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GEZ auf Abo umstellen

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Christoph Overkott

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Aug 15, 2017, 12:00:18 PM8/15/17
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Grundsätzlich sind Bürger in Deutschland frei. So schreibt es das Grundgesetz in Artikel 2. Deshalb dürfen sie auch frei ihre Meinung sagen und das sogar über Massenmedien. Sie dürfen sogar wählen, aus welcher öffentlich zugänglichen Quelle sie ihre Information beziehen wollen. Wo die freiwillig angeforderte Leistung Geld kostet, müssen sie natürlich auch bezahlen. Ansonsten müssen Bürger jedoch kein Bier bezahlen, dass sie nicht bestellt haben. Das fällt unter Vertragsfreiheit.

Dass oberste Richter das Bürgerrecht in ein Grundrecht des Kartells bestimmter Anstalten umbiegen, lässt Bürger nach dem Rechtsstaat fragen: Wie kann das nur möglich sein? Viel mehr: Wann werden sie endlich ihr Grundrecht bekommen?

Natürlich soll jeder begeisterte ARD- und ZDF-Nutzer auch weiterhin für seine Lieblingsprogramme zahlen dürfen. Schließlich bekommen freiwillige Abonennten für ihr Geld auch was geboten. Aber der technische Fortschritt im elektronischen Medienmarkt rechtfertigt nicht mehr, Bürgern frech in die Tasche zu greifen.

Fridrich Bartel

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Aug 19, 2017, 9:10:03 AM8/19/17
to
Die Sache mit der freien Meinung laut Grundgesetz gilt nur an
Stammtischen in Hinterzimmern nach dem dritten Bier.
Vordergründig wurde/wird die freie Meinung immer gelenkt.


Die Abo Idee ist nicht neu, sie wäre fair.

Das Problem damit ist das selbe wie bei Sky und anderen Aboanbietern. Es
wird immer Leute geben die sich drumherum mogeln, weil sie einen
aufgebohrten Receiver haben der alles kostenlos empfängt.

Zum anderen verlieren die Sender Milliarden Einnahmen pro Jahr.
Das würde auch zu Entlassungen und Senderschließungen führen. Da bleibt
die Verbreitung von Kultur irgendwann auf der Strecke.
Es würden dann keine Sendungen mehr produziert, auch wenn sie kaum einer
auf dem Spartensender schaut.
Zudem würde die Finanzierung der üppigen Zusatzrenten der Mitarbeiter
ins Trudeln kommen.

Wenn es nicht diese Wohnungstürgebühr ist, dann ist es eine andere mit
der die Länder Gelder eintreiben.

Wohnungstürgebühr deswegen, weil es seit der Umstellung unwichtig ist,
ob dahinter Geräte stehen oder nicht. Das vereinfacht das Verfahren der
Feststellung und reduziert das Heer der Rundfunk-Gebührenbeauftragten,
um die Häuser zu ziehen und nachts vor den Fenstern herum zu lungern.

Andererseits, die Privaten verlangen nur dann ein Abo, wenn man
angeblich schärfer sehen will.
HD+ ist zu ÖR-HD-Sendungen kein Mehrwert. Es ist Bezahl-TV.
Somit fahren die ÖR-Seher noch ganz gut mit ihrem monatlichen
Unkostenbeitrag für SD und HD.

Manuel Reimer

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Aug 20, 2017, 4:02:18 AM8/20/17
to
On 08/19/2017 03:10 PM, Fridrich Bartel wrote:
> Andererseits, die Privaten verlangen nur dann ein Abo, wenn man
> angeblich schärfer sehen will.

https://www.golem.de/news/x-1704-127569.html

Es ist naheliegend, dass die Privatsender die SD-Ausstrahlung einstellen
werden sobald sie dürfen. Auf DVB-T2 senden sie ja jetzt schon nur
verschlüsselt.

> HD+ ist zu ÖR-HD-Sendungen kein Mehrwert. Es ist Bezahl-TV.
> Somit fahren die ÖR-Seher noch ganz gut mit ihrem monatlichen
> Unkostenbeitrag für SD und HD.

Auch ÖRR ist Bezahl-TV. Und zwar mit Zwangsgebühren bezahltes.

Eventuell ist das Problem "ÖRR" ja ein Problem das sich mit der Zeit von
selbst löst.

Ich nutze zur Unterhaltung schon mehrere Jahre nurnoch Streaming. Ich
habe sowohl Amazon Prime als auch Netflix. Zusätzlich nutze ich Youtube
und Twitch. Und der Trend geht in diese Richtung.

Natürlich zahle ich trotzdem für die ÖRR-Linearberieselung. Auch wenn
ich selber überhaupt kein Interesse daran habe.

Gruß

Manuel

Christoph Overkott

unread,
Oct 10, 2017, 5:05:34 PM10/10/17
to
Wir dürfen jetzt auf das Bundesverfassungsgericht hoffen. Dieses will den Fall Zwangsgebühr grundsätzlich aufrollen. Dazu gibt es guten Grund. Denn die technischen Rahmenbedingungen für einen freien Rundfunkmarkt sind inzwischen gegeben. Das gilt nicht nur im Hinblick auf Wettbewerb durch mehr elektronische Verbreitungswege. Auch können die Sender ihre Angebote verschlüsseln. Deshalb darf der dem Grundrecht verpflichtete Gesetzgeber dem Bürger sein Recht auf Freiheit, insbesondere Verträge zu schließen oder abzulehnen, nicht länger versagen. Im Hinblick auf die Unverletzlichkeit der Wohnung darf er dem Bürger nicht länger Missbrauch unterstellen, solange die Sender ihrer Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Selbstschutz nicht nachkommen und Beweise im Einzelfall nicht vorliegen. Die Sender müssen daher dem Bürger differenzierte Abo- oder Abrufmöglichkeiten mit marktüblichem Kündigungsrecht anbieten und sich selbst durch einen Marketingmix neu finanzieren. Eine angemessene Unternehmensform wäre künftig die Aktiengesellschaft nach Vorbild der Telekom.

Manuel Reimer

unread,
Oct 14, 2017, 5:39:45 AM10/14/17
to
On 10/10/2017 11:05 PM, Christoph Overkott wrote:
> Wir dürfen jetzt auf das Bundesverfassungsgericht hoffen.

Quelle?

horst-d.winzler

unread,
Oct 15, 2017, 4:38:23 AM10/15/17
to
Am 10/14/17 um 11:39 schrieb Manuel Reimer:
> On 10/10/2017 11:05 PM, Christoph Overkott wrote:
>> Wir dürfen jetzt auf das Bundesverfassungsgericht hoffen.
>
> Quelle?

http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=395070
--
---hdw---

Manuel Reimer

unread,
Oct 15, 2017, 5:15:11 AM10/15/17
to
On 10/15/2017 10:38 AM, horst-d.winzler wrote:
> http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=395070

Danke. Mit der Schlagzeile kommt man auch auf zahlreiche andere Quellen:

www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-09/41845537-x.htm

Dort ist dann auch ein Datum zu sehen um die Meldung etwa einordnen zu
können.

Ich finde das absolut begrüßenswert und ich hoffe, dass diesmal wirklich
zumindest teilweise Einschränkungen festgelegt werden. Bisher sind ja
alle Klagen im Sande verlaufen.

Gruß

Manuel

Christoph Overkott

unread,
Oct 20, 2017, 8:20:13 PM10/20/17
to
Die Ministerpräsidenten beraten über die Zukunft des Medienmarktes. Die Information der ARD über ein Treffen in Saarbrücken ist oberflächlich. Zwar kommt in einem Tagesschau-Bericht auch ein Kritiker der überkommenen Strukturen zu Wort. Aber wie sich der Rundfunk künftig unter den Bedingungen der Vertragsfreiheit für die Verbraucher finanziert, ist noch unklar. Mehr Freiheit für die Verbraucher, wie es das Grundgesetz garantiert, erfordert auch mehr Freiheit für die Anbieter von Fernsehinhalten über das Internet. Dem Bezahlfernsehen müssen alle Kanäle und Verbreitungswege im Markt prinzipiell offen stehen. Die Nachfolger von ARD und ZDF dürfen gegenüber den privaten Mitbewerbern nicht benachteiligt werden.

Manuel Reimer

unread,
Oct 21, 2017, 10:17:39 AM10/21/17
to
On 10/21/2017 02:20 AM, Christoph Overkott wrote:
> Die Ministerpräsidenten beraten über die Zukunft des Medienmarktes.

Was auf jedem Fall erstmal interessant ist. Noch glaube ich aber nicht
an das Wunder, dass sich endlich etwas ändern könnte.

Irgendwann vielleicht. Wenn die Kosten weiter steigen und der Trend vom
Linearfernsehen noch mehr zum Streaming geht. Dann würden noch mehr
Leute nicht mehr einsehen für etwas zahlen zu müssen, das sie eigentlich
nicht mehr brauchen. Noch glaube ich aber, dass es dafür noch zu früh ist.

> Mehr Freiheit für die Verbraucher, wie es das Grundgesetz garantiert, erfordert auch mehr Freiheit für die Anbieter von Fernsehinhalten über das Internet.

Und ich sehe überhaupt nichts was dem entgegenstehen würde, solange es
eben nicht mit Zwangsgebühren finanziert wird.

Das war ja der Hauptgrund warum man die ÖRR einschränken musste. Der ÖRR
hat immer die Zwangsgebühren, die die "Konkurrenz" nicht zur Verfügung hat.

Wenn für solche neuen Inhalte für die ÖRR aber genau die gleichen
Voraussetzungen gelten wie für einen Privatsender, dann würden doch alle
profitieren. Konkurrenz hat noch nie geschadet.

> Die Nachfolger von ARD und ZDF dürfen gegenüber den privaten Mitbewerbern nicht benachteiligt werden.

Exakt.

Von mir aus dürfen die alle erdenlichen Freiheiten haben, solange ich
dann ganz frei entscheiden darf, dass ich an deren Angebot eben nicht
interessiert bin.

Gruß

Manuel

Manuel Reimer

unread,
Oct 21, 2017, 10:31:47 AM10/21/17
to
On 10/21/2017 04:17 PM, Manuel Reimer wrote:
> Was auf jedem Fall erstmal interessant ist. Noch glaube ich aber nicht
> an das Wunder, dass sich endlich etwas ändern könnte.

Ich habe mal etwas gesucht. Zum Thema BVerfG findet man nach wie vor nur
eher spärlich Infos.

Was das Thema Ministerpräsidenten angeht finde ich nichts was eine
Einschränkung der ÖRR nahelegt. Beispiele:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/x-15243413.html
http://www.tagesspiegel.de/medien/x/20448426.html

Also ich mache mir erstmal noch keine allzugroßen Hoffnungen.

Eventuell bewegt sich was, wenn 2020 die Gebühren wirklich steigen.

Gruß

Manuel

horst.d.winzler

unread,
Oct 22, 2017, 3:07:43 AM10/22/17
to
Am 21.10.2017 um 16:31 schrieb Manuel Reimer:
> On 10/21/2017 04:17 PM, Manuel Reimer wrote:
>> Was auf jedem Fall erstmal interessant ist. Noch glaube ich aber nicht
>> an das Wunder, dass sich endlich etwas ändern könnte.
>
> Ich habe mal etwas gesucht. Zum Thema BVerfG findet man nach wie vor nur
> eher spärlich Infos.

Großen Hoffnungen sollte man sich nicht machen, denn es war gerade das
BVerfG mit seiner Erfindung der Grundversorgung die den ÖRR die
derzeitige Machtstellung ermöglichte. Allerdings gegenüber damals haben
sich die Bedingen völlig geändert. Die Hoffnung auf Änderung ist trotz
der zuverlässigen staatstragende Urteilsfindung des BVerfG nicht ganz
unbegründet.

Dazu auch folgender Link:
http://digitale-grundversorgung.de/bverg-rundfunkurteile/

> Was das Thema Ministerpräsidenten angeht finde ich nichts was eine
> Einschränkung der ÖRR nahelegt. Beispiele:
>
> http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/x-15243413.html
> http://www.tagesspiegel.de/medien/x/20448426.html
>
> Also ich mache mir erstmal noch keine allzugroßen Hoffnungen.

Die Politik ist mit den ÖRR viel zu sehr "verwoben" als das von ihr
grundlegende Änderungen zu erwarten wären.

Ein Grund mehr für Plebiszite zu sein.

> Eventuell bewegt sich was, wenn 2020 die Gebühren wirklich steigen.

Das System der ÖRR benötigt immer höhere Finanzmittel damit es
funktionieren kann. Das hat Heiko Schrang bereits thematisiert.

--
---hdw---

Christoph Overkott

unread,
Oct 23, 2017, 10:43:03 AM10/23/17
to
Am Sonntag, 22. Oktober 2017 09:07:43 UTC+2 schrieb horst.d.winzler:
> Am 21.10.2017 um 16:31 schrieb Manuel Reimer:
> > On 10/21/2017 04:17 PM, Manuel Reimer wrote:
> >> Was auf jedem Fall erstmal interessant ist. Noch glaube ich aber nicht
> >> an das Wunder, dass sich endlich etwas ändern könnte.
> >
> > Ich habe mal etwas gesucht. Zum Thema BVerfG findet man nach wie vor nur
> > eher spärlich Infos.
>
> Großen Hoffnungen sollte man sich nicht machen, denn es war gerade das
> BVerfG mit seiner Erfindung der Grundversorgung die den ÖRR die
> derzeitige Machtstellung ermöglichte. Allerdings gegenüber damals haben
> sich die Bedingen völlig geändert. Die Hoffnung auf Änderung ist trotz
> der zuverlässigen staatstragende Urteilsfindung des BVerfG nicht ganz
> unbegründet.
>
> Dazu auch folgender Link:
> http://digitale-grundversorgung.de/bverg-rundfunkurteile/

Die Problematik der Rundfunkgebühr liegt in einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht ( Art. 2,1 GG ) sowie gegen die sich daraus ergebende Vertragsfreiheit.

Jeder Bürger hat also das Recht, Verträge zu schließen oder abzulehnen. Das gilt selbst für eine "Geräte" bezogene Steuer wie die Kfz-Steuer. Diese wird erst fällig, wenn der Nutzer sein "Gerät" zur Nutzung auf öffentlichen Straßen anmeldet. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen beruhen auf Nutzerverträgen. Der Nutzer hat die Auswahl.

Entsprechend ist zu erwarten, dass der Nutzer die Auswahl hat zwischen "gesetzlichen" Sendern ( das öffentliche Bezahlfernsehen ) und "Ersatz-"Sendern / "privaten" Sendern ( Werbefernsehen, privates Abofernsehen ).

Wie im Versicherungsrecht obliegt die Sorgfaltspflicht beim Schutz gegen Missbrauch bei den Sendern. Der Staat hat nicht das Recht, Bürger wegen vermuteter Nutzung zur Kasse zu bitten.

Die Rundfunkfreiheit nach Art. 5,1,2 GG ist nur eine Entfaltung der Meinungsfreiheit. Auch aus der Pressefreiheit kann keine Bestands- und Entwicklungsgarantie für eine Zeitung oder einen Verlag abgeleitet werden. Der Staat darf lediglich die freie Berichterstattung durch Rundfunk nicht behindern. Allerdings muss die Berichterstattung im gesetzlichen Rahmen, vor allem im strafrechtlichen Rahmen stattfinden. Das heißt, per Rundfunk dürfen Informationen nicht verbreitet werden, die die Privatsphäre oder wahrheitswidrig die persönliche Ehre durch üble Nachrede verletzen.

Aus Art. 5 GG lässt sich ableiten, dass Rundfunk auch per Internet verbreitet werden darf. Auch lässt sich aus dem Vertragsrecht ableiten, dass ein Nutzer im Rahmen der individuell vertraglich vereinbarten Nutzung zahlungspflichtig werden kann. Aus Art. 5 GG lässt sich nicht ableiten, dass Bürger für eine mögliche Nutzung zahlen müssen. Schließlich muss auch kein Fußgänger eine Tankstellenabgabe zahlen, weil er prinzipiell an der Tankstelle einen Kanister füllen kann.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Machtmissbrauch verbunden ist, vor dem auch die Gerichte nicht gefeit sind.

Leider ist die Bundesrepublik viel irrationaler, als dem Selbstbild vieler Politiker und Beamten entspricht.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Chance, diesen Irrationalismus zu widerlegen und per Durchsetzung von Vertragsfreiheit und Wettbewerb die rationalen Maßstäbe in den Rundfunkmarkt einzuführen.
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Christoph Overkott

unread,
Oct 23, 2017, 11:38:36 AM10/23/17
to
Ich selbst gucke gerne Youtube. Erst hatten mich Schminktipps und Co. abgeschreckt. Aber dann habe ich Reisevideos entdeckt. Mir gefiel der unprofessionelle, persönliche Blick auf die Reisen. Solche Videos benutzen Bilder nicht als Vorwand für irgendetwas anderes. Deshalb stehen in solchen Videos die Bilder oft auch länger. Dafür nutze ich solche Videos auch gerne zur Reisevorbereitung:

https://youtu.be/w0_g0uN2Pwg
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