d.winzler" <horst.d...@web.de> wrote:
>Eine Mutter eines minderjährigen Kindes muß wegen GEZ Verweigerung
>6_Monate in Erzwingungshaft. was wenn sie danach auch nicht zahlen kann
>oder will? Muß sie dann weitere 6_Monate in Haft? Und das nennst du
>Verhältnismäßig?

Liest Du eigentlich die Threads, in denen Du postest? Ralph hat Dir
nun zweimal in diesem Thread erklärt, was Beugehaft ist und was man
tun muss, um _sofort_ aus dieser freizukommen.

"Zahlen" mag eine der Möglichkeiten sein, die von Ralph genannte
Variante ist allerdings ganz kostenlos und gerade bei Mittellosen
Menschen ganz schnell erledigt.

horst-d.winzler

unread,
Oct 21, 2016, 11:56:45 AM10/21/16
to
Am 21.10.2016 um 17:21 schrieb Marc Haber:
> "horst-d.winzler" <horst.d...@web.de> wrote:
>> Eine Mutter eines minderjährigen Kindes muß wegen GEZ Verweigerung
>> 6_Monate in Erzwingungshaft. was wenn sie danach auch nicht zahlen kann
>> oder will? Muß sie dann weitere 6_Monate in Haft? Und das nennst du
>> Verhältnismäßig?
>
> Liest Du eigentlich die Threads, in denen Du postest? Ralph hat Dir
> nun zweimal in diesem Thread erklärt, was Beugehaft ist und was man
> tun muss, um _sofort_ aus dieser freizukommen.
>
> "Zahlen" mag eine der Möglichkeiten sein, die von Ralph genannte
> Variante ist allerdings ganz kostenlos und gerade bei Mittellosen
> Menschen ganz schnell erledigt.

Wenn die Frau ein Konto besitzt kann darauf zugegriffen werden. Wo bitte
ist da das Problem?
Außerdem gibt sie an, das sie geringe, dazu noch wechselnde Einkünfte
hat. Was bitte soll sie da noch viel Erklären?

Mir drängt sich der Eindruck auf, das ihr nicht verstehen wollt, das es
Menschen gibt die kein geregeltes, mehr oder weniger hohes Einkommen,
besitzen?
--
---hdw---

horst-d.winzler

unread,
Oct 21, 2016, 11:59:03 AM10/21/16
to
Am 21.10.2016 um 17:14 schrieb Ralph Angenendt:
> Well, horst-d.winzler <horst.d...@web.de> wrote:
>> Am 21.10.2016 um 16:33 schrieb Ralph Angenendt:
>>> Ja, da sollte der Gesetzgeber wohl noch mal ran. Das hat aber immer noch
>>> nichts mit der Beugehaft zu tun, denn diese bezieht sich erst einmal
>>> *nicht* auf die Nichtzahlung der Gebühren, sondern auf die Verweigerung
>>> der Vermögensausksunft.
>>
>> Präzise: Weil nach Zustellung des Gebührenbescheid nicht umgehend
>> Widerspruch eingelegt wurde und Auskunft über die Rechtmäßigkeit
>> verlangt wurde.
>
> Sie hat von 2013 bis jetzt nicht bezahlt. Von "umgehend" merke ich da
> nichts.

Und du kannst den Fall hinreichend genau beurteilen?


> Hör doch mal auf, hin- und herzuspringen, wenn dir ein Strohmann
> abgefackelt ist. Welche Zweifel an der *RECHTSSPRECHUNG* hast du?

Wa sdu hier schreibst ist schlicht unsinnig.


>> Mein Beispiel mit der Vergewaltigung mag etwas unpassend gewählt sein?
>> Es war mir schlicht präsent. Wenn man etwas mehr Zeit investiert, wird
>> man andere "tolle" Urteile von Gerichten finden, die schlicht an der
>> Rechtsprechung in unserem Land zweifeln lassen, auch wenn man nicht alle
>> Randbedingungen kennt.
>
> Wenn du meinst.
>

Und, was ist daran auszusetzen?


--
---hdw---

Manuel Reimer

unread,
Oct 22, 2016, 5:39:04 AM10/22/16
to
On 10/21/2016 01:02 PM, Marc Haber wrote:
> Dass die öR-Anstalten sich nicht angemessen im neuen Onlinemarkt bzw.
> nichtlinearem Fernsehen engagieren dürfen, ist ein politischer
> Kniefall vor den Altmedien.

Die Frage ist ob das in einem bereits sehr vielfältigen Onlinemarkt
überhaupt eine "angemessene Präsenz" eines zwangsfinanzierten Dienstes
nötig ist.

Die ÖRR wurden geschaffen als das Fernsehen noch neu war. Sie wurden
geschaffen um für das neue Medium Programm zu produzieren und wurden
dafür von eben denen bezahlt, die ein Gerät besitzen. Zu dem Zeitpunkt
noch absolut fair und für jeden verständlich warum er zahlt.

Die Zeiten haben sich aber gewandelt. Das Internet "ist entstanden" ganz
ohne das dafür ein ÖRR erforderlich gewesen wäre. Es gibt hier bereits
ein sehr breites vielfältiges Angebot das sogar international verfügbar
ist. Wer der englischen Sprache mächtig ist kann so auch sehr einfach
auf die Berichterstattung anderer Länder zurückgreifen.

Statt die ÖRR in ein Medium zu heben das bereits gut funktioniert wäre
es meiner Meinung nach eher angebracht zu gegebener Zeit diverse Formate
des ÖRR in Frage zu stellen und ein Konstrukt, das seinen Zeitraum
überlebt hat, zumindest zum Teil zurückzufahren.

Gruß

Manuel

Marc Haber

unread,
Oct 23, 2016, 7:38:02 AM10/23/16
to
"horst-d.winzler" <horst.d...@web.de> wrote:
>Am 21.10.2016 um 17:21 schrieb Marc Haber:
>> "horst-d.winzler" <horst.d...@web.de> wrote:
>>> Eine Mutter eines minderjährigen Kindes muß wegen GEZ Verweigerung
>>> 6_Monate in Erzwingungshaft. was wenn sie danach auch nicht zahlen kann
>>> oder will? Muß sie dann weitere 6_Monate in Haft? Und das nennst du
>>> Verhältnismäßig?
>>
>> Liest Du eigentlich die Threads, in denen Du postest? Ralph hat Dir
>> nun zweimal in diesem Thread erklärt, was Beugehaft ist und was man
>> tun muss, um _sofort_ aus dieser freizukommen.
>>
>> "Zahlen" mag eine der Möglichkeiten sein, die von Ralph genannte
>> Variante ist allerdings ganz kostenlos und gerade bei Mittellosen
^^^^^^^^^^^^^^ ^^^^^^^^^^^^^^^
>> Menschen ganz schnell erledigt.
^^^^^^^^^^^^^^^^^
>
>Wenn die Frau ein Konto besitzt kann darauf zugegriffen werden. Wo bitte
>ist da das Problem?
>Außerdem gibt sie an, das sie geringe, dazu noch wechselnde Einkünfte
>hat. Was bitte soll sie da noch viel Erklären?
>
>Mir drängt sich der Eindruck auf, das ihr nicht verstehen wollt, das es
>Menschen gibt die kein geregeltes, mehr oder weniger hohes Einkommen,
>besitzen?

Ich hab's dir mal markiert.

Vermögensauskunft erteilen, Sachen abholen, gehen.

horst-d.winzler

unread,
Oct 23, 2016, 8:12:06 AM10/23/16
to
Am 23.10.2016 um 13:38 schrieb Marc Haber:
> "horst-d.winzler" <horst.d...@web.de> wrote:

>> Wenn die Frau ein Konto besitzt kann darauf zugegriffen werden. Wo bitte
>> ist da das Problem?
>> Außerdem gibt sie an, das sie geringe, dazu noch wechselnde Einkünfte
>> hat. Was bitte soll sie da noch viel Erklären?
>>
>> Mir drängt sich der Eindruck auf, das ihr nicht verstehen wollt, das es
>> Menschen gibt die kein geregeltes, mehr oder weniger hohes Einkommen,
>> besitzen?
>
> Ich hab's dir mal markiert.
>
> Vermögensauskunft erteilen, Sachen abholen, gehen.

http://www.wn.de/Welt/Das-Letzte/2573082-Brandenburgerin-will-nicht-zahlen-Lieber-Knast-als-Rundfunkbeitrag

Explizit von einer fehlenden Vermögensauskunft steht nichts. Vermutlich
hat sie die verlangte Auskunft mündlich abgegeben. Auch wenn gern
schriftliche Texte verlangt werden, ist eine mündliche Stellungnahme oft
ebenso gültig.

--
---hdw---

Carsten Thumulla

unread,
Nov 4, 2016, 3:53:42 AM11/4/16
to
Ralph Angenendt schrieb:
>
> Nein. Eine Mutter, die eine in einem normalen Vollstreckungsverfahren
> vorgesehene Vermögensauskunft nicht erteilen will, soll in Beugehaft.
> Das würde ihr genau so passieren, wenn sie den Klempner, der ihre
> Toilette repariert hat, nicht bezahlen würde und genau so reagiert.

Mit dem Klempner hat sie einen Vertrag.


ct

Ralph Angenendt

unread,
Nov 4, 2016, 5:53:24 AM11/4/16
to
Mit dem Rundfunk auch, sogar einen Staatsvertrag.

Du zahlst auch keine Steuern, weil du keinen Vertrag mit dem Finanzamt
hast?

horst-d.winzler

unread,
Nov 4, 2016, 11:23:57 AM11/4/16
to
Und mit kaum weniger Recht wollen die Privaten dann auch über einen
"Beitrag" den man nicht kündigen kann, versorgt werden. Und überhaupt
die Printmedien, denen kann eigentlich kein entsprechender "Beitrag"
verweigert werden.
Und was nun? Nach GG haben die nämlich kaum weniger Rechte.

--
---hdw---

Fridrich Bartel

unread,
Nov 4, 2016, 3:57:35 PM11/4/16
to
Am 04.11.2016 um 10:53 schrieb Ralph Angenendt:
> Well, Carsten Thumulla <Car...@Thumulla.com> wrote:
>> Ralph Angenendt schrieb:

>> Mit dem Klempner hat sie einen Vertrag.
>
> Mit dem Rundfunk auch, sogar einen Staatsvertrag.

Wäre neu, das man in Deutschland einen Rundfunkstaatsvertrag
unterschrieben hätte, um ihn als Kunde zu nutzen oder nicht.
Die Sendeleistungen der Volksbeschaller sind deren freiwillige Art.
Im GG steht nichts darüber, das sie dafür Geld zu nehmen hätten.

Jegliche Information ist frei zugänglich.

Wenn man aber sein Personal der Sender mit fetten zusätzlichen
Betriebsrenten durchfüttert, so muss das Geld ja irgendwo abgepresst
werden, damit die nicht einfach so verhungern.

>
> Du zahlst auch keine Steuern, weil du keinen Vertrag mit dem Finanzamt
> hast?

Es gibt Einkommensgrenzen die Steuerbefreit sind.

Und als Rentner gibt es Steuerfreibeträge. Er kann sich für drei Jahre
befreien lassen, wenn seine Erträge darunter liegen.

Da braucht es keinen Vertrag mit dem Finanzamt.


---
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Carsten Thumulla

unread,
Nov 6, 2016, 6:59:45 AM11/6/16
to
Ralph Angenendt schrieb:
> Well, Carsten Thumulla <Car...@Thumulla.com> wrote:
>> Ralph Angenendt schrieb:
>>>
>>> Nein. Eine Mutter, die eine in einem normalen Vollstreckungsverfahren
>>> vorgesehene Vermögensauskunft nicht erteilen will, soll in Beugehaft.
>>> Das würde ihr genau so passieren, wenn sie den Klempner, der ihre
>>> Toilette repariert hat, nicht bezahlen würde und genau so reagiert.
>>
>> Mit dem Klempner hat sie einen Vertrag.
>
> Mit dem Rundfunk auch, sogar einen Staatsvertrag.

Stur und dämlich


ct

horst-d.winzler

unread,
Nov 6, 2016, 7:40:47 AM11/6/16
to
1)Der Rundfunkstaatsvertrag wurde zwischen den 16 Ländern geschlossen.
Also nicht zwischen Land und Bürgern.

2)Ob der sog. Rundfunkbeitrag überhaupt ein Beitrag und nicht doch ein
Gesetz ist, darüber streiten sich noch die Geister.
--
---hdw---

Carsten Thumulla

unread,
Nov 6, 2016, 8:10:30 AM11/6/16
to
horst-d.winzler schrieb:
> Am 06.11.2016 um 12:59 schrieb Carsten Thumulla:
>> Ralph Angenendt schrieb:
>>> Well, Carsten Thumulla <Car...@Thumulla.com> wrote:
>>>> Ralph Angenendt schrieb:
>>>>>
>>>>> Nein. Eine Mutter, die eine in einem normalen Vollstreckungsverfahren
>>>>> vorgesehene Vermögensauskunft nicht erteilen will, soll in Beugehaft.
>>>>> Das würde ihr genau so passieren, wenn sie den Klempner, der ihre
>>>>> Toilette repariert hat, nicht bezahlen würde und genau so reagiert.
>>>>
>>>> Mit dem Klempner hat sie einen Vertrag.
>>>
>>> Mit dem Rundfunk auch, sogar einen Staatsvertrag.
>>
>> Stur und dämlich
>
> 1)Der Rundfunkstaatsvertrag wurde zwischen den 16 Ländern geschlossen.
> Also nicht zwischen Land und Bürgern.

eben

> 2)Ob der sog. Rundfunkbeitrag überhaupt ein Beitrag und nicht doch ein
> Gesetz ist, darüber streiten sich noch die Geister.

und Vertrag steht drüber

alles nur zur Verwirrung der Japaner


ct

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