Magnus Warker
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à
Hallo,
auch für ein volljähriges Kind wird meines Wissens der Unterhalt so
geregelt, als sei es noch minderjährig, wenn es noch in der Ausbildung
(Abitur) ist, d. h. a) den Unterhalt erhält die KiMu und b) ein evtl.
vorhandenes Einkommen der KiMu spielt keine Rolle.
Soweit so gut, aber wie geht es nach dem Abitur weiter? Soweit ich weiß,
ist dann a) das Kind der Zahlungsempfänger und b) wird ein evtl.
vorhandenes Einkommen der KiMu anteilig angerechnet.
Wie verhält es sich dann, wenn die KiMu kein eigenes Einkommen hat und
innwieweit spielt es dabei eine Rolle, ob sie diesen Zustand bewusst
anstrebt, etwa weil sie auf Kosten ihrer Eltern lebt?
Magnus