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Arbeitsassistenz für behinderte Menschen

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Juergen Barsuhn

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Jan 26, 2018, 6:28:06 PM1/26/18
to
hat ein behinderter Mensch einen echten Rechtsanspruch auf
Arbeitsassistenz oder handelt es sich dabei um eine Leistung, die im
Ermessen der Integrationsämter steht? Mit dieser Frage hat sich das
Bundesverwaltungsgericht beschäftigt - und eine Entscheidung getroffen,
die als Meilenstein betrachtet werden kann.

berichtet der neueste Mewsletter dbsv-direk Nr. 03-18 des Deutschen
Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) und fährt fort:

Der konkrete Fall: Ein blinder Mann hatte als Beamter gearbeitet, sich
dann aber für eine selbstständige Tätigkeit entschieden. Die dafür
notwendige Arbeitsassistenz wurde ihm vom Integrationsamt in
Schleswig-Holstein verweigert. Die Entscheidung wurde in zwei Instanzen
bestätigt, so dass der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht landete.
Dieses hat nun im Sinne des Klägers entschieden
(https://www.bverwg.de/pm/2018/1).

Dr. Michael Richter von der rbm gGmbH, der Rechtsberatungsgesellschaft
des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), hat den
Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Er kommentiert die
Entscheidung wie folgt: "Das ist ein Meilenstein! Die Entscheidung
bedeutet mehr Flexibilität und Wahlfreiheit für behinderte Berufstätige.
Der Pressemitteilung des Gerichtes ist zu entnehmen, dass die sehr
restriktive Praxis der Integrationsämter bei der Bewilligung von
Arbeitsassistenz nicht der geltenden Rechtslage entspricht. Für
besonders bemerkenswert halte ich die Feststellung, dass der Anspruch
auf Arbeitsassistenz nicht nur der Vermeidung von Arbeitslosigkeit von
Menschen mit einer Behinderung dient, sondern auch zur Chancengleichheit
dieses Personenkreises auf dem Arbeitsmarkt beitragen soll. Das ist eine
ganz neue Herangehensweise, die dem Gedanken der
Behindertenrechtskonvention entspricht und weitreichende Konsequenzen
haben kann."

Ende des Zitats

Gruß
Jürgen

Crossposting nach de.soc.handicap
Follow-up an de.soc.recht.arbeit#soziales

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