Am 24.10.2016-15:59 horst-d.winzler schrieb:
> Am 23.10.2016 um 20:08 schrieb Erika Cieśla:
>> Am 01.03.2016-10:04 horst-d.winzler schrieb:
>>> Am 01.03.2016 um 02:29 schrieb Erwin Henkelmann:
>>>> --- Ich bin GEZ Verweigerer,
>>
>> Glückwunsch!
>>
>>> Amtshilfegewährung kann nur anderen Behörden gewährt werden.
>>> Allerdings ist keine Behörde gezwungen, dem Ersuchen
>>> nachzukommen. Die ÖRR sind keine Behörde, wie kann dann Amtshilfe
>>> gewährt werden?
>>
>> Gar nicht. Der ÖRR geht den Rechtsweg – er klagt!
>
> Genau, das ist ja meine Frage. Das der ÖRR vor einem Gericht geklagt
> hätte, ist eben nicht ersichtlich.
Aber obligatorisch, will sagen, anders geht es nicht.
Die alte GEZ war Dienstsiegelführend (‚Dienstsiegel‘ sind diese runden
Stempel mit dem Geier in der Mitte) und hatte eigene Vollzugsbeamte.
https://www.youtube.com/watch?v=qPwQgX5lSS4
Die Geschäfte der GEZ gingen anno 2013 an den „Beitragsservice“ über,
und der hat das nicht. Ergo: der Beitragsservice kann nicht selber
eintreiben, sondern muß (wie jeder andere auch) die Gerichte bemühen.
>> (…)
So, das ist also geklärt.
>>>> (…) Auf die Rechtswidrigkeit vertrauend, beachtete ich den
>>>> Bescheid nicht.
>>>
>>> Das ist ein Fehler, dem Bescheid muß unbedingt widersprochen
>>> werden,
>>
>> Das ist korrekt! Der Bescheid wird vollstreckbar, wenn bis zum
>> Ablauf der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingeht. Der Wider-
>> spruch muß nicht einmal begründet werden, ABER ERFOLGEN MUẞ ER!
>
> Am besten als Einschreiben.
… mit Rückschein, damit man einen Beleg für die eigenen Akten hat, da
nicke ich doch mal mit’n Kopp!
> Ich hätte mir an ihrer Stelle Besuchszeit bei der Unterschreiberin
> des Mahnbescheides der Kommune geben lassen, bewaffnet mit den
> einschlägigen Gesetzen versehen. Denn, den Bescheid hätte ich schon
> sehen wollen. ;-9
Ich verstehe nicht was die Kommune damit zu tun hat – die ist in dem
Geschäft doch gar nicht involviert. Allenfalls kann diese dem
Vollstrecker „Amtshilfe“ bei der Sicherstellung des gepfändeten Gutes
(hier das Auto der Schuldnerin) leisten, hat selber mit der Sache aber
gar nichts zu tun.
Im übrigen vermisse ich etwas an der Geschichte!
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
Kein Vollstrecker nimmt wegen dreihundert Euro gleich ein ganzes Auto
mit, DAS IST BLÖDSINN! bevor dies geschieht, bringt er an dem
gepfändeten Gegenstand ein Pfandsiegel an, welches die Eigentumsrechte
des Besitzers determinieren. Danach gibt es noch einmal eine Frist,
binnen derer entweder gezahlt oder ein Vergleich abgeschossen werden
kann. Erst wenn diese allerletzte Warnung auch noch in den Wind
geschlagen wird, geht der Gegenstand mit.
>>> Nachdem du dem Bescheid nicht widersprochen hast, wurde er zu
>>> einer amtlichen Maßnahme.
>>
>> So isset!
>
> Das könnte ihr Fehler sein.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit! In dem Zeitungsartikel
stand nämlich, daß die Dame nicht wegen einer tatsächlichen Zahlungsun-
fähigkeit die Zahlung verweigert, sondern (Zitat!) „aus Prinzip“, und
damit kommt sie nunmal nicht durch.
> Nicht wenige Geringverdiener dürften diese Kenntnis eben nicht
> besitzen und laufen dann sehenden Auges in eine Schuldenfalle.
Wer tatsächlich zahlungsunfähig ist, der tut am besten was geboten ist,
schlußendlich schützt ihn das Gesetz sogar. Der Ablauf ist wie folgt:
1. Der Vollstrecker führt eine „fruchtlose Pfändung“ durch, denn
bei einem Bedürftigen ist üblicherweise eh nichts zu holen.
2. Der Vollstrecker kommt ein zweites mal und nimmt dem Schuldner
die „Eidesstattliche Versicherung“ ab.
Danach hat der Schuldner erstmal ein paar Jahre Ruhe – nichts und
niemand kann ihm danach noch etwas anhaben.
Allerdings reduziert sich der Kredit bei der Bank dann nunmal eben auf
Null-Komma-Nix, irgend ein Haken ist immer dabei.
Wenn der Schuldner „Widerstand“ leistet und die Abgabe der EV verwei-
gert, so kann ein Haftbefehl erlassen werden. Dies ist die vorletzte
Warnung – spätestens jetzt sollte der Schuldner erkennen, daß die Sache
ernst ist.
Wird der Haftbefehl AUCH NOCH ignoriert, so kann in der Tat die
„Erzwingungshaft“ angeordnet werden. Diese ist keine Strafe, sondern
eine Zwangsmaßnahme. Der Schuldner kann diese Haft leicht abwenden,
indem er entweder die Schulden zahlt, oder sich mit dem Gläubiger
vergleicht, oder endlich diese verdammte Vermögensauskunft erteilt.
Letzteres ist ohnehin die goldene Brücke, für den Fall, daß sie tatsäch-
lich nicht zahlen kann – die Zahlungsunfähigkeit kann dann festgestellt
und die Vollstreckung bis auf Weiteres ausgesetzt werden.
Tut sie das nicht, dann nimmt das Drama seinen Lauf.
> Folgendes Urteil das in der Jungen Freiheit veröffentlicht wurde, (…)
Mit Verlaub, das interessiert mich nicht. Die „Jungen Freiheit“ ist ein
Organ der rechtsradikalen Propaganda, dort finde ich nur Desinformation
und Demagogie.
\\//_ Erika Cieśla