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Bericht eines GEZ-Verweigerers, Pfändung des PKW durch Stadt Münster

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Erwin Henkelmann

unread,
Feb 29, 2016, 8:29:37 PM2/29/16
to
Ich bin Jurist und konnte mir nie vorstellen, daß in Deutschland mal
Zustände wie vor 1945 herschen würden. Auch in der DDR könnte es kaum
schlimmer gewesen sein, als in der Endphase der BRD heute. Ich bin GEZ
Verweigerer, weil für mich ein Beitragsservice keine Behörde ist und mir
deshalb keinen Bescheid schicken kann. Das auch der zugrundeliegende
Staatsvertrag nichtig ist, lassen wir mal außen vor. Nach ungefähr
dreijährigem Schriftwechsel mit dem Beitragsservice bekam ich vorletzte
Woche einen Vollstreckungsbescheid von der Stadt Münster, mit der
Begründung, daß der Beitragsservice (eine Firma) die Stadt Münster um
Amtshilfe bei der Vollstreckung der Gebühren gebeten hätte. Der Bescheid
enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, so daß ich mich hiergegen nicht
gerichtlich zur Wehr setzen konnte, bzw, der Bescheid schon deshalb
rechtswidrig war. Als Frist zur Zahlung waren 8 Tage vogegeben. Auf die
Rechtswidrigkeit vertrauend, beachtete ich den Bescheid nicht. Als ich
letzte Woche Freitag morgens meinen Briefkasten öffnete, fand ich einen
Pfändungsbeschluß der Stadt Münster darin. Ein Vollstreckungsbeamter
hatte um 6.25 meine Auto gestohlen, mittels Abschleppwagen. Ich bin dann
unverzüglich zur Stadtkasse, um den Sachverhalt zu klären. Die
Sachbearbeiterin holte sofort ihren Vorgesetzten dazu und dieser ließ
sich auf keine rechtliche Diskussion ein, sondern nötigte mich zur
Zahlung der Gebühren. All das geschah ohne jegliche Rechtsgrundlage,
also Illegal unter Begehung von mehreren schweren Straftaten! Auch der
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist hier eklatant verletzt. Für eine
Forderung von 316 €, einen PKW im Wert von 20.000,- € zu pfänden.

Deshalb wacht endlich auf! Wir leben nicht mehr in einem Rechtsstaat!
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen! Hier herrscht der Faschismus! Lasst
uns den Untergang dieses Systems beschleunigen! Hört auf zu konsumieren!
Kauft Gold und Silber! Jetzt!

Es ist der merkelsche Faschismus.

http://www.hartgeld.com/infos-de.html


Erwin




--- news://freenews.netfront.net/ - complaints: ne...@netfront.net ---

Arno Welzel

unread,
Mar 1, 2016, 3:24:53 AM3/1/16
to
Erwin Henkelmann schrieb am 2016-03-01 um 02:29:

[...]
> Pfändungsbeschluß der Stadt Münster darin. Ein Vollstreckungsbeamter
> hatte um 6.25 meine Auto gestohlen, mittels Abschleppwagen. Ich bin dann
> unverzüglich zur Stadtkasse, um den Sachverhalt zu klären. Die
> Sachbearbeiterin holte sofort ihren Vorgesetzten dazu und dieser ließ
> sich auf keine rechtliche Diskussion ein, sondern nötigte mich zur
> Zahlung der Gebühren. All das geschah ohne jegliche Rechtsgrundlage,
> also Illegal unter Begehung von mehreren schweren Straftaten! Auch der
> Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist hier eklatant verletzt. Für eine
> Forderung von 316 €, einen PKW im Wert von 20.000,- € zu pfänden.

Wenn das alles illegal ist, dann gehe zu einem Anwalt und klage dagegen.

Aber ich halte diese Geschichte für frei erfunden. Wegen 316 EUR werden
keine Autos gepfändet. Oder bist Du auch noch arbeitslos und hast kein
Geld, um 316 EUR zu bezahlen? Dann müsstest aber auch keine ÖR-Gebühren
bezahlen - als Arbeitsloser kann man sich davon befreien lassen.



--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de
http://fahrradzukunft.de

horst-d.winzler

unread,
Mar 1, 2016, 3:45:22 AM3/1/16
to
Die ÖRR gehen nicht vom tatsächlichen Einkommen aus, sondern von dem,
das man haben könnten, wenn alle rechtlichen Register gezogen werden.
Solle also jemand eine Mindestrente bekommen, ihm aber möglicherweise
rechtlich etwas zustehen, gehen sie bei der Berechnung des Einkommens
von der dann höheren Summe aus.

--
mfg hdw

horst-d.winzler

unread,
Mar 1, 2016, 4:04:19 AM3/1/16
to
Am 01.03.2016 um 02:29 schrieb Erwin Henkelmann:

> --- Ich bin GEZ
> Verweigerer, weil für mich ein Beitragsservice keine Behörde ist und mir
> deshalb keinen Bescheid schicken kann. Das auch der zugrundeliegende
> Staatsvertrag nichtig ist, lassen wir mal außen vor. Nach ungefähr
> dreijährigem Schriftwechsel mit dem Beitragsservice bekam ich vorletzte
> Woche einen Vollstreckungsbescheid von der Stadt Münster, mit der
> Begründung, daß der Beitragsservice (eine Firma) die Stadt Münster um
> Amtshilfe bei der Vollstreckung der Gebühren gebeten hätte.

Amtshilfegewährung kann nur anderen Behörden gewährt werden. Allerdings
ist keine Behörde gezwungen, dem Ersuchen nachzukommen.
Die ÖRR sind keine Behörde, wie kann dann Amtshilfe gewährt werden? Das
ginge nur über ein Gesetz des Landtages, so mein Wissensstand. Ansonsten
wäre das ein Amtsvergehen des Behördenleiters. Auf Anforderung muß dir
diese Rechtsgrundlage genannt werden. Denn Behörden haben eine
Fürsorgepflicht.

> Der Bescheid
> enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, so daß ich mich hiergegen nicht
> gerichtlich zur Wehr setzen konnte, bzw, der Bescheid schon deshalb
> rechtswidrig war. Als Frist zur Zahlung waren 8 Tage vogegeben. Auf die
> Rechtswidrigkeit vertrauend, beachtete ich den Bescheid nicht.

Das ist ein Fehler, denn dem Bescheid muß unbedingt widersprochen
werden, mit dem Ersuchen, die rechtliche Grundlage, auf dem der Bescheid
basiert, anzugeben.


< Als ich
> letzte Woche Freitag morgens meinen Briefkasten öffnete, fand ich einen
> Pfändungsbeschluß der Stadt Münster darin. Ein Vollstreckungsbeamter
> hatte um 6.25 meine Auto gestohlen, mittels Abschleppwagen. Ich bin dann
> unverzüglich zur Stadtkasse, um den Sachverhalt zu klären. Die
> Sachbearbeiterin holte sofort ihren Vorgesetzten dazu und dieser ließ
> sich auf keine rechtliche Diskussion ein, sondern nötigte mich zur
> Zahlung der Gebühren. All das geschah ohne jegliche Rechtsgrundlage,
> also Illegal unter Begehung von mehreren schweren Straftaten! Auch der
> Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist hier eklatant verletzt. Für eine
> Forderung von 316 €, einen PKW im Wert von 20.000,- € zu pfänden.


Nachdem du dem Bescheid nicht widersprochen hast, wurde er zu einer
amtlichen Maßnahme.

--
mfg hdw

Hans Glas

unread,
Mar 1, 2016, 6:23:53 AM3/1/16
to
Bist Du ein Staatsanbeter? Der Mann wollte die 316 Euro GEZ-Zwangssteuer
eben gerade nicht bezahlen!

Hans

Erika Cieśla

unread,
Oct 23, 2016, 1:47:02 PM10/23/16
to
Am 01.03.2016-09:24 Arno Welzel schrieb:
> Erwin Henkelmann schrieb am 2016-03-01 um 02:29:

>> Pfändungsbeschluß der Stadt Münster darin. Ein Vollstreckungsbeamter
>> hatte um 6.25 meine Auto gestohlen, mittels Abschleppwagen. Ich bin dann
>> unverzüglich zur Stadtkasse, um den Sachverhalt zu klären. Die
>> Sachbearbeiterin holte sofort ihren Vorgesetzten dazu und dieser ließ
>> sich auf keine rechtliche Diskussion ein, sondern nötigte mich zur
>> Zahlung der Gebühren. All das geschah ohne jegliche Rechtsgrundlage,
>> also Illegal unter Begehung von mehreren schweren Straftaten! Auch der
>> Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist hier eklatant verletzt. Für eine
>> Forderung von 316 €, einen PKW im Wert von 20.000,- € zu pfänden.

So ein Dummsinn habe ich schon einmal wo gehört – die „Reichsbürger“
labern auch immer so.

> Wenn das alles illegal ist, dann gehe zu einem Anwalt und klage dagegen.

DAS wäre der Rechtsweg! Wenn er aber partout den Unrechtsweg gehen will,
dann sage ich: toi-toi-toi!

> Aber ich halte diese Geschichte für frei erfunden. Wegen 316 EUR werden
> keine Autos gepfändet.

Doch, das ist möglich. Daß die das Auto aber auch gleich mitgenommen
haben, DAS GLAUBE ICH NICHT. Der Vollstrecker kann an dem Auto einen
sogenannten „Kuckuck“ (1) anbringen. Damit werden die Eigentumsrechte
des Fahrzeughalters eingeschränkt (er kann es dann weder verkaufen noch
beleihen), die Nutzung ist weiterhin möglich. Daß das Fahrzeug gleich
mitgenommen wird, bei diesem vergleichsweise geringen Betrag, das halte
ich für Dummsinn.


\\//_ Erika Cieśla

¯¯¯¯¯
 (1) = https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/9/98/Pfandsiegel_rot.png
Traditionell immer noch in einer Fraktur gedruckt – also
auch für ‚Reichsbürger‘ gut lesbar!

Erika Cieśla

unread,
Oct 23, 2016, 2:08:00 PM10/23/16
to
Am 01.03.2016-10:04 horst-d.winzler schrieb:
> Am 01.03.2016 um 02:29 schrieb Erwin Henkelmann:

>> --- Ich bin GEZ Verweigerer,

Glückwunsch!

> Amtshilfegewährung kann nur anderen Behörden gewährt werden.
> Allerdings ist keine Behörde gezwungen, dem Ersuchen nachzukommen.
> Die ÖRR sind keine Behörde, wie kann dann Amtshilfe gewährt werden?

Gar nicht. Der ÖRR geht den Rechtsweg – er klagt! Wer hier die
Amtshilfegewährung begehrte, war folglich nicht der ÖRR, sondern der
Gerichtsvollzieher, der auf Grund eines erlassenen und vollstreckbaren
Mahnbescheids tätig wird.

>> Der Bescheid enthielt keine Rechtsmittelbelehrung,

Das ist gelogen!
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Der Mahnbescheid ist ein standardisierter Text – der Hinweis, daß gegen
den Bescheid binnen vier Wochen Widerspruch eingelegt werden kann, ist
obligatorisch. Tatsächlich liegt dem Mahnbescheid sogar ein ausgefer-
tigter Widerspruch bei, den man nur noch unterschreiben und zurücksen-
den muß.

>> (…) Auf die Rechtswidrigkeit vertrauend, beachtete ich den
>> Bescheid nicht.
>
> Das ist ein Fehler, dem Bescheid muß unbedingt widersprochen werden,

Das ist korrekt! Der Bescheid wird vollstreckbar, wenn bis zum Ablauf
der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingeht. Der Widerspruch muß
nicht einmal begründet werden, ABER ERFOLGEN MUẞ ER!

Wenn nich, dann löppt dat Dingen weiter!

> Nachdem du dem Bescheid nicht widersprochen hast, wurde er zu einer
> amtlichen Maßnahme.

So isset!


\\//_ Erika Cieśla

--
✻ Es ist übrigens ganz normal, daß man im Laufe der Jahre zunimmt!
Ich zum Beispiel habe vor langer Zeit mal 3,5 kg gewogen – davon
kann heute auch keine Rede mehr sein!

Peter Mayer

unread,
Oct 23, 2016, 2:17:46 PM10/23/16
to
Am 01.03.2016 um 02:29 schrieb Erwin Henkelmann:
> Ich bin Jurist

Nie im Leben oder ein abgrundtief schlechter.
Aber noch eher bist Du Faulschlamm

> und konnte mir nie vorstellen, daß in Deutschland mal
> Zustände wie vor 1945 herschen würden.

Vor 1945 gab es kein GEZ

> schlimmer gewesen sein, als in der Endphase der BRD heute. Ich bin GEZ
> Verweigerer, weil für mich ein Beitragsservice keine Behörde ist und mir
> deshalb keinen Bescheid schicken kann. Das auch der zugrundeliegende
> Staatsvertrag nichtig ist, lassen wir mal außen vor.

Als Jurist weißt Du, dass Du klagen könntest. Allerdings diese Klage gab
es bereits von anderer Seite. Das Bundesverwaltungsgericht hat
festgestellt, dass die GEZ-Gebühren verfassungsgemäß sind. Pech gehabt,
Deine Vermutung, dass der Staatsvertrag nichtig wäre, ist falsch.

> Nach ungefähr
> dreijährigem Schriftwechsel mit dem Beitragsservice bekam ich vorletzte
> Woche einen Vollstreckungsbescheid von der Stadt Münster, mit der
> Begründung, daß der Beitragsservice (eine Firma) die Stadt Münster um
> Amtshilfe bei der Vollstreckung der Gebühren gebeten hätte. Der Bescheid
> enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, so daß ich mich hiergegen nicht
> gerichtlich zur Wehr setzen konnte,

Du bist doch angeblich Jurist. Natürlich kannst Du auch gegen einen
Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch einlegen und später
evtl. klagen.

> bzw, der Bescheid schon deshalb
> rechtswidrig war.

Natürlich nicht Herr Jurist. Die Widerspruchsfrist verlängert sich auf
ein Jahr.

> Als Frist zur Zahlung waren 8 Tage vogegeben. Auf die
> Rechtswidrigkeit vertrauend, beachtete ich den Bescheid nicht.

usw. usw.
Keinerlei juristische Fachkenntnisse.

> Es ist der merkelsche Faschismus.

Und das war der Sinn dieses Postings bzw. allgemeines trollen



Siegfrid Breuer

unread,
Oct 23, 2016, 2:50:18 PM10/23/16
to
stefan.s...@web.de (Ein Arsch von Vielen) schrieb:

Heissa! - Schuppen ist foen! <seufz>

> Leider auch immer in sehr unpassenden Newsgruppen.

Immer wieder schlimm, dass Dich kompetenzgeilen Hobbykuemmerer
nie jemand fragt, newahr?

--
> Danke - es tut gut wenigstens von einigen verstanden zu werden -
> kommt man sich wenigstens nicht gar so bloede vor <g>
[Ottmar Ohlemacher in <c1576t83qg61gmg92...@4ax.com>]
-> http://www.hinterfotz.de - Groesster Usenet-Comedian ever! <-

horst-d.winzler

unread,
Oct 24, 2016, 9:59:22 AM10/24/16
to
Am 23.10.2016 um 20:08 schrieb Erika Cieśla:
> Am 01.03.2016-10:04 horst-d.winzler schrieb:
>> Am 01.03.2016 um 02:29 schrieb Erwin Henkelmann:
>
>>> --- Ich bin GEZ Verweigerer,
>
> Glückwunsch!
>
>> Amtshilfegewährung kann nur anderen Behörden gewährt werden.
>> Allerdings ist keine Behörde gezwungen, dem Ersuchen nachzukommen.
>> Die ÖRR sind keine Behörde, wie kann dann Amtshilfe gewährt werden?
>
> Gar nicht. Der ÖRR geht den Rechtsweg – er klagt!

Genau, das ist ja meine Frage. Das der ÖRR vor einem Gericht geklagt
hätte, ist eben nicht ersichtlich. Vielleicht habe ich ja was überlesen?

> Wer hier die
> Amtshilfegewährung begehrte, war folglich nicht der ÖRR, sondern der
> Gerichtsvollzieher, der auf Grund eines erlassenen und vollstreckbaren
> Mahnbescheids tätig wird.

Hätte der Gerichtsvollzier den Vollstreckungstitel vom Gericht, würde
ich ja nicht fragen. Wenn jedoch Amtshilfe gewährt wäre, dürfte das
nicht so eindeutig sein? Zumal hätte sie einem Mahnbescheid umgehend
widersprechen müssen mit der Aufforderung ihr den Rechtstitel
vorzuweisen. Wie schon gesagt, ich laß mich gern eines besseren Belehren.

>>> Der Bescheid enthielt keine Rechtsmittelbelehrung,
>
> Das ist gelogen!
> ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
> Der Mahnbescheid ist ein standardisierter Text – der Hinweis, daß gegen
> den Bescheid binnen vier Wochen Widerspruch eingelegt werden kann, ist
> obligatorisch. Tatsächlich liegt dem Mahnbescheid sogar ein ausgefer-
> tigter Widerspruch bei, den man nur noch unterschreiben und zurücksen-
> den muß.
>
>>> (…) Auf die Rechtswidrigkeit vertrauend, beachtete ich den
>>> Bescheid nicht.
>>
>> Das ist ein Fehler, dem Bescheid muß unbedingt widersprochen werden,
>
> Das ist korrekt! Der Bescheid wird vollstreckbar, wenn bis zum Ablauf
> der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingeht. Der Widerspruch muß
> nicht einmal begründet werden, ABER ERFOLGEN MUẞ ER!

Am besten als Einschreiben. Ich hätte mir an ihrer Stelle Besuchszeit
bei der Unterschreiberin des Mahnbescheides der Kommune geben lassen,
bewaffnet mit den einschlägigen Gesetzen versehen. Denn, den Bescheid
hätte ich schon sehen wollen. ;-9

> Wenn nich, dann löppt dat Dingen weiter!
>
>> Nachdem du dem Bescheid nicht widersprochen hast, wurde er zu einer
>> amtlichen Maßnahme.
>
> So isset!

Das könnte ihr Fehler sein. Nicht wenige Geringverdiener dürften diese
Kenntnis eben nicht besitzen und laufen dann sehenden Auges in eine
Schuldenfalle.

Folgendes Urteil das in der Jungen Freiheit veröffentlicht wurde, stützt
meine Zweifel. Zweifel habe ich allerdings daß das Urteil vor dem BVerfG
Bestand hätte. Denn dort agiert auch ein Kirchhoff, also der Bruder der
das Gutachten für die ÖRR erstellt hatte. Vielleicht liege ich falsch,
was ich aber nicht glaube.

https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2016/urteil-schiebt-gez-abzocke-riegel-vor/

--
---hdw---

Erika Cieśla

unread,
Oct 24, 2016, 11:36:05 AM10/24/16
to
Am 24.10.2016-15:59 horst-d.winzler schrieb:
> Am 23.10.2016 um 20:08 schrieb Erika Cieśla:
>> Am 01.03.2016-10:04 horst-d.winzler schrieb:
>>> Am 01.03.2016 um 02:29 schrieb Erwin Henkelmann:


>>>> --- Ich bin GEZ Verweigerer,
>>
>> Glückwunsch!
>>
>>> Amtshilfegewährung kann nur anderen Behörden gewährt werden.
>>> Allerdings ist keine Behörde gezwungen, dem Ersuchen
>>> nachzukommen. Die ÖRR sind keine Behörde, wie kann dann Amtshilfe
>>> gewährt werden?
>>
>> Gar nicht. Der ÖRR geht den Rechtsweg – er klagt!
>
> Genau, das ist ja meine Frage. Das der ÖRR vor einem Gericht geklagt
> hätte, ist eben nicht ersichtlich.

Aber obligatorisch, will sagen, anders geht es nicht.

Die alte GEZ war Dienstsiegelführend (‚Dienstsiegel‘ sind diese runden
Stempel mit dem Geier in der Mitte) und hatte eigene Vollzugsbeamte.

https://www.youtube.com/watch?v=qPwQgX5lSS4

Die Geschäfte der GEZ gingen anno 2013 an den „Beitragsservice“ über,
und der hat das nicht. Ergo: der Beitragsservice kann nicht selber
eintreiben, sondern muß (wie jeder andere auch) die Gerichte bemühen.

>> (…)

So, das ist also geklärt.

>>>> (…) Auf die Rechtswidrigkeit vertrauend, beachtete ich den
>>>> Bescheid nicht.
>>>
>>> Das ist ein Fehler, dem Bescheid muß unbedingt widersprochen
>>> werden,
>>
>> Das ist korrekt! Der Bescheid wird vollstreckbar, wenn bis zum
>> Ablauf der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingeht. Der Wider-
>> spruch muß nicht einmal begründet werden, ABER ERFOLGEN MUẞ ER!
>
> Am besten als Einschreiben.

… mit Rückschein, damit man einen Beleg für die eigenen Akten hat, da
nicke ich doch mal mit’n Kopp!

> Ich hätte mir an ihrer Stelle Besuchszeit bei der Unterschreiberin
> des Mahnbescheides der Kommune geben lassen, bewaffnet mit den
> einschlägigen Gesetzen versehen. Denn, den Bescheid hätte ich schon
> sehen wollen. ;-9

Ich verstehe nicht was die Kommune damit zu tun hat – die ist in dem
Geschäft doch gar nicht involviert. Allenfalls kann diese dem
Vollstrecker „Amtshilfe“ bei der Sicherstellung des gepfändeten Gutes
(hier das Auto der Schuldnerin) leisten, hat selber mit der Sache aber
gar nichts zu tun.

Im übrigen vermisse ich etwas an der Geschichte!
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Kein Vollstrecker nimmt wegen dreihundert Euro gleich ein ganzes Auto
mit, DAS IST BLÖDSINN! bevor dies geschieht, bringt er an dem
gepfändeten Gegenstand ein Pfandsiegel an, welches die Eigentumsrechte
des Besitzers determinieren. Danach gibt es noch einmal eine Frist,
binnen derer entweder gezahlt oder ein Vergleich abgeschossen werden
kann. Erst wenn diese allerletzte Warnung auch noch in den Wind
geschlagen wird, geht der Gegenstand mit.

>>> Nachdem du dem Bescheid nicht widersprochen hast, wurde er zu
>>> einer amtlichen Maßnahme.
>>
>> So isset!
>
> Das könnte ihr Fehler sein.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit! In dem Zeitungsartikel
stand nämlich, daß die Dame nicht wegen einer tatsächlichen Zahlungsun-
fähigkeit die Zahlung verweigert, sondern (Zitat!) „aus Prinzip“, und
damit kommt sie nunmal nicht durch.

> Nicht wenige Geringverdiener dürften diese Kenntnis eben nicht
> besitzen und laufen dann sehenden Auges in eine Schuldenfalle.

Wer tatsächlich zahlungsunfähig ist, der tut am besten was geboten ist,
schlußendlich schützt ihn das Gesetz sogar. Der Ablauf ist wie folgt:

1. Der Vollstrecker führt eine „fruchtlose Pfändung“ durch, denn
bei einem Bedürftigen ist üblicherweise eh nichts zu holen.

2. Der Vollstrecker kommt ein zweites mal und nimmt dem Schuldner
die „Eidesstattliche Versicherung“ ab.

Danach hat der Schuldner erstmal ein paar Jahre Ruhe – nichts und
niemand kann ihm danach noch etwas anhaben.

Allerdings reduziert sich der Kredit bei der Bank dann nunmal eben auf
Null-Komma-Nix, irgend ein Haken ist immer dabei.

Wenn der Schuldner „Widerstand“ leistet und die Abgabe der EV verwei-
gert, so kann ein Haftbefehl erlassen werden. Dies ist die vorletzte
Warnung – spätestens jetzt sollte der Schuldner erkennen, daß die Sache
ernst ist.

Wird der Haftbefehl AUCH NOCH ignoriert, so kann in der Tat die
„Erzwingungshaft“ angeordnet werden. Diese ist keine Strafe, sondern
eine Zwangsmaßnahme. Der Schuldner kann diese Haft leicht abwenden,
indem er entweder die Schulden zahlt, oder sich mit dem Gläubiger
vergleicht, oder endlich diese verdammte Vermögensauskunft erteilt.

Letzteres ist ohnehin die goldene Brücke, für den Fall, daß sie tatsäch-
lich nicht zahlen kann – die Zahlungsunfähigkeit kann dann festgestellt
und die Vollstreckung bis auf Weiteres ausgesetzt werden.

Tut sie das nicht, dann nimmt das Drama seinen Lauf.

> Folgendes Urteil das in der Jungen Freiheit veröffentlicht wurde, (…)

Mit Verlaub, das interessiert mich nicht. Die „Jungen Freiheit“ ist ein
Organ der rechtsradikalen Propaganda, dort finde ich nur Desinformation
und Demagogie.


\\//_ Erika Cieśla

Der Habakuk.

unread,
Oct 24, 2016, 11:40:43 AM10/24/16
to
Das ist nun ausgemachter Blödsinn! So gut wie immer findet man in den
Artikeln auch "unverdächtige" Quellen verlinkt, also etwa Artikel aus
der bürgerlichen oder auch linken/grünen Ecke.

Erika dementelt ja ganz schön ...

--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*

noebbes

unread,
Oct 24, 2016, 11:55:00 AM10/24/16
to
Am 24.10.2016 um 17:42 schrieb Der Habakuk.:

>
> Erika dementelt ja ganz schön ...
>
Wird langsam auffällig, nicht wahr?

Axel Diedrich

unread,
Oct 24, 2016, 12:37:08 PM10/24/16
to
Erika Cie?la <a...@def.invalid> wrote:


>
> Die alte GEZ war Dienstsiegelführend ('Dienstsiegel' sind diese runden
> Stempel mit dem Geier in der Mitte) und hatte eigene Vollzugsbeamte.

Quatsch. Die GEZ hatte nie Beamte. auch die sog. "GEZ"-Fahnder hat es
nie gegeben
>
> https://www.youtube.com/watch?v=qPwQgX5lSS4
>
> Die Geschäfte der GEZ gingen anno 2013 an den "Beitragsservice" über,

Die GEZ wurde lediglich in Beitragsservice umbenannt.

> und der hat das nicht. Ergo: der Beitragsservice kann nicht selber
> eintreiben, sondern muß (wie jeder andere auch) die Gerichte bemühen.

Unsinn. Gebührengläubiger war nie die GEZ und ist auch heute nicht der
BS. Gläubiger sind die Rundfunkanstalten und die tituliern selbst.
>
>
> Ich verstehe nicht was die Kommune damit zu tun hat – die ist in dem
> Geschäft doch gar nicht involviert.

So? Für Niedersachsen gilt zB § 7 (4) NVwVG:

"Für die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren
oder Rundfunkbeiträge sind die Gemeinden zuständig."

Das galt auch schon vor dem 01.01.13. Von wegen "eigene
Vollstreckungsbeamte"




>
> Mit Verlaub, das interessiert mich nicht. Die "Jungen Freiheit" ist ein
> Organ der rechtsradikalen Propaganda, dort finde ich nur Desinformation
> und Demagogie.

Die JF hat eine stramme politische Agenda, so wie die taz. Rechtsradikal
ist sie geauso wenig wie die taz linksradikal ist.

Axel



horst-d.winzler

unread,
Oct 24, 2016, 1:26:18 PM10/24/16
to
Am 24.10.2016 um 18:37 schrieb Axel Diedrich:
> Erika Cie?la <a...@def.invalid> wrote:
>

>> Ich verstehe nicht was die Kommune damit zu tun hat – die ist in dem
>> Geschäft doch gar nicht involviert.
>
> So? Für Niedersachsen gilt zB § 7 (4) NVwVG:
>
> "Für die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren
> oder Rundfunkbeiträge sind die Gemeinden zuständig."

> Axel

Danke für den Hinweis auf: § 7 (4) NVwVG.
Den ÖRR auf den Leib geschneidert.

Für die ÖRR ist das BVerfG ausgesprochen kreativ tätig. Auffällig der
Name Kirchhof. ;-)

Zusammenfassung des Urteils
Zunächst entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die
Verfassungsbeschwerden der Rundfunkanstalten zulässig sind. Zwar gelten
die Grundrechte für juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht,
aber ausnahmsweise können sie Verfassungsbeschwerde einlegen, wenn sie
von einem Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit unmittelbar betroffen sind.

Hier eine Zusammenfassung der Urteile zu den ÖRR.

http://digitale-grundversorgung.de/bverg-rundfunkurteile/

--
---hdw---

Erika Cieśla

unread,
Oct 24, 2016, 1:53:20 PM10/24/16
to
Am 24.10.2016-19:26 horst-d.winzler schrieb:
> Am 24.10.2016 um 18:37 schrieb Axel Diedrich:
>> Erika Cie?la <a...@def.invalid> wrote:


>>> Ich verstehe nicht was die Kommune damit zu tun hat – die ist in dem
>>> Geschäft doch gar nicht involviert.
>>
>> So? Für Niedersachsen gilt zB § 7 (4) NVwVG:

Das ist Niedersachsen, dieses Gesetz gilt hier nicht. Und kenne muß ich
es auch nicht. Hier ist Baden-Württemberg, und hier haben die Gemeinden
diese Kompetenz NICHT.


\\//_ Erika Cieśla

--
✻ Vive la Wallonie! ;-)

Axel Diedrich

unread,
Oct 25, 2016, 11:40:16 AM10/25/16
to
Erika Cie?la <a...@def.invalid> wrote:


>
> Das ist Niedersachsen, dieses Gesetz gilt hier nicht. Und kenne muß ich
> es auch nicht. Hier ist Baden-Württemberg, und hier haben die Gemeinden
> diese Kompetenz NICHT.

Du hast dich aber zu dem Fall der alleinerziehenden Mutter aus
Brandenburg geäußert, bzw zu einem Fall aus Münster.
Letztlich ist es aber auch völlig egal, ob der Gerichtsvollzieher der
Amtsgerichte oder der Vollziehungsbeamte der Gemeinden beauftragt wird.
In jedem Fall titulieren die Rundfunkanstalten sich selbst, beschreiten
also das normale privat-rechtliche Mahnverfahren gerade nicht.

Als Baden-Württembergerin sollten dich dann ja die Urteile aus Tübingen
besonders interessieren. Wenn Du die Urteile liest, erfährst du eine
Menge über die Praxis des SWR säumige Gebühren beizutreiben.
Nichtmal eine falsche Gläubigerbezeichnung hält der BGH für schädlich:

https://www.heise.de/tp/artikel/45/45443/1.html


Axel







>
>
> \\//_ Erika Cie?la

Erika Cieśla

unread,
Oct 25, 2016, 12:49:57 PM10/25/16
to
Am 25.10.2016-17:40 Axel Diedrich schrieb:
> Erika Cie?la <a...@def.invalid> wrote:

>> Das ist Niedersachsen, dieses Gesetz gilt hier nicht. Und kenne muß
>> ich es auch nicht. Hier ist Baden-Württemberg, und hier haben die
>> Gemeinden diese Kompetenz NICHT.
>
> Du hast dich aber zu dem Fall der alleinerziehenden Mutter aus
> Brandenburg geäußert, bzw zu einem Fall aus Münster.

Unerheblich.

Abgesehen davon daß dort, aus welchem Grund auch immer, die Gemeinden
als Vollzugsbehörde tätig werden, ist die Rechtslage dieselbe: sie soll
endlich ihre verdammten „Vermögenserklärung“ abgeben (damit ihre
Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden kann), oder zahlen, oder sich
mit dem Gläubiger irgend wie vergleichen – Ende der Durchsage.

> Letztlich ist es aber auch völlig egal, ob der Gerichtsvollzieher
> der Amtsgerichte oder der Vollziehungsbeamte der Gemeinden beauftragt
> wird.

Eben!

> In jedem Fall titulieren die Rundfunkanstalten sich selbst, (…)

Wie denn? Zitat Wiki: „Der (…) Beitragsservice ist die [vom öffentlich-
rechtlichen Rundfunk (ec)] gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige
Gemeinschaftseinrichtung, die …“

Genau das was Du hier behauptest, kann sie (im Gegensatz zur alten GEZ)
eben nicht: sie ist (siehe oben) nicht rechtsfähig!

> beschreiten also das normale privat-rechtliche Mahnverfahren gerade
> nicht.

Doch, das tun sie – etwas anders bleibt ihnen seit 2013 nicht übrig.

> Als Baden-Württembergerin sollten dich dann ja die Urteile aus
> Tübingen besonders interessieren. Wenn Du die Urteile liest, erfährst
> du eine Menge über die Praxis des SWR säumige Gebühren beizutreiben.
> Nichtmal eine falsche Gläubigerbezeichnung hält der BGH für
> schädlich:
>
> https://www.heise.de/tp/artikel/45/45443/1.html

Gut – ich habe es gelesen. Und wo ist das Problem? Der Mann war zunächst
befreit. Entweder sind die Gründe zur Befreiung entfallen oder der Gute
hat es verabsäumt die Verlängerung seiner Befreiung zu beantragen. Die
Folge ist, daß ihm eine Rechnung erstellt wird. Diese Rechnung enthält
*SELBSTVERSTÄNDLICH* kein Dienstsiegel, da der Beitragsservice, im
Gegensatz zur alten GEZ, ein solches nicht führt. Daraus zu schließen,
er könne diese Verbindlichkeit ignorieren, halte ich für „engagiert“, um
es mal nett zu umschreiben.

Fassen wir zusammen!

1. Rundfunk ist zu bezahlen – das ist im Staatsvertrag geregelt.

2. Wer arm ist, der wird von der Rundfunkgebührenpflicht befreit!

3. Die Armut wird aber nicht vermutet, sondern ist nachzuweisen.

4. Wer weder zahlt, noch seine Bedürftigkeit nachweist, der hat
ein Problem!


\\//_ Erika Cieśla

--
✻ Götter kommen und gehen!

Mars, zum Beispiel, war auch mal ein Gott – heute ist er
nur noch ein Schokoriegel.

Erika Cieśla

unread,
Oct 25, 2016, 4:15:14 PM10/25/16
to
Am 25.10.2016-20:52 Heinz Brueckner schrieb:
> am Tue, 25 Oct 2016 18:49:55 +0200 schrieb Erika Cie?la
> <a...@def.invalid>:

>> Genau das was Du hier behauptest, kann sie (im Gegensatz zur alten
>> GEZ) eben nicht: sie ist (siehe oben) nicht rechtsfähig!
>
> "Rechtsfähig" sind die Gläubiger. Immer. In diesem Falle die
> zuständige Rundfunkanstalt.

Das ist der Text den ich so vorgefunden und zitiert habe – von mir ist
der nicht. Wie ich *DAS* interpretieren soll, da muß ich noch drüber
nachdenken. Sicher bin ich mir aber, daß der Beitragsservice keine
dienstsiegelführende Behörde ist – daß er einen Mahnbescheid also wohl
erwirken, aber nicht selbst erlassen kann.

>>> beschreiten also das normale privat-rechtliche Mahnverfahren
>>> gerade nicht.
>
> Die Frage ist: Ist der Rundfunks-Beitrag eine öffentlich-rechtliche
> Forderung oder nicht?
>
>> Doch, das tun sie – etwas anders bleibt ihnen seit 2013 nicht
>> übrig.
>
> Privatrechtlich fordern oder öffentlich-rechtlich: das ist ein
> Mausklick in ein einfaches Kästchen in der Mahn-Programm-Maske auf
> dem Bildschirm.
>
> Du willst gar nicht wissen, wie oft dieses Bockshorn-Häkchen - am
> Ende natürlich versehentlich - gesetzt wird...

Ich schau mal, ob ich mir das mal irgend wo angucken kann.

Axel Diedrich

unread,
Oct 25, 2016, 7:55:13 PM10/25/16
to
Erika Cie?la <a...@def.invalid> wrote:

> Am 25.10.2016-17:40 Axel Diedrich schrieb:

> > Du hast dich aber zu dem Fall der alleinerziehenden Mutter aus
> > Brandenburg geäußert, bzw zu einem Fall aus Münster.
>
> Unerheblich.

Ach? Du hast doch geschrieben, dass du das Vollstreckungsverfahren nicht
verstehst. 1. Lektion: Es variiert von Bundesland zu Bundesland.

> Abgesehen davon daß dort, aus welchem Grund auch immer, die Gemeinden
> als Vollzugsbehörde tätig werden, ist die Rechtslage dieselbe: sie soll
> endlich ihre verdammten "Vermögenserklärung" abgeben (damit ihre
> Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden kann), oder zahlen, oder sich
> mit dem Gläubiger irgend wie vergleichen – Ende der Durchsage.

Das will sie ja nun gerade nicht. Daraufhin begann die Diskussion über
das fällige Mahn-und Vollstreckungsverfahren. Und das stellst du nun mal
falsch dar


>
> > Letztlich ist es aber auch völlig egal, ob der Gerichtsvollzieher
> > der Amtsgerichte oder der Vollziehungsbeamte der Gemeinden beauftragt
> > wird.
>
> Eben!
>
> > In jedem Fall titulieren die Rundfunkanstalten sich selbst, (…)
>
> Wie denn? Zitat Wiki: "Der (…) Beitragsservice ist die [vom öffentlich-
> rechtlichen Rundfunk (ec)] gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige
> Gemeinschaftseinrichtung, die …"

*Seufz* Habe ich geschrieben, dass der BS tituliert? Du hast es doch 7
Zeilen weiter oben selbst zitiert: Die *Rundfunkanstalten*

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)
Zitat:

>>>im Unterschied zur privatrechtlichen Vollstreckung können sich
>>>öffentlich-rechtliche Gläubiger durch "Bescheidung" ihre Titel selbst
>>>schaffen (Grundsatz der Selbsttitulierung)

Näheres findest Du bei den Sendern selbst:

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/informationen_zu_zahlungspflicht_und_mahnverfahren/
>
> Genau das was Du hier behauptest, kann sie (im Gegensatz zur alten GEZ)
> eben nicht: sie ist (siehe oben) nicht rechtsfähig!

Quatsch wird auch mit Ausrufezeichen nicht unquatschiger. Auch die GEZ
war nicht rechtsfähig und hat nie Mahn- oder Vollstreckungsverfahren
betrieben. Versuche es einfach zu begreifen: Gebührengläubiger sind und
waren nur die Rundfunkanstalten. Der Beitragsservice ist nichts weiter
als ein Rechenzentrum zur Bewältigung des Inkassos für die Sender. Wird
ein Teilnehmer säumig veranlasst alles weitere diejenige Rundfunkanstalt
die die säumige Gebühr beansprucht.
BS und GEZ haben identische Strukturen und ersparen den Anstalten eine
eigene Teilnehmerverwaltung einzurichten, was hochgradig ineffizient
wäre.
Raider heisst jetzt Twix, sonst ändert sich nix.
>
> > beschreiten also das normale privat-rechtliche Mahnverfahren gerade
> > nicht.
>
> Doch, das tun sie – etwas anders bleibt ihnen seit 2013 nicht übrig.

Absoluter Blödsinn. Wie kommst Du nur auf so einen Unsinn :-( Denkst Du
Dir das selbst aus?
>
> > Als Baden-Württembergerin sollten dich dann ja die Urteile aus
> > Tübingen besonders interessieren. Wenn Du die Urteile liest, erfährst
> > du eine Menge über die Praxis des SWR säumige Gebühren beizutreiben.
> > Nichtmal eine falsche Gläubigerbezeichnung hält der BGH für
> > schädlich:
> >
> > https://www.heise.de/tp/artikel/45/45443/1.html
>
> Gut – ich habe es gelesen. Und wo ist das Problem?

Das Problem ist, dass Du nicht verstehst, dass es sich um
Verwaltungsverfahren und kein zivilrechtliches Mahnverfahren handelt.
Mich stört es zwar etwas, dass der BGH das Urteil aufgehoben hat, Zweck
des Beispiels war aber der - leider fehlgeschlagene - Versuch Dir die
Rechtsnatur des Verfahrens näher zu bringen.

>Der Mann war zunächst
> befreit. Entweder sind die Gründe zur Befreiung entfallen oder der Gute
> hat es verabsäumt die Verlängerung seiner Befreiung zu beantragen. Die
> Folge ist, daß ihm eine Rechnung erstellt wird. Diese Rechnung enthält
> *SELBSTVERSTÄNDLICH* kein Dienstsiegel, da der Beitragsservice, im
> Gegensatz zur alten GEZ, ein solches nicht führt. Daraus zu schließen,
> er könne diese Verbindlichkeit ignorieren, halte ich für "engagiert", um
> es mal nett zu umschreiben.

Es ging nicht um eine Rechnung sondern um einen
Kostenfestsetzungsbescheid.
Ich dachte Du würdest den Unterschied sehen
Aber Du hast ja nicht mal verstanden, dass der SWR Bescheide unter dem
Falschnamen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" festsetzt.

Hier das Originalurteil das diese Praxis zu Recht bemängelt hat und vom
BGH aufgehoben wurde:

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/rundfunkbeitraegen-glaeubiger-und-vollstreckungsbehoerde-398736



Stell Dir mal vor du bekommst Post von einer Organisation von der Du
weisst, dass sie nicht rechtsfähig ist und das oberste Gericht das im
Privatrecht schon kleinste Fehler in der Parteibezeichnung nicht
verzeiht sagt dan später. "Och in dem Fall lassen wir mal alle Fünfe
gerade sein.

Allerdings soll der SWR trotz des gewonnenen Verfahrens, jetzt unter
seinem richtigen Namen die Bescheide verschicken
>
Axel

Erika Cieśla

unread,
Oct 25, 2016, 8:11:13 PM10/25/16
to
Am 26.10.2016-01:55 Axel Diedrich schrieb:
> Erika Cie?la <a...@def.invalid> wrote:
>> Am 25.10.2016-17:40 Axel Diedrich schrieb:


>>> Du hast dich aber zu dem Fall der alleinerziehenden Mutter aus
>>> Brandenburg geäußert, bzw zu einem Fall aus Münster.
>>
>> Unerheblich.
>
> Ach? Du hast doch geschrieben, dass du das Vollstreckungsverfahren nicht
> verstehst.

Das hast Du falsch verstanden!

>> Abgesehen davon daß dort, aus welchem Grund auch immer, die Gemeinden
>> als Vollzugsbehörde tätig werden, ist die Rechtslage dieselbe: sie soll
>> endlich ihre verdammten "Vermögenserklärung" abgeben (damit ihre
>> Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden kann), oder zahlen, oder sich
>> mit dem Gläubiger irgend wie vergleichen – Ende der Durchsage.
>
> Das will sie ja nun gerade nicht.

Ja gut – dann hat sie eben ein Problem!

Ist sonst noch was?

Siegfrid Breuer

unread,
Oct 25, 2016, 11:30:50 PM10/25/16
to
a...@def.invalid (die schnatternde Arschloch-Erika mit dem SS-Faible:
<https://groups.google.com/forum/#!original/de.talk.tagesgeschehen/LlssdGWiCK8/maxb05Z6tKAJ>)
schrieb:

>> "Rechtsfähig" sind die Gläubiger. Immer. In diesem Falle die
>> zuständige Rundfunkanstalt.
>
> Das ist der Text den ich so vorgefunden und zitiert habe ? von mir
> ist der nicht.

Ganz ehrlich nicht umgetextet, wie Du das sonst imm mit Wikibloedia
machst, um alles als angeborenes Wissen verkaufen zu wollen,
Schnatterliese?

--
Du haettest vielleicht gerne was gegen Juden (zum Beispiel Zyklon-B),
aber die Zeit ist abgelaufen.
[Schnatterliese Erika Ciesla pflegt ihr Drecksnaturell mit Unterstellungen:
<https://groups.google.com/forum/#!original/de.soc.politik.misc/T6kpAdEEx3s/uKIzYuaUtkcJ>]
> Ich stampfe nicht, Du stampfst, ich habe einfach nur Recht.
> Ist es meine Schuld, wenn ihr mir intellektuell nicht gewachsen seid?
> Warum sollte ich nachgeben, wenn ich Recht habe?

Peter Mayer

unread,
Oct 26, 2016, 5:42:06 AM10/26/16
to
Am 26.10.2016 um 01:55 schrieb Axel Diedrich:
> Das Problem ist, dass Du nicht verstehst, dass es sich um
> Verwaltungsverfahren und kein zivilrechtliches Mahnverfahren handelt.
> Mich stört es zwar etwas, dass der BGH das Urteil aufgehoben hat, Zweck
> des Beispiels war aber der - leider fehlgeschlagene - Versuch Dir die
> Rechtsnatur des Verfahrens näher zu bringen.

Seit wann kümmert sich der BGH um Verwaltungverfahren und nicht das
Bundesverwaltungsgericht? Der Bundesgerichtshof ist für Zivil- und
Strafverfahren zuständig, nicht für Verwaltungsverfahren.
Vielleicht solltest Du die Rechtsnatur des Verfahrens noch einmal
überdenken.

Gruß Peter

Axel Diedrich

unread,
Oct 26, 2016, 9:08:03 AM10/26/16
to
Peter Mayer <pe...@invalid.invalid> wrote:

> Seit wann kümmert sich der BGH um Verwaltungverfahren und nicht das
> Bundesverwaltungsgericht?

Es geht hier zunächst um Verwaltungsvollstreckungsrecht.
Das ensprechende Gesetz in Ba-Wü gestattet es den
"Vollstreckungsbehörden" auch den Gerichtsvollzieher um eine
Vollstreckung zu ersuchen. (§15a (1)LVwVG BW)
Weiter heißt es dort in

§15a (3)LVwVG BW :


>>>Wird die Beitreibung durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, finden
>>>die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozeßordnung Anwendung.
>>>An die Stelle der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels tritt
>>>das schriftliche Vollstreckungsersuchen der Vollstreckungsbehörde;
>>>einer Zustellung des Vollstreckungsersuchens bedarf es nicht.

Der Streit ging genau wie im Fall der Brandenburgerin, um eine nicht
erteilte Vermögensauskunft bzw Eintrag ins Schuldnerverzeichnis. Zwar
gibt es auch einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Auskunft (§16
LVwVG BW) aber der Absatz 3 dieser Vorschrift sagt:

>>>Macht die Vollstreckungsbehörde von ihrer Befugnis nach Absatz 1
>>>Gebrauch, hat der Pflichtige auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
>>>beim Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Auskunft über sein Vermögen
>>>nach Maßgabe des § 802c der Zivilprozessordnung zu erteilen

Der SWR ist Vollstreckungsbehörde und hat genau das getan.
Damit ergibt sich für Rechtsmittel gegen die Zwangsvollstreckung durch
den GV die Zuständigkeit der Zivilgerichte.


> Der Bundesgerichtshof ist für Zivil- und
> Strafverfahren zuständig, nicht für Verwaltungsverfahren.

Die Prüfung über die Rechtmäßigkeit der Eintragung ist ein
Zivilverfahren. Nur eben dass eine der Parteien eine "Behörde" bzw.
Anstalt des öff. Rechts ist.


> Vielleicht solltest Du die Rechtsnatur des Verfahrens noch einmal
> überdenken.

Habe ich...
Axel

Axel Diedrich

unread,
Oct 26, 2016, 9:08:03 AM10/26/16
to
Erika Cie?la <a...@def.invalid> wrote:


> > Ach? Du hast doch geschrieben, dass du das Vollstreckungsverfahren nicht
> > verstehst.
>
> Das hast Du falsch verstanden!

Dein vorheriger Beitrag belegt das Gegenteil.
Oder wie kommsrt Du dazu zu behaupten, der BS sei gezwungen das
privatrechtliche Mahnverfahren zu betreiben, obwohl Du erkannt hast,
dass der BS nicht rechtsfähig ist?
Was glaubst Du denn was "nicht rechtsfähig" bedeutet?
>

>
> Ja gut – dann hat sie eben ein Problem!

Was ja auch niemand bestritten hat.
Im übrigen verzichtet der RBB (nicht der BS, der hat damit nichts zu
tun) auf die weitere Durchsetzung des Vollstreckungstitels.
Damit ist das Problem erheblich kleiner geworden, vielleicht sogar
erledigt.


>
> Ist sonst noch was?
>
>
>
>
> \\//_ Erika Cie?la

Peter Mayer

unread,
Oct 26, 2016, 9:47:33 AM10/26/16
to
Am 26.10.2016 um 15:08 schrieb Axel Diedrich:
>> Der Bundesgerichtshof ist für Zivil- und
>> Strafverfahren zuständig, nicht für Verwaltungsverfahren.
> Die Prüfung über die Rechtmäßigkeit der Eintragung ist ein
> Zivilverfahren. Nur eben dass eine der Parteien eine "Behörde" bzw.
> Anstalt des öff. Rechts ist.

Das spielt keine Rolle. Eine Behörde kann verwaltungsrechtlich oder
zivilrechtlich handeln. Hier ging es um Zivilrecht, deshalb BGH.

Gruß Peter

Axel Diedrich

unread,
Oct 26, 2016, 12:58:44 PM10/26/16
to
Peter Mayer <pe...@invalid.invalid> wrote:


> Das spielt keine Rolle. Eine Behörde kann verwaltungsrechtlich oder
> zivilrechtlich handeln. Hier ging es um Zivilrecht, deshalb BGH.
>
Ich habe es doch zitiert:

§15a (3)LVwVG BW :

(Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - eine Bezeichnung die erahnen
lässt, dass es sich um eine Quelle des Verwaltungsrechts handelt))


>>>An die Stelle der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels tritt
>>>das schriftliche Vollstreckungsersuchen der Vollstreckungsbehörde;
>>>einer Zustellung des Vollstreckungsersuchens bedarf es nicht.

Die Rundfunkanstalt braucht keinen zivilrechtlichen Titel. Es genügt ein
"Vollstreckungsersuchen". Das ist die Übergabe des verfristeten
Kostenfestsetzungsbescheides an den GV. Die Ermächtigungbdazu stammt aus
den Verwaltungsvorschriften und nicht aus dem Privatrecht. Das hat also
nichts mit Erikas Behauptung zu tun, der Beitragsservice (der eh nicht
rechtsfähig ist) müsse das Mahnverfahren nach ZPO beschreiten und "die
Gerichte anrufen".
Genau das müssen die RdfAn eben gerade nicht. Sie titulieren sich selbst
und schicken dann sofort den Gerichtsvollzieher los, bzw. den
Vollziehungsbeamten der Gemeinde.

Die GV wenden dann allerdings die ZPO an, um zB den Schuldner ins
Register einzutragen. Legt der Betroffenen dagegen Rechtsmittel ein,
gilt natürlich der Rechtsweg des Registergerichts.

Axel

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