Am 30.06.2017 um 08:34 schrieb Walter Schmid:
> Am 29.06.2017 um 21:28 schrieb Juergen Barsuhn:
>
>> Ende des Zitats
>
>
> Noch vor 10 Jahren hätte ich dies unterstützt. Heute genügt ein
> Scanner und eine Vorlese-App. Die Barriere ist dann ganz billig
> weg.
Hast du dir schon einmal ein Buch mit synthetischer Stimme vorlesen
lassen? Vermutlich nicht, denn sonst würdest du diesen Vorschlag nicht
machen. Ein Synthesizer ist für Geschäftsbriefe und kurze Artikel z.B.
aus dem Internet gut geeignet, auch für den Text dieser Diskussion. Ein
literarisches Werk wird jedoch durch die synthetische Wiedergabe zerstört.
> Man kann dabei erst noch das Vorlese-Tempo nach Belieben
> einstellen.
Das ist natürlich auch bei Hörbüchern möglich, die heute alle digital
z.B. im MP3-Format (zum Platz Sparen) aufgenommen werden.
> Mit welchem Recht dürfen Behinderte eine Luxus-Lösung
> verlangen, wenn es schon eine praktikable Lösung gibt?
Die deutschen Blindenhörbüchereien haben bereits einen großen Bestand an
Hörbüchern und werden im Rahmen ihres durch Spenden gespeisten Etats
auch weitere Hörbücher herstellen. Diese sollen aber dann auch im
Ausland an Blinde oder Sehbehinderte ausgeliehen werden dürfen, die
deutschsprachige Texte hören möchten.
Dabei handelt es sich nicht um Luxus, sondern um den Versuch, diesen
Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme am kulturellen Leben zu
ermöglichen.
Gruß
Jürgen