In de.soc.weltanschauung.christentum ist dieses Thema nicht am
richtigen Platz, deshalb Crossposting nach
de.soc.medien.rundfunkfinanzierung und Follow‐ups bitte dorthin.
Arnulf Sopp:
>Am Fri, 13 Mar 2020 02:58:15 -0700 (PDT) schrieb
>
christoph...@gmail.com:
>> Internet ist kein Rundfunk. Niemand hat die Sender ins Internet gerufen.
>Dich oder mich hat auch niemand ins Internet gerufen, dennoch sind wir
>drin. Es steht selbstverständlich auch einer Rundfunkanstalt frei, im Web
>präsent zu sein.
Klar, aber lenke nicht ab. Eine Rundfunkanstalt entzieht
das Internet der unbehelligten Nutzung dadurch, dass sie über das
Internet auch unverschlüsselt /sendet/ und von jedem
Internetnutzer vermutet, dass er das Internet auch dazu nutzt,
/Rundfunksendungen zu empfangen/, unabhängig davon, ob das der
Fall ist oder nicht. Und das ist schon eine andere Hausnummer,
als nur im Web präsent zu sein, und beispielsweise eine
Programmvorschau anzubieten, aber keine /gesendeten/ Inhalte.
>> Internetangebote können verschlüsselt werden. Der Computer rechtfertigt
>> keinen Zahlungszwang.
>Äh, doch!
Da widerspreche ich Dir entschieden. Gegen Bezahlung über das
Internet angebotene Nutzinhalte gibt es längst. Es gibt also
keinen Grund mehr für eine Sendungsempfangsvermutung, wie sie mit
den Radio‐ und Fernsehsendern ohne Verschlüsselung noch nötig
war.
>Andernfalls hätten die Klagen dagegen Erfolg gehabt.
Wenn das ein Kriterium dafür wäre, dass eine Norm kein Unrecht
darstellt, würde das Recht nie weiterentwickelt, und wir hätten
heute noch die Todesstrafe für praktizierte Homosexualität;
Religionsfreiheit, das Wahlrecht für und Geschäftsfähigkeit von
Frauen hätten wir auch nicht.
>Außerdem
>möchte ich den Aufschrei nicht hören, wenn Auto- oder gar Taschenradios
>plötzlich eine Decoder-Box brauchen, evtl. 5 Boxen pro Haushalt!
>Es kommt hinzu: Mein Radio- und Fernsehkonsum erstreckt sich über ca. 10
>häufig empfangene Sender. Zusammen mit selten genutzten mögen es 15 sein.
>So dürfte ich also an 15 Anstalten Gebühren bezahlen. Nein, danke!
Nein. Auch wenn dein Konsum genau erfasst würde, könnte die
Gebühr von einer einzigen Instanz eingezogen und an die einzelnen
Sender verteilt werden, nicht anders, wie das jetzt schon
geschieht.
>>> 2. Bedürftige können beantragen, von den Rundfunkgebüren
>>> befreit zu werden.
>>
>> Jeder hat das Grundrecht, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu
>> lassen. Es wird derzeit allerdings verletzt.
>Oben schilderte ich die Nachteile bei Verschlüsselung: Sauteuer, angefangen
>bei der Hardware. Hier der Nachteil der gegenwärtigen Gesetzeslage: Gefühlt
>1‰ der Bevölkerung ist benachteiligt. Und die sollten eigentlich kein
>Problem damit haben, tatsächlich von den Gebühren befreit zu werden, wenn
>ihr Auto tatsächlich kein Radio hat, wenn sie selbst kein Smartphone haben
>usw.
Sie haben aber ein Problem: Zum einen hängt die Gebührenpflicht
nicht daran, dass ein Empfangsgerät vorhanden ist. Zweitens,
auch wenn das der Fall wäre (wie es früher einmal war), ist es
einem Betroffenen immer noch nicht möglich, das
Nichtvorhandensein eines Empfangsgerätes zu beweisen.
Beispielsweise habe ich keinen Fernseher, auch kein DAB‐ oder
DAB+‐Radio sondern nur UKW‐Empfang einigermaßen vernünftig. Der
Computer, den ich betreibe, hat eine Internetanbindung von
64 kBit/s (z. Z. 384 kBit/s). Das reicht nicht für
Streaming‐Inhalte. Nur: Wie wollte ich das beweisen, dass ich
nicht noch einen schnelleren Internetzugang verheimliche oder
einen Fernseher in einem verschlossenen Schrank verstaut habe,
den ich bei Bedarf heraushole?
Auch spielt keine Rolle, dass der Anteil der Benachteiligten an
der Bevölkerung nur 1% beträgt. Unrecht wird nicht dadurch zur
Lappalie, dass nur Wenige betroffen sind; denn jeden Einzelnen
dieser Wenigen trifft es trotzdem.
Friedhelm