Am 21.10.2016 um 16:33 schrieb Ralph Angenendt:
> Well, horst-d.winzler <
horst.d...@web.de> wrote:
>> Am 21.10.2016 um 13:19 schrieb Ralph Angenendt:
>>> Well, horst-d.winzler <
horst.d...@web.de> wrote:
>>>> Wie war das noch gleich mit der Verhältnismäßigkeit in unserem Staat?
>>>>
>>>> Ein Mutter die GEZ nicht zahlen will oder kann bekommt 6 Monate Knast.
>>>>
>>>>
http://www.news.de/panorama/855650726/alleinerziehende-muss-in-haft-weil-sie-keine-gez-zahlt/1/
>>>
>>> Und sie kommt in dem Moment aus der Haft frei, in dem sie die
>>> Vermögensauskunft abgibt. Hat das also alles selbst in der Hand.
>>>
>>> Das hat NICHTS mit der GEZ zu tun (außer, dass die Dame nicht zahlen
>>> will).
>>
>> Und bei ihrem geringen Einkommen offensichtlich auch nicht zahlen kann.
>
> Das mag sein. Dazu gibt es aber auch Härtefallverfahren, wenn sie knapp
> über dem Satz von SGB XII liegt mit ihrem Einkommen.
Es gibt Aussagen seitens der ÖRR das auch Menschen deren Einkommen unter
der Schwelle von GEZ liegen, diese Abgabe bezahlen müssen, wenn sie
Zuschüssen in welcher Form auch immer, nicht in Anspruch nehmen.
> Ja, da sollte der Gesetzgeber wohl noch mal ran. Das hat aber immer noch
> nichts mit der Beugehaft zu tun, denn diese bezieht sich erst einmal
> *nicht* auf die Nichtzahlung der Gebühren, sondern auf die Verweigerung
> der Vermögensausksunft.
Präzise: Weil nach Zustellung des Gebührenbescheid nicht umgehend
Widerspruch eingelegt wurde und Auskunft über die Rechtmäßigkeit
verlangt wurde.
>>>> Vergewaltiger gehen mit Bewährungsstrafe aus dem Gericht.
>>>>
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article158926643/Von-ihren-Peinigern-zum-Objekt-herabgewuerdigt.html
>>>
>>> Der einzige nicht unter Jugendstrafrecht fallende Vergewaltiger hat eine
>>> Haftstrafe von vier Jahren bekommen. Warum erwähnst du das nicht?
>>
>> Steht alles im Artikel. Und dort steht noch einiges, das schon Zweifel
>> an unserer Rechtsprechung aufkommen lassen kann. Siehe dazu die
>> Leserkommentare. Folglich ist dein Vorwurf unbegründet.
>
> Ich lese keine Leserkommentare in der Welt, einen Rest geistiger
> Gesundheit würde ich gerne behalten. Im Artikel steht meiner Ansicht
> nach nichts, was Zweifel an der Rechtssprechung aufkommen lässt - es
> gibt nicht umsonst ein Jugendstrafrecht. Und da die Verhandlung nicht
> öffentlich war, kann auch keiner der Leser wissen, ob es da
> Ungereimtheiten gab.
Es genügt zu wissen das die minderjährigen Täter und ihre Anhänger nach
Verkündigung des Urteils in Jubel ausgebrochen sind. Eine größere
Verhöhnung des Gerichts ist kaum denkbar. Das du diesen Umstand
ignorierst, erstaunt schon sehr.
Ich habe auf deine Frage eine reale Möglichkeit aufgezeigt.
Vieles in diesem Land ist inzwischen Verhandlungssache und keineswegs so
selbstverständlich und festgefügt wie du das gern darstellen möchtest.
>>>> Dank unseren demokratisch gewählte Vertreter, die solches Recht zu
>>>> verantworten haben.
>>>
>>> Richtig. Magst du mal erklären, was du an "diesem Recht" in den oben
>>> genannten Fällen jetzt so falsch findest?
>>>
>>> Wo ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt?
>>
>> Ja, wo mag die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sein. zB bei meinem
>> Beispielen?
>
> Ja, wo denn? Ich sehe es nicht, du siehst es anscheinend schon, also
> erzähl doch mal, damit deine Leser nicht raten müssen, was du dir so
> ausgedacht hast.
Eine Mutter eines minderjährigen Kindes muß wegen GEZ Verweigerung
6_Monate in Erzwingungshaft. was wenn sie danach auch nicht zahlen kann
oder will? Muß sie dann weitere 6_Monate in Haft? Und das nennst du
Verhältnismäßig?
Wenn du ein Interesse an den ÖRR hast, kann ich solches Verhalten zwar
immer noch nicht verstehen, aber es würde mich nicht mehr wundern.
Mein Beispiel mit der Vergewaltigung mag etwas unpassend gewählt sein?
Es war mir schlicht präsent. Wenn man etwas mehr Zeit investiert, wird
man andere "tolle" Urteile von Gerichten finden, die schlicht an der
Rechtsprechung in unserem Land zweifeln lassen, auch wenn man nicht alle
Randbedingungen kennt.
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---hdw---